Leerstand in Friedenau
• Fragen zu der Immobilie Stubenrauchstraße 69/ Odenwaldstraße 1:
Wie viele Verfahren hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gegen die Eigentümerin des Grundstücks wegen Leerstand in den vergangenen 15 Jahren eingeleitet? Wenn ja, wann? Wie ist der jeweilige Stand der Verfahren?
Es sollen vom BA Tempelhof-Schöneberg mehrere Bußgeldverfahren nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz gegen die Eigentümerin wegen Leerstand eingeleitet worden sein. Trifft dies zu? In welcher Höhe belaufen sich die Bußgelder/Zwangsgelder?
• Die Eigentümerin besitzt weitere Immobilien im Wedding (Burgsdorfstr. 1) und in Wilmersdorf (Brandenburgische Str. 10).
Warum gelingt es den für Leerstand der Häuser der Eigentümerin zuständigen Bezirksämtern Tempelhof-Schöneberg, Wedding, Wilmersdorf und Schöneberg Odenwaldstr. und Charlottenburg-Wilmersdorf nicht, sich zusammenzuschließen und gemeinsam zu handeln? Ist Datenaustausch tatsächlich ein Hinderungsgrund?
• Fragen zu der Immobilie Rönnebergstr. 15:
Seit wann ist Leerstand gemeldet? Sind Verwaltungsverfahren eingeleitet worden, (Buß-geldverfahren / Zwangsgeld)? Wenn ja, wann?
• Fragen zu der Immobilien Stubenrauchstr. 3:
Ist ein Antrag auf Sanierung gestellt worden? Wenn ja, wann?
• Fragen zu den Immobilien Bundesallee 114, Niedstr.114, Fröaufstr.7/8, Büsingstr.7:
Ist hier Leerstand gemeldet worden? Wenn ja, seit wann? Welche Verwaltungsverfahren hat das BA Tempelhof-Schöneberg eingeleitet? Ist ein Antrag auf Sanierung gestellt worden? Wenn ja, wann?
• Grundsätzliche Fragen an den Bezirk Tempelhof-Schöneberg
In der Praxis stehen Wohnungen bis zu zwei bis drei Jahren nach einem genehmigten Antrag auf Baugenehmigung bzw. Sanierung leer, auch wenn sie bereits vermietbar wären. Wie lange wird Leerstand toleriert, nachdem ein Antrag auf Sanierung gestellt wurde? Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, um das Verfahren zu beschleunigen?
Anfrage erfolgreich
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Datum20. August 2020
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22. September 2020
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Kosten dieser Information:7,00 Euro
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