Rechtsverordnung IT-Sicherheit im OZG

Im § 5 des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz) ist festgelegt, dass das BMI die IT-Sicherheitsstandards der Systeme im Portalverbund sowie die zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten per Rechtsverordnung festlegt. Bitte senden Sie mir diese Verordnung zu.

Ergebnis der Anfrage

Die Verordnung zur IT-Sicherheit im OZG wurde, wie erwartet, noch nicht erlassen. Inzwischen wurde diese Anfrage Grundlage einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag, Drucksache 19/24569. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im § 5 des Geset…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsverordnung IT-Sicherheit im OZG [#194884]
Datum
9. August 2020 22:16
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im § 5 des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz) ist festgelegt, dass das BMI die IT-Sicherheitsstandards der Systeme im Portalverbund sowie die zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten per Rechtsverordnung festlegt. Bitte senden Sie mir diese Verordnung zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 194884 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2580 Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Rechtsverordnung IT-Sicherheit im OZG [#194884]
Datum
10. August 2020 09:14
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2580 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir diese unter Angabe des obigen Aktenzeichens mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in unten finden sie meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstel…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtsverordnung IT-Sicherheit im OZG [#194884]
Datum
10. August 2020 09:17
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in unten finden sie meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194884/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend der IFG-Anfrage Az. 13002/4#2580 haben sie angegeben, das meine Adresse…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtsverordnung IT-Sicherheit im OZG [#194884]
Datum
27. August 2020 08:49
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend der IFG-Anfrage Az. 13002/4#2580 haben sie angegeben, das meine Adresse fehlt. Sie finden meine Postanschrift unten. Ich gehe davon aus, dass die Anfrage nun weiter bearbeitet und die Beantwortungsfrist (1 Monat) gemäß § 7 Abs. 5 IFG nun startet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194884/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 09. August 2020 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern, für…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Rechtsverordnung IT-Sicherheit im OZG [#194884]
Datum
1. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
210,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 09. August 2020 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung der Rechtsverordnung zu § 5 des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG). Die Rechtsverordnung wurde bisher nicht erlassen. Es liegt bisher noch kein Entwurf i.S.d. § 2 Nr. 1 IFG vor. Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen