Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin

Anfrage an: Polizei Berlin

Von allen Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 Ort und Zeitraum, sowie Anzahl der Fahrzeuge ohne und mit Geschwindigkeitsverstößen (bestenfalls gruppiert nach Schwere der Vergehen).
Bitte stellen Sie die Information in maschinenlesbarem Format zur Verfügung. Orientieren Sie sich dabei gerne an der Stadt Aachen
https://offenedaten.aachen.de/de/dataset/geschwindigkeitskontrollen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin [#194913]
Datum
10. August 2020 15:34
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von allen Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 Ort und Zeitraum, sowie Anzahl der Fahrzeuge ohne und mit Geschwindigkeitsverstößen (bestenfalls gruppiert nach Schwere der Vergehen). Bitte stellen Sie die Information in maschinenlesbarem Format zur Verfügung. Orientieren Sie sich dabei gerne an der Stadt Aachen https://offenedaten.aachen.de/de/dataset/geschwindigkeitskontrollen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194913/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin“ vo…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin [#194913]
Datum
15. September 2020 13:50
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin“ vom 10.08.2020 (#194913) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194913/
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An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin [#194913]
Datum
28. September 2020 16:50
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin“ vom 10.08.2020 (#194913) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194913/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin“ vo…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin [#194913]
Datum
26. Oktober 2020 11:36
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin“ vom 10.08.2020 (#194913) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194913/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin“ vo…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin [#194913]
Datum
12. November 2020 14:36
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin“ vom 10.08.2020 (#194913) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194913/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin“ vo…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin [#194913]
Datum
18. November 2020 19:24
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin“ vom 10.08.2020 (#194913) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194913/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ber…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin“ [#194913] [#194913]
Datum
20. November 2020 09:31
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/194913/ Leider reagiert die Polizei Berlin seit über 3 Monaten nicht auf meine Anfrage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 194913.pdf Anfragenr: 194913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194913/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. November 2020 14:04
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Polizei Berlin
IFG 102.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung PPr Just 4 To - IFG 102.20 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG 102.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung
Datum
26. November 2020 13:56
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
ppr-just-4polizei.berlin.de-certificate-1.pem
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2,3 KB


PPr Just 4 To - IFG 102.20 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten beigefügte Anfrage wurde, nach einem Bearbeiterwechsel am 12.11.2020, an mich zur Bearbeitung weitergeleitet. Die beigefügte Vorabinformation übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis und in Erwartung Ihrer Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG 102.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#194913] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ih…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG 102.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#194913]
Datum
26. November 2020 14:54
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Können sie kurz etwas detaillierter erläutern welche Informationen Sie mir bereitstellen können? Soll "jahreweise" bedeuten, dass pro Jahr für alle Geschwindigkeitkontrollen pro Kontrollort je die Anzahl der Fahrzeuge mit/ohne Verstoß vorliegt? Unterscheide Sie dabei zwischen festen und temporären Anlagen? Da Sie die angefragten Daten überraschenderweise offenbar nicht in der Gesamtheit digital vorliegen haben, gibt es denn Teile der Daten, die Sie mit geringem Aufwand bereitstellen könnten? Bspw. nur die Daten der festen Anlagen ( siehe https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/be/18/11293.pdf ), auf etwa das Jahr 2019 beschränkt und lediglich die Anzahl von Verstößen pro Tag? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194913/
Polizei Berlin
AW: IFG 102.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#194913] PPr Just 4 To – IFG 102.20 Sehr geehrteAntragst…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: IFG 102.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#194913]
Datum
27. November 2020 11:58
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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2,3 KB


PPr Just 4 To – IFG 102.20 Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass ich Sie in meiner Email vom 26.11.2020 versehentlich mit einem falschen Namen angesprochen habe. Auf Ihre Nachfrage vom gestrigen Tag teile ich Ihnen folgendes mit: Die von Ihnen gewünschten Informationen können digital, und zwar im pdf-Format, bereitgestellt werden. Für jedes von Ihnen gewünschte Jahr (2017, 2018, 2019 und 2020) kann Ihnen jeweils eine Datei zur Verfügung gestellt werden (also 4 .pdf-Dateien). Für das noch laufende Kalenderjahr umfasst die Übersicht den Zeitraum vom Jahresbeginn bis zum 31.08.2020. Jede - jeweils ein Jahr betreffende - pdf-Datei enthält eine Tabelle, die über folgende Kriterien Auskunft gibt (dies sind die Spalten der Tabellen): - Direktionsbereich - Abschschnittsbereich - Straßenname (der Straße in der die Kontrolle stattgefunden hat) - (Haus-) Nr. (vor der die Kontrolle stattgefunden hat) - Zwischen (welchen Querstraßen der zuvor genannten Straße die Kontrolle stattgefunden hat) - Verwaltungsbezirk - (Fahrt-) Richtung (auf die sich die Kontrolle bezieht) - Erlaubte Geschwindigkeit - Datum - Beginn (der Kontrolle) - Ende - (Anzahle der) Messungen - (Anzahl der) Überschreitungen (insgesamt) - (davon) bis 20 km/h - Über 20 km/h - (Anzahl daraus resultierender) Fahrverbote. Hinsichtlich der Gebührenhöhe möchte ich Ihnen noch folgendes mitteilen: Bei den aufgelieferten Unterlagen handelt es sich um einen Auszug aus der Geschwindigkeitsdatenbank. Gemäß der - im Rahmen des IFG anzuwendenden - Tarifstelle 1004 des Verwaltungsgebührenverzeichnises handelt es sich nach hiesiger Auffassung um eine einfache schriftliche Auskunft (Tarifstelle 1004 lit. a) Nr. 2) deren Rahmen 5 – 100 € beträgt. Zur Zusammenstellung der Unterlagen wird eine Dienstkraft des gehobenen Dienstes voraussichtlich 90min aufwenden. Entsprechend dem Schreiben SenFin „Gebührenerhebung nach dem Gesetz über Gebühren und Beiträge – Kosten des Verwaltungsaufwandes“ vom 18.03.2020 beträgt der Arbeitsstundensatz einer Dienstkraft des gehobenen Dienstes 70,14 €/h. Daraus ergibt sich für die Zusammenstellung der Unterlagen ein finanzieller Aufwand von (1,5 x 70,14 €/h =) 105,21 €. Unter Beachtung des Gebührenrahmens und der als Orientierungshilfe zu verstehenden zuvor genannten Berechnung wird voraussichtlich eine Gebühr von 100 € erhoben. Kosten für Fotokopien gem. Tarifstelle 1004 lit. d des Verwaltungsgebührenverzeichnisses fallen bei einer digitalen Übersendung nicht an. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Vorabinformation handelt. In dem Bescheid, der Ihnen mit den gewünschten Unterlagen übersandt wird, ist die endgültige Gebührenberechnung, einschließlich Zahlungsaufforderung, mit einer ausführlichen Begründung enthalten. Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an Ihrer Anfrage festhalten wollen. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG 102.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#194913] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für di…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG 102.20: Vorabinformation vor Auskunfterteilung [#194913]
Datum
29. November 2020 11:18
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle und umfassende Rückmeldung. Ich halte gerne an der Anfrage fest. Bitte lassen Sie mir den Gebührenbescheid zukommen. Noch eine kurze Frage: Ist in den Daten auch eine Unterscheidung nach Art der Messung enthalten, also bspw. "feste Anlagen" vs. "temporäre Anlagen" sowie die Messtechnik, wie etwa Rader, Laser usw.? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194913/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
PPr Just 4 To – IFG 102.20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten beigefügten Anfrage übersende ich Ihnen …
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG 102.20 - Bescheid: Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin [#194913]
Datum
9. Dezember 2020 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
PPr Just 4 To – IFG 102.20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten beigefügten Anfrage übersende ich Ihnen wunschgemäß den entsprechenden Bescheid nebst Anlagen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersenden des ersten Teils der angefragten Daten. Leider musst…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
AW: IFG 102.20 - Bescheid: Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin [#194913]
Datum
10. Dezember 2020 16:09
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersenden des ersten Teils der angefragten Daten. Leider musste ich feststellen, dass die Daten aus stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen noch nicht mitgeliefert wurden. Ich hatte mich bereits bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erkundigt, laut Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegen (nur) der Polizei Berlin diese Daten vor: "Ihrem gestellten Antrag kann ich im Rahmen der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport inhaltlich nicht nachkommen bzw. die von Ihnen gewünschten Informationen nicht im Rahmen des IFG zur Verfügung stellen. Die zu Grunde liegenden Fragen liegen im Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Polizei Berlin." Um diese Anfrage abschließen zu können, bitte ich Sie, die Daten aus den stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen bzw. "festen Blitzern" nachzureichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194913/
Polizei Berlin
AW: IFG 102.20 - Bescheid: Geschwindigkeitskontrollen von Kfz inBerlin [#194913] PPr Just 4 To - IFG 102.20 Sehr…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: IFG 102.20 - Bescheid: Geschwindigkeitskontrollen von Kfz inBerlin [#194913]
Datum
11. Dezember 2020 08:11
Status
image001.png
7,5 KB


PPr Just 4 To - IFG 102.20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis! Ich werde Ihre Nachfrage an die entsprechende Fachdienststelle weiterleiten und mich dann wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Polizei Berlin
PPr Just 4 To - IFG 102.20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten beigefügten Nachfrage übersende ich Ihne…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG 102.20 - Abhilfebescheid: Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Berlin [#194913]
Datum
11. Dezember 2020 12:48
Status
PPr Just 4 To - IFG 102.20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten beigefügten Nachfrage übersende ich Ihnen den entsprechenden Abhilfebescheid nebst Anlagen. Das *-Symbol in der Anlage bedeutet, dass die Anlage zu dem jeweiligen Zeitpunkt nicht in Betrieb war. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen