Rechtsauskünfte/Briefverkehr bezüglich Nutzung von Deauthern
Im folgenden Artikel https://glm.io/150113?m wird u.a. auf die folgende Ihrer Aussagen verwiesen:
"Jemand, der den Namen des WLANs eines anderen klont, um diesem oder angeschlossenen Clients zu schaden oder Informationen zu erlangen, nutzt Frequenzen missbräuchlich und verstößt gegen die Vorgaben der WLAN-Allgemeinzuteilungen."
Ich lese das so, dass die Bundesnetzagentur sich als rechtsverbindlich verantwortlich ansieht, sofern die Frequenz innerhalb der Spezifikation der Allgemeinzuteilung (i.S. von physikalischen Eigenschaften) verwendet wird (was ein Rogue ja macht), der Zweck der Frequenznutzung jedoch mit der Absicht verfolgt wird, einem angeschlossenen Client Schaden zuzufügen. Es geht also um die übertragenen Inhalte, nicht um die Nutzung der Frequenz als solches.
Darf ich den Briefverkehr erbitten, damit ich den Kontext dieser Aussagen einordnen kann?
Vielen Dank.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum11. August 2020
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15. September 2020
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