SARS-CoV-2 Fallzahlen nach Expositionsland aus der IfSG-Meldestatistik

Anfrage an: Robert Koch-Institut

- Anzahl der bestätigten SARS-CoV-2 Fälle ohne Angabe des wahrscheinlichen Expositionsland
- Anzahl der bestätigten SARS-CoV-2 Fälle mit wahrscheinlicher Exposition in Deutschland
- Anzahl der bestätigten SARS-CoV-2 Fälle mit wahrscheinlicher Exposition im Ausland

jeweils gegliedert nach Meldetag oder Meldewoche.

Angaben dazu sind teilweise in den Situationsberichten des RKI enthalten.
Diese Anfrage richtet sich auf die höhere zeitliche Auflösung und die Abdeckung des gesamten Zeitraums.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2020
  • Frist
    16. September 2020
  • 0 Follower:innen
Danny Seis
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl de…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Danny Seis
Betreff
SARS-CoV-2 Fallzahlen nach Expositionsland aus der IfSG-Meldestatistik [#195278]
Datum
14. August 2020 15:52
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der bestätigten SARS-CoV-2 Fälle ohne Angabe des wahrscheinlichen Expositionsland - Anzahl der bestätigten SARS-CoV-2 Fälle mit wahrscheinlicher Exposition in Deutschland - Anzahl der bestätigten SARS-CoV-2 Fälle mit wahrscheinlicher Exposition im Ausland jeweils gegliedert nach Meldetag oder Meldewoche. Angaben dazu sind teilweise in den Situationsberichten des RKI enthalten. Diese Anfrage richtet sich auf die höhere zeitliche Auflösung und die Abdeckung des gesamten Zeitraums.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195278/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Danny Seis << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Danny Seis
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 14.08.2020 Sehr geehrter Herr Seis, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihne…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 14.08.2020
Datum
17. August 2020 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Seis, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 141-2020. Mit freundlichen Grüßen
Danny Seis
AW: Ihre Anfrage vom 14.08.2020 [#195278] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Danny Seis
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 14.08.2020 [#195278]
Datum
26. Oktober 2020 23:12
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV-2 Fallzahlen nach Expositionsland aus der IfSG-Meldestatistik“ vom 14.08.2020 (#195278) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195278/
Danny Seis
AW: Ihre Anfrage vom 14.08.2020 [#195278] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Danny Seis
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 14.08.2020 [#195278]
Datum
26. Oktober 2020 23:16
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV-2 Fallzahlen nach Expositionsland aus der IfSG-Meldestatistik“ vom 14.08.2020 (#195278) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Aktenzeichens: 141-2020 (Robert Koch-Institut) Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195278/
Danny Seis
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Danny Seis
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „SARS-CoV-2 Fallzahlen nach Expositionsland aus der IfSG-Meldestatistik“ [#195278] [#195278]
Datum
26. Oktober 2020 23:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195278/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sich die Behörde weigert die Anfrage innerhalb der gesetzlichen Frist zu bearbeiten. Die gesetzliche Frist wurde um über 40 Tage überschritten. Mittlerweile hat das RKI die Daten für den Zeitraum ab Kalenderwoche 31 tlw. in die dienstäglichen Covid-19 Situationsberichte eingepflegt. Es fehlen aber immer noch Angaben für den Zeitraum davor, sowie Informationen über die Zahl der Fälle ohne Angabe des wahrscheinlichen Infektionsorts. Die angefragten Angaben liegen dem RKI vor und sie sind essentiell für die Modellierung des innerdeutschen Infektionsgeschehens. Die Beantwortung der Anfrage ist mit einem minimalen Arbeitsaufwand verbunden. Es handelt sich um eine Tabelle mit ~ 100 Feldern, die bereits tlw. veröffentlicht wurde. Eine zeitnahe Erteilung der Auskunft liegt offenkundig im öffentlichen Interesse und ist auch ohne weiteres zumutbar. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 195278.pdf Anfragenr: 195278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195278/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/009 II#0405 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „SARS-CoV-2 Fallzahlen nach Expositionsland aus der IfSG-Meldestatistik“ [#195278] # 25-721/009 II#0405
Datum
28. Oktober 2020 10:56
Status
Warte auf Antwort
142,6 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/009 II#0405 Sehr geehrter Herr Seis, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/datenschutz Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
WG: Ihre Anfrage vom 14.08.2020 [#195278] Sehr geehrter Herr Seis, Ihre unten stehende Nachfrage, zu der Sie ein …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Ihre Anfrage vom 14.08.2020 [#195278]
Datum
28. Oktober 2020 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Seis, Ihre unten stehende Nachfrage, zu der Sie ein Aktenzeichen des Robert-Koch-Institut (RKI) angegeben haben, senden Sie bitte zuständigkeitshalber an das RKI. Ein IFG-Antrag von Ihnen liegt im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Danny Seis
AW: WG: Ihre Anfrage vom 14.08.2020 [#195278] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanf…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Danny Seis
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage vom 14.08.2020 [#195278]
Datum
28. Oktober 2020 23:36
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV-2 Fallzahlen nach Expositionsland aus der IfSG-Meldestatistik“ vom 14.08.2020 (Aktenzeichen: 141-2020) richtet sich in der Tat an das Robert-Koch-Institut (RKI). Das Bundesministerium für Gesundheit hat allerdings die Fachaufsicht über das RKI und ist insofern verantwortlich und zuständig. Hiermit erhebe ich Fachaufsichtsbeschwerde und fordere Sie auf das gesetzestreue Verwaltungshandeln der ihnen nachgeordneten Behörde sicherzustellen. Das RKI verschleppt habituell Auskunftsersuchen nach dem IFG und hat auch bis heute zahllose andere IFG-Anträge, die tlw. schon im März und April gestellt wurden, nicht bearbeitet. Bitte weisen sie die Leitung des RKI an meinen Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist zu bescheiden. Die angefragten Angaben liegen dem RKI vor und sie sind essentiell für die Modellierung des innerdeutschen Infektionsgeschehens. Die Beantwortung der Anfrage ist mit einem minimalen Arbeitsaufwand verbunden. Es handelt sich um eine Tabelle mit ~ 100 Feldern, die bereits tlw. veröffentlicht wurde. Eine zeitnahe Erteilung der Auskunft liegt im öffentlichen Interesse und ist auch ohne weiteres zumutbar. Den bisherigen Schriftverkehr finden sie unter folgender URL: https://fragdenstaat.de/anfrage/sars-cov-2-fallzahlen-nach-expositionsland-aus-der-ifsg-meldestatistik/ Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/009 II#0405 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „SARS-CoV-2 Fallzahlen nach Expositionsland aus der IfSG-Meldestatistik“ [#195278] # 25-721/009 II#0405
Datum
29. Oktober 2020 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
171,0 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/009 II#0405 Sehr geehrter Herr Seis, in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14.08.2020 Sehr geehrter Herr Seis, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationsz…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14.08.2020
Datum
30. Oktober 2020 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Seis, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Ihrem Antrag wurde entsprochen. Die detaillierte Entscheidung entnehmen Sie bitte beiliegendem Schreiben. Die begehrten Informationen sind dieser Nachricht als Excel Tabelle beigefügt. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass die Fallzahlen nach Expositionsland jeweils im Lagebericht für Dienstag im Umfang der letzten vier Kalenderwochen veröffentlicht werden. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html?nn=13490888 Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
AW: Ihre Anfrage vom 14.08.2020 [#195278] Sehr geehrter Herr Seis, mit Nachricht vom 26. Oktober 2020 beschweren…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 14.08.2020 [#195278]
Datum
20. November 2020 07:56
Status
image001.jpg
1,6 KB
image002.jpg
2,0 KB


Sehr geehrter Herr Seis, mit Nachricht vom 26. Oktober 2020 beschweren Sie sich, dass Ihr Antrag vom Robert Koch-Institut nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist beantwortet wurde. Mit Antrag vom 14.08.2020 hatten Sie die Herausgabe von Fallzahlen nach Expositionsländern gegliedert heraus verlangt. Dem Antrag wurde mit Schreiben vom 30.10.2020 entsprochen. Die begehrten Informationen wurden Ihnen elektronisch übersandt. Angesichts der derzeitigen Umstände liegt die Bearbeitungszeit immer noch innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Da Ihre Anfrage zwischenzeitlich beantwortet wurde, gehen wir davon aus, dass sich Ihre Beschwerde erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen