Übersichtsliste der internen Weisungen

Anfrage an: Jobcenter Hof Stadt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Übersichtsliste mit allen Titeln der internen Weisungen des Jobcenters. Ich weise vorsorglich daraufhin, dass es nach dem IFG eine Pflicht zur Informationsaufbereitung vorhandener Informationen (vgl. Schoch, 2016, IFG, § 1, Rn. 40) gibt und eine solche Liste dazuzählt.

Dies ist ein IFG-Antrag.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Dezember 2016
  • Frist
    6. Januar 2017
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Übersicht…
An Jobcenter Hof Stadt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Übersichtsliste der internen Weisungen [#19501]
Datum
5. Dezember 2016 08:42
An
Jobcenter Hof Stadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Übersichtsliste mit allen Titeln der internen Weisungen des Jobcenters. Ich weise vorsorglich daraufhin, dass es nach dem IFG eine Pflicht zur Informationsaufbereitung vorhandener Informationen (vgl. Schoch, 2016, IFG, § 1, Rn. 40) gibt und eine solche Liste dazuzählt. Dies ist ein IFG-Antrag. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Jobcenter Hof Stadt
Sehr geehrter Herr Semsrott Ihre Mail ist eingegangen. Ich werde die Liste vorbereiten. Angesichts des Umfangs dü…
Von
Jobcenter Hof Stadt
Betreff
AW: Übersichtsliste der internen Weisungen [#19501]
Datum
5. Dezember 2016 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott Ihre Mail ist eingegangen. Ich werde die Liste vorbereiten. Angesichts des Umfangs dürfte dies jedoch geraume Zeit dauern. Zu dem Begriff der "einfachen Auskunft" vermag ich mich nicht Ihrer Meinung anzuschließen. Dies müsste dann eben von anderer Stelle geklärt werden. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Hof Stadt
Sehr geehrter Herr Semsrott Entgegen Ihrer Annahme handelt es sich bei der Erstellung der Liste nicht um eine ein…
Von
Jobcenter Hof Stadt
Betreff
WG: Übersichtsliste der internen Weisungen [#19501]
Datum
27. Dezember 2016 15:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott Entgegen Ihrer Annahme handelt es sich bei der Erstellung der Liste nicht um eine einfache Auskunft im Sinne des IFG, sondern erfordert einen erheblichen Aufwand. Eine erste Stichprobe zur Erstellung dieser Liste hat ergeben, dass der Aufwand sich nur insoweit von der Übersendung sämtlicher interner Weisungen unterscheidet, als die Dateien nicht geöffnet bzw. die Papierweisungen nicht inhaltlich (wegen Namensangben) geprüft werden müssen. Angesichts der Vielzahl an internen Weisungen, welche aufgrund der undifferenzierten Anforderung gewünscht werden, verursacht die Durchsicht der diversen Ablagen und Ordner nach einer vorsichtigen Schätzung mindestens den halben zeitlichen Aufwand wie die Übersendung aller Weisungen. Ausgehend von meiner Berechnung der Gebühren, welche ich anlässlich der Forderung nach Übersendung sämtlicher Weisungen erstellt habe, müssen Sie mit einer Gebührenforderung von rund 235,- € rechnen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie angesichts des Aufwands eine differenzierte Forderung erheben möchten, bzw. ob Sie zur Zahlung der Gebühren bereit sind. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27.12.2016. Bitte senden Sie mir die Berech…
An Jobcenter Hof Stadt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Übersichtsliste der internen Weisungen [#19501]
Datum
13. Januar 2017 09:34
An
Jobcenter Hof Stadt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27.12.2016. Bitte senden Sie mir die Berechnung der Gebühren zu, sodass ich sie nachvollziehen kann. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 19501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Jobcenter Hof Stadt
Sehr geehrter Herr Semsrott Anbei erhalten Sie die Berechnung der Kosten für das Erstellen der Übersichtsliste sä…
Von
Jobcenter Hof Stadt
Betreff
AW: WG: Übersichtsliste der internen Weisungen [#19501]
Datum
13. Januar 2017 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott Anbei erhalten Sie die Berechnung der Kosten für das Erstellen der Übersichtsliste sämtlicher Weisungen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korresponde…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersichtsliste der internen Weisungen“ [#19501]
Datum
22. Januar 2017 21:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19501 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde die möglichen Gebühren zu hoch einstuft. Sie rechnet mögliche Personalkosten direkt in Gebühren um. Dies widerspricht dem Äquivalenzprinzip. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Für den hohen Aufwand für meine häufigen Vermittlungsersuche in letzter Zeit möchte ich mich entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 19501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen beim Jobcenter Hof Stadt Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Infor…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen beim Jobcenter Hof Stadt
Datum
24. Mai 2017 17:37
Status
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0180 Hallo Herr Semsrott, mit E-Mail vom 22. Januar baten Sie mich um eine Vermittlung zu Ihrem Antrag beim Jobcenter Hof Stadt. Sie bemängelten dabei die Berechnung der voraussichtlichen Gebührenhöhe. Mittlerweile liegt mir eine Stellungnahme und die Berechnung des voraussichtlichen Aufwands der Behörde vor. Demnach scheint es mir zwar fraglich, ob die dort aufgeführten Bearbeitungszeiten tatsächlich so anfallen werden. Eine grundsätzliche Kritik am Vorgehen des Jobcenters ist mir aber zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Zum einen kann bei Ihrer recht weiten Anfrage durchaus ein Aufwand entstehen, der 30 Minuten überschreitet. Darüber hinaus wurden von der Behörde Stundensätze verwendet, die klar unter den Sätzen der Allgemeinen Gebührenverordnung und den Personalkostensätzen des BMF liegen. Das von Ihnen angeführte Äquivalenzprinzip ist im Bereich des IFG darüber hinaus nur eingeschränkt anwendbar. Dies liegt vor allem im § 10 Abs. 2 IFG begründet. Demnach ist die Gebühr nach Maßgabe des Verwaltungsaufwands so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Dies bedeutet, dass die Behörde im Einzelfall die unter Bezugnahme auf den Verwaltungsaufwand ermittelte Gebührenhöhe reduzieren kann. Hierzu ist bei der Festsetzung der Gebührenhöhe im Bescheid Ermessen auszuüben. Eine Pflicht zu einer solchen Ermessensausübung bei der Unterrichtung über die voraussichtlich entstehenden Kosten besteht nicht, da der Behörde im Regelfall bei der Antragstellung nicht die entsprechenden Informationen vorliegen, die eine solche Reduzierung begründen könnten. Ich habe das Jobcenter aber in meiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es bei der Gebührenerhebung diesen Ermessensspielraum hat und ein Ermessengebrauch bei der Gebührenfestsetzung notwendig ist. Sollten noch Rückfragen bestehen, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen