„Incel-Bewegung“

Hat das Bundesamt bereits Informationen über die „Incel-Bewegung“ eingeholt?
Wenn ja, sieht das Bundesamt die „Incel-Bewegung“ als Gefahr für die öffentliche Sicherheit an und hat das Bundesamt deswegen ggf. Maßnahmen ergriffen?
Wenn keine Informationen vorliegen, wird das Bundesamt in diese Richtung tätig werden?
Wäre das Bundesamt ggf. die Beobachtung der „Incel-Bewegung“ zuständig?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. August 2020
  • Frist
    23. September 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat das Bundesamt b…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Incel-Bewegung“ [#195717]
Datum
21. August 2020 14:36
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat das Bundesamt bereits Informationen über die „Incel-Bewegung“ eingeholt? Wenn ja, sieht das Bundesamt die „Incel-Bewegung“ als Gefahr für die öffentliche Sicherheit an und hat das Bundesamt deswegen ggf. Maßnahmen ergriffen? Wenn keine Informationen vorliegen, wird das Bundesamt in diese Richtung tätig werden? Wäre das Bundesamt ggf. die Beobachtung der „Incel-Bewegung“ zuständig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195717/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Verfassungsschutz
BfV 378885-SL Anfrage nach dem IFG
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BfV 378885-SL Anfrage nach dem IFG
Datum
24. August 2020 19:01
Status
Anfrage abgeschlossen