Hygieneplan für Schulen

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Folge des Schulbeginns wurde ich mit dem Hygieneplan des Landes Rheinland-Pfalz für Gymnasien vertraut gemacht.

Hierzu bitte ich Sie mir folgende Fragen zu beantworten:

1) Basieren die Hygienemaßnahmen auf den aktuellen international akkzeptierten wissenschaftlichen Erkentnissen zur Transmission des SARS-CoV-2 und zu dessen Pathophysiologie?
1a) Wenn ja bitte führen Sie diese bei den Antworten auf die folgenden Fragen (2, 3a, 4, 4a, 5, 5a) zu einzelnen Maßnahmen auf.
1b) Inwiefern wurden bei der Erstellung dieser Maßnahmen wissenschaftliche Erkenntnisse auf eine sogenannte „airborne transmission“ (vgl. medrXiv https://doi.org/10.1101/2020.06.01.20118984 und Nature 583, 510-513 (2020)) miteinbezogen?

2) Weshalb ist Essen und Trinken, bei Wahrung des aufgrund des hierzu erforderlichen Abnehmens der Maske erforderlichen Mindestabstandes, verboten?
2a) Wie ist der Interessenskonflikt zwischen Gesundheitsschäden durch Dehydration bei hohen Temperaturen, aufgrund eines Einhaltens der Regeln und der Einhaltung der Regeln zu lösen?

3) Handelt es sich bei der Grenze von 25 Infizierten/100.000 EW/7 Tage zum Wechsel von Phase 1 zu Phase 2 um eine harte Grenze, d.h. ein Überschreiten dieser Grenze in einem für die Schule relevanten Landkreis über den bestimmten Zeitraum von einer Woche laut den Daten des RKI führt unmittelbar zu einer Anordnung, dass ein eingeschränkter Schulbetrieb mit Abstandsgebot eingeleitet wird?
3a) Unter welchen Umständen findet ein Wechsel von Phase 2 zu Phase 1 Zurück statt?

4) Weshalb können nur Lehrer, die an Krebs erkrankt sind, nicht in die Schule kommen, andere Lehrer mit möglichen Vorerkrankungen aber nicht?
4a) Weshalb müssen Lehrerinnen und Lehrer, die aufgrund ihres Alters vor den Ferien in eine Risikogruppe gefallen sind und daher nicht unterrichten mussten wieder unterrichten?

5) Weshalb gibt es keine Maßnahmen, um die Durchmischung der Einzelnen Jahrgangsstufen zu verhindern?
5a) Weshalb finden Schulpausen normal statt, wo diese doch eben mit einem erhöhten Kontakt zwischen den Schülerinnen und Schülern einhergehen, aufgrund deren Absenzzeit vor den Sommerferien aber auch verfechtbar sind?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in Folge des Schulbeginns wurde ich mit dem Hygienepl…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hygieneplan für Schulen [#195436]
Datum
17. August 2020 17:08
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in Folge des Schulbeginns wurde ich mit dem Hygieneplan des Landes Rheinland-Pfalz für Gymnasien vertraut gemacht. Hierzu bitte ich Sie mir folgende Fragen zu beantworten: 1) Basieren die Hygienemaßnahmen auf den aktuellen international akkzeptierten wissenschaftlichen Erkentnissen zur Transmission des SARS-CoV-2 und zu dessen Pathophysiologie? 1a) Wenn ja bitte führen Sie diese bei den Antworten auf die folgenden Fragen (2, 3a, 4, 4a, 5, 5a) zu einzelnen Maßnahmen auf. 1b) Inwiefern wurden bei der Erstellung dieser Maßnahmen wissenschaftliche Erkenntnisse auf eine sogenannte „airborne transmission“ (vgl. medrXiv https://doi.org/10.1101/2020.06.01.20118984 und Nature 583, 510-513 (2020)) miteinbezogen? 2) Weshalb ist Essen und Trinken, bei Wahrung des aufgrund des hierzu erforderlichen Abnehmens der Maske erforderlichen Mindestabstandes, verboten? 2a) Wie ist der Interessenskonflikt zwischen Gesundheitsschäden durch Dehydration bei hohen Temperaturen, aufgrund eines Einhaltens der Regeln und der Einhaltung der Regeln zu lösen? 3) Handelt es sich bei der Grenze von 25 Infizierten/100.000 EW/7 Tage zum Wechsel von Phase 1 zu Phase 2 um eine harte Grenze, d.h. ein Überschreiten dieser Grenze in einem für die Schule relevanten Landkreis über den bestimmten Zeitraum von einer Woche laut den Daten des RKI führt unmittelbar zu einer Anordnung, dass ein eingeschränkter Schulbetrieb mit Abstandsgebot eingeleitet wird? 3a) Unter welchen Umständen findet ein Wechsel von Phase 2 zu Phase 1 Zurück statt? 4) Weshalb können nur Lehrer, die an Krebs erkrankt sind, nicht in die Schule kommen, andere Lehrer mit möglichen Vorerkrankungen aber nicht? 4a) Weshalb müssen Lehrerinnen und Lehrer, die aufgrund ihres Alters vor den Ferien in eine Risikogruppe gefallen sind und daher nicht unterrichten mussten wieder unterrichten? 5) Weshalb gibt es keine Maßnahmen, um die Durchmischung der Einzelnen Jahrgangsstufen zu verhindern? 5a) Weshalb finden Schulpausen normal statt, wo diese doch eben mit einem erhöhten Kontakt zwischen den Schülerinnen und Schülern einhergehen, aufgrund deren Absenzzeit vor den Sommerferien aber auch verfechtbar sind? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195436/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort auf Ihre untenstehende Anfrage finden Sie in der Anlage. Mit freundlic…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Neuer Antrag auf Auskunft nach dem Transparenzgesetz durch fragdenstaat.de: Hygieneplan für Schulen [#195436]
Datum
25. August 2020 14:17
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort auf Ihre untenstehende Anfrage finden Sie in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen