Studien zum Infektionsgeschehen bei Kindern zwischen Null und 10 Jahren

Eine Übersicht über die Studien, die belegen, dass das Infektionsgeschehen bei Kindern zwischen Null und 10 Jahren gegen Null läuft. Frau Ministerin Gebauer erwähnte in Ihrem Interview mit dem Deutschlandfunk vom 10.08.2020 zahlreiche Studien, gab aber leider keine Quellen an.
Bitte führen Sie dabei jeweils auch die Größe der Stichprobe, die betrachtete Altergruppe, die Situation in Kitas bzw. Schulen (Gruppengröße, Hygienemaßnahmen) sowie das Infektionsgeschehen im Umfeld (mglst. 7-Tages-Inzidenz) an.
Falls das Setup in der Studie wesentlich von den zur Zeit in NRW herrschenden Gegebenheiten wie z.B. steigende Infektionszahlen oder Regelbetrieb ohne Abstand abweicht, bitte ich Sie außerdem zu erläutern, warum die Studie als auf die aktuelle Situation übertragbar angesehen wird.

Im voraus schon vielen Dank!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studien zum Infektionsgeschehen bei Kindern zwischen Null und 10 Jahren [#195060]
Datum
12. August 2020 23:25
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über die Studien, die belegen, dass das Infektionsgeschehen bei Kindern zwischen Null und 10 Jahren gegen Null läuft. Frau Ministerin Gebauer erwähnte in Ihrem Interview mit dem Deutschlandfunk vom 10.08.2020 zahlreiche Studien, gab aber leider keine Quellen an. Bitte führen Sie dabei jeweils auch die Größe der Stichprobe, die betrachtete Altergruppe, die Situation in Kitas bzw. Schulen (Gruppengröße, Hygienemaßnahmen) sowie das Infektionsgeschehen im Umfeld (mglst. 7-Tages-Inzidenz) an. Falls das Setup in der Studie wesentlich von den zur Zeit in NRW herrschenden Gegebenheiten wie z.B. steigende Infektionszahlen oder Regelbetrieb ohne Abstand abweicht, bitte ich Sie außerdem zu erläutern, warum die Studie als auf die aktuelle Situation übertragbar angesehen wird. Im voraus schon vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195060/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
12. August 2020 23:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#195060] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Studien zum In…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#195060]
Datum
15. September 2020 21:15
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Studien zum Infektionsgeschehen bei Kindern zwischen Null und 10 Jahren“ vom 12.08.2020 (#195060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195060/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei meiner Anfrage „Studien zum Infektionsgeschehen bei Kindern zwischen Null und 10 Jahren“ an das MSB [#195060] [#195060]
Datum
26. September 2020 16:17
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Ich hatte am 12.08.2020 das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen um eine Übersicht der von Frau Ministerin Gebauer mehrmals erwähnten Studien zum Infektionsgeschehen bei Kindern zwischen Null und 10 Jahren gestellt und bisher nur eine Eingangsbestätigung erhalten. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195060/ Damit hat das Ministerium die im IFG NRW festgelegte Antwortfrist ohne Begründung schon um 11 Tage überschritten und ich bitte Sie deswegen um Vermittlung. Im voraus vielen Dank für Ihre Unterstützung, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 195060.pdf Anfragenr: 195060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195060/
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 12.8.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Frau …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 12.8.2020
Datum
1. Oktober 2020 10:44
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Frau [geschwärzt] auf Informationszugang vom 12.8.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.9-8849/20 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Frau [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu einer Übersicht über "Studien, die belegen, dass das Infektionsgeschehen bei Kindern zwischen Null und 10 Jahren gegen Null läuft" über die Seite von fragdenstaat.de https://fragdenstaat.de/anfrage/studien-zum-infektionsgeschehen-bei-kindern-zwischen-null-und-10-jahren/ gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf ihren Antrag Ihrerseits trotz Erinnerung ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe der Antragstellerin eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihr Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 12.8.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrter Einsender, …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 12.8.2020
Datum
22. Dezember 2020 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrter Einsender, die Beantwortung Ihrer Anfrage hat sich aufgrund eines Büroversehens leider verzögert. Dafür bitte ich Sie um Nachsicht. Das Ministerium hat bisher weder Studien zum Infektionsgeschehen an Schulen in Auftrag gegeben noch liegt ihm eine Sammlung solcher Studien vor. Die Ministerin hat sich in dem von Ihnen genannten Interview allgemein auf die Veröffentlichungen bezogen, die im Internet allgemein zugänglich sind. Sofern Sie ein weitergehendes wissenschaftliches Interesse an der Frage der Verbreitung des Corona-Virus in Schulen haben, empfehle ich Ihnen, sich an das Robert Koch-Institut zu wenden. Mit freundlichen Grüßen