Stellungnahmen zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz

Falls vorhanden, alle Stellungnahmen von Verbänden, Fachkreisen und sonstigen Beteiligten entsprechend §47 Abs. 3 GGO zu folgendem Gesetz:
- Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz)

Ich bitte um eine Übersendung in elektronischer Form.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2016
  • Frist
    10. Januar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Falls vorhanden,…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz [#19521]
Datum
7. Dezember 2016 12:52
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Falls vorhanden, alle Stellungnahmen von Verbänden, Fachkreisen und sonstigen Beteiligten entsprechend §47 Abs. 3 GGO zu folgendem Gesetz: - Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) Ich bitte um eine Übersendung in elektronischer Form. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr IFG-Antrag zum zweiten Bürokratieentlastungsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem IFG-Antrag vom 07. De…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag zum zweiten Bürokratieentlastungsgesetz
Datum
20. Dezember 2016 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem IFG-Antrag vom 07. Dezember 2016 finden Sie anliegend den erbetenen Zwischenbescheid zur Gebührenpflichtigkeit. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr geänderter IFG-Antrag zum zweiten Bürokratieentlastungsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in anbei finden Sie de…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr geänderter IFG-Antrag zum zweiten Bürokratieentlastungsgesetz
Datum
4. Januar 2017 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
524,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei finden Sie den Bescheid zu Ihrem geänderten IFG-Antrag vom 21. Dezember 2016. Mit freundlichen Grüßen