Sexarbeit Hamburg
Anfrage an:
Senatskanzlei Hamburg
Warum berücksichtigt der Senat nicht die Entscheidung des saarländischen Oberverwaltungsgerichts, nach der ein generelles Verbot der Sexarbeit unter Verweis auf eine Verletzung der Berufsfreiheit wieder aufgehoben werden musste?
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum16. August 2020
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19. September 2020
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