Informationen zu Kosten des G20-Logos

Informationen zum G20-Logo, aus denen hervorgeht:
1. alle im Zusammenhang mit der Logoentwicklung entstandenen Kosten
2. der Name der beauftragten Agentur.

Ich möchte verweisen auf eine ähnliche IFG-Anfrage zum G7-Logo und wäre Ihnen für eine ebenso informative Antwort dankbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2016
  • Frist
    10. Januar 2017
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Informationen zu Kosten des G20-Logos [#19545]
Datum
9. Dezember 2016 16:28
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum G20-Logo, aus denen hervorgeht: 1. alle im Zusammenhang mit der Logoentwicklung entstandenen Kosten 2. der Name der beauftragten Agentur. Ich möchte verweisen auf eine ähnliche IFG-Anfrage zum G7-Logo und wäre Ihnen für eine ebenso informative Antwort dankbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu Kosten des G20-Logos“ vom 09.…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu Kosten des G20-Logos [#19545]
Datum
23. Januar 2017 15:55
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu Kosten des G20-Logos“ vom 09.12.2016 (#19545) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich über den Sachstand bei meinem IFG-Antrag informieren würden. Diese habe ich unten noch einmal angehängt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in * IFG-Antrag vom 9.12.2016 * Datum 9. Dezember 2016 16:28 An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Status Warte auf Antwort Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zum G20-Logo, aus denen hervorgeht: 1. alle im Zusammenhang mit der Logoentwicklung entstandenen Kosten 2. der Name der beauftragten Agentur. Ich möchte verweisen auf eine ähnliche IFG-Anfrage zum G7-Logo und wäre Ihnen für eine ebenso informative Antwort dankbar. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 19545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in eine solche Anfrage von Ihnen war hier bislang nicht eingegangen. Auf Ihre u.a. Fra…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Informationen zu Kosten des G20-Logos [#19545]
Datum
24. Januar 2017 08:59
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in eine solche Anfrage von Ihnen war hier bislang nicht eingegangen. Auf Ihre u.a. Fragen erhalten Sie in Kürze Antwort. Freundliche Grüße

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Ihre IFG-Anfrage Sehr geehrte/r Antragssteller/in, auf Ihre oben angegebene IFG-Anfrage erhalten Sie nachstehend …
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Ihre IFG-Anfrage
Datum
14. Februar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
52,9 KB
Sehr geehrte/r Antragssteller/in, auf Ihre oben angegebene IFG-Anfrage erhalten Sie nachstehend eine Aufstellung der Rechnungen der Agentur Scholz & Friends, mit denen das von ihr entworfene Logo und Manual abgerechnet wird (Bruttobeträge): G20 Logo und Manual September - Dezember 2016 (Teilrechnung) brutto: 18.345,04 Euro G20 Logo und Manual/ Nachkalkulation Oktober/November 2016 (Teilrechnung) brutto: 2.427,60 Euro G20 Logo und Manual November 2016 (Endrechnung) brutto: 1.404,20 Euro G20 Logo und Manual/ Nachkalkulation Oktober/November 2016 (Endrechnung) brutto: 3.236,80 Euro Mit freundlichen Grüßen