Aktivitäten zur Istanbul-Konvention

Anfrage an: Bundesgerichtshof

Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten.

Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen:

(1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor?
(2) Wann kam sie erstmalig bei Ihnen zum Einsatz?
(3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert?
(4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt?
(5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung al…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention [#195082]
Datum
13. August 2020 11:58
An
Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten. Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen: (1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor? (2) Wann kam sie erstmalig bei Ihnen zum Einsatz? (3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert? (4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt? (5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195082/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgerichtshof
Eingangsbestätigung Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit e…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
13. August 2020 11:58
Status
Warte auf Antwort
Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit einfacher E-Mail können Sie dem Bundesgerichtshof nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Informationen dazu finden Sie im Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr (https://www.bundesgerichtshof.de/erv). Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Hinweise zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Datenschutz (https://www.bundesgerichtshof.de/datenschutz) entnehmen. Mit besten Grüßen
Bundesgerichtshof
2020-08-17-Antragsteller/in, Antragsteller/in-Antwortschreiben des Bundesgerichtshofs per E-Mail Mit freundlichen …
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
2020-08-17-Antragsteller/in, Antragsteller/in-Antwortschreiben des Bundesgerichtshofs per E-Mail
Datum
18. August 2020 11:13
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2020-08-17-Antragsteller/in, Antragsteller/in-Antwortschreiben des Bundesgerichtshofs per E-Mail [#195082] Seh…
An Bundesgerichtshof Details
Von
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Betreff
AW: 2020-08-17-Antragsteller/in, Antragsteller/in-Antwortschreiben des Bundesgerichtshofs per E-Mail [#195082]
Datum
17. September 2020 16:15
An
Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 18. August. Sie bitten mich darin, meine Anfrage andernorts (an das Bundesjustizministerium) zu stellen. Allerdings hatte ich meine Anfrage durchaus absichtlich an Sie gestellt, und bitte auch um entsprechende Bearbeitung. Sollten am Bundesgerichtshof zu Teilen meiner Frage keine Informationen vorliegen, bitte ich ebenfalls um entsprechende Nachricht. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195082/
Bundesgerichtshof
2020-09-21-Antragsteller/in, Antragsteller/in-Antwortschreiben des Bundesgerichtshofs per E-Mail Mit freundlichen …
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
2020-09-21-Antragsteller/in, Antragsteller/in-Antwortschreiben des Bundesgerichtshofs per E-Mail
Datum
22. September 2020 11:26
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2020-09-21-Antragsteller/in, Antragsteller/in-Antwortschreiben des Bundesgerichtshofs per E-Mail [#195082] Seh…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2020-09-21-Antragsteller/in, Antragsteller/in-Antwortschreiben des Bundesgerichtshofs per E-Mail [#195082]
Datum
22. September 2020 12:04
An
Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. September (Ihre Mail vom 22. September). Sie schreiben darin, Sie könnten in meiner Angelegenheit "nichts für mich tun". Sollte dies bedeuten, dass bei Ihnen keinerlei Informationen im Sinne meiner Anfrage vorliegen, so bitte ich um einen entsprechenden Bescheid. Ich würde meinen, zumindest zu meiner Frage bezüglich Fortbildungen müssten bei Ihnen Informationen existieren, schließlich existiert bei Ihnen ja eine Abteilung hierfür. Und selbst wenn nichts bei Ihnen vorliegen sollte, bitte ich eben um einen entsprechenden Bescheid. Bisher verweisen Sie mich ausschließlich an andere Stellen, beantworten meine Anfrage aber nicht inhaltlich. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195082/
Bundesgerichtshof
2020-09-29-Antragsteller/in, Antragsteller/in-Antwortschreiben des Bundesgerichtshofs per E-Mail Mit freundlichen …
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
2020-09-29-Antragsteller/in, Antragsteller/in-Antwortschreiben des Bundesgerichtshofs per E-Mail
Datum
30. September 2020 08:11
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2020-09-29-Antragsteller/in, Antragsteller/in-Antwortschreiben des Bundesgerichtshofs per E-Mail [#195082] Seh…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2020-09-29-Antragsteller/in, Antragsteller/in-Antwortschreiben des Bundesgerichtshofs per E-Mail [#195082]
Datum
30. September 2020 09:15
An
Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.9. (Email vom 30.9.). Darf ich, an Ihre Ausführungen anschließend, meine Anfrage dann so umformulieren, dass Sie hoffentlich von Ihnen sinnvoll beantwortet werden kann: Wie wird das Thema "Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt" bei Ihnen in Fortbildung integriert? Wann und wie häufig fanden entsprechende Fortbildungsformate statt (um dies weiter einzuschränken: im Zeitraum der letzten drei Jahre)? Vielleicht verstehe ich auch die Aufgabe der Abteilung ZB2 falsch, und es finden bei Ihnen überhaupt keine Fortbildungen statt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195082/
Bundesgerichtshof
Ihre weitere Anfrage vom 30. September 2020 / Anfragenr. 195082 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre weitere Anfrage…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre weitere Anfrage vom 30. September 2020 / Anfragenr. 195082
Datum
7. Oktober 2020 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre weitere Anfrage beantworte ich gerne wie folgt, wobei ich zunächst zum Hintergrund einige allgemeine Bemerkungen vorausschicke: Wie Sie auch der der vorhergehenden E-Mail beigefügten Bundestagsdrucksache entnehmen können, handelt es sich bei dem Thema "Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt" aus rechtlicher Perspektive um eine Querschnittsmaterie, die ganz unterschiedliche Rechtsgebiete und Rechtsmaterien betrifft. Die Senate des Bundesgerichtshofs - und damit auch die dort eingesetzten Bundesrichterinnen und Bundesrichter - sind in ihren Zuständigkeiten nach solchen Rechtsgebieten/Rechtsmaterien organisiert. Gleiches gilt in aller Regel für juristische Fortbildungsformate, wie Sie beispielhaft dem Tagungs- und Fortbildungsprogramm der Deutschen Richterakademie entnehmen können (www.deutsche-richterakademie.de). Das Thema "Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt" tritt mithin in unterschiedlichsten rechtlichen Zusammenhängen auf und wird dann aus der entsprechenden fachlichen Perspektive behandelt. Entsprechend sind in der Regel auch juristische Schulungen nach solchen Rechtsmaterien/Rechtsgebieten organisiert, so dass das Thema "Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt" etwa Bestandteil einer Schulung zur Glaubhaftigkeitslehre, zum Familienrecht oder zum Strafrecht sein kann, ohne dass der - weiter gefasste - Veranstaltungstitel dies erkennen lässt. Nur teilweise, wie etwa bei den von der Deutschen Richterakademie im Jahr 2021 angebotenen Veranstaltungen "Gewalt in der Familie - Familien- und strafrechtliche Aspekte, Glaubhaftigkeitsbeurteilung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch" oder "Kindliche Beeinträchtigung durch elterliche Partnerschaftsgewalt und die Gestaltung kindschaftsrechtlicher Verfahren", lässt bereits der Titel einen Rückschluss auf die Behandlung dieses spezifischen Themas zu. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter organisieren ihre Fortbildung selbst, die Veranstaltungen finden zudem nicht Inhouse, sondern extern statt. Die hiesige Fortbildungsabteilung sammelt insoweit lediglich die Interessenbekundungen für Fortbildungen und leitet diese an die entsprechenden Veranstalter weiter. Ich rege an, dass Sie sich mit Ihrer Frage an die Deutsche Richterakademie wenden, die Ihnen ggf. mit näheren Veranstaltungsbeschreibungen aus dem Fortbildungsbereich weiterhelfen kann. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre weitere Anfrage vom 30. September 2020 / Anfragenr. 195082 [#195082] Sehr geehrteAntragsteller/in herzli…
An Bundesgerichtshof Details
Von
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Betreff
AW: Ihre weitere Anfrage vom 30. September 2020 / Anfragenr. 195082 [#195082]
Datum
7. Oktober 2020 10:44
An
Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die Erläuterungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195082/