StVo Paragraph 5 Absatz 4
Anfrage an:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
wie wird die Einhaltung der StVO Paragraph 5, Absatz 4 "Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m." im allgemeinen Straßenverkehr kontrolliert? Wie viele Kontrollen dieser Art wurden seit der Novelle der StVO durchgeführt?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum19. August 2020
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22. September 2020
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