Umsetzung der Vollzugspläne im offenen Vollzug der Frauen JVA Halle - Lockerungen für Heimfahrten

Anfrage zu den Ausgängen im offenen Vollzug der Frauen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle die Anfrage für die Frauen, zurzeit 6 Frauen, des offenen Vollzugs in Halle.
Davon sind 3 Frauen Freigänger und im freien Beschäftigungsverhältnis und die anderen drei Frauen nur Freigänger und sie arbeiten in der Haftanstalt.
Seit dem 13.03.2020 gibt es in der JVA Halle im offenen Vollzug keine Langzeitausgänge, Regelausgänge und bis Anfang Juni keine Stadtausgänge für den Einkauf. Der Erhalt dieser Ausgänge ist an den Vollzugsplan gebunden, der die Lockerungen beinhaltet. Da hat jeder unterschiedliche Lockerungen. Das ist verständlich und auch jedem klar. Wir wollen ja nur das haben, was uns zu steht!
Unsere Anträge wurden immer abgelehnt. Aber nicht schriftlich, nur mündlich.
Damit hatten wir nicht einmal die Möglichkeit, ein Rechtsmittel einzulegen. Die Bediensteten der Vollzugsanstalt Halle sind der Meinung, dass dieses nicht notwendig ist, insbesondere seien hier die Personen Frau Kretschmar, Frau Weiß, Frau Reinbold und Frau Esskyer genannt. (Frau Kretschmar und Frau Reinbold sind nicht merh in der JVA Halle)
Die Begründungen waren am Anfang ab Mitte März 2020 aufgrund einer Pandemieverordnung des Justizministeriums Sachsen Anhalt. Dann, so ca. ab Juni 2020 hieß es immer, dass eine interne Verordnung der JVA Halle uns untersagt unsere Lockerungen in Anspruch nehmen zu können. Weder die Pandemieverordnung des Justizministeriums noch die interne Verordnung der JVA Halle haben wir gesehen. Hier stellt sich die Frage, ob es diese gegeben hat. Außerdem haben wir auch das Recht diese zu sehen, wenn es uns betrifft.
Seit Anfang Juli, nachdem Frau Kretschmar nicht mehr da ist, erhielten wir sogar schriftliche Absagen. Doch ohne jegliche Gesetzesgrundlage, es steht als Begründung, aus den ihnen bereits benannten pandemischen Gründen. Welche es sind, kann keiner sagen.
Wir sind jetzt also schon 23 Wochen nicht mehr zu Hause gewesen, obwohl wir monatlich an drei Wochenenden lt. Lockerungen des Vollzugsplanes nach Hause können.
Uns schien dieses alles einfach unmöglich, denn auch die Bürger draußen können zu Ihren Familienangehörigen. Dann dürfte ja auch kein Bediensteter nach Hause fahren, denn die Ansteckungsgefahr besteht doch dort auch. Hinzu kommt, dass wir jeden Tag am Morgen zur Arbeit fahren und am Abend wieder in die Haftanstalt.
Da die Bediensteten immer dreister gegenüber uns Gefangenen werden und uns wie den letzten Dreck behandeln, mit den Worten, so lange es keinen Impfstoff gibt, kommt ihr nicht wieder nach Hause, ihr wisst doch wo ihr seid, da gibt es keine Heimfahrten. Wir bestimmen was passiert und da ändert sich nichts! u.v.a m.
Und die gibt es doch!
So zum Beispiel hat das Bundesjustizministerium empfohlen, alle Gefangenen Freigänger mit einem freien Beschäftigungsverhältnis vorübergehend nach Hause zu entlassen, so dass man von zu Hause zur Arbeit fährt.
Dieses wird in vielen Haftanstalten realisiert, als Nachweis möchte ich hier den offenen Vollzug der Frauen in Brandenburg in Spremberg nennen. Dort sind die Freigänger in einem freien Beschäftigungsverhältnis zu Hause und müssen von dort aus zur Arbeit fahren. Dieses soll nach heutigem Erkenntnisstand noch bis Ende August so bleiben. Die Bediensteten der JVA Spremberg können das überhaupt nicht nachvollziehen, da es ja nun einmal Gesetze und Empfehlungen gibt, an die sich die Länder auch halten müssen! Auch auf Rückfragen beim Ministerium der Justiz in Brandenburg ist absolut dafür kein Verständnis da!
Wir haben uns schon an den Ministerpräsidenten Herrn Haseloff gewandt, an das Justizministerin Frau Keding und den Staatssekretär Molkenbur.
Eine Antwort haben wir bis heute nicht erhalten.
Auch der Tatbestand, dass der Jugendarrest von Freitag 13.00Uhr bis Montag 10.00 Uhr nach Hause kann, obwohl diese Personen keine Freigängen sind, wundert einen schon sehr. Am letzten Wochenende haben wir nun erfahren, dass im offenen Vollzug der Männer der JVA Burg in der Außenstelle JVA Magdeburg die Lockerungen beibehalten wurden. Die Männer im offenen Vollzug Magdeburg sind entsprechend ihres Vollzugsplanes an den Wochenenden immer zu Hause gewesen.
Also geht es doch, was uns auch jede Instanz so bestätigt hat!
Und nun unsere Frage!
Warum dürfen wir nicht nach Hause fahren, warum behandelt man uns so im offenen Vollzug der Frauen in der JVA Halle.
Es ist ein Tatbestand der Freiheitsberaubung, Nichtumsetzung des Vollzugsplanes, Nichtdurchführung der Resozialisierung, Menschenverachtung und -diskriminierung u.v.m.
Wir hoffen schnellstmöglich eine Antwort zu erhalten, denn wir sind zwar in Haft, haben aber einen Vollzugsplan mit Lockerungen, die der Resozialisierung dienen sollen! Auch liegt eine Pflichtverletzung des Grundgesetzes vor!
Auch kann es doch nicht sein, dass hier die Willkür in der JVA Halle realisiert werden kann.

Auf baldige Antwort hoffend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wird neu gestellt, nur für mich!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfr…
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der Vollzugspläne im offenen Vollzug der Frauen JVA Halle - Lockerungen für Heimfahrten [#195002]
Datum
12. August 2020 10:46
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anfrage zu den Ausgängen im offenen Vollzug der Frauen Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle die Anfrage für die Frauen, zurzeit 6 Frauen, des offenen Vollzugs in Halle. Davon sind 3 Frauen Freigänger und im freien Beschäftigungsverhältnis und die anderen drei Frauen nur Freigänger und sie arbeiten in der Haftanstalt. Seit dem 13.03.2020 gibt es in der JVA Halle im offenen Vollzug keine Langzeitausgänge, Regelausgänge und bis Anfang Juni keine Stadtausgänge für den Einkauf. Der Erhalt dieser Ausgänge ist an den Vollzugsplan gebunden, der die Lockerungen beinhaltet. Da hat jeder unterschiedliche Lockerungen. Das ist verständlich und auch jedem klar. Wir wollen ja nur das haben, was uns zu steht! Unsere Anträge wurden immer abgelehnt. Aber nicht schriftlich, nur mündlich. Damit hatten wir nicht einmal die Möglichkeit, ein Rechtsmittel einzulegen. Die Bediensteten der Vollzugsanstalt Halle sind der Meinung, dass dieses nicht notwendig ist, insbesondere seien hier die Personen Frau Kretschmar, Frau Weiß, Frau Reinbold und Frau Esskyer genannt. (Frau Kretschmar und Frau Reinbold sind nicht merh in der JVA Halle) Die Begründungen waren am Anfang ab Mitte März 2020 aufgrund einer Pandemieverordnung des Justizministeriums Sachsen Anhalt. Dann, so ca. ab Juni 2020 hieß es immer, dass eine interne Verordnung der JVA Halle uns untersagt unsere Lockerungen in Anspruch nehmen zu können. Weder die Pandemieverordnung des Justizministeriums noch die interne Verordnung der JVA Halle haben wir gesehen. Hier stellt sich die Frage, ob es diese gegeben hat. Außerdem haben wir auch das Recht diese zu sehen, wenn es uns betrifft. Seit Anfang Juli, nachdem Frau Kretschmar nicht mehr da ist, erhielten wir sogar schriftliche Absagen. Doch ohne jegliche Gesetzesgrundlage, es steht als Begründung, aus den ihnen bereits benannten pandemischen Gründen. Welche es sind, kann keiner sagen. Wir sind jetzt also schon 23 Wochen nicht mehr zu Hause gewesen, obwohl wir monatlich an drei Wochenenden lt. Lockerungen des Vollzugsplanes nach Hause können. Uns schien dieses alles einfach unmöglich, denn auch die Bürger draußen können zu Ihren Familienangehörigen. Dann dürfte ja auch kein Bediensteter nach Hause fahren, denn die Ansteckungsgefahr besteht doch dort auch. Hinzu kommt, dass wir jeden Tag am Morgen zur Arbeit fahren und am Abend wieder in die Haftanstalt. Da die Bediensteten immer dreister gegenüber uns Gefangenen werden und uns wie den letzten Dreck behandeln, mit den Worten, so lange es keinen Impfstoff gibt, kommt ihr nicht wieder nach Hause, ihr wisst doch wo ihr seid, da gibt es keine Heimfahrten. Wir bestimmen was passiert und da ändert sich nichts! u.v.a m. Und die gibt es doch! So zum Beispiel hat das Bundesjustizministerium empfohlen, alle Gefangenen Freigänger mit einem freien Beschäftigungsverhältnis vorübergehend nach Hause zu entlassen, so dass man von zu Hause zur Arbeit fährt. Dieses wird in vielen Haftanstalten realisiert, als Nachweis möchte ich hier den offenen Vollzug der Frauen in Brandenburg in Spremberg nennen. Dort sind die Freigänger in einem freien Beschäftigungsverhältnis zu Hause und müssen von dort aus zur Arbeit fahren. Dieses soll nach heutigem Erkenntnisstand noch bis Ende August so bleiben. Die Bediensteten der JVA Spremberg können das überhaupt nicht nachvollziehen, da es ja nun einmal Gesetze und Empfehlungen gibt, an die sich die Länder auch halten müssen! Auch auf Rückfragen beim Ministerium der Justiz in Brandenburg ist absolut dafür kein Verständnis da! Wir haben uns schon an den Ministerpräsidenten Herrn Haseloff gewandt, an das Justizministerin Frau Keding und den Staatssekretär Molkenbur. Eine Antwort haben wir bis heute nicht erhalten. Auch der Tatbestand, dass der Jugendarrest von Freitag 13.00Uhr bis Montag 10.00 Uhr nach Hause kann, obwohl diese Personen keine Freigängen sind, wundert einen schon sehr. Am letzten Wochenende haben wir nun erfahren, dass im offenen Vollzug der Männer der JVA Burg in der Außenstelle JVA Magdeburg die Lockerungen beibehalten wurden. Die Männer im offenen Vollzug Magdeburg sind entsprechend ihres Vollzugsplanes an den Wochenenden immer zu Hause gewesen. Also geht es doch, was uns auch jede Instanz so bestätigt hat! Und nun unsere Frage! Warum dürfen wir nicht nach Hause fahren, warum behandelt man uns so im offenen Vollzug der Frauen in der JVA Halle. Es ist ein Tatbestand der Freiheitsberaubung, Nichtumsetzung des Vollzugsplanes, Nichtdurchführung der Resozialisierung, Menschenverachtung und -diskriminierung u.v.m. Wir hoffen schnellstmöglich eine Antwort zu erhalten, denn wir sind zwar in Haft, haben aber einen Vollzugsplan mit Lockerungen, die der Resozialisierung dienen sollen! Auch liegt eine Pflichtverletzung des Grundgesetzes vor! Auch kann es doch nicht sein, dass hier die Willkür in der JVA Halle realisiert werden kann. Auf baldige Antwort hoffend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195002/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Zwischenbescheid Mit freundlichen Grüßen
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