Leerstand in Friedenau

• Fragen zu der Immobilie Stubenrauchstraße 69/ Odenwaldstraße 1:
Wie viele Verfahren hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gegen die Eigentümerin des Grundstücks wegen Leerstand in den vergangenen 15 Jahren eingeleitet? Wenn ja, wann? Wie ist der jeweilige Stand der Verfahren?
Es sollen vom BA Tempelhof-Schöneberg mehrere Bußgeldverfahren nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz gegen die Eigentümerin wegen Leerstand eingeleitet worden sein. Trifft dies zu? In welcher Höhe belaufen sich die Bußgelder/Zwangsgelder?
• Die Eigentümerin besitzt weitere Immobilien im Wedding (Burgsdorfstr. 1) und in Wilmersdorf (Brandenburgische Str. 10).
Warum gelingt es den für Leerstand der Häuser der Eigentümerin zuständigen Bezirksämtern Tempelhof-Schöneberg, Wedding, Wilmersdorf und Schöneberg Odenwaldstr. und Charlottenburg-Wilmersdorf nicht, sich zusammenzuschließen und gemeinsam zu handeln? Ist Datenaustausch tatsächlich ein Hinderungsgrund?
• Fragen zu der Immobilie Rönnebergstr. 15:
Seit wann ist Leerstand gemeldet? Sind Verwaltungsverfahren eingeleitet worden, (Buß-geldverfahren / Zwangsgeld)? Wenn ja, wann?
• Fragen zu der Immobilien Stubenrauchstr. 3:
Ist ein Antrag auf Sanierung gestellt worden? Wenn ja, wann?
• Fragen zu den Immobilien Bundesallee 114, Niedstr.114, Fröaufstr.7/8, Büsingstr.7:
Ist hier Leerstand gemeldet worden? Wenn ja, seit wann? Welche Verwaltungsverfahren hat das BA Tempelhof-Schöneberg eingeleitet? Ist ein Antrag auf Sanierung gestellt worden? Wenn ja, wann?
• Grundsätzliche Fragen an den Bezirk Tempelhof-Schöneberg
In der Praxis stehen Wohnungen bis zu zwei bis drei Jahren nach einem genehmigten Antrag auf Baugenehmigung bzw. Sanierung leer, auch wenn sie bereits vermietbar wären. Wie lange wird Leerstand toleriert, nachdem ein Antrag auf Sanierung gestellt wurde? Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, um das Verfahren zu beschleunigen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • Kosten dieser Information:
    7,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
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Betreff
Leerstand in Friedenau [#195624]
Datum
20. August 2020 10:25
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
• Fragen zu der Immobilie Stubenrauchstraße 69/ Odenwaldstraße 1: Wie viele Verfahren hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gegen die Eigentümerin des Grundstücks wegen Leerstand in den vergangenen 15 Jahren eingeleitet? Wenn ja, wann? Wie ist der jeweilige Stand der Verfahren? Es sollen vom BA Tempelhof-Schöneberg mehrere Bußgeldverfahren nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz gegen die Eigentümerin wegen Leerstand eingeleitet worden sein. Trifft dies zu? In welcher Höhe belaufen sich die Bußgelder/Zwangsgelder? • Die Eigentümerin besitzt weitere Immobilien im Wedding (Burgsdorfstr. 1) und in Wilmersdorf (Brandenburgische Str. 10). Warum gelingt es den für Leerstand der Häuser der Eigentümerin zuständigen Bezirksämtern Tempelhof-Schöneberg, Wedding, Wilmersdorf und Schöneberg Odenwaldstr. und Charlottenburg-Wilmersdorf nicht, sich zusammenzuschließen und gemeinsam zu handeln? Ist Datenaustausch tatsächlich ein Hinderungsgrund? • Fragen zu der Immobilie Rönnebergstr. 15: Seit wann ist Leerstand gemeldet? Sind Verwaltungsverfahren eingeleitet worden, (Buß-geldverfahren / Zwangsgeld)? Wenn ja, wann? • Fragen zu der Immobilien Stubenrauchstr. 3: Ist ein Antrag auf Sanierung gestellt worden? Wenn ja, wann? • Fragen zu den Immobilien Bundesallee 114, Niedstr.114, Fröaufstr.7/8, Büsingstr.7: Ist hier Leerstand gemeldet worden? Wenn ja, seit wann? Welche Verwaltungsverfahren hat das BA Tempelhof-Schöneberg eingeleitet? Ist ein Antrag auf Sanierung gestellt worden? Wenn ja, wann? • Grundsätzliche Fragen an den Bezirk Tempelhof-Schöneberg In der Praxis stehen Wohnungen bis zu zwei bis drei Jahren nach einem genehmigten Antrag auf Baugenehmigung bzw. Sanierung leer, auch wenn sie bereits vermietbar wären. Wie lange wird Leerstand toleriert, nachdem ein Antrag auf Sanierung gestellt wurde? Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, um das Verfahren zu beschleunigen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195624/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
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Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
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Betreff
Datum
24. August 2020
Status
Warte auf Antwort

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Datum
16. Oktober 2020
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
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