Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium

Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten.

Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen:

(1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor?
(2) Wann haben Sie Sich erstmalig mit deren Umsetzung beschäftigt?
(3) Wie setzen Sie die Istanbul-Konvention um?
(3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert?
(4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt?
(5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#195206]
Datum
13. August 2020 12:02
An
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Ihrer Aktivitäten zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention"). Dies kann sowohl Aktivitäten zur Information über die Konvention als auch zu deren Umsetzung beinhalten. Insbesondere bitte ich auch um folgende Informationen: (1) Seit wann liegt Ihnen die Istanbul-Konvention vor? (2) Wann haben Sie Sich erstmalig mit deren Umsetzung beschäftigt? (3) Wie setzen Sie die Istanbul-Konvention um? (3) Wie wird die Istanbul-Konvention bei Ihnen in Aus- und Fortbildung integriert? (4) Wann und wie häufig fanden entsprechende Aus- und Fortbildungsformate statt? (5) Wie wird die Qualität des nachhaltigen Einsatzes der Istanbul-Konvention sichergestellt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195206/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#195206]
An Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention in ihrem Ministerium [#195206]
Datum
13. August 2020 12:03
An
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,0 KB

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Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention im Justizministerium [#195206] Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund erneuter…
Von
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Betreff
Aktivitäten zur Istanbul-Konvention im Justizministerium [#195206]
Datum
10. September 2020 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund erneuter Prüfung Ihres Antrags vom 13.8.2020 muss ich Ihnen mitteilen, dass ein lediglich per E-Mail gestellter Antrag nicht den Formanforderungen des § 10 IFG M-V entspricht. Danach ist der Antrag schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind. Die Schriftform verlangt einen mit einer eigenhändigen Unterschrift versehenen Antrag, der per Post, FAX oder DE-Mail (mit elektronischer Signatur im Sinne des § 3a Abs. 2 VwVfG M-V) übermittelt wird. Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 13.8.2020 kann daher erst weiterbearbeitet werden, wenn Sie Ihren Antrag den Formanforderungen entsprechend eingereicht haben. Mit freundlichen Grüßen