Datenschutzfolgeabschätzungen zu Microsoft/Office365 an Schulen

Nach eigener Auskunft und auf der Webseite der Schule nachvollziehbar nutzt die IGS Rheinzabern Microsoft/Office365 als "verbindliche Lernplattform".

Liegen dem Ministerium oder diesem nachgeordneten Behörden die Datenschutzfolgeabschätzung gemäß DSGVO Artikel 35, deren Bewertung der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde und die Stellungnahmen der Betroffenen oder deren Vertretungen vor (mit der Bitte um Transparenz)?

Liegen dem Ministerium Datenschutzfolgeabschätzungen zum Einsatz von Microsoft/Office365 sowie die Beurteilungen der zuständigen Datenschutzbeauftragten sowie Stellungnahmen der Betroffenen oder deren Vertretungen hinsichtlich von Einsätzen der genannten Produkte an anderen Schulen vor (mit der Bitte um Transparenz)? Hat das Ministerium selber eine solche Datenschutzfolgeabschätzung für genannte Produkte erstellt, auf die sich Schulen stützen können?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. August 2020
  • Frist
    23. September 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach eigener Ausk…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzungen zu Microsoft/Office365 an Schulen [#195727]
Datum
21. August 2020 16:36
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach eigener Auskunft und auf der Webseite der Schule nachvollziehbar nutzt die IGS Rheinzabern Microsoft/Office365 als "verbindliche Lernplattform". Liegen dem Ministerium oder diesem nachgeordneten Behörden die Datenschutzfolgeabschätzung gemäß DSGVO Artikel 35, deren Bewertung der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde und die Stellungnahmen der Betroffenen oder deren Vertretungen vor (mit der Bitte um Transparenz)? Liegen dem Ministerium Datenschutzfolgeabschätzungen zum Einsatz von Microsoft/Office365 sowie die Beurteilungen der zuständigen Datenschutzbeauftragten sowie Stellungnahmen der Betroffenen oder deren Vertretungen hinsichtlich von Einsätzen der genannten Produkte an anderen Schulen vor (mit der Bitte um Transparenz)? Hat das Ministerium selber eine solche Datenschutzfolgeabschätzung für genannte Produkte erstellt, auf die sich Schulen stützen können?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195727/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage vom 21.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 21.08.2020 haben Sie beantragt, Informati…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.08.2020
Datum
26. August 2020 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 21.08.2020 haben Sie beantragt, Informationen über eine Datenschutz-Folgenabschätzungen gemäß Artikel 35 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erhalten. Sie beziehen sich dabei auf die Ankündigung auf der Homepage der IGS Rheinzabern: "Mit Office 365/TEAMS haben wir eine professionelle Kommunikations- und Lernplattform mit integrierter Videosoftware, die sehr gut funktioniert." Ihre Anfrage kann nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) schon deshalb keinen Erfolg haben, weil sie nicht auf Informationen, sondern auf Rechtsauskünfte zum Anwendungsrahmen und Geltungsbereich von Art. 35 DSGVO gerichtet ist. Rechtsauskünfte sind aber nicht tauglicher Gegenstand eines Informationsanspruchs nach dem Transparenzgesetz oder dem VwVfG (vgl. VG Köln, Urteil vom 04. Dezember 2008 – 13 K 996/08 –, juris). Ungeachtet dessen kann ich Ihnen mitteilen, dass die angefragten Informationen im Ministerium für Bildung nicht vorliegen. Sie können sich ggf. mit dieser Anfrage an die betroffene Schule - die IGS Rheinzabern, Jockgrimer Straße 100, 76764 Rheinzabern - wenden (§ 11 Abs. 3 S. 2 LTranspG). Mit freundlichen Grüßen