Stellungnahme des RMV zum Deutschlandtakt

Stellungnahme(n)/Zielstellung des RMV zum Deutschlandtakt (vgl. Seite 141 dieser Präsentation: https://assets.ctfassets.net/scbs508bajse/1OYHAzIdfFjUuHycUOOM9I/e0382caa4f55a0f8b01a54ae891d47ce/Pra__sentation_Akteurskonferenz_vom_15.07.2020.pdf )

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme(n)…
An Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme des RMV zum Deutschlandtakt [#195593]
Datum
19. August 2020 22:15
An
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195593/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen mit der Nr. 84739229 vom 19.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wi…
Von
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen mit der Nr. 84739229 vom 19.08.2020
Datum
21. August 2020 14:39
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir werden Ihr Anliegen unter der** Vorgangsnummer 84739229 **so schnell wie möglich bearbeiten. Bei dringenden Fahrplan- und Tarifauskünften wenden Sie sich bitte an das RMV-Service-Telefon unter 069 - 24 24 80 24. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind täglich 24 Stunden für Sie da! *Im Folgenden finden Sie die Informationen zum Datenschutz unseres Unternehmens Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH für das "Serviceportal - Kundenservice für Anfragen, Anregungen, Kritik (im Folgenden Kundenservice genannt)"* *______________________________________________________________________**________******* ***Informationen gem. Art. 13 EU-DSGVO*** ***1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten*** *Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH* *Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim a. T.* *Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV GmbH) ist unter der oben genannten Anschrift, Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> ( )erreichbar.* ***2. Zweck der Datenverarbeitung*** *Die im Rahmen des Serviceportals im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) erhobenen Daten dienen dem Betrieb eines zentralen Portals, über das die Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder sonstige Interessenten ihre unterschiedlichen Anliegen über verschiedene Eingangskanäle adressieren können, damit diese möglichst rasch und kompetent bearbeitet und beantwortet werden können. Eine zentrale Funktion des Serviceportals ist die Zuordnung der Anfragen, Anregungen und Kritik an die zuständigen Stellen; im Regelfall bereits über die Kundenangaben in der Eingabemaske. In denjenigen Fällen, in denen die Software automatisiert die Zuordnung leisten kann (beispielsweise bei klarem Bezug auf ein bestimmtes Verkehrsangebot), wird im Sinne der Kundinnen und Kunden eine möglichst rasche und kompetente Bearbeitung des Anliegen durch die hierfür verantwortliche Stelle ermöglicht.* *Das Serviceportal bietet darüber hinaus die Möglichkeit des Dialogs mit Ihnen, um Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik zu vertiefen sowie fehlende Detailinformationen nachzufragen. Es liefert wertvolle Hinweise und Anregungen, wo und wie die Qualität des Angebotes im Verkehrsverbund verbessert werden kann. In dem Zusammenhang wird das Serviceportal auch für statistische Auswertungen genutzt, um Mängel im Angebot zu erkennen und die Qualität des Angebots zu kontrollieren.* *Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Serviceportal auch jederzeit die Möglichkeit vorsieht, die Anliegen anonym entgegenzunehmen, wenn Sie etwas loswerden möchten, ohne sich zu identifizieren. Auch auf diese Weise helfen Sie uns, die Qualität des Angebotes zu verbessern. Vertiefende Rückfragen und Antworten an Sie sind uns dann logischerweise nicht möglich.* ***3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung*** *Die Verarbeitung Ihrer Daten ist auf Grundlage Ihres Auskunftsersuchens nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO gerechtfertigt.* ***4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten*** *Für den fachlichen und technischen Betrieb des Serviceportals bedient sich unser Unternehmen Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH folgender Auftragsverarbeiter: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (Frankfurt am Main), Codebox Computerdienste GmbH (Stuttgart)* *Anhand Ihrer Angaben werden Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik an die jeweilige zuständige Stelle geleitet. Die Zuständigkeit wird im Wesentlichen durch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) geregelt. Demnach sind für die Bestellung von Verkehrsleistungen und für weitere Aufgaben beim Verkehr mit Bussen und Bahnen das Land Hessen, die kreisfreien Städte sowie die Sonderstatusstädte (kreisangehörige Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern) zuständig. Diese Zuständigen bedienen sich der von ihnen gegründeten Verkehrsverbund-Gesellschaften (wie zum Beispiel der RMV GmbH) und im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusätzlich der Lokalen Nahverkehrsorganisationen ( https://www.rmv.de/c/de/rmv-vor-ort/ ). Für das Erbringen der Verkehrsleistungen - und weiterer Services wie Fahrkartenverkauf - sind die Verkehrsunternehmen zuständig. Zuständigkeiten liegen in Hessen außerdem bei den Regierungspräsidien. Außerhalb von Hessen liegen Zuständigkeiten aufgrund von Abkommen zur Zusammenarbeit - beispielsweise für die Übergangstarife ( https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/rege… ) - bei Partnern, die in der Nachbarschaft zum Rhein-Main-Verkehrsverbund für die Öffentlichen Verkehre Verantwortung tragen.* *Die zuständigen Stellen erhalten alle Daten des Anliegens, die Sie eingebeben haben, und antworten Ihnen direkt. Sie selbst erhalten eine Mitteilung, welche zuständige Stelle Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik bearbeitet. Falls es vor der Beantwortung nötig sein sollte, von Dritten Informationen zu erhalten, um sachgerecht auf Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik reagieren zu können, werden diese um Stellungnahmen gebeten. Die Angaben, die Sie im Serviceportal in die Adressfelder, inklusive Mail-Adresse und Namen, eingeben, werden beim Einholen von Stellungnahmen nicht übermittelt.* ***5. Dauer der Datenspeicherung*** *Die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Anliegen im Serviceportal anfallenden Daten werden 12 Monate nach Abschluss der Antragsbearbeitung pseudonymisiert und zum 31.12. des darauffolgenden Jahres gelöscht, soweit in Einzelfällen keine gesetzlichen (insbesondere steuerrechtlichen) Aufbewahrungsfristen gelten (Art. 17 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Die Daten können bis zur Anonymisierung für Analysezwecke ausgewertet werden.* ***6. Betroffenenrechte*** *Neben dem Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht, die personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten und nach Maßgabe des Artikel 20 DSGVO an eine andere verantwortliche Stelle zu übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden zu wenden.* ***7. Erforderlichkeit der Datenbereitstellung*** *Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Bearbeitung und Beantwortung eines Anliegens durch die verantwortliche Stelle notwendig. Eine Nichtbereitstellung bzw. Nichteinwilligung hätte zur Folge, dass dem Betroffenen keine Antwort auf sein Anliegen gegeben werden könnte und die Kommunikation beendet werden würde.**______________________________________________________________________________*** Freundliche Grüße
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen mit der Nr. 84739229 vom 19.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Interesse an u…
Von
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen mit der Nr. 84739229 vom 19.08.2020
Datum
21. August 2020 15:14
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Interesse an unserer Arbeit. Der Deutschland-Takt ist ein Projekt des Bundes. Bei Fragen wenden Sie sich bitte entsprechend an diesen. Sofern Sie Interesse an unseren fachlichen Planungen haben, werfen Sie gerne einen Blick in den Regionalen Nahverkehrsplan: https://www.rmv.de/c/de/informationen-zum-rmv/der-rmv/aufgaben-der-rmv-gmbh/verkehrs-und-mobilitaetsplanung/regionaler-nahverkehrsplan ( https://www.rmv.de/c/de/informationen-zum-rmv/der-rmv/aufgaben-der-rmv-gmbh/verkehrs-und-mobilitaetsplanung/regionaler-nahverkehrsplan ) Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anliegen mit der Nr. 84739229 vom 19.08.2020 [#195593] Sehr geehrteAntragsteller/in auch wenn der Deutsch…
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Von
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Betreff
AW: Ihr Anliegen mit der Nr. 84739229 vom 19.08.2020 [#195593]
Datum
23. August 2020 13:16
An
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
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Sehr geehrteAntragsteller/in auch wenn der Deutschlandtakt ein Projekt des Bundes ist, so habe ich meine Anfrage an Sie gesendet. Ich halte an meinen Antrag auf Zusendung Ihrer Stellungnahmen weiterhin fest. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195593/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihr Anliegen mit der Nr. 84739229 vom 19.08.2020 [#195593] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfre…
An Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Anliegen mit der Nr. 84739229 vom 19.08.2020 [#195593]
Datum
23. September 2020 11:15
An
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme des RMV zum Deutschlandtakt“ vom 19.08.2020 (#195593) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195593/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen mit der Nr. 86310917 vom 23.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wi…
Von
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen mit der Nr. 86310917 vom 23.08.2020
Datum
6. Oktober 2020 11:26
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir werden Ihr Anliegen unter der** Vorgangsnummer 86310917 **so schnell wie möglich bearbeiten. Bei dringenden Fahrplan- und Tarifauskünften wenden Sie sich bitte an das RMV-Service-Telefon unter 069 - 24 24 80 24. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind täglich 24 Stunden für Sie da! *Im Folgenden finden Sie die Informationen zum Datenschutz unseres Unternehmens Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH für das "Serviceportal - Kundenservice für Anfragen, Anregungen, Kritik (im Folgenden Kundenservice genannt)"* *______________________________________________________________________**________******* ***Informationen gem. Art. 13 EU-DSGVO*** ***1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten*** *Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH* *Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim a. T.* *Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV GmbH) ist unter der oben genannten Anschrift, Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> ( )erreichbar.* ***2. Zweck der Datenverarbeitung*** *Die im Rahmen des Serviceportals im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) erhobenen Daten dienen dem Betrieb eines zentralen Portals, über das die Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder sonstige Interessenten ihre unterschiedlichen Anliegen über verschiedene Eingangskanäle adressieren können, damit diese möglichst rasch und kompetent bearbeitet und beantwortet werden können. Eine zentrale Funktion des Serviceportals ist die Zuordnung der Anfragen, Anregungen und Kritik an die zuständigen Stellen; im Regelfall bereits über die Kundenangaben in der Eingabemaske. In denjenigen Fällen, in denen die Software automatisiert die Zuordnung leisten kann (beispielsweise bei klarem Bezug auf ein bestimmtes Verkehrsangebot), wird im Sinne der Kundinnen und Kunden eine möglichst rasche und kompetente Bearbeitung des Anliegen durch die hierfür verantwortliche Stelle ermöglicht.* *Das Serviceportal bietet darüber hinaus die Möglichkeit des Dialogs mit Ihnen, um Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik zu vertiefen sowie fehlende Detailinformationen nachzufragen. Es liefert wertvolle Hinweise und Anregungen, wo und wie die Qualität des Angebotes im Verkehrsverbund verbessert werden kann. In dem Zusammenhang wird das Serviceportal auch für statistische Auswertungen genutzt, um Mängel im Angebot zu erkennen und die Qualität des Angebots zu kontrollieren.* *Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Serviceportal auch jederzeit die Möglichkeit vorsieht, die Anliegen anonym entgegenzunehmen, wenn Sie etwas loswerden möchten, ohne sich zu identifizieren. Auch auf diese Weise helfen Sie uns, die Qualität des Angebotes zu verbessern. Vertiefende Rückfragen und Antworten an Sie sind uns dann logischerweise nicht möglich.* ***3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung*** *Die Verarbeitung Ihrer Daten ist auf Grundlage Ihres Auskunftsersuchens nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO gerechtfertigt.* ***4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten*** *Für den fachlichen und technischen Betrieb des Serviceportals bedient sich unser Unternehmen Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH folgender Auftragsverarbeiter: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (Frankfurt am Main), Codebox Computerdienste GmbH (Stuttgart)* *Anhand Ihrer Angaben werden Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik an die jeweilige zuständige Stelle geleitet. Die Zuständigkeit wird im Wesentlichen durch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) geregelt. Demnach sind für die Bestellung von Verkehrsleistungen und für weitere Aufgaben beim Verkehr mit Bussen und Bahnen das Land Hessen, die kreisfreien Städte sowie die Sonderstatusstädte (kreisangehörige Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern) zuständig. Diese Zuständigen bedienen sich der von ihnen gegründeten Verkehrsverbund-Gesellschaften (wie zum Beispiel der RMV GmbH) und im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusätzlich der Lokalen Nahverkehrsorganisationen ( https://www.rmv.de/c/de/rmv-vor-ort/ ). Für das Erbringen der Verkehrsleistungen - und weiterer Services wie Fahrkartenverkauf - sind die Verkehrsunternehmen zuständig. Zuständigkeiten liegen in Hessen außerdem bei den Regierungspräsidien. Außerhalb von Hessen liegen Zuständigkeiten aufgrund von Abkommen zur Zusammenarbeit - beispielsweise für die Übergangstarife ( https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/rege… ) - bei Partnern, die in der Nachbarschaft zum Rhein-Main-Verkehrsverbund für die Öffentlichen Verkehre Verantwortung tragen.* *Die zuständigen Stellen erhalten alle Daten des Anliegens, die Sie eingebeben haben, und antworten Ihnen direkt. Sie selbst erhalten eine Mitteilung, welche zuständige Stelle Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik bearbeitet. Falls es vor der Beantwortung nötig sein sollte, von Dritten Informationen zu erhalten, um sachgerecht auf Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik reagieren zu können, werden diese um Stellungnahmen gebeten. Die Angaben, die Sie im Serviceportal in die Adressfelder, inklusive Mail-Adresse und Namen, eingeben, werden beim Einholen von Stellungnahmen nicht übermittelt.* ***5. Dauer der Datenspeicherung*** *Die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Anliegen im Serviceportal anfallenden Daten werden 12 Monate nach Abschluss der Antragsbearbeitung pseudonymisiert und zum 31.12. des darauffolgenden Jahres gelöscht, soweit in Einzelfällen keine gesetzlichen (insbesondere steuerrechtlichen) Aufbewahrungsfristen gelten (Art. 17 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Die Daten können bis zur Anonymisierung für Analysezwecke ausgewertet werden.* ***6. Betroffenenrechte*** *Neben dem Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht, die personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten und nach Maßgabe des Artikel 20 DSGVO an eine andere verantwortliche Stelle zu übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden zu wenden.* ***7. Erforderlichkeit der Datenbereitstellung*** *Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Bearbeitung und Beantwortung eines Anliegens durch die verantwortliche Stelle notwendig. Eine Nichtbereitstellung bzw. Nichteinwilligung hätte zur Folge, dass dem Betroffenen keine Antwort auf sein Anliegen gegeben werden könnte und die Kommunikation beendet werden würde.**______________________________________________________________________________*** Freundliche Grüße
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen mit der Nr. 86310947 vom 23.09.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wi…
Von
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen mit der Nr. 86310947 vom 23.09.2020
Datum
6. Oktober 2020 11:27
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir werden Ihr Anliegen unter der** Vorgangsnummer 86310947 **so schnell wie möglich bearbeiten. Bei dringenden Fahrplan- und Tarifauskünften wenden Sie sich bitte an das RMV-Service-Telefon unter 069 - 24 24 80 24. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind täglich 24 Stunden für Sie da! *Im Folgenden finden Sie die Informationen zum Datenschutz unseres Unternehmens Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH für das "Serviceportal - Kundenservice für Anfragen, Anregungen, Kritik (im Folgenden Kundenservice genannt)"* *______________________________________________________________________**________******* ***Informationen gem. Art. 13 EU-DSGVO*** ***1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten*** *Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH* *Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim a. T.* *Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV GmbH) ist unter der oben genannten Anschrift, Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> ( )erreichbar.* ***2. Zweck der Datenverarbeitung*** *Die im Rahmen des Serviceportals im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) erhobenen Daten dienen dem Betrieb eines zentralen Portals, über das die Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder sonstige Interessenten ihre unterschiedlichen Anliegen über verschiedene Eingangskanäle adressieren können, damit diese möglichst rasch und kompetent bearbeitet und beantwortet werden können. Eine zentrale Funktion des Serviceportals ist die Zuordnung der Anfragen, Anregungen und Kritik an die zuständigen Stellen; im Regelfall bereits über die Kundenangaben in der Eingabemaske. In denjenigen Fällen, in denen die Software automatisiert die Zuordnung leisten kann (beispielsweise bei klarem Bezug auf ein bestimmtes Verkehrsangebot), wird im Sinne der Kundinnen und Kunden eine möglichst rasche und kompetente Bearbeitung des Anliegen durch die hierfür verantwortliche Stelle ermöglicht.* *Das Serviceportal bietet darüber hinaus die Möglichkeit des Dialogs mit Ihnen, um Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik zu vertiefen sowie fehlende Detailinformationen nachzufragen. Es liefert wertvolle Hinweise und Anregungen, wo und wie die Qualität des Angebotes im Verkehrsverbund verbessert werden kann. In dem Zusammenhang wird das Serviceportal auch für statistische Auswertungen genutzt, um Mängel im Angebot zu erkennen und die Qualität des Angebots zu kontrollieren.* *Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Serviceportal auch jederzeit die Möglichkeit vorsieht, die Anliegen anonym entgegenzunehmen, wenn Sie etwas loswerden möchten, ohne sich zu identifizieren. Auch auf diese Weise helfen Sie uns, die Qualität des Angebotes zu verbessern. Vertiefende Rückfragen und Antworten an Sie sind uns dann logischerweise nicht möglich.* ***3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung*** *Die Verarbeitung Ihrer Daten ist auf Grundlage Ihres Auskunftsersuchens nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO gerechtfertigt.* ***4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten*** *Für den fachlichen und technischen Betrieb des Serviceportals bedient sich unser Unternehmen Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH folgender Auftragsverarbeiter: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (Frankfurt am Main), Codebox Computerdienste GmbH (Stuttgart)* *Anhand Ihrer Angaben werden Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik an die jeweilige zuständige Stelle geleitet. Die Zuständigkeit wird im Wesentlichen durch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) geregelt. Demnach sind für die Bestellung von Verkehrsleistungen und für weitere Aufgaben beim Verkehr mit Bussen und Bahnen das Land Hessen, die kreisfreien Städte sowie die Sonderstatusstädte (kreisangehörige Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern) zuständig. Diese Zuständigen bedienen sich der von ihnen gegründeten Verkehrsverbund-Gesellschaften (wie zum Beispiel der RMV GmbH) und im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusätzlich der Lokalen Nahverkehrsorganisationen ( https://www.rmv.de/c/de/rmv-vor-ort/ ). Für das Erbringen der Verkehrsleistungen - und weiterer Services wie Fahrkartenverkauf - sind die Verkehrsunternehmen zuständig. Zuständigkeiten liegen in Hessen außerdem bei den Regierungspräsidien. Außerhalb von Hessen liegen Zuständigkeiten aufgrund von Abkommen zur Zusammenarbeit - beispielsweise für die Übergangstarife ( https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/rege… ) - bei Partnern, die in der Nachbarschaft zum Rhein-Main-Verkehrsverbund für die Öffentlichen Verkehre Verantwortung tragen.* *Die zuständigen Stellen erhalten alle Daten des Anliegens, die Sie eingebeben haben, und antworten Ihnen direkt. Sie selbst erhalten eine Mitteilung, welche zuständige Stelle Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik bearbeitet. Falls es vor der Beantwortung nötig sein sollte, von Dritten Informationen zu erhalten, um sachgerecht auf Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik reagieren zu können, werden diese um Stellungnahmen gebeten. Die Angaben, die Sie im Serviceportal in die Adressfelder, inklusive Mail-Adresse und Namen, eingeben, werden beim Einholen von Stellungnahmen nicht übermittelt.* ***5. Dauer der Datenspeicherung*** *Die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Anliegen im Serviceportal anfallenden Daten werden 12 Monate nach Abschluss der Antragsbearbeitung pseudonymisiert und zum 31.12. des darauffolgenden Jahres gelöscht, soweit in Einzelfällen keine gesetzlichen (insbesondere steuerrechtlichen) Aufbewahrungsfristen gelten (Art. 17 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Die Daten können bis zur Anonymisierung für Analysezwecke ausgewertet werden.* ***6. Betroffenenrechte*** *Neben dem Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht, die personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten und nach Maßgabe des Artikel 20 DSGVO an eine andere verantwortliche Stelle zu übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden zu wenden.* ***7. Erforderlichkeit der Datenbereitstellung*** *Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Bearbeitung und Beantwortung eines Anliegens durch die verantwortliche Stelle notwendig. Eine Nichtbereitstellung bzw. Nichteinwilligung hätte zur Folge, dass dem Betroffenen keine Antwort auf sein Anliegen gegeben werden könnte und die Kommunikation beendet werden würde.**______________________________________________________________________________*** Freundliche Grüße
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen mit der Nr. 86310947 vom 23.09.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrichten. …
Von
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen mit der Nr. 86310947 vom 23.09.2020
Datum
6. Oktober 2020 11:31
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrichten. Eine formale Stellungnahme unsererseits zum Projekt des Bundes "Deutschland-Takt" ist im Verfahren nicht vorgesehen. Dem aktuell in Abstimmung mit Verbänden und Politik befindlichen Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) können Sie jedoch unsere Planungen im Detail entnehmen. Sobald der neue RNVP vorliegt, werden wir ihn analog des derzeitig gültigen auf www.rmv.de ( http://www.rmv.de ) öffentlich abrufbar zur Verfügung stellen: https://www.rmv.de/c/de/informationen-zum-rmv/der-rmv/aufgaben-der-rmv-gmbh/verkehrs-und-mobilitaetsplanung/regionaler-nahverkehrsplan/ ( https://www.rmv.de/c/de/informationen-zum-rmv/der-rmv/aufgaben-der-rmv-gmbh/verkehrs-und-mobilitaetsplanung/regionaler-nahverkehrsplan/ ) Sollten Sie vorab konkrete Fragen zur Angebotsgestaltung oder sonstigen Planungen des RMV haben, stehen wir selbstverständlich gerne auch vor der Veröffentlichung, auf Basis des derzeitigen Entwurfsstandes, zur Verfügung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anliegen mit der Nr. 86310947 vom 23.09.2020 [#195593] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfre…
An Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anliegen mit der Nr. 86310947 vom 23.09.2020 [#195593]
Datum
10. Oktober 2020 09:12
An
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme des RMV zum Deutschlandtakt“ vom 19.08.2020 (#195593) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich weise darauf hin, dass ich nicht nur nach "offiziellen Stellungnahmen" angefragt habe, sondern nach allen Stellungnahmen, die Sie abgegeben haben. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195593/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen mit der Nr. 86667792 vom 10.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wi…
Von
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Betreff
Ihr Anliegen mit der Nr. 86667792 vom 10.10.2020
Datum
15. Oktober 2020 12:22
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir werden Ihr Anliegen unter der** Vorgangsnummer 86667792 **so schnell wie möglich bearbeiten. Bei dringenden Fahrplan- und Tarifauskünften wenden Sie sich bitte an das RMV-Service-Telefon unter 069 - 24 24 80 24. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind täglich 24 Stunden für Sie da! *Im Folgenden finden Sie die Informationen zum Datenschutz unseres Unternehmens Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH für das "Serviceportal - Kundenservice für Anfragen, Anregungen, Kritik (im Folgenden Kundenservice genannt)"* *______________________________________________________________________**________******* ***Informationen gem. Art. 13 EU-DSGVO*** ***1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten*** *Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH* *Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim a. T.* *Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV GmbH) ist unter der oben genannten Anschrift, Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> ( )erreichbar.* ***2. Zweck der Datenverarbeitung*** *Die im Rahmen des Serviceportals im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) erhobenen Daten dienen dem Betrieb eines zentralen Portals, über das die Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder sonstige Interessenten ihre unterschiedlichen Anliegen über verschiedene Eingangskanäle adressieren können, damit diese möglichst rasch und kompetent bearbeitet und beantwortet werden können. Eine zentrale Funktion des Serviceportals ist die Zuordnung der Anfragen, Anregungen und Kritik an die zuständigen Stellen; im Regelfall bereits über die Kundenangaben in der Eingabemaske. In denjenigen Fällen, in denen die Software automatisiert die Zuordnung leisten kann (beispielsweise bei klarem Bezug auf ein bestimmtes Verkehrsangebot), wird im Sinne der Kundinnen und Kunden eine möglichst rasche und kompetente Bearbeitung des Anliegen durch die hierfür verantwortliche Stelle ermöglicht.* *Das Serviceportal bietet darüber hinaus die Möglichkeit des Dialogs mit Ihnen, um Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik zu vertiefen sowie fehlende Detailinformationen nachzufragen. Es liefert wertvolle Hinweise und Anregungen, wo und wie die Qualität des Angebotes im Verkehrsverbund verbessert werden kann. In dem Zusammenhang wird das Serviceportal auch für statistische Auswertungen genutzt, um Mängel im Angebot zu erkennen und die Qualität des Angebots zu kontrollieren.* *Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Serviceportal auch jederzeit die Möglichkeit vorsieht, die Anliegen anonym entgegenzunehmen, wenn Sie etwas loswerden möchten, ohne sich zu identifizieren. Auch auf diese Weise helfen Sie uns, die Qualität des Angebotes zu verbessern. Vertiefende Rückfragen und Antworten an Sie sind uns dann logischerweise nicht möglich.* ***3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung*** *Die Verarbeitung Ihrer Daten ist auf Grundlage Ihres Auskunftsersuchens nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO gerechtfertigt.* ***4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten*** *Für den fachlichen und technischen Betrieb des Serviceportals bedient sich unser Unternehmen Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH folgender Auftragsverarbeiter: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (Frankfurt am Main), Codebox Computerdienste GmbH (Stuttgart)* *Anhand Ihrer Angaben werden Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik an die jeweilige zuständige Stelle geleitet. Die Zuständigkeit wird im Wesentlichen durch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) geregelt. Demnach sind für die Bestellung von Verkehrsleistungen und für weitere Aufgaben beim Verkehr mit Bussen und Bahnen das Land Hessen, die kreisfreien Städte sowie die Sonderstatusstädte (kreisangehörige Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern) zuständig. Diese Zuständigen bedienen sich der von ihnen gegründeten Verkehrsverbund-Gesellschaften (wie zum Beispiel der RMV GmbH) und im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusätzlich der Lokalen Nahverkehrsorganisationen ( https://www.rmv.de/c/de/rmv-vor-ort/ ). Für das Erbringen der Verkehrsleistungen - und weiterer Services wie Fahrkartenverkauf - sind die Verkehrsunternehmen zuständig. Zuständigkeiten liegen in Hessen außerdem bei den Regierungspräsidien. Außerhalb von Hessen liegen Zuständigkeiten aufgrund von Abkommen zur Zusammenarbeit - beispielsweise für die Übergangstarife ( https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/rege… ) - bei Partnern, die in der Nachbarschaft zum Rhein-Main-Verkehrsverbund für die Öffentlichen Verkehre Verantwortung tragen.* *Die zuständigen Stellen erhalten alle Daten des Anliegens, die Sie eingebeben haben, und antworten Ihnen direkt. Sie selbst erhalten eine Mitteilung, welche zuständige Stelle Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik bearbeitet. Falls es vor der Beantwortung nötig sein sollte, von Dritten Informationen zu erhalten, um sachgerecht auf Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik reagieren zu können, werden diese um Stellungnahmen gebeten. Die Angaben, die Sie im Serviceportal in die Adressfelder, inklusive Mail-Adresse und Namen, eingeben, werden beim Einholen von Stellungnahmen nicht übermittelt.* ***5. Dauer der Datenspeicherung*** *Die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Anliegen im Serviceportal anfallenden Daten werden 12 Monate nach Abschluss der Antragsbearbeitung pseudonymisiert und zum 31.12. des darauffolgenden Jahres gelöscht, soweit in Einzelfällen keine gesetzlichen (insbesondere steuerrechtlichen) Aufbewahrungsfristen gelten (Art. 17 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Die Daten können bis zur Anonymisierung für Analysezwecke ausgewertet werden.* ***6. Betroffenenrechte*** *Neben dem Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht, die personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten und nach Maßgabe des Artikel 20 DSGVO an eine andere verantwortliche Stelle zu übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden zu wenden.* ***7. Erforderlichkeit der Datenbereitstellung*** *Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Bearbeitung und Beantwortung eines Anliegens durch die verantwortliche Stelle notwendig. Eine Nichtbereitstellung bzw. Nichteinwilligung hätte zur Folge, dass dem Betroffenen keine Antwort auf sein Anliegen gegeben werden könnte und die Kommunikation beendet werden würde.**______________________________________________________________________________*** Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anliegen mit der Nr. 86667792 vom 10.10.2020 [#195593] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfre…
An Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Anliegen mit der Nr. 86667792 vom 10.10.2020 [#195593]
Datum
24. Oktober 2020 19:54
An
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme des RMV zum Deutschlandtakt“ vom 19.08.2020 (#195593) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195593/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen mit der Nr. 87407082 vom 24.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wi…
Von
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen mit der Nr. 87407082 vom 24.10.2020
Datum
6. November 2020 12:39
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir werden Ihr Anliegen unter der** Vorgangsnummer 87407082 **so schnell wie möglich bearbeiten. Bei dringenden Fahrplan- und Tarifauskünften wenden Sie sich bitte an das RMV-Service-Telefon unter 069 - 24 24 80 24. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind täglich 24 Stunden für Sie da! *Im Folgenden finden Sie die Informationen zum Datenschutz unseres Unternehmens Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH für das "Serviceportal - Kundenservice für Anfragen, Anregungen, Kritik (im Folgenden Kundenservice genannt)"* *______________________________________________________________________**________******* ***Informationen gem. Art. 13 EU-DSGVO*** ***1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten*** *Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH* *Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim a. T.* *Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV GmbH) ist unter der oben genannten Anschrift, Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> ( )erreichbar.* ***2. Zweck der Datenverarbeitung*** *Die im Rahmen des Serviceportals im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) erhobenen Daten dienen dem Betrieb eines zentralen Portals, über das die Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder sonstige Interessenten ihre unterschiedlichen Anliegen über verschiedene Eingangskanäle adressieren können, damit diese möglichst rasch und kompetent bearbeitet und beantwortet werden können. Eine zentrale Funktion des Serviceportals ist die Zuordnung der Anfragen, Anregungen und Kritik an die zuständigen Stellen; im Regelfall bereits über die Kundenangaben in der Eingabemaske. In denjenigen Fällen, in denen die Software automatisiert die Zuordnung leisten kann (beispielsweise bei klarem Bezug auf ein bestimmtes Verkehrsangebot), wird im Sinne der Kundinnen und Kunden eine möglichst rasche und kompetente Bearbeitung des Anliegen durch die hierfür verantwortliche Stelle ermöglicht.* *Das Serviceportal bietet darüber hinaus die Möglichkeit des Dialogs mit Ihnen, um Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik zu vertiefen sowie fehlende Detailinformationen nachzufragen. Es liefert wertvolle Hinweise und Anregungen, wo und wie die Qualität des Angebotes im Verkehrsverbund verbessert werden kann. In dem Zusammenhang wird das Serviceportal auch für statistische Auswertungen genutzt, um Mängel im Angebot zu erkennen und die Qualität des Angebots zu kontrollieren.* *Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Serviceportal auch jederzeit die Möglichkeit vorsieht, die Anliegen anonym entgegenzunehmen, wenn Sie etwas loswerden möchten, ohne sich zu identifizieren. Auch auf diese Weise helfen Sie uns, die Qualität des Angebotes zu verbessern. Vertiefende Rückfragen und Antworten an Sie sind uns dann logischerweise nicht möglich.* ***3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung*** *Die Verarbeitung Ihrer Daten ist auf Grundlage Ihres Auskunftsersuchens nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO gerechtfertigt.* ***4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten*** *Für den fachlichen und technischen Betrieb des Serviceportals bedient sich unser Unternehmen Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH folgender Auftragsverarbeiter: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (Frankfurt am Main), Codebox Computerdienste GmbH (Stuttgart)* *Anhand Ihrer Angaben werden Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik an die jeweilige zuständige Stelle geleitet. Die Zuständigkeit wird im Wesentlichen durch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) geregelt. Demnach sind für die Bestellung von Verkehrsleistungen und für weitere Aufgaben beim Verkehr mit Bussen und Bahnen das Land Hessen, die kreisfreien Städte sowie die Sonderstatusstädte (kreisangehörige Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern) zuständig. Diese Zuständigen bedienen sich der von ihnen gegründeten Verkehrsverbund-Gesellschaften (wie zum Beispiel der RMV GmbH) und im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusätzlich der Lokalen Nahverkehrsorganisationen ( https://www.rmv.de/c/de/rmv-vor-ort/ ). Für das Erbringen der Verkehrsleistungen - und weiterer Services wie Fahrkartenverkauf - sind die Verkehrsunternehmen zuständig. Zuständigkeiten liegen in Hessen außerdem bei den Regierungspräsidien. Außerhalb von Hessen liegen Zuständigkeiten aufgrund von Abkommen zur Zusammenarbeit - beispielsweise für die Übergangstarife ( https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/rege… ) - bei Partnern, die in der Nachbarschaft zum Rhein-Main-Verkehrsverbund für die Öffentlichen Verkehre Verantwortung tragen.* *Die zuständigen Stellen erhalten alle Daten des Anliegens, die Sie eingebeben haben, und antworten Ihnen direkt. Sie selbst erhalten eine Mitteilung, welche zuständige Stelle Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik bearbeitet. Falls es vor der Beantwortung nötig sein sollte, von Dritten Informationen zu erhalten, um sachgerecht auf Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik reagieren zu können, werden diese um Stellungnahmen gebeten. Die Angaben, die Sie im Serviceportal in die Adressfelder, inklusive Mail-Adresse und Namen, eingeben, werden beim Einholen von Stellungnahmen nicht übermittelt.* ***5. Dauer der Datenspeicherung*** *Die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Anliegen im Serviceportal anfallenden Daten werden 12 Monate nach Abschluss der Antragsbearbeitung pseudonymisiert und zum 31.12. des darauffolgenden Jahres gelöscht, soweit in Einzelfällen keine gesetzlichen (insbesondere steuerrechtlichen) Aufbewahrungsfristen gelten (Art. 17 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Die Daten können bis zur Anonymisierung für Analysezwecke ausgewertet werden.* ***6. Betroffenenrechte*** *Neben dem Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht, die personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten und nach Maßgabe des Artikel 20 DSGVO an eine andere verantwortliche Stelle zu übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden zu wenden.* ***7. Erforderlichkeit der Datenbereitstellung*** *Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Bearbeitung und Beantwortung eines Anliegens durch die verantwortliche Stelle notwendig. Eine Nichtbereitstellung bzw. Nichteinwilligung hätte zur Folge, dass dem Betroffenen keine Antwort auf sein Anliegen gegeben werden könnte und die Kommunikation beendet werden würde.**______________________________________________________________________________*** Freundliche Grüße
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Ihre Anliegen mit der Nr. 86667792 vom 10.10.2020 und der Nr.87407082 vom 24.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihre Anliegen mit der Nr. 86667792 vom 10.10.2020 und der Nr.87407082 vom 24.10.2020
Datum
6. November 2020 12:45
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. Wie dargestellt, waren Stellungnahmen Seitens des RMV zum zweiten Gutachterentwurf des Deutschlandtakts nicht vorgesehen. Anbei stellen wir Ihnen aber zu Ihrer Information den erfolgten fachlichen Austausch zur Verfügung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anliegen mit der Nr. 86667792 vom 10.10.2020 und der Nr.87407082 vom 24.10.2020 [#195593] Sehr geehrteAnt…
An Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anliegen mit der Nr. 86667792 vom 10.10.2020 und der Nr.87407082 vom 24.10.2020 [#195593]
Datum
21. November 2020 15:51
An
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung der Stellungnahmen. Diese sind aber nach wie vor unvollständig. Ich hatte im jegliche Stellungnahmen des RMV zum Deutschlandtakt gebeten. Von daher bitte ich Sie mir auch die Stellungnahmen zuzusenden, die im Vorfeld oder nach dem 3. Gutachterentwurf abgegeben wurden und ggf. auch Stellungnahmen, die unabhängig von Gutachterentwürfen abgegeben wurden. Ich verweise beispielsweise darauf, dass im 3. Gutachterentwurf das S-Bahn-Konzept mit Regionaltangente Ost und S-Bahn bis Stockheim,... enthalten ist. Dies sind sicher alles Ideen, die sich nicht der Bund ausgedacht hat, sondern die von Seiten des Landes oder des RMV als Wünsche an den Bund gesendet wurden. Aus den mir zugeschickten Dokumenten kann ich nicht entnehmen, dass dies Wünsche des Landes oder des RMV waren. Ich vermute daher, dass die mir zugesandten Dokumente nach wie vor unvollständig sind. Ich bitte Sie daher erneut, mir alle Dokumente zuzusenden, so wie ich es bereits am 19.8.2020 beantragt hatte. Inzwischen hat mir das Land mitgeteilt, dass es keine weiteren Informationen an den Bund übergeben hat und dass Sie die entsprechenden Vorgaben an den Bund gesendet haben. Dies können Sie hier nachlesen: https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahme-des-landes-hessen-zum-deutschlandtaktes/#nachricht-541024 Ich fordere Sie daher erneut auf, die Unterlagen vollständig zusammenzustellen und zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195593/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen mit der Nr. 88267868 vom 21.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wi…
Von
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen mit der Nr. 88267868 vom 21.11.2020
Datum
4. Dezember 2020 13:35
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir werden Ihr Anliegen unter der** Vorgangsnummer 88267868 **so schnell wie möglich bearbeiten. Bei dringenden Fahrplan- und Tarifauskünften wenden Sie sich bitte an das RMV-Service-Telefon unter 069 - 24 24 80 24. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind täglich 24 Stunden für Sie da! *Im Folgenden finden Sie die Informationen zum Datenschutz unseres Unternehmens Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH für das "Serviceportal - Kundenservice für Anfragen, Anregungen, Kritik (im Folgenden Kundenservice genannt)"* *______________________________________________________________________**________******* ***Informationen gem. Art. 13 EU-DSGVO*** ***1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten*** *Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH* *Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim a. T.* *Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV GmbH) ist unter der oben genannten Anschrift, Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> ( )erreichbar.* ***2. Zweck der Datenverarbeitung*** *Die im Rahmen des Serviceportals im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) erhobenen Daten dienen dem Betrieb eines zentralen Portals, über das die Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder sonstige Interessenten ihre unterschiedlichen Anliegen über verschiedene Eingangskanäle adressieren können, damit diese möglichst rasch und kompetent bearbeitet und beantwortet werden können. Eine zentrale Funktion des Serviceportals ist die Zuordnung der Anfragen, Anregungen und Kritik an die zuständigen Stellen; im Regelfall bereits über die Kundenangaben in der Eingabemaske. In denjenigen Fällen, in denen die Software automatisiert die Zuordnung leisten kann (beispielsweise bei klarem Bezug auf ein bestimmtes Verkehrsangebot), wird im Sinne der Kundinnen und Kunden eine möglichst rasche und kompetente Bearbeitung des Anliegen durch die hierfür verantwortliche Stelle ermöglicht.* *Das Serviceportal bietet darüber hinaus die Möglichkeit des Dialogs mit Ihnen, um Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik zu vertiefen sowie fehlende Detailinformationen nachzufragen. Es liefert wertvolle Hinweise und Anregungen, wo und wie die Qualität des Angebotes im Verkehrsverbund verbessert werden kann. In dem Zusammenhang wird das Serviceportal auch für statistische Auswertungen genutzt, um Mängel im Angebot zu erkennen und die Qualität des Angebots zu kontrollieren.* *Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Serviceportal auch jederzeit die Möglichkeit vorsieht, die Anliegen anonym entgegenzunehmen, wenn Sie etwas loswerden möchten, ohne sich zu identifizieren. Auch auf diese Weise helfen Sie uns, die Qualität des Angebotes zu verbessern. Vertiefende Rückfragen und Antworten an Sie sind uns dann logischerweise nicht möglich.* ***3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung*** *Die Verarbeitung Ihrer Daten ist auf Grundlage Ihres Auskunftsersuchens nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO gerechtfertigt.* ***4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten*** *Für den fachlichen und technischen Betrieb des Serviceportals bedient sich unser Unternehmen Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH folgender Auftragsverarbeiter: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (Frankfurt am Main), Codebox Computerdienste GmbH (Stuttgart)* *Anhand Ihrer Angaben werden Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik an die jeweilige zuständige Stelle geleitet. Die Zuständigkeit wird im Wesentlichen durch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) geregelt. Demnach sind für die Bestellung von Verkehrsleistungen und für weitere Aufgaben beim Verkehr mit Bussen und Bahnen das Land Hessen, die kreisfreien Städte sowie die Sonderstatusstädte (kreisangehörige Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern) zuständig. Diese Zuständigen bedienen sich der von ihnen gegründeten Verkehrsverbund-Gesellschaften (wie zum Beispiel der RMV GmbH) und im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusätzlich der Lokalen Nahverkehrsorganisationen ( https://www.rmv.de/c/de/rmv-vor-ort/ ). Für das Erbringen der Verkehrsleistungen - und weiterer Services wie Fahrkartenverkauf - sind die Verkehrsunternehmen zuständig. Zuständigkeiten liegen in Hessen außerdem bei den Regierungspräsidien. Außerhalb von Hessen liegen Zuständigkeiten aufgrund von Abkommen zur Zusammenarbeit - beispielsweise für die Übergangstarife ( https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/rege… ) - bei Partnern, die in der Nachbarschaft zum Rhein-Main-Verkehrsverbund für die Öffentlichen Verkehre Verantwortung tragen.* *Die zuständigen Stellen erhalten alle Daten des Anliegens, die Sie eingebeben haben, und antworten Ihnen direkt. Sie selbst erhalten eine Mitteilung, welche zuständige Stelle Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik bearbeitet. Falls es vor der Beantwortung nötig sein sollte, von Dritten Informationen zu erhalten, um sachgerecht auf Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik reagieren zu können, werden diese um Stellungnahmen gebeten. Die Angaben, die Sie im Serviceportal in die Adressfelder, inklusive Mail-Adresse und Namen, eingeben, werden beim Einholen von Stellungnahmen nicht übermittelt.* ***5. Dauer der Datenspeicherung*** *Die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Anliegen im Serviceportal anfallenden Daten werden 12 Monate nach Abschluss der Antragsbearbeitung pseudonymisiert und zum 31.12. des darauffolgenden Jahres gelöscht, soweit in Einzelfällen keine gesetzlichen (insbesondere steuerrechtlichen) Aufbewahrungsfristen gelten (Art. 17 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Die Daten können bis zur Anonymisierung für Analysezwecke ausgewertet werden.* ***6. Betroffenenrechte*** *Neben dem Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht, die personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten und nach Maßgabe des Artikel 20 DSGVO an eine andere verantwortliche Stelle zu übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden zu wenden.* ***7. Erforderlichkeit der Datenbereitstellung*** *Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Bearbeitung und Beantwortung eines Anliegens durch die verantwortliche Stelle notwendig. Eine Nichtbereitstellung bzw. Nichteinwilligung hätte zur Folge, dass dem Betroffenen keine Antwort auf sein Anliegen gegeben werden könnte und die Kommunikation beendet werden würde.**______________________________________________________________________________*** Freundliche Grüße
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Ihr Anliegen mit der Nr. 88267868 vom 21.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ger…
Von
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen mit der Nr. 88267868 vom 21.11.2020
Datum
4. Dezember 2020 13:42
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gerne bemühen wir uns etwaig entstandene Missverständnisse auszuräumen: Der Bund hat weder die Länder noch die Aufgabenträgerorganisationen zu Stellungnahmen zum 3. Gutachterentwurf aufgefordert. Das Land hat Ihnen in diesem Schreiben mitgeteilt, dass es keine Stellungnahme abgegeben hat. Auch der RMV hat keine Stellungnahme zum 3. Gutachterentwurf abgegeben. Das Land hat Ihnen ferner erläutert, dass in den Unterlagen, die Sie mit dem Schreiben des Landes vom 06.11.2020 erhalten haben, und die als Eingangsdaten in die Gutachterentwürfe des Bundes bezüglich des Nahverkehrs eingebracht worden sind, Daten aus den Nahverkehrsplänen bzw. sonstigen Angebotsplanungen der entsprechenden Aufgabenträger aufgeführt sind und nicht Planungen des Landes selbst. Dies wird im Weiteren mit den in Hessen bestehenden gesetzlichen Regelungen des Hessischen ÖPNV-Gesetzes (ÖPNVG) begründet. Wir vermuten, dass Sie diese Aussage des Landes dahingehend missverstanden haben könnten, es handele sich bei den Ihnen übersandten Unterlagen um Stellungnahmen des Landes, und es gäbe darüber hinaus und losgelöst davon Stellungnahmen des RMV. Diese Auffassung ist unzutreffend. Die drei Dokumente umfassen vollumfänglich die inhaltlichen Hinweise des RMV zum Deutschlandtakt. Sie führen als Grund für Ihre Vermutung, die Ihnen übersandten Unterlagen seien nicht vollständig, an, dass im 3. Gutachterentwurf „das S-Bahn-Konzept mit Regionaltangente Ost und S-Bahn bis Stockheim,... enthalten“ ist, und dass Sie aus den Ihnen zugeschickten Dokumenten nicht entnehmen können, dass dies Wünsche des Landes oder des RMV waren. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass in dem Ihnen vom Land mit Schreiben vom 06.11.2020 übersandten Dokument „14022020.pdf“ steht: Dieser Passus ist vom Gutachter des Bundes im 3. Gutachterentwurf mit einer eigenen Fahrplankonzeption umgesetzt worden. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Erläuterungen den Sachverhalt besser verdeutlicht und die bei Ihnen aufgetretenen Zweifel hiermit beseitigt zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anliegen mit der Nr. 88267868 vom 21.11.2020 [#195593] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre …
An Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Details
Von
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AW: Ihr Anliegen mit der Nr. 88267868 vom 21.11.2020 [#195593]
Datum
20. Dezember 2020 12:09
An
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Den Passus, den Sie zitieren, habe ich wirklich übersehen. Vielen Dank für den Hinweis. Da Sie in der Stellungnahme schreiben, dass der RMV bei Bedarf gerne genauere Fahrplanentwürfe zur Verfügung stellen werde, möchte ich Sie fragen, ob Sie diese im Nachgang noch versendet haben. Wenn ja, beantrage ich, dass Sie mir diese auch zusenden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195593/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Ihr Anliegen mit der Nr. 89675758 vom 20.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wi…
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Datum
13. Januar 2021 13:10
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T.* *Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV GmbH) ist unter der oben genannten Anschrift, Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> ( )erreichbar.* ***2. Zweck der Datenverarbeitung*** *Die im Rahmen des Serviceportals im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) erhobenen Daten dienen dem Betrieb eines zentralen Portals, über das die Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder sonstige Interessenten ihre unterschiedlichen Anliegen über verschiedene Eingangskanäle adressieren können, damit diese möglichst rasch und kompetent bearbeitet und beantwortet werden können. Eine zentrale Funktion des Serviceportals ist die Zuordnung der Anfragen, Anregungen und Kritik an die zuständigen Stellen; im Regelfall bereits über die Kundenangaben in der Eingabemaske. In denjenigen Fällen, in denen die Software automatisiert die Zuordnung leisten kann (beispielsweise bei klarem Bezug auf ein bestimmtes Verkehrsangebot), wird im Sinne der Kundinnen und Kunden eine möglichst rasche und kompetente Bearbeitung des Anliegen durch die hierfür verantwortliche Stelle ermöglicht.* *Das Serviceportal bietet darüber hinaus die Möglichkeit des Dialogs mit Ihnen, um Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik zu vertiefen sowie fehlende Detailinformationen nachzufragen. Es liefert wertvolle Hinweise und Anregungen, wo und wie die Qualität des Angebotes im Verkehrsverbund verbessert werden kann. In dem Zusammenhang wird das Serviceportal auch für statistische Auswertungen genutzt, um Mängel im Angebot zu erkennen und die Qualität des Angebots zu kontrollieren.* *Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Serviceportal auch jederzeit die Möglichkeit vorsieht, die Anliegen anonym entgegenzunehmen, wenn Sie etwas loswerden möchten, ohne sich zu identifizieren. Auch auf diese Weise helfen Sie uns, die Qualität des Angebotes zu verbessern. Vertiefende Rückfragen und Antworten an Sie sind uns dann logischerweise nicht möglich.* ***3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung*** *Die Verarbeitung Ihrer Daten ist auf Grundlage Ihres Auskunftsersuchens nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO gerechtfertigt.* ***4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten*** *Für den fachlichen und technischen Betrieb des Serviceportals bedient sich unser Unternehmen Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH folgender Auftragsverarbeiter: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (Frankfurt am Main), Codebox Computerdienste GmbH (Stuttgart)* *Anhand Ihrer Angaben werden Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik an die jeweilige zuständige Stelle geleitet. Die Zuständigkeit wird im Wesentlichen durch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) geregelt. Demnach sind für die Bestellung von Verkehrsleistungen und für weitere Aufgaben beim Verkehr mit Bussen und Bahnen das Land Hessen, die kreisfreien Städte sowie die Sonderstatusstädte (kreisangehörige Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern) zuständig. Diese Zuständigen bedienen sich der von ihnen gegründeten Verkehrsverbund-Gesellschaften (wie zum Beispiel der RMV GmbH) und im Rhein-Main-Verkehrsverbund zusätzlich der Lokalen Nahverkehrsorganisationen ( https://www.rmv.de/c/de/rmv-vor-ort/ ). Für das Erbringen der Verkehrsleistungen - und weiterer Services wie Fahrkartenverkauf - sind die Verkehrsunternehmen zuständig. Zuständigkeiten liegen in Hessen außerdem bei den Regierungspräsidien. Außerhalb von Hessen liegen Zuständigkeiten aufgrund von Abkommen zur Zusammenarbeit - beispielsweise für die Übergangstarife ( https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/rege… ) - bei Partnern, die in der Nachbarschaft zum Rhein-Main-Verkehrsverbund für die Öffentlichen Verkehre Verantwortung tragen.* *Die zuständigen Stellen erhalten alle Daten des Anliegens, die Sie eingebeben haben, und antworten Ihnen direkt. Sie selbst erhalten eine Mitteilung, welche zuständige Stelle Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik bearbeitet. Falls es vor der Beantwortung nötig sein sollte, von Dritten Informationen zu erhalten, um sachgerecht auf Ihre Anfragen, Anregungen und Kritik reagieren zu können, werden diese um Stellungnahmen gebeten. Die Angaben, die Sie im Serviceportal in die Adressfelder, inklusive Mail-Adresse und Namen, eingeben, werden beim Einholen von Stellungnahmen nicht übermittelt.* ***5. Dauer der Datenspeicherung*** *Die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Anliegen im Serviceportal anfallenden Daten werden 12 Monate nach Abschluss der Antragsbearbeitung pseudonymisiert und zum 31.12. des darauffolgenden Jahres gelöscht, soweit in Einzelfällen keine gesetzlichen (insbesondere steuerrechtlichen) Aufbewahrungsfristen gelten (Art. 17 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Die Daten können bis zur Anonymisierung für Analysezwecke ausgewertet werden.* ***6. Betroffenenrechte*** *Neben dem Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht, die personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten und nach Maßgabe des Artikel 20 DSGVO an eine andere verantwortliche Stelle zu übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden zu wenden.* ***7. Erforderlichkeit der Datenbereitstellung*** *Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Bearbeitung und Beantwortung eines Anliegens durch die verantwortliche Stelle notwendig. Eine Nichtbereitstellung bzw. Nichteinwilligung hätte zur Folge, dass dem Betroffenen keine Antwort auf sein Anliegen gegeben werden könnte und die Kommunikation beendet werden würde.**______________________________________________________________________________*** Freundliche Grüße

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Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen mit der Nr. 89675758 vom 20.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Da…
Von
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen mit der Nr. 89675758 vom 20.12.2020
Datum
13. Januar 2021 13:11
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Da wir dem Gutachter des Bundes keine Fahrplanentwürfe zur Verfügung gestellt haben, können wir Ihnen keine entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen. Freundliche Grüße