Zuwendungen aus China an Hochschulen

Antrag nach dem SächsUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, die den nachfolgenden Hochschulen zugingen:

Technische Universität Chemnitz
Technische Universität Dresden
Universität Leipzig
Hochschule Mittweida

Im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

- Erhält oder erhielt die jeweilige Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgen?

- Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu.

- Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).

Diese Anfrage ergeht spezifisch an Ihr Ministerium und nicht an die jeweiligen Universitäten. Sofern zu diesen Fragen in Ihrer Behörde keine Informationen vorliegen, teilen Sie mir dies bitte mit.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
  • 0 Follower:innen
David Missal
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informatio…
An Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Details
Von
David Missal
Betreff
Zuwendungen aus China an Hochschulen [#194825]
Datum
8. August 2020 13:55
An
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, die den nachfolgenden Hochschulen zugingen: Technische Universität Chemnitz Technische Universität Dresden Universität Leipzig Hochschule Mittweida Im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: - Erhält oder erhielt die jeweilige Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgen? - Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu. - Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert). Diese Anfrage ergeht spezifisch an Ihr Ministerium und nicht an die jeweiligen Universitäten. Sofern zu diesen Fragen in Ihrer Behörde keine Informationen vorliegen, teilen Sie mir dies bitte mit. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 194825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194825/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
David Missal
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuwendungen aus China an Hochschulen“ vo…
An Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Details
Von
David Missal
Betreff
AW: Zuwendungen aus China an Hochschulen [#194825]
Datum
18. Oktober 2020 12:57
An
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuwendungen aus China an Hochschulen“ vom 08.08.2020 (#194825) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 194825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194825/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Alternative E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Via
Briefpost
Betreff
Alternative E-Mail-Adresse
Datum
18. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>>
David Missal
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuwendungen aus China an Hochschulen“ vo…
An Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Details
Von
David Missal
Betreff
Zuwendungen aus China an Hochschulen [#194825]
Datum
18. Oktober 2020 12:59
An
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuwendungen aus China an Hochschulen“ vom 08.08.2020 (#194825) an die Adresse "<<E-Mail-Adresse>>" wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sie finden die Anfrage nochmals anbei. Mit freundlichen Grüßen David Missal ----- Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, die den nachfolgenden Hochschulen zugingen: Technische Universität Chemnitz Technische Universität Dresden Universität Leipzig Hochschule Mittweida Im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: - Erhält oder erhielt die jeweilige Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgen? - Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu. - Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert). Diese Anfrage ergeht spezifisch an Ihr Ministerium und nicht an die jeweiligen Universitäten. Sofern zu diesen Fragen in Ihrer Behörde keine Informationen vorliegen, teilen Sie mir dies bitte mit. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 194825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194825/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sehr geehrter Herr Missal, durch einen Übermittlungsfehler wurde Ihre Anfrage nicht direkt bearbeitet. Dieses Ver…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Betreff
AW: Zuwendungen aus China an Hochschulen [#194825]
Datum
22. Oktober 2020 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Missal, durch einen Übermittlungsfehler wurde Ihre Anfrage nicht direkt bearbeitet. Dieses Versehen bitte ich zu entschuldigen. Dem SMWK liegen zu den von Ihnen angefragten Zuwendungen keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen