Validierung PCR Test und Nachweis SARS-COV 2

Anfrage an: Robert Koch-Institut

den validierten Nachweis, woraus hervorgeht, dass das Virus SARS-COV 2 auf wissenschaftlicher Basis vollständig isoliert wurde und die Koch'schen Postulate, oder die nach Rivers oder die "modernen" Postulate erfüllt wurde(n).
Wenn dies nicht existiert, bitte ich um schriftliche Stellungnahme, wie der Virus vollständig nachgewiesen wird.

Ich bitte um Zusendung des validierten Nachweises/Zulassung des PCR-Tests für SARS-COV 2, worin der Test zur Erkennung einer Infektion und einer daraus resultierenden Erkrankung (Diagnostik) auf das Virus zugelassen ist.
Des Weiteren fordere ich den notwendigen validierten Nachweis an auf welche Bestandteile konkret getestet wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. August 2020
  • Frist
    9. September 2020
  • 54 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den validierten Nac…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Validierung PCR Test und Nachweis SARS-COV 2 [#194786]
Datum
7. August 2020 20:51
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den validierten Nachweis, woraus hervorgeht, dass das Virus SARS-COV 2 auf wissenschaftlicher Basis vollständig isoliert wurde und die Koch'schen Postulate, oder die nach Rivers oder die "modernen" Postulate erfüllt wurde(n). Wenn dies nicht existiert, bitte ich um schriftliche Stellungnahme, wie der Virus vollständig nachgewiesen wird. Ich bitte um Zusendung des validierten Nachweises/Zulassung des PCR-Tests für SARS-COV 2, worin der Test zur Erkennung einer Infektion und einer daraus resultierenden Erkrankung (Diagnostik) auf das Virus zugelassen ist. Des Weiteren fordere ich den notwendigen validierten Nachweis an auf welche Bestandteile konkret getestet wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194786/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 07.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.08.2020
Datum
10. August 2020 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 133-2020. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 07.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informati…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 07.08.2020
Datum
31. August 2020 16:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: 1. Es bestehen keine amtlichen Informationen zu den erwähnten Postulaten. Die begehrten Informationen sind jedoch öffentlich auf den jeweiligen wissenschaftlichen Seiten einsehbar. Es wird darauf hingewiesen, dass weltweiter wissenschaftlicher Konsens darüber besteht, dass COVID-19 durch SARS-CoV-2 verursacht wird. Die entsprechenden Studien sind ebenfalls öffentlich einsehbar. Nur Beispielhaft verweisen wir auf folgende Studie: "Simulation of the clinical and pathological manifestations of Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) in golden Syrian hamster model: implications for disease pathogenesis and transmissibility" https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32215622/ 2. Die von Ihnen begehrten amtlichen Informationen liegen nicht vor, da deutschlandweit von den Laboren verschiedenen PCR Assays und Kits verwendet werden. Für die jeweilige Validierung wenden Sie sich bitte an das zuständige Labor bzw. den Anbieter des Tests. In Deutschland kommen sowohl kommerzielle SARS-CoV-2-Tests als auch in-house-Tests zum direkten Erreger-Nachweis von SARS-CoV-2 zum Einsatz. Eine Übersicht zu den in Deutschland erhältlichen kommerziellen Tests findet sich hier: https://www.dimdi.de/dynamic/de/medizinprodukte/datenbankrecherche/corona-tests/ Zum Teil sind die Informationen zur Validierung bereits auf den entsprechenden wissenschaftlichen Seiten (Instand e.V.; Pupmed) öffentlich zugänglich. Informationen zu den vom Konsiliarlabor für Coronaviren publizierten RT-PCR-Assays sind hier zu finden: https://www.eurosurveillance.org/content/10.2807/1560-7917.ES.2020.25.3.2000045 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 07.08.2020 [#194786] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfre…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 07.08.2020 [#194786]
Datum
10. September 2020 12:22
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Validierung PCR Test und Nachweis SARS-COV 2“ vom 07.08.2020 (#194786) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194786/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Robert Koch-Institut
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 07.08.2020 [#194786] Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 07.08.2020 [#194786]
Datum
10. September 2020 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Ihr IFG Antrag wurde umfassend mit dem Antwortschreiben vom 31.08.2020 beantwortet. Dem können wir inhaltlich keine amtlichen Informationen hinzufügen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Nachfragen in derselben Sache künftig nicht mehr reagieren werden. Zur weiteren Information empfehlen wird die regelmäßig aktualisierten FAQs. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html?nn=13490888 Mit freundlichen Grüßen