Corona Verordnung Hamburg
Anfrage an:
Senatskanzlei Hamburg
Durch die Corona Verordnung sind bis heute alle sexuellen Dienstleitungen verboten §26(2) welche Kriterien genau sind für ein Ende oder eine Weiterführung dieser Maßnahme ausschlaggebend?
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum16. August 2020
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19. September 2020
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