Schutz der Mitarbeiter/Hinweisgeben an der TH Wildau, EU Richtlinie 2019/1937
Gerade in traditionell hierarchisch organisierten Einheiten ist das Hinweisgeben schwierig. Aus Erfahrung ist mir bekannt, dass andere (nicht rechtswidrige) Ansichten, die einer jahrelang gepflegten Ansicht entgegenstehen, wenig Möglichkeiten des Gehörs finden. Gerade Mitarbeiter, die viel private Arbeit in die Analyse auf Aufbereitung solcher anderer Ansichten stecken sind jedoch üblicherweise hoch motiviert und vertreten hohe moralische und ethische Werte. Solche Mitarbeiter sind im Nachhinein aus Sicht Ihrer Vorgesetzten „schon immer auffällig“ gewesen.
Auch aus diesem Grund wurde die EU Richtlinie 2019/1937 mit Umsetzungsfrist zum Dezember 2021 verabschiedet.
Soweit ich aus öffentlichen Quellen ermitteln konnte, besitzt die TH Wildau keine Möglichkeit der anonymen Hinweisgabe entsprechend der genannten Richtlinie für ihre Mitarbeiter. Diese sind daher bei nicht anonymer Meldung möglicher Repressalien der Vorgesetzten und Hochschulleitung ausgesetzt.
Daher bitte ich um sämtliche eventuell intern verfügbaren Unterlagen (Akten im Sinne des AIG, z.B. Dienstanweisungen, Betriebsvereinbarungen, Prozessdokumentationen, technische Dokumentationen usw...), die beschreiben, wie es Ihren Mitgliedern möglich ist, anonym auf interne Missstände und rechtswidrige Vorgänge an der TH Wildau hinzuweisen. Nur beispielhaft seien folgende Aspekte genannt, die ich in solchen Unterlagen erwarten würde, aufgelistet: Welche Stellen sind das? Wie wird die Weisungsunabhängigkeit dieser Stelle gewährleistet? Gibt es trotz Sicherstellung der Anonymität die Möglichkeit der Prüfstelle Rückfragen zu stellen (z.B. wie bei Secure Drop)? Welches Verfahren sichert die Anonymität? Wie wird technisch, bei einem elektronisch unterstützten Verfahren sichergestellt, dass auch Ihr IT Dienstleister keine Möglichkeit der Einsichtnahme besitzt (vor allem auch Metadaten) und daher Anonymität gesichert ist? Lassen sich die Eingaben später durch Gerichte auch einsehen, um im Nachhinein Fehlverhalten und Fehleinschätzungen vor allem von Vorgesetzten und der Hochschulleitung auch gerichtlich prüfen zu lassen? Welche Gremien haben an der Erarbeitung der anonymen Hinweisgabe mitgewirkt?
Aufgrund meiner bisherigen Erfahrung im Thema AIG/Transparenz weise ich auf folgende Grundlagen der Bearbeitung hin:
- Sie sind verpflichtet diesen Antrag unverzüglich intern an die bearbeitende Stelle weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
- Die Plattform FragDenStaat.de hält Logdaten über die erfolgreiche Zustellung an die Mailserver der TH Wildau (DFN) vor. In der Vergangenheit, gerade von mir immer wieder mal verlorengegangene Emails, werte ich daher künftig als Zugangsvereitelung.
- Sollte inhaltlich unklar sein, was ich wie meinte, sind Sie verpflichtet mir innerhalb von 2 Wochen die Möglichkeit einer Konkretisierung zu geben.
- Sie sind verpflichtet mich bei der Konkretisierung zu unterstützen.
- Mein Antrag ist innerhalb eines Monats zu bescheiden.
- Sollte die Bearbeitung länger als einen Monat dauern, sind Sie verpflichtet mir einen Zwischenbescheid zu erteilen.
- Mein Wunsch auf hinreichend bestimmten Kostenvoranschlag ist verpflichtend zu beachten.
- Sollten Sie die Anfrage nicht elektronisch, wie von mir beantragt erteilen wollen, ist dies zu begründen.
Ergebnis der Anfrage
Die Hochschule bietet keine eigene Möglichkeit der anonymen Kontaktaufnahme an, außer den bisherigen Möglichkeiten, die recht schwierig zu bewerkstelligen sind.
Eine Umsetzung der EU Richtlinie sieht die Hochschule aufgrund des noch in der Zukunft liegenden Datums als nicht geboten an.
Information nicht vorhanden
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Datum9. August 2020
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12. September 2020
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