Soforthilfe Gewerbemieten

Für die antragsberechtigten Betriebe mit realwirtschaftlichem Hintergrund handelt es sich bei der Gewerbemiete um einen durchlaufenden Posten. Er bietet wenig unternehmerischen Spielraum bei der Mittelverwendung. Es kann also nur von einer indirekten 90-Mio-EUR-Subventionierung der Immobilienwirtschaft gesprochen werden.
Welche anderen legislativen Alternativen (zur beschlossenen Subventionierung der Immobilienwirtschaft) wurden in Betracht gezogen? Bitte stellen Sie die entscheidungsrelevanten Dokumente zur Einsicht bereit.
Herzlichen Dank!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Soforthilfe Gewerbemieten [#195439]
Datum
17. August 2020 18:24
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die antragsberechtigten Betriebe mit realwirtschaftlichem Hintergrund handelt es sich bei der Gewerbemiete um einen durchlaufenden Posten. Er bietet wenig unternehmerischen Spielraum bei der Mittelverwendung. Es kann also nur von einer indirekten 90-Mio-EUR-Subventionierung der Immobilienwirtschaft gesprochen werden. Welche anderen legislativen Alternativen (zur beschlossenen Subventionierung der Immobilienwirtschaft) wurden in Betracht gezogen? Bitte stellen Sie die entscheidungsrelevanten Dokumente zur Einsicht bereit. Herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195439/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Kein Nachrichtentext
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
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Betreff
Datum
28. August 2020 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Kein Nachrichtentext

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
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Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Soforthilfe Gewerbemieten [#195439]
Datum
28. August 2020 11:24
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie die Antwort, die als Anlage per Datenupload hochgeladen wurde, mit freundlichen Grüßen