Beeinträchtigung der Grundwasserqualität durch Bau der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07"
laut Zeitungsberichten ist es Privatpersonen seit kurze möglich ggf. gegen Bauvorhaben vorzugehen, welche eine Verschlechterung der Grundwasserqualität unter anderem bei Privat genutzten Brunnen könnte.
Auch Menschen die an ein womöglich betroffenes, öffentliches Wassernetz angeschlossen sind haben laut Zeitungsberichten dieses Recht.
Bitte teilen Sie mir mit Welche der unter folgendem Link gelisteten Wasserbohrungen bei der Planung der Straße berücksichtigt wurden und wie eine Verschlechterung der Grundwasserqualität sowohl für die Marktgemeinde als auch für Privatpersonen ausgeschlossen werden kann.
Desweiteren würde ich gerne Wissen ob die Planung den neusten Stand der Rechtssprechung erfüllt.
"Mit dem heutigen Urteil verschäften die höchsten EU-Richter auch die Vorgaben, wann das Grundwasser durch ein Bauvorhaben verschlechtert wird. Das gilt auch für andere Gewässer wie Flüsse oder Seen."
Quelle:
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/eugh-urteil-rechtsschutz-ummeln-100.html
Anfrage abgelehnt
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Datum14. August 2020
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16. September 2020
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