Mindestbreite von Gehwegen

Bei welcher freizuhaltende Mindestbreite von Gehwegen wird nicht mehr gegen auf dem Gehweg falsch abgestellte Fahrzeuge eingeschritten und auf welcher Rechtsgrundlage?

Welche Differenzierung erfolgt hinsichtlich Schulwegen, Gehwegen vor Kranken- und Pflegeeinrichtungen, erhöhten Bedarfen in Straßen mit Geschäftsfunktion, nach Höhe der Gebäude und Einfriedungen?

Wie ist ein unbehinderter Begegnungsfall von Rollstühlen und Kinderwagen gewährleistet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 3 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Mindestbreite von Gehwegen [#195579]
Datum
19. August 2020 16:08
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei welcher freizuhaltende Mindestbreite von Gehwegen wird nicht mehr gegen auf dem Gehweg falsch abgestellte Fahrzeuge eingeschritten und auf welcher Rechtsgrundlage? Welche Differenzierung erfolgt hinsichtlich Schulwegen, Gehwegen vor Kranken- und Pflegeeinrichtungen, erhöhten Bedarfen in Straßen mit Geschäftsfunktion, nach Höhe der Gebäude und Einfriedungen? Wie ist ein unbehinderter Begegnungsfall von Rollstühlen und Kinderwagen gewährleistet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 195579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195579/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Morgen, zuständigkeitshalber habe ich Ihr Anliegen an den Fachbereich weitergeleitet, mit der Bitte um Bea…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Mindestbreite von Gehwegen [#195579]
Datum
20. August 2020 07:51
Status
Warte auf Antwort
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34,5 KB


Guten Morgen, zuständigkeitshalber habe ich Ihr Anliegen an den Fachbereich weitergeleitet, mit der Bitte um Bearbeitung Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Mindestbreite von Gehwegen“ vom 19.08.20…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antwort: Mindestbreite von Gehwegen [#195579]
Datum
23. September 2020 05:40
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Mindestbreite von Gehwegen“ vom 19.08.2020 (#195579) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/anfrage/mindestbreite-von-gehwegen/ Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 195579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195579/
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Tag, Ihre Mail wurde an das Fachamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Mindestbreite von Gehwegen [#195579]
Datum
23. September 2020 07:28
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, Ihre Mail wurde an das Fachamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, zunächst möchte ich mich für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage entschuld…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Ihre Anfrage - Mindestbreite von Gehwegen [#195579]
Datum
15. Oktober 2020 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Scharfenort, zunächst möchte ich mich für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage entschuldigen. Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 19.08.2020 über die ?verbleibende Mindestbreite zum Parken auf Gehwegen? möchte ich Ihnen mitteilen, dass Fahrzeuge gem. § 2 Abs. 1 StVO grundsätzlich die Fahrbahn nutzen müssen. Somit besteht generell ein Verbot, Fahrzeuge vollumfänglich auf dem Gehweg abzustellen, solange dies nicht durch ein Verkehrszeichen erlaubt ist. Das Parken auf Gehwegen ist durch das Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) geregelt. Gem. § 12 Abs. 4a StVO ist hierzu der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte und linke Gehweg, zu benutzen. Aufgrund eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2002 wird das ?einhüftige? Gehwegparken im Stadtgebiet Duisburg toleriert, soweit keine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer*innen vorliegt. Von einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer*innen ist auszugehen, wenn die verbleibende Restgehwegbreite weniger als ca. 1,20 m beträgt. Vor besonders schützenswerten Einrichtungen (Schulen, Kitas und Kranken- und Pflegeeinrichtungen) besteht in der Regel ein mit Verkehrszeichen angeordnetes Halt- und Parkverbot, welches das ?einhüftige? Gehwegparken ebenfalls untersagt. Die Höhe von Gebäuden oder Einfriedungen finden keine Berücksichtigung bei der Tolerierung des ?einhüftigen? Gehwegparkens. Aufgrund der baulichen Beschaffenheit einer Vielzahl von Gehwegen im gesamten Stadtgebiet kann ein ungehinderter Begegnungsfall von Rollstühlen und Kinderwagen nicht immer gewährleistet werden. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> erst einmal danke für die Antwort. Eine kleine Rückfrage hätte ich noch: Be…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihre Anfrage - Mindestbreite von Gehwegen [#195579]
Datum
15. Oktober 2020 16:04
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> erst einmal danke für die Antwort. Eine kleine Rückfrage hätte ich noch: Bei der Suche nach der Drucksache fand ich keinen Ratsbeschluss im Ratsinformationssystem, welche Nummer hat die Drucksache? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 195579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195579/

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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, es handelt sich um die Drucksache DS3956 aus der Sitzung des Haupt- und Finanzau…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: Ihre Anfrage - Mindestbreite von Gehwegen [#195579]
Datum
19. Oktober 2020 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Scharfenort, es handelt sich um die Drucksache DS3956 aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.05.2002. Mit freundlichen Grüßen