Abwgung zum Einsatz von Onlinelösungen der Firma Microsoft im Bildungsbereich

- Datenschutzfolgeabschätzung oder ähnliche Dokumente zum Einsatz von Onlinelösungen der Firma Microsoft im Bildungsbereich.
- Schreiben, Weisungen oder Absprachen im Rahmen der Vergabe von Leistungen im Bereich der "digitalen Bildungsplattform" im Jahr 2020.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2020
  • Frist
    13. September 2020
  • 10 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Datenschutzfolg…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Abwgung zum Einsatz von Onlinelösungen der Firma Microsoft im Bildungsbereich [#195291]
Datum
14. August 2020 20:01
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Datenschutzfolgeabschätzung oder ähnliche Dokumente zum Einsatz von Onlinelösungen der Firma Microsoft im Bildungsbereich. - Schreiben, Weisungen oder Absprachen im Rahmen der Vergabe von Leistungen im Bereich der "digitalen Bildungsplattform" im Jahr 2020.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195291/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abwgung zum Einsatz von Onlinelösungen der Firma…
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Betreff
AW: Abwgung zum Einsatz von Onlinelösungen der Firma Microsoft im Bildungsbereich [#195291]
Datum
14. September 2020 09:09
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abwgung zum Einsatz von Onlinelösungen der Firma Microsoft im Bildungsbereich“ vom 14.08.2020 (#195291) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195291/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abwgung zum Einsatz von Onlinelösungen der Firma…
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Betreff
AW: Abwgung zum Einsatz von Onlinelösungen der Firma Microsoft im Bildungsbereich [#195291]
Datum
26. September 2020 23:12
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abwgung zum Einsatz von Onlinelösungen der Firma Microsoft im Bildungsbereich“ vom 14.08.2020 (#195291) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195291/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abwgung zum Einsatz von Onlinelösungen der Firma…
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Betreff
AW: Abwgung zum Einsatz von Onlinelösungen der Firma Microsoft im Bildungsbereich [#195291]
Datum
14. Oktober 2020 22:28
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Abwgung zum Einsatz von Onlinelösungen der Firma Microsoft im Bildungsbereich“ vom 14.08.2020 (#195291) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195291/

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Abwägung zum Einsatz von Onlinelösungen der Firma Microsoft im Bildungsbereich [#195291] Sehr [geschwärzt], haben…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Abwägung zum Einsatz von Onlinelösungen der Firma Microsoft im Bildungsbereich [#195291]
Datum
3. November 2020 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. August 2020. Sie begehren die folgenden Informationen: - Datenschutzfolgenabschätzung oder ähnliche Dokumente zum Einsatz von Onlinelösungen der Firma Microsoft im Bildungsbereich - Schreiben, Weisungen oder Absprachen im Rahmen der Vergabe von Leistungen im Bereich der "digitalen Bildungsplattform" im Jahr 2020. Zur Datenschutzfolgenabschätzung: Die Datenschutzfolgenabschätzung bereitet die Entscheidungsfindung des Kultusministeriums maßgeblich vor und befindet sich aktuell in einem Abstimmungsprozess mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen beim aktuellen Stand des Arbeits- und Abstimmungsprozesses die gewünschten Dokumente nicht zur Verfügung stellen können. Sobald dieser Abstimmungs- und Entscheidungsprozess abgeschlossen ist, werden wir Ihnen die Datenschutzfolgenabschätzung zukommen lassen. Zur Vergabe von Leistungen: Grundsätzlich gilt, dass die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) das Projekt "Digitale Bildungsplattform" seit Projektneustart begleitet. Die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen aus dem IT-Servicekatalog der BITBW ergibt sich verpflichtend aus dem BITBW-Gesetz. Die BITBW ist darüber hinaus personell in das Projekt eingebunden und damit über die Bedarfe, die sich aus dem Projekt heraus ergeben, laufend informiert. Produkte und Dienstleistungen, die nicht über die BITBW bezogen werden können werden vergaberechtskonform ausgeschrieben. Für die einzelnen Module der Digitalen Bildungsplattform gilt Folgendes: Für die dienstliche E-Mail für Lehrkräfte und das Modul "Persönlicher Arbeitsplatz" inklusive des Datenspeichers soll eine Umsetzung aus dem Produkt-Portfolio der BITBW erfolgen. Für die Bereitstellung dieser Komponenten wird in einem fortlaufenden Prozess die Bürokommunikationssuite Microsoft Office 365 auf deren Einsatzmöglichkeiten hin überprüft und eine Bewertung der Datenschutzkonformität in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) vorgenommen. Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums können den sicheren Messenger Threema zur dienstlichen Kommunikation nutzen. Für dessen Bereitstellung wurde den, teilweise coronabedingt erweiterten, Vorgaben des Vergaberechts Rechnung getragen und eine EU-weite Ausschreibung im Wege eines Offenen Verfahrens durchgeführt. Das Kultusministerium hat eine EU-weite Ausschreibung als "Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb" für ein Lernmanagementsystem veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um ein laufendes Vergabeverfahren. Sollten sich aus unseren Erläuterungen Nachfragen ergeben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gez. [geschwärzt] Bereichsleiter Digitale Bildungsplattform