Einfuhr Heets und Zigaretten aus Polen

Wieviel Heets darf ich aus Polen nach Deutschland einführen? Da es ja Pfeifentabak sein soll wäre es meiner Meinung nach ein 1Kg Tabak. Bin mir aber nicht sicher. Darf ich Zigaretten mit Tabak kombinieren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
  • 2 Follower:innen
Inge Ruthenberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Hee…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Inge Ruthenberg
Betreff
Einfuhr Heets und Zigaretten aus Polen [#195331]
Datum
15. August 2020 21:58
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Heets darf ich aus Polen nach Deutschland einführen? Da es ja Pfeifentabak sein soll wäre es meiner Meinung nach ein 1Kg Tabak. Bin mir aber nicht sicher. Darf ich Zigaretten mit Tabak kombinieren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Inge Ruthenberg Anfragenr: 195331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195331/ Postanschrift Inge Ruthenberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Ruthenberg
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen u…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Re: [Ticket#2020081733407857] WG: [EXTERN] Einfuhr Heets und Zigaretten aus Polen [#195331]
Datum
17. August 2020 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen und unter der Ticketnummer 2020081733407857 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr geehrte Frau Ruthenberg,  ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersu…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Re: [Ticket#2020081733407857] WG: [EXTERN] Einfuhr Heets und Zigaretten aus Polen [#195331]
Datum
18. August 2020 07:17
Status
Sehr geehrte Frau Ruthenberg,  ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, das ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Anderenfalls bitte ich um Nachricht. °°° Verbringen Sie die IQOS-Heets aus einen anderen Mitgliedstaat der EU nach Deutschland gilt die verbrauchsteuerrechtliche Einordnung. Hier werden die Heets tatsächlich als Rauchtabak eingeordnet. Beim Verbringen innerhalb der EU zu privaten Zwecken findet damit die Richtmenge von 1kg Rauchtabak Anwendung. Demzufolge könnten 3.333 Stück (entspricht 166,7 Schachteln á 6g Tabak und mit jeweils 20 Stück umgerechnet auf die Richtmenge von 1 kg Rauchtabak) zum Eigenbedarf mitgebracht werden. Zusätzlich zur Richtmenge von 1kg Rauchtabak können Sie aus Polen 800 Stück Zigaretten steuerfrei nach Deutschland verbringen. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche. Mit freundlichen Grüßen