Kontrollbericht zu Abo Nor Döner Kebap, Garching bei München

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Abo Nor Döner Kebap
Münchener Straße 46
85748 Garching bei München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Abo Nor Döner Kebap, Garching bei München [#195427]
Datum
17. August 2020 15:13
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Abo Nor Döner Kebap Münchener Straße 46 85748 Garching bei München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195427/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
WG: Ihre Anfrage nach dem VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformatio…
Von
Landratsamt München
Betreff
WG: Ihre Anfrage nach dem VIG
Datum
25. August 2020 10:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund hoher Arbeitsbelastung, die 2-Monatsfrist eventuell nicht einhalten können. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem VIG - Abo Nor Döner Kebap, Garching bei München [#195427] Guten Abend, vielen Dank…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem VIG - Abo Nor Döner Kebap, Garching bei München [#195427]
Datum
19. September 2020 22:52
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Abend, vielen Dank für Ihre erste Rückmeldung. Können Sie schon abschätzen, wie lange die Bearbeitung ungefähr dauern wird? Vielen Dank und freundliche Grüße Anfragenr: 195427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195427/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem VIG - Abo Nor Döner Kebap, Garching bei München [#195427] Sehr geehrteAntragsteller…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage nach dem VIG - Abo Nor Döner Kebap, Garching bei München [#195427]
Datum
15. November 2020 18:09
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mittlerweile sind fast drei Monate seit meiner Anfrage vergangen, und ich möchte mich nach dem aktuellen Stand erkundigen. Können Sie schon absehen, wann Sie mir den Bericht zusenden können? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 195427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195427/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt München
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 S.…
Von
Landratsamt München
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 S. 3 VIG
Datum
27. November 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt, nach Prüfung Ihres Antrags vom 18.08.2020 auf Informationserteilung nach VIG haben wir uns für die Übermittlung der angeforderten Informationen entschieden. Diese Entscheidung wurde dem betroffenen Lebensmittelunternehmer bekanntgegeben. Wir werden Ihnen die Informationen nach Ablauf von 10 Werktagen in Form von Kopien der Kontrollberichte postalisch übersenden, wenn der Dritte nicht innerhalb von 10 Werktagen gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgeht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. …
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 S. 3 VIG [#195427]
Datum
5. Januar 2021 16:45
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ende November hatte ich einen Brief von Ihnen erhalten, dass ich innerhalb von 10 Werktagen die Lebensmittelkontrollberichte erhalten sollte, sofern der Lebensmittelunternehmer keinen Einspruch erhebt. Was ist denn der aktuelle Stand hierzu? Bitte beachten Sie für den Versand der Berichte, dass ich eine neue Postanschrift habe. Briefe an die alte Adresse werden ebenfalls noch zugestellt. Vielen Dank und freundliche Grüße Anfragenr: 195427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195427/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt München
AW: Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. …
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 S. 3 VIG [#195427]
Datum
14. Januar 2021 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Der angeforderte Kontrollbericht wurde bereits am 27.11.2020 an Sie per Post versandt. Auf der Postzustellungsurkunde wurde auch die Zustellung an Ihre neue Wohnanschrift vermerkt. Es ist uns daher nicht erklärlich, dass Sie den Brief nicht erhalten haben. Wir senden Ihnen den Kontrollbericht nun nochmals mit einfachem Brief zu. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt München
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes; Ihre Anfrage zu Döner Imbiss, Münchner Str. 46, 85748 Garching Anlage…
Von
Landratsamt München
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes; Ihre Anfrage zu Döner Imbiss, Münchner Str. 46, 85748 Garching
Datum
14. Januar 2021
Status
geschwärzt
1,0 MB
Anlage: 1 Kontrollbericht Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie den beantragten Kontrollbericht zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. …
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 S. 3 VIG [#195427]
Datum
25. Januar 2021 13:59
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Herzlichen Dank! Diesmal ist der Brief angekommen. Anfragenr: 195427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195427/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>