Beanstandungen gegen Anbieter Online-Pornografie

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die drei erfolgten Beanstandungen gegen Anbieter von pornografischen Inhalten mit Sitz in Zypern. Personenbezogene Daten können gerne geschwärzt werden. [vgl.: https://www.kjm-online.de/service/pressemitteilungen/meldung/news/vorgehen-gegen-anbieter-mit-sitz-im-ausland/]

die kürzlich erfolgte Mahnung gegenüber einem weiteren Anbieter von pornografischen Inhalten. Personenbezogene Daten können gerne geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • Kosten dieser Information:
    37,82 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beanstandungen gegen Anbieter Online-Pornografie [#194941]
Datum
11. August 2020 09:38
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir Folgendes zu: die drei erfolgten Beanstandungen gegen Anbieter von pornografischen Inhalten mit Sitz in Zypern. Personenbezogene Daten können gerne geschwärzt werden. [vgl.: https://www.kjm-online.de/service/pressemitteilungen/meldung/news/vorgehen-gegen-anbieter-mit-sitz-im-ausland/] die kürzlich erfolgte Mahnung gegenüber einem weiteren Anbieter von pornografischen Inhalten. Personenbezogene Daten können gerne geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194941/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie unser Schreiben zur Ihrem Auskunftsbegehren. Mit freundlichen Grüß…
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
Beanstandungen gegen Anbieter Online-Pornografie [#194941]
Datum
18. August 2020 09:54
Status
Warte auf Antwort
image001.png
466 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie unser Schreiben zur Ihrem Auskunftsbegehren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Bescheid. Ja, ich werde die Kosten in Höhe von voraussichtlich c…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beanstandungen gegen Anbieter Online-Pornografie [#194941]
Datum
16. September 2020 11:39
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Bescheid. Ja, ich werde die Kosten in Höhe von voraussichtlich circa 40 Euro tragen und bitte Sie mit der Durchsicht der Unterlagen zu beginnen und sie mir alsbald zuzuschicken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194941/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Hiermit entsprechen wir Ihrem Auskunftsbegehren.…
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Beanstandungen gegen Anbieter Online-Pornografie [#194941]
Datum
17. September 2020 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
501,4 KB
329,1 KB
496,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Hiermit entsprechen wir Ihrem Auskunftsbegehren. Da Sie eine elektronische Antwort bevorzugt haben, finden Sie die drei Verwaltungsbescheide im Anhang dieser E-Mail. Der Gebührenbescheid wird Ihnen separat per Post zugehen. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente