Schutz der Mitarbeiter/Hinweisgeben an der TH Wildau, EU Richtlinie 2019/1937

Gerade in traditionell hierarchisch organisierten Einheiten ist das Hinweisgeben schwierig. Aus Erfahrung ist mir bekannt, dass andere (nicht rechtswidrige) Ansichten, die einer jahrelang gepflegten Ansicht entgegenstehen, wenig Möglichkeiten des Gehörs finden. Gerade Mitarbeiter, die viel private Arbeit in die Analyse auf Aufbereitung solcher anderer Ansichten stecken sind jedoch üblicherweise hoch motiviert und vertreten hohe moralische und ethische Werte. Solche Mitarbeiter sind im Nachhinein aus Sicht Ihrer Vorgesetzten „schon immer auffällig“ gewesen.
Auch aus diesem Grund wurde die EU Richtlinie 2019/1937 mit Umsetzungsfrist zum Dezember 2021 verabschiedet.
Soweit ich aus öffentlichen Quellen ermitteln konnte, besitzt die TH Wildau keine Möglichkeit der anonymen Hinweisgabe entsprechend der genannten Richtlinie für ihre Mitarbeiter. Diese sind daher bei nicht anonymer Meldung möglicher Repressalien der Vorgesetzten und Hochschulleitung ausgesetzt.
Daher bitte ich um sämtliche eventuell intern verfügbaren Unterlagen (Akten im Sinne des AIG, z.B. Dienstanweisungen, Betriebsvereinbarungen, Prozessdokumentationen, technische Dokumentationen usw...), die beschreiben, wie es Ihren Mitgliedern möglich ist, anonym auf interne Missstände und rechtswidrige Vorgänge an der TH Wildau hinzuweisen. Nur beispielhaft seien folgende Aspekte genannt, die ich in solchen Unterlagen erwarten würde, aufgelistet: Welche Stellen sind das? Wie wird die Weisungsunabhängigkeit dieser Stelle gewährleistet? Gibt es trotz Sicherstellung der Anonymität die Möglichkeit der Prüfstelle Rückfragen zu stellen (z.B. wie bei Secure Drop)? Welches Verfahren sichert die Anonymität? Wie wird technisch, bei einem elektronisch unterstützten Verfahren sichergestellt, dass auch Ihr IT Dienstleister keine Möglichkeit der Einsichtnahme besitzt (vor allem auch Metadaten) und daher Anonymität gesichert ist? Lassen sich die Eingaben später durch Gerichte auch einsehen, um im Nachhinein Fehlverhalten und Fehleinschätzungen vor allem von Vorgesetzten und der Hochschulleitung auch gerichtlich prüfen zu lassen? Welche Gremien haben an der Erarbeitung der anonymen Hinweisgabe mitgewirkt?

Aufgrund meiner bisherigen Erfahrung im Thema AIG/Transparenz weise ich auf folgende Grundlagen der Bearbeitung hin:
- Sie sind verpflichtet diesen Antrag unverzüglich intern an die bearbeitende Stelle weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
- Die Plattform FragDenStaat.de hält Logdaten über die erfolgreiche Zustellung an die Mailserver der TH Wildau (DFN) vor. In der Vergangenheit, gerade von mir immer wieder mal verlorengegangene Emails, werte ich daher künftig als Zugangsvereitelung.
- Sollte inhaltlich unklar sein, was ich wie meinte, sind Sie verpflichtet mir innerhalb von 2 Wochen die Möglichkeit einer Konkretisierung zu geben.
- Sie sind verpflichtet mich bei der Konkretisierung zu unterstützen.
- Mein Antrag ist innerhalb eines Monats zu bescheiden.
- Sollte die Bearbeitung länger als einen Monat dauern, sind Sie verpflichtet mir einen Zwischenbescheid zu erteilen.
- Mein Wunsch auf hinreichend bestimmten Kostenvoranschlag ist verpflichtend zu beachten.
- Sollten Sie die Anfrage nicht elektronisch, wie von mir beantragt erteilen wollen, ist dies zu begründen.

Ergebnis der Anfrage

Die Hochschule bietet keine eigene Möglichkeit der anonymen Kontaktaufnahme an, außer den bisherigen Möglichkeiten, die recht schwierig zu bewerkstelligen sind.
Eine Umsetzung der EU Richtlinie sieht die Hochschule aufgrund des noch in der Zukunft liegenden Datums als nicht geboten an.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Schutz der Mitarbeiter/Hinweisgeben an der TH Wildau, EU Richtlinie 2019/1937 [#194861]
Datum
9. August 2020 16:15
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gerade in traditionell hierarchisch organisierten Einheiten ist das Hinweisgeben schwierig. Aus Erfahrung ist mir bekannt, dass andere (nicht rechtswidrige) Ansichten, die einer jahrelang gepflegten Ansicht entgegenstehen, wenig Möglichkeiten des Gehörs finden. Gerade Mitarbeiter, die viel private Arbeit in die Analyse auf Aufbereitung solcher anderer Ansichten stecken sind jedoch üblicherweise hoch motiviert und vertreten hohe moralische und ethische Werte. Solche Mitarbeiter sind im Nachhinein aus Sicht Ihrer Vorgesetzten „schon immer auffällig“ gewesen. Auch aus diesem Grund wurde die EU Richtlinie 2019/1937 mit Umsetzungsfrist zum Dezember 2021 verabschiedet. Soweit ich aus öffentlichen Quellen ermitteln konnte, besitzt die TH Wildau keine Möglichkeit der anonymen Hinweisgabe entsprechend der genannten Richtlinie für ihre Mitarbeiter. Diese sind daher bei nicht anonymer Meldung möglicher Repressalien der Vorgesetzten und Hochschulleitung ausgesetzt. Daher bitte ich um sämtliche eventuell intern verfügbaren Unterlagen (Akten im Sinne des AIG, z.B. Dienstanweisungen, Betriebsvereinbarungen, Prozessdokumentationen, technische Dokumentationen usw...), die beschreiben, wie es Ihren Mitgliedern möglich ist, anonym auf interne Missstände und rechtswidrige Vorgänge an der TH Wildau hinzuweisen. Nur beispielhaft seien folgende Aspekte genannt, die ich in solchen Unterlagen erwarten würde, aufgelistet: Welche Stellen sind das? Wie wird die Weisungsunabhängigkeit dieser Stelle gewährleistet? Gibt es trotz Sicherstellung der Anonymität die Möglichkeit der Prüfstelle Rückfragen zu stellen (z.B. wie bei Secure Drop)? Welches Verfahren sichert die Anonymität? Wie wird technisch, bei einem elektronisch unterstützten Verfahren sichergestellt, dass auch Ihr IT Dienstleister keine Möglichkeit der Einsichtnahme besitzt (vor allem auch Metadaten) und daher Anonymität gesichert ist? Lassen sich die Eingaben später durch Gerichte auch einsehen, um im Nachhinein Fehlverhalten und Fehleinschätzungen vor allem von Vorgesetzten und der Hochschulleitung auch gerichtlich prüfen zu lassen? Welche Gremien haben an der Erarbeitung der anonymen Hinweisgabe mitgewirkt? Aufgrund meiner bisherigen Erfahrung im Thema AIG/Transparenz weise ich auf folgende Grundlagen der Bearbeitung hin: - Sie sind verpflichtet diesen Antrag unverzüglich intern an die bearbeitende Stelle weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. - Die Plattform FragDenStaat.de hält Logdaten über die erfolgreiche Zustellung an die Mailserver der TH Wildau (DFN) vor. In der Vergangenheit, gerade von mir immer wieder mal verlorengegangene Emails, werte ich daher künftig als Zugangsvereitelung. - Sollte inhaltlich unklar sein, was ich wie meinte, sind Sie verpflichtet mir innerhalb von 2 Wochen die Möglichkeit einer Konkretisierung zu geben. - Sie sind verpflichtet mich bei der Konkretisierung zu unterstützen. - Mein Antrag ist innerhalb eines Monats zu bescheiden. - Sollte die Bearbeitung länger als einen Monat dauern, sind Sie verpflichtet mir einen Zwischenbescheid zu erteilen. - Mein Wunsch auf hinreichend bestimmten Kostenvoranschlag ist verpflichtend zu beachten. - Sollten Sie die Anfrage nicht elektronisch, wie von mir beantragt erteilen wollen, ist dies zu begründen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 194861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194861/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Technische Hochschule Wildau (FH)
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin ab dem 10.08.2020 wieder für Sie erreichb…
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Betreff
AW: Schutz der Mitarbeiter/Hinweisgeben an der TH Wildau, EU Richtlinie 2019/1937 [#194861]
Datum
9. August 2020 16:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin ab dem 10.08.2020 wieder für Sie erreichbar. Bis dahin werden Ihre Nachrichten nicht weitergeleitet oder bearbeitet. Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an - [geschwärzt] vom Veranstaltungsmanagement ([geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) oder - an die Presse- und Medienkommunikation ([geschwärzt]) Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Technische Hochschule Wildau (FH)
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Betreff
Datum
12. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen