Kontrollbericht zu Pizzeria Ricoli, Aachen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizzeria Ricoli
Neustraße 57
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizzeria Ricoli, Aachen [#195788]
Datum
22. August 2020 16:28
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizzeria Ricoli Neustraße 57 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195788/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizzeria Ricoli, Aachen“ vom …
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizzeria Ricoli, Aachen [#195788]
Datum
26. September 2020 16:45
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizzeria Ricoli, Aachen“ vom 22.08.2020 (#195788) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195788/
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgese…
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz – VIG)
Datum
14. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in […] Nach Prüfung des Vorgangs beabsichtige ich Ihnen die begehrten Informationen zuzusenden. Eine Kopie der letzten beiden Kontrollberichte zum Zeitpunkt der Antragstellung erhalten Sie in der Regel nach Ablauf von 14 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides. Der Betreiber des angefragten Lebensmittelbetriebs erhält zeitgleich zu diesem Schreiben die Mitteilung über die beabsichtigte Veröffentlichung. Im Falle eines Rechtsschutzverfahrens kann sich die Übersendung der Kontrollberichte bis zur rechtlichen Klärung verzögern. […] Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformations…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz – VIG) [#195788]
Datum
9. November 2020 23:41
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 14.10.2020, welches mich am 17.10.2020 erreicht hat, teilten Sie mir mit, dass eine Zusendung der letzten beiden Kontrollberichte „in der Regel nach Ablauf von 14 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides“ erfolgt. Sie haben diese Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195788/
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf…
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
30. November 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
645,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren hier vorliegenden Antrag vom 22.08.2020 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Durch einen Softwarefehler wurden falsche bzw. nicht vollständige Kontrollberichte erstellt und dem Betreiber des angefragten Lebensmittelbetriebes übersandt. Daher muss die Anhörung abermals mit einer Frist von 2 Wochen erneut erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgese…
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz – VIG)
Datum
4. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,4 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in […] Nach Prüfung des Vorgangs beabsichtige ich Ihnen die begehrten Informationen zuzusenden. Eine Kopie der letzten beiden Kontrollberichte zum Zeitpunkt der Antragstellung erhalten Sie in der Regel nach Ablauf von 14 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides. Der Betreiber des angefragten Lebensmittelbetriebs erhält zeitgleich zu diesem Schreiben die Mitteilung über die beabsichtigte Veröffentlichung. Im Falle eines Rechtsschutzverfahrens kann sich die Übersendung der Kontrollberichte bis zur rechtlichen Klärung verzögern. […] Mit freundlichen Grüßen
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgese…
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz – VIG)
Datum
26. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], […] Bezüglich Ihrer o.a. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die letzten beiden amtlichen Kontrollen vor Antragstellung am 16.11.2017 und 21.11.2018 stattgefunden haben und übersende Ihnen wunschgemäß die Kontrollberichte zu den o. g. Routinekontrollen. […] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformations…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz – VIG) [#195788]
Datum
28. Januar 2021 23:02
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 26.01.2021 auf meinen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb „Pizzeria Ricoli“ in Aachen. Ergänzend bitte ich um Auskunft, ob im Rahmen dieser Auskunft meine personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG an den Betrieb übermittelt wurden und/oder dieser zu der Herausgabe der Kontrollberichte Stellung genommen hat. Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Dokumente nach § 29 VwVfG, hilfsweise IFG/UIG/VIG/DSGVO, an mich. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 195788 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformations…
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz – VIG) [#195788]
Datum
29. Januar 2021 12:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], die Auskunft zum Antrag # 195788 wurde Ihnen vollständig erteilt. Da Sie mit Ihrer erneuten Anfrage jedoch ein neues Verfahren eröffnen ist es notwendig, einen neuen Antrag (mit neuer Antragsnummer) zu stellen. Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass bei mehr als 3 Anfragen Kosten auf Sie zukommen können. Diesbezüglich verweise ich auch auf die Empfehlung von Foodwatch/Topf Secret. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformations…
An StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz – VIG) [#195788]
Datum
29. Januar 2021 22:57
An
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich möchte Sie zunächst darauf hinweisen, dass sich die Gebührenfreiheit nach § 7 Abs. 1 VIG auf den einzelnen Verwaltungsvorgang bezieht. Von einem gemeinsamen Verwaltungsvorgang ist nicht grundsätzlich auszugehen, „wenn mehrere Anfragen durch ein- und dieselbe Person oder Institution gestellt werden“, wie auch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen unter Ziff. 11 Abs. 4 S. 4 der „Vollzugshinweise - Allgemeine Weisung gemäß § 9 OBG“ [1] bestätigt. Ungeachtet dessen bezieht sich mein (ergänzender) Antrag auf den bereits abgeschlossenen Antrag #195788. Dieser bezieht sich mit seiner ersten Fragestellung jedoch nicht auf das VIG, sondern Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO, welche nach Art. 12 Abs. 5 S. 1 unentgeltlich zu erfolgen hat. Nach Art. 15 Abs. 3 S. 3 DSGVO bitte ich daher um eine einfache elektronische Auskunft, ob eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten erfolgt ist. Es steht Ihnen frei, hierfür einen neuen Verwaltungsakt zu eröffnen, nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 DSGVO stelle ich diesen jedoch auf diesem Wege und bitte um Ihre Mitwirkung. In Bezug auf die zweite Fragestellung beziehe ich mich, wie im (ergänzenden) Antrag bereits geschildert, auf § 29 VwVfG NRW, sodass auch hier die Gebührenfreiheit nach § 7 Abs. 1 VIG nicht berührt ist, da das VIG hierbei m. E. nicht anwendbar ist. Sollte im Rahmen des o. a. Antrages eine Herausgabe meiner personenbezogenen Daten erfolgt sein, betrifft mich dieses Verfahren, sodass ein Recht auf Einsichtnahme eröffnet ist. Um die Beantwortung des Antrages zu vereinfachen, ist für mich im Falle einer Übermittlung eine einfache Auskunft durch Herausgabe des dazugehörigen Antrages ausreichend. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-mit-der-stadteregion-aachen-bezuglich-vig-anfragen/553787/anhang/2020-12-22VIGErlass_geschwaerzt.pdf Anfragenr: 195788 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Beschwerde nach Art. 77 DSGVO [#195788] Sehr << Anrede >> hiermit reiche ich Beschwerde nach Art. 77 …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerde nach Art. 77 DSGVO [#195788]
Datum
11. Februar 2021 22:54
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit reiche ich Beschwerde nach Art. 77 DSGVO gegen das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der Städteregion Aachen ein. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195788 Ich bin der Meinung, dass die o. a. Behörde meine Rechte verletzt, da sie ein Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO zunächst verwehrt und durch die Androhung von Kosten eine abschreckende Wirkung erzielt. Auf mein Recht auf eine kostenfreie Auskunft nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 DSGVO habe ich diese hingewiesen, es erfolgte jedoch keine weitere Reaktion, sodass nicht mit einer Erteilung der Auskunft gerechnet werden kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195788/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Beschwerde nach Art. 77 DSGVO [#195788] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.02.2021 wird hiermit bestätigt. Wir w…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Beschwerde nach Art. 77 DSGVO [#195788]
Datum
12. Februar 2021 08:11
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.02.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Datenschutz im öffentlichen Bereich, Ihre Eingabe vom 11.02.2021, AZ 204.7.5.5. - 1411/21 Sehr Antragsteller/in i…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Datenschutz im öffentlichen Bereich, Ihre Eingabe vom 11.02.2021, AZ 204.7.5.5. - 1411/21
Datum
15. Februar 2021 12:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. Eingabe. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www: www.ldi.nrw.de
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Datenschutz im öffentlichen Bereich, Ihre Eingabe vom 11.02.2021, AZ 204.7.5.5. - 1411/21 Sehr Antragsteller/in i…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Datenschutz im öffentlichen Bereich, Ihre Eingabe vom 11.02.2021, AZ 204.7.5.5. - 1411/21
Datum
25. März 2021 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bedanke mich für Ihre o.g. E-Mail und bitte um Nachsicht, dass sich die Bearbeitungszeit aufgrund der vielen Anfragen, Eingaben und sonstigen Aufgaben in diesem Maße verzögert hat. Leider kann eine Antwort derzeit nicht so zeitnah erfolgen, wie es für die Petenten und auch für uns wünschenswert wäre. Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen. Leider kann ich eine datenschutzrechtliche Prüfung anhand Ihrer Angaben ohne Einschaltung der öffentlichen Stelle nicht vornehmen. Hierzu müsste Ihr Name genannt werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihr Name in diesem Zusammenhang gegenüber der Städteregion Aachen genannt werden darf. Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Datenschutz im öffentlichen Bereich, Ihre Eingabe vom 11.02.2021, AZ 204.7.5.5. - 1411/21 [#195788] Sehr <&…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutz im öffentlichen Bereich, Ihre Eingabe vom 11.02.2021, AZ 204.7.5.5. - 1411/21 [#195788]
Datum
25. März 2021 12:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Städteregion Aachen nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195788/
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Ihr Antrag nach dem VIG zum Betrieb: Imbiss Pizzeria Riccoli in Aachen und ergänzenden Nachfrage zum Vorgang # 195…
Von
StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG zum Betrieb: Imbiss Pizzeria Riccoli in Aachen und ergänzenden Nachfrage zum Vorgang # 195788 sowie Eingabe an das LDI NRW in diesem Zusammenhang
Datum
3. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,1 MB
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o.a. Anfrage über das Verbraucherportal foodwatch unter der laufenden Nummer # 195788 haben Sie.sich mit Mail für die Übersendung der Unterlagen bedankt und zeitgleich nachgefragt, ob Ihre personenbezogenen Daten an den Betrieb übermittelt wurden und/oder dieser zu der Herausgabe der Kontrollberichte Stellung genommen hat. In diesem Zusammenhang wurde hilfsweise auf die Vorschriften des VwVfG, IFG, UIG, VIG/DSGVO verwiesen. Hierzu wurde Ihnen leider mitgeteilt, „da Sie mit Ihrer erneuten Nachfrage jedoch ein erneutes Verfahren öffnen ist es notwendig, einen neuen Antrag (mit neuer Antragsnummer) zu stellen. Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass bei mehr als 3 Anfragen Kosten auf Sie zukommen können. Diesbezüglich verweise ich auch auf die Empfehlung von Foodwatch/Topf Secret.“ Diese Antwort aus meinem Hause basiert auf eine unglückliche Aneinanderreihung von Missverständnissen. Dies ist umso bedauerlicher, da die Anfrage mit einem einfachen „Nein“ hätte beantwortet werden können. Das Unternehmen hat weder personenbezogene Daten abgefragt, noch eine Stellungnahme hierzu abgegeben. Aufgrund Ihrer Eingabe an das LDI wurde die gesamte Rechtslage nochmals eingehend mit den Mitarbeitenden besprochen, so dass ich nicht von einer Wiederholung des Missverständnisses ausgehe. Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten möchte ich mich an dieser Stelle entschuldigen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß

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WG: Datenschutz im öffentlichen Bereich, Ihre Eingabe vom 11.02.2021, AZ 204.7.5.5. - 1411/21 Sehr Antragsteller/i…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Datenschutz im öffentlichen Bereich, Ihre Eingabe vom 11.02.2021, AZ 204.7.5.5. - 1411/21
Datum
7. Mai 2021 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in inzwischen liegt mir die Stellungnahme der Städteregion Aachen Hagen vor. Sie wurden ja auch bereits von dort angeschrieben und ich gehe daher davon aus, dass die gewünschte Auskunft erteilt wurde. Da ich aufgrund dieser Mitteilungen davon ausgehe, dass die Einhaltung der Datenschutzvorschriften für die Zukunft sichergestellt ist und damit ausreichend Sorge getragen ist, dass sich ein vergleichbarer Verstoß nicht wiederholt, sehe ich von weiteren Maßnahmen ab. Der Vorgang ist damit abgeschlossen. Abschließend möchte ich mich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie mich auf den Vorgang aufmerksam gemacht und mir damit die Möglichkeit gegeben haben, auf die Wahrung der Belange des Datenschutzes hinzuwirken. Mit freundlichen Grüßen