Auskunft zur Hundesteuer und dem Gemeindehaushalt für Hundehaltung im Bereich der Stadt Karlsruhe

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

In Karlsruhe beträgt die Regel-Hundesteuer 120€ pro Hund. Ich gehe davon aus, dass „Gefährliche Hunde“ eine erhöhte Hundesteuer bezahlen, genauso wie Hunde aus dem Tierheim steuerbefreit sind. Ich bitte für die Jahre Jahr 2019 und 2018 um eine Statistik, wie viele Hunde der unterschiedlichen Hundesteuer-Beträge / Klassen angemeldet sind, sowie eine Gesamtsumme der Hundesteuereinnahmen der Stadt Karlsruhe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2020
  • Frist
    16. September 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Karlsruhe betr…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
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Betreff
Auskunft zur Hundesteuer und dem Gemeindehaushalt für Hundehaltung im Bereich der Stadt Karlsruhe [#195452]
Datum
17. August 2020 20:54
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Karlsruhe beträgt die Regel-Hundesteuer 120€ pro Hund. Ich gehe davon aus, dass „Gefährliche Hunde“ eine erhöhte Hundesteuer bezahlen, genauso wie Hunde aus dem Tierheim steuerbefreit sind. Ich bitte für die Jahre Jahr 2019 und 2018 um eine Statistik, wie viele Hunde der unterschiedlichen Hundesteuer-Beträge / Klassen angemeldet sind, sowie eine Gesamtsumme der Hundesteuereinnahmen der Stadt Karlsruhe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195452/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in die Regel-Hundesteuer beträgt in Karlsruhe 120,00 ?. "Gefährliche" Hunde …
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Antwort: WG: Auskunft zur Hundesteuer und dem Gemeindehaushalt für Hundehaltung im Bereich der Stadt Karlsruhe [#195452]
Datum
19. August 2020 07:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Regel-Hundesteuer beträgt in Karlsruhe 120,00 ?. "Gefährliche" Hunde zahlen ebenfalls 120,00 ?. Tierheimhunde sind steuerbefreit. Da in Karlsruhe die Hundesteuer für alle Hunde beträgt erledigt sich ihre Anfrage bezüglich der Statistik für die Jahre 2018 und 2019. Freundliche Grüße

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Stadt Karlsruhe
Nachtrag zu Ihrer Anfrage. Hunde, die aus dem Tierheim werden nicht steuerbefreit von der Stadt Karlsruhe. Freu…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Antwort: WG: Auskunft zur Hundesteuer und dem Gemeindehaushalt für Hundehaltung im Bereich der Stadt Karlsruhe [#195452]
Datum
19. August 2020 07:58
Status
Nachtrag zu Ihrer Anfrage. Hunde, die aus dem Tierheim werden nicht steuerbefreit von der Stadt Karlsruhe. Freundliche Grüße