Spenden zur Rekonstruktion der Fenster von Carl Otto Czeschka in der Handwerkskammer Hamburg

Die Fragen zu dem Czeschka-Projekt im Gewerbehaus bitte ich einzeln zu beantworten.

Für den Festsaal der Handwerkskammer Hamburg wurden seit 2012 die 1943 zerstörten Bleiglasfenster „Die Handwerke“ des Jugendstilkünstlers Carl Otto Czeschka nach den Originalvorlagen von 1915 rekonstruiert und eingebaut. Zwölf der 15 dreiteiligen Fenster sind bis Frühjahr 2016 durch Spenden finanziert und fertiggestellt worden.

Dieses phantastische Projekt zur Rekonstruktion der großen Fensterfront in Fritz Schumachers Gewerbehaus ist jedoch nach Ausbleiben der zugesagten Verlängerung des projektbegleitenden Honorarvertrags gestoppt worden, denn die geschützten Bildrechte für Czeschkas Originalvorlagen liegen nicht bei der Handwerkskammer.

Im Nachgang gab es zusätzlich Unstimmigkeiten über die Finanzierungsmodalitäten des Projektes.

• Ohne dass die Höhe der Rekonstruktionskosten vorhergesagt werden konnten, war 2010 das Projekt nach einer großzügigen Spendenzusage des Biobäckers T.E. und durch Zustimmung des Czeschka-Erben begonnen worden.

• Im Oktober 2011 veröffentlichte die Handwerkskammer einen Hochglanz-Prospekt zur Spendenwerbung. Darin wurde ein geschätzter Gesamtpreis von „maximal 20.000 €“ für jeweils eines der 15 dreiteiligen Glaskunst-Fenster inklusive dessen Einbau genannt.

• Die Hamburger Medien berichteten im Dezember 2012 ausführlich über die „Juwelen der Handwerker“. Zu diesem Zeitpunkt waren die ersten drei Czeschka-Fenster durch das Glaskunstatelier in Hamburg-Bergedorf fertiggestellt und im Auftrag der Handwerkskammer im Festsaal eingebaut worden. Das heißt, erst im Dezember 2012 stand die Höhe der für den Einbau faktisch erforderlichen Folgekosten fest.

• Nach meinen Informationen beliefen sich die Rechnungen für die Glaskunstarbeiten zur Rekonstruktion der 12 Czeschka-Fenster auf etwa 110.000 €, also pro Fenster auf weniger als 10.000 €. Für die Glaskunstarbeiten waren Spenden in Höhe von ca. 115.000 € zur Verfügung gestellt worden.

• Die handwerklichen Arbeiten zum Einbau der Fenster im Gesamtwert von etwa 30.000 €, also ca. 2.500 € pro Fenster, sollten als Folgekosten aus dem Etat der Handwerkskammer bezahlt werden. Hierfür sind keine Spenden eingeworben worden. Dennoch wurden Spendengelder hierfür in Anspruch genommen.

• Zu dem Czeschka-Projekt im Gewerbehaus liegt meines Wissens den beteiligten Spendern von Seiten der Handwerkskammer bisher kein detaillierter schriftlicher Rechenschaftsbericht über Spenden und ihre Verwendungszwecke vor.

Nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz unterliegt die Handwerkskammer Hamburg der Auskunftspflicht. Ich halte es für notwendig, dass über die Finanzierungmodalitäten des Projektes der Rekonstruktion der Czeschka-Fenster von der Handwerkskammer Transparenz hergestellt wird. Deshalb stelle ich folgende Informationsfreiheitsanfrage:

A. Fragen zu den zweckgebundenen Spenden für die Czeschka-Fenster:

1. Gemäß der groben Kostenschätzung im Werbeprospekt von 2011 hätten sich für 12 Czeschka-Fenster Fertigstellungskosten inkl. dem Einbau in Höhe von 240.000 € ergeben können. Die Schätzung von 20.000 € pro Fenster stellte sich jedoch als überhöht heraus. Nach meinen Informationen ist für keines der 12 dreiteiligen Fenster ein Betrag in Höhe von 20.000 € eingeworben und auch nicht als Spende zur Verfügung gestellt worden.

(a.) In welcher tatsächlichen Höhe beliefen sich die Zuwendungen in Form von Spenden von natürlichen und juristischen Personen zur Förderung der Rekonstruktion aller bisher fertiggestellten zwölf dreiteiligen Czeschka-Fenster?
(b.) In welcher durchschnittlichen Höhe beliefen sich die Spenden für jeweils ein dreiteiliges Fenster?

2. Hat die Handwerkskammer mit den unterschiedlichen Spendern zur Rekonstruktion der Czeschka-Fenster eine einheitliche Spendenvereinbarung geschlossen?
(a.) Wenn ja: Wann?
(b.) Welchen Wortlaut hatte die Spendenvereinbarung?
(c.) War die finanzielle Übernahme der Kosten der handwerklichen Arbeiten zum Einbau der Glaskunst-Fenster Bestandteil der Spendenvereinbarung?

3. Hat die Handwerkskammer für die Rekonstruktion der Glaskunst-Fenster Zuwendungsbestätigungen in Form von Spendenbescheinigungen für steuerbegünstigte Zwecke ausgestellt?
Wenn ja: (a.) In welcher Gesamthöhe?
(b.) In welcher Höhe für die jeweils einzelnen dreiteiligen Fenster?

B Fragen zu den Kosten der Herstellung der Czeschka-Fenster und zu den Einbaukosten:

1. Wieviel kostete durchschnittlich die künstlerische Arbeit zur Rekonstruktion jeweils eines dreiteiligen Glaskunst-Fensters tatsächlich?
Wie hoch waren die Kosten für die 12 Fenster insgesamt?

2. Wieviel kostete durchschnittlich die handwerkliche Arbeit zum Einbau jeweils eines dreiteiligen Fensters tatsächlich?
Wie hoch waren die Einbaukosten für die 12 Fenster insgesamt?

3. Hat sich bei der Summe aller zweckgebundenen Spenden ein finanzieller Überschuss ergeben?
Wenn ja: In welcher Höhe?
Gibt es Vorschläge, wie dieser Überschuss zweckgebunden eingesetzt werden kann?
Wenn ja: Welche?

4. Falls die Spendeneingänge nicht kostendeckend waren:
(a.) In welcher Höhe entstand das Defizit
(b.) Durch welche Kostenfaktoren entstand das Defizit?

5. Nach meinen Informationen wurden 15.000 € als Darlehen zur Liquiditätssicherung aufgenommen.
Für welche Kostenpositionen ist dieses Darlehen verwendet worden?
Wurde dieses Darlehen zwischenzeitlich zurückgezahlt? Wenn ja, durch wen?

6. Die Handwerkskammer hatte 2012 ein Spendenkonto bei der Haspa eingerichtet.
(a.) Sind während der Spendenaktion Kontoführungsgebühren angefallen?
Wenn ja: Wie hoch waren die Kontogebühren pro Jahr und in der Gesamtsumme von 2012 bis 2016?

(b.) Wurden die Kontoführungsgebühren von den Spendenbeträgen abgezogen, d.h. wurden sie von den Zuwendungsgebern bezahlt oder wurden diese Kontogebühren von der Handwerkskammer als der Zuwendungsempfängerin übernommen?

(c.) Sind wegen des Darlehens zusätzliche Kontoführungsgebühren hervorgerufen worden?
Wenn ja: In welcher Höhe?

7. (a.) Welches war der Kontostand des Spendenkontos bei der Haspa, als das Projekt im Frühjahr 2016 gestoppt worden war?
(b.) Falls der Kontostand nicht auf Null stand, was geschah mit dem Differenzbetrag?
(c.) Wann wird das Spendenkonto aufgelöst oder ist dies bereits geschehen?

8. In welcher Höhe wurden für das Czeschka-Projekt Haushaltsmitteln der Handwerkskammer in Anspruch genommen und zwar (a.) für welche unterschiedlichen Kostenpositionen und (b.) in welchen Haushaltsjahren?

C. Fragen zu der Projekt-Dokumentation durch die Handwerkskammer

1. Unterliegt die Handwerkskammer Hamburg bei der Annahme von Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen der Dokumentationspflicht wie die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg und ihre Mehrheitsbeteiligungen, so dass klare Verfahrensabläufe und Transparenz die erforderliche Klarheit schaffen im Interesse der privaten Zuwendungsgeber?

2. Unterliegt die Handwerkskammer bei ihren Verträgen mit Sponsoren (u.a. die Signal Iduna, die Haspa, die e-on Hanse, die IKK, die AOK) einer vertraglichen Dokumentationspflicht über die Verwendung der Sponsorenleistungen und über die Zielerreichung des Sponsorings?

3. Gab es bei dem Czeschka-Projekt von Seiten einzelner Spendengeber die Bitte an die Handwerkskammer zur Einsichtnahme des Spendenkontos bezüglich der Spendeneingänge und Zahlungsausgänge?
Wenn ja: Wurde dieser Bitte umfassend entsprochen?
Wurde die Einsichtnahme für einzelne Spendengeber verweigert?
Wenn ja: Welche Gründe gab es dafür?

4. Die Spender sind mit Namen und Logo am unteren Rand des jeweiligen Glaskunst-Fensters zu lesen. Wurde bezüglich einer darüberhinausgehenden Veröffentlichung von Seiten der Spender Anonymität gewünscht?

5. Hat die Handwerkskammer über dieses Projekt – insbesondere über die einzelnen Spendeneingänge und ihre Verwendung – einen schriftlichen Rechenschaftsbericht erstellt?
Wenn ja: (a.) Haben die beteiligten Spender diesen Rechenschaftsbericht erhalten?
Wenn nein: (b.) Beabsichtigt die Handwerkskammer einen solchen schriftlichen Rechenschaftsbericht in Bälde zu erstellen, um den Grundsatz zu bekräftigen, dass „die Handwerkskammer (auch faktisch) bei ihrer Arbeit größtmögliche Transparenz zum Ziel hat“ und sie sich (auch faktisch) bei allen Maßnahmen „dem Gedanken der Transparenz nach innen und außen verpflichtet fühlt.“

(15. Dez. 2016)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2016
  • Frist
    17. Januar 2017
  • Kosten dieser Information:
    80,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Hella Häussler
Die Fragen zu dem Czeschka-Projekt im Gewerbehaus bitte ich einzeln zu beantworten. Für den Festsaal der Handwer…
An Handwerkskammer Hamburg Details
Von
Hella Häussler
Betreff
Spenden zur Rekonstruktion der Fenster von Carl Otto Czeschka in der Handwerkskammer Hamburg [#19581]
Datum
15. Dezember 2016 10:34
An
Handwerkskammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Die Fragen zu dem Czeschka-Projekt im Gewerbehaus bitte ich einzeln zu beantworten. Für den Festsaal der Handwerkskammer Hamburg wurden seit 2012 die 1943 zerstörten Bleiglasfenster „Die Handwerke“ des Jugendstilkünstlers Carl Otto Czeschka nach den Originalvorlagen von 1915 rekonstruiert und eingebaut. Zwölf der 15 dreiteiligen Fenster sind bis Frühjahr 2016 durch Spenden finanziert und fertiggestellt worden. Dieses phantastische Projekt zur Rekonstruktion der großen Fensterfront in Fritz Schumachers Gewerbehaus ist jedoch nach Ausbleiben der zugesagten Verlängerung des projektbegleitenden Honorarvertrags gestoppt worden, denn die geschützten Bildrechte für Czeschkas Originalvorlagen liegen nicht bei der Handwerkskammer. Im Nachgang gab es zusätzlich Unstimmigkeiten über die Finanzierungsmodalitäten des Projektes. • Ohne dass die Höhe der Rekonstruktionskosten vorhergesagt werden konnten, war 2010 das Projekt nach einer großzügigen Spendenzusage des Biobäckers T.E. und durch Zustimmung des Czeschka-Erben begonnen worden. • Im Oktober 2011 veröffentlichte die Handwerkskammer einen Hochglanz-Prospekt zur Spendenwerbung. Darin wurde ein geschätzter Gesamtpreis von „maximal 20.000 €“ für jeweils eines der 15 dreiteiligen Glaskunst-Fenster inklusive dessen Einbau genannt. • Die Hamburger Medien berichteten im Dezember 2012 ausführlich über die „Juwelen der Handwerker“. Zu diesem Zeitpunkt waren die ersten drei Czeschka-Fenster durch das Glaskunstatelier in Hamburg-Bergedorf fertiggestellt und im Auftrag der Handwerkskammer im Festsaal eingebaut worden. Das heißt, erst im Dezember 2012 stand die Höhe der für den Einbau faktisch erforderlichen Folgekosten fest. • Nach meinen Informationen beliefen sich die Rechnungen für die Glaskunstarbeiten zur Rekonstruktion der 12 Czeschka-Fenster auf etwa 110.000 €, also pro Fenster auf weniger als 10.000 €. Für die Glaskunstarbeiten waren Spenden in Höhe von ca. 115.000 € zur Verfügung gestellt worden. • Die handwerklichen Arbeiten zum Einbau der Fenster im Gesamtwert von etwa 30.000 €, also ca. 2.500 € pro Fenster, sollten als Folgekosten aus dem Etat der Handwerkskammer bezahlt werden. Hierfür sind keine Spenden eingeworben worden. Dennoch wurden Spendengelder hierfür in Anspruch genommen. • Zu dem Czeschka-Projekt im Gewerbehaus liegt meines Wissens den beteiligten Spendern von Seiten der Handwerkskammer bisher kein detaillierter schriftlicher Rechenschaftsbericht über Spenden und ihre Verwendungszwecke vor. Nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz unterliegt die Handwerkskammer Hamburg der Auskunftspflicht. Ich halte es für notwendig, dass über die Finanzierungmodalitäten des Projektes der Rekonstruktion der Czeschka-Fenster von der Handwerkskammer Transparenz hergestellt wird. Deshalb stelle ich folgende Informationsfreiheitsanfrage: A. Fragen zu den zweckgebundenen Spenden für die Czeschka-Fenster: 1. Gemäß der groben Kostenschätzung im Werbeprospekt von 2011 hätten sich für 12 Czeschka-Fenster Fertigstellungskosten inkl. dem Einbau in Höhe von 240.000 € ergeben können. Die Schätzung von 20.000 € pro Fenster stellte sich jedoch als überhöht heraus. Nach meinen Informationen ist für keines der 12 dreiteiligen Fenster ein Betrag in Höhe von 20.000 € eingeworben und auch nicht als Spende zur Verfügung gestellt worden. (a.) In welcher tatsächlichen Höhe beliefen sich die Zuwendungen in Form von Spenden von natürlichen und juristischen Personen zur Förderung der Rekonstruktion aller bisher fertiggestellten zwölf dreiteiligen Czeschka-Fenster? (b.) In welcher durchschnittlichen Höhe beliefen sich die Spenden für jeweils ein dreiteiliges Fenster? 2. Hat die Handwerkskammer mit den unterschiedlichen Spendern zur Rekonstruktion der Czeschka-Fenster eine einheitliche Spendenvereinbarung geschlossen? (a.) Wenn ja: Wann? (b.) Welchen Wortlaut hatte die Spendenvereinbarung? (c.) War die finanzielle Übernahme der Kosten der handwerklichen Arbeiten zum Einbau der Glaskunst-Fenster Bestandteil der Spendenvereinbarung? 3. Hat die Handwerkskammer für die Rekonstruktion der Glaskunst-Fenster Zuwendungsbestätigungen in Form von Spendenbescheinigungen für steuerbegünstigte Zwecke ausgestellt? Wenn ja: (a.) In welcher Gesamthöhe? (b.) In welcher Höhe für die jeweils einzelnen dreiteiligen Fenster? B Fragen zu den Kosten der Herstellung der Czeschka-Fenster und zu den Einbaukosten: 1. Wieviel kostete durchschnittlich die künstlerische Arbeit zur Rekonstruktion jeweils eines dreiteiligen Glaskunst-Fensters tatsächlich? Wie hoch waren die Kosten für die 12 Fenster insgesamt? 2. Wieviel kostete durchschnittlich die handwerkliche Arbeit zum Einbau jeweils eines dreiteiligen Fensters tatsächlich? Wie hoch waren die Einbaukosten für die 12 Fenster insgesamt? 3. Hat sich bei der Summe aller zweckgebundenen Spenden ein finanzieller Überschuss ergeben? Wenn ja: In welcher Höhe? Gibt es Vorschläge, wie dieser Überschuss zweckgebunden eingesetzt werden kann? Wenn ja: Welche? 4. Falls die Spendeneingänge nicht kostendeckend waren: (a.) In welcher Höhe entstand das Defizit (b.) Durch welche Kostenfaktoren entstand das Defizit? 5. Nach meinen Informationen wurden 15.000 € als Darlehen zur Liquiditätssicherung aufgenommen. Für welche Kostenpositionen ist dieses Darlehen verwendet worden? Wurde dieses Darlehen zwischenzeitlich zurückgezahlt? Wenn ja, durch wen? 6. Die Handwerkskammer hatte 2012 ein Spendenkonto bei der Haspa eingerichtet. (a.) Sind während der Spendenaktion Kontoführungsgebühren angefallen? Wenn ja: Wie hoch waren die Kontogebühren pro Jahr und in der Gesamtsumme von 2012 bis 2016? (b.) Wurden die Kontoführungsgebühren von den Spendenbeträgen abgezogen, d.h. wurden sie von den Zuwendungsgebern bezahlt oder wurden diese Kontogebühren von der Handwerkskammer als der Zuwendungsempfängerin übernommen? (c.) Sind wegen des Darlehens zusätzliche Kontoführungsgebühren hervorgerufen worden? Wenn ja: In welcher Höhe? 7. (a.) Welches war der Kontostand des Spendenkontos bei der Haspa, als das Projekt im Frühjahr 2016 gestoppt worden war? (b.) Falls der Kontostand nicht auf Null stand, was geschah mit dem Differenzbetrag? (c.) Wann wird das Spendenkonto aufgelöst oder ist dies bereits geschehen? 8. In welcher Höhe wurden für das Czeschka-Projekt Haushaltsmitteln der Handwerkskammer in Anspruch genommen und zwar (a.) für welche unterschiedlichen Kostenpositionen und (b.) in welchen Haushaltsjahren? C. Fragen zu der Projekt-Dokumentation durch die Handwerkskammer 1. Unterliegt die Handwerkskammer Hamburg bei der Annahme von Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen der Dokumentationspflicht wie die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg und ihre Mehrheitsbeteiligungen, so dass klare Verfahrensabläufe und Transparenz die erforderliche Klarheit schaffen im Interesse der privaten Zuwendungsgeber? 2. Unterliegt die Handwerkskammer bei ihren Verträgen mit Sponsoren (u.a. die Signal Iduna, die Haspa, die e-on Hanse, die IKK, die AOK) einer vertraglichen Dokumentationspflicht über die Verwendung der Sponsorenleistungen und über die Zielerreichung des Sponsorings? 3. Gab es bei dem Czeschka-Projekt von Seiten einzelner Spendengeber die Bitte an die Handwerkskammer zur Einsichtnahme des Spendenkontos bezüglich der Spendeneingänge und Zahlungsausgänge? Wenn ja: Wurde dieser Bitte umfassend entsprochen? Wurde die Einsichtnahme für einzelne Spendengeber verweigert? Wenn ja: Welche Gründe gab es dafür? 4. Die Spender sind mit Namen und Logo am unteren Rand des jeweiligen Glaskunst-Fensters zu lesen. Wurde bezüglich einer darüberhinausgehenden Veröffentlichung von Seiten der Spender Anonymität gewünscht? 5. Hat die Handwerkskammer über dieses Projekt – insbesondere über die einzelnen Spendeneingänge und ihre Verwendung – einen schriftlichen Rechenschaftsbericht erstellt? Wenn ja: (a.) Haben die beteiligten Spender diesen Rechenschaftsbericht erhalten? Wenn nein: (b.) Beabsichtigt die Handwerkskammer einen solchen schriftlichen Rechenschaftsbericht in Bälde zu erstellen, um den Grundsatz zu bekräftigen, dass „die Handwerkskammer (auch faktisch) bei ihrer Arbeit größtmögliche Transparenz zum Ziel hat“ und sie sich (auch faktisch) bei allen Maßnahmen „dem Gedanken der Transparenz nach innen und außen verpflichtet fühlt.“ (15. Dez. 2016)
Hella Häussler <<E-Mail-Adresse>>
Handwerkskammer Hamburg
DIE ANTWORT DER HANDWERKSKAMMER vom 13. Jan. 2016 (Formatierung der Antwort: statt „fett“ – eingerückte Zeilen) …
Von
Handwerkskammer Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Spenden zur Rekonstruktion der Fenster von Carl Otto Czeschka in der Handwerkskammer Hamburg [#19581]
Datum
13. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
DIE ANTWORT DER HANDWERKSKAMMER vom 13. Jan. 2016 (Formatierung der Antwort: statt „fett“ – eingerückte Zeilen) “““““ Von: Handwerkskammer Hamburg “““““ <<Name und E-Mail-Adresse>> (Handwerkskammer Hamburg) “““““ An: Hella Häussler “““““ <<Name und E-Mail-Adresse>> “““““ Datum: 13. Januar 2017 12:34 “““““ Via: E-Mail URL: https://fragdenstaat.de/a/19581#nachr... “““““ “““““ Betreff: AW: Ihre Anfrage vom 15.12.2016 - Spenden zur Rekonstruktion der Fenster “““““ von Carl Otto Czeschka in der Handwerkskammer Hamburg [#19581] “““““ “““““ Sehr geehrte Frau Häussler, “““““ vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.12.2016. “““““ Unsere Antworten finden Sie im Folgenden, in fetter Schrifttype direkt eingefügt bei “““““ Ihren Fragen. “““““ Mit freundlichen Grüßen
Handwerkskammer Hamburg
Sehr geehrte Frau Häussler, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.12.2016. Unsere Antworten finden Sie im Folgenden…
Von
Handwerkskammer Hamburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15.12.2016 - Spenden zur Rekonstruktion der Fenster von Carl Otto Czeschka in der Handwerkskammer Hamburg [#19581]
Datum
13. Januar 2017 12:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Häussler, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.12.2016. Unsere Antworten finden Sie im Folgenden, in fetter Schrifttype direkt eingefügt bei Ihren Fragen. Mit freundlichen Grüßen Die Fragen zu dem Czeschka-Projekt im Gewerbehaus bitte ich einzeln zu beantworten. Für den Festsaal der Handwerkskammer Hamburg wurden seit 2012 die 1943 zerstörten Bleiglasfenster „Die Handwerke“ des Jugendstilkünstlers Carl Otto Czeschka nach den Originalvorlagen von 1915 rekonstruiert und eingebaut. Zwölf der 15 dreiteiligen Fenster sind bis Frühjahr 2016 durch Spenden finanziert und fertiggestellt worden. Dieses phantastische Projekt zur Rekonstruktion der großen Fensterfront in Fritz Schumachers Gewerbehaus ist jedoch nach Ausbleiben der zugesagten Verlängerung des projektbegleitenden Honorarvertrags gestoppt worden, denn die geschützten Bildrechte für Czeschkas Originalvorlagen liegen nicht bei der Handwerkskammer. Im Nachgang gab es zusätzlich Unstimmigkeiten über die Finanzierungsmodalitäten des Projektes. • Ohne dass die Höhe der Rekonstruktionskosten vorhergesagt werden konnten, war 2010 das Projekt nach einer großzügigen Spendenzusage des Biobäckers T.E. und durch Zustimmung des Czeschka-Erben begonnen worden. • Im Oktober 2011 veröffentlichte die Handwerkskammer einen Hochglanz-Prospekt zur Spendenwerbung. Darin wurde ein geschätzter Gesamtpreis von „maximal 20.000 €“ für jeweils eines der 15 dreiteiligen Glaskunst-Fenster inklusive dessen Einbau genannt. • Die Hamburger Medien berichteten im Dezember 2012 ausführlich über die „Juwelen der Handwerker“. Zu diesem Zeitpunkt waren die ersten drei Czeschka-Fenster durch das Glaskunstatelier in Hamburg-Bergedorf fertiggestellt und im Auftrag der Handwerkskammer im Festsaal eingebaut worden. Das heißt, erst im Dezember 2012 stand die Höhe der für den Einbau faktisch erforderlichen Folgekosten fest. • Nach meinen Informationen beliefen sich die Rechnungen für die Glaskunstarbeiten zur Rekonstruktion der 12 Czeschka-Fenster auf etwa 110.000 €, also pro Fenster auf weniger als 10.000 €. Für die Glaskunstarbeiten waren Spenden in Höhe von ca. 115.000 € zur Verfügung gestellt worden. • Die handwerklichen Arbeiten zum Einbau der Fenster im Gesamtwert von etwa 30.000 €, also ca. 2.500 € pro Fenster, sollten als Folgekosten aus dem Etat der Handwerkskammer bezahlt werden. Hierfür sind keine Spenden eingeworben worden. Dennoch wurden Spendengelder hierfür in Anspruch genommen. • Zu dem Czeschka-Projekt im Gewerbehaus liegt meines Wissens den beteiligten Spendern von Seiten der Handwerkskammer bisher kein detaillierter schriftlicher Rechenschaftsbericht über Spenden und ihre Verwendungszwecke vor. Nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz unterliegt die Handwerkskammer Hamburg der Auskunftspflicht. Ich halte es für notwendig, dass über die Finanzierungmodalitäten des Projektes der Rekonstruktion der Czeschka-Fenster von der Handwerkskammer Transparenz hergestellt wird. Deshalb stelle ich folgende Informationsfreiheitsanfrage: A. Fragen zu den zweckgebundenen Spenden für die Czeschka-Fenster 1. Gemäß der groben Kostenschätzung im Werbeprospekt von 2011 hätten sich für 12 Czeschka-Fenster Fertigstellungskosten inkl. dem Einbau in Höhe von 240.000 € ergeben können. Die Schätzung von 20.000 € pro Fenster stellte sich jedoch als überhöht heraus. Nach meinen Informationen ist für keines der 12 dreiteiligen Fenster ein Betrag in Höhe von 20.000 € eingeworben und auch nicht als Spende zur Verfügung gestellt worden. (a.) In welcher tatsächlichen Höhe beliefen sich die Zuwendungen in Form von Spenden von natürlichen und juristischen Personen zur Förderung der Rekonstruktion aller bisher fertiggestellten zwölf dreiteiligen Czeschka-Fenster? Die Spenden betrugen insgesamt € 115.623,80. (b.) In welcher durchschnittlichen Höhe beliefen sich die Spenden für jeweils ein dreiteiliges Fenster? Die individuelle Spendenhöhe lag zwischen € 50,- und € 10.000,-. 2. Hat die Handwerkskammer mit den unterschiedlichen Spendern zur Rekonstruktion der Czeschka-Fenster eine einheitliche Spendenvereinbarung geschlossen? Nein, es wurden keine schriftlichen Spendenvereinbarungen geschlossen. Das Einwerben der Spenden erfolgte immer unter Bezug auf den Spendenprospekt. Gegenstand des Spendenprojektes war die Rekonstruktion aller Czeschka-Fenster inklusiver Einbau, was deutlich im Spendenprospekt genannt ist. (a.) Wenn ja: Wann? (b.) Welchen Wortlaut hatte die Spendenvereinbarung? (c.) War die finanzielle Übernahme der Kosten der handwerklichen Arbeiten zum Einbau der Glaskunst-Fenster Bestandteil der Spendenvereinbarung? 3. Hat die Handwerkskammer für die Rekonstruktion der Glaskunst-Fenster Zuwendungsbestätigungen in Form von Spendenbescheinigungen für steuerbegünstigte Zwecke ausgestellt? Wenn ja: (a.) In welcher Gesamthöhe? (b.) In welcher Höhe für die jeweils einzelnen dreiteiligen Fenster? Auf Wunsch der Spender wurde diesen eine Spendenbescheinigung entsprechend ihrer jeweiligen individuellen Spendenhöhe ausgestellt. B Fragen zu den Kosten der Herstellung der Czeschka-Fenster und zu den Einbaukosten 1. Wieviel kostete durchschnittlich die künstlerische Arbeit zur Rekonstruktion jeweils eines dreiteiligen Glaskunst-Fensters tatsächlich? Wie hoch waren die Kosten für die 12 Fenster insgesamt? Die Kosten für die 12 Fenster setzten sich wie folgt zusammen: € 110.131,89 für die Glaskunstscheiben € 6.907,95 für die Verglasung (Einsetzen der Glaskunstscheiben in den Rahmen) € 24.278,06 für die Holzfensterrahmen (inklusive Einbau der Fenster vor Ort) € 264,78 für die Spendentafeln In Summe € 141.582,68. 2. Wieviel kostete durchschnittlich die handwerkliche Arbeit zum Einbau jeweils eines dreiteiligen Fensters tatsächlich? Wie hoch waren die Einbaukosten für die 12 Fenster insgesamt? Siehe oben. 3. Hat sich bei der Summe aller zweckgebundenen Spenden ein finanzieller Überschuss ergeben? Nein. Wenn ja: In welcher Höhe? Gibt es Vorschläge, wie dieser Überschuss zweckgebunden eingesetzt werden kann? Wenn ja: Welche? 4. Falls die Spendeneingänge nicht kostendeckend waren: (a.) In welcher Höhe entstand das Defizit (b.) Durch welche Kostenfaktoren entstand das Defizit? Die Spenden betrugen insgesamt € 115.623,80 (siehe oben). Die Kosten betrugen € 141.582,68 (siehe oben). Das Defizit betrug somit € 25.958,88. 5. Nach meinen Informationen wurden 15.000 € als Darlehen zur Liquiditätssicherung aufgenommen. Für welche Kostenpositionen ist dieses Darlehen verwendet worden? Wurde dieses Darlehen zwischenzeitlich zurückgezahlt? Wenn ja, durch wen? Es wurde kein Darlehen „aufgenommen“ (z.B. bei einem externen Kreditinstitut), sondern die Handwerkskammer hat das extra eingerichtete Spendenkonto mit Liquidität versorgt (analog eines Darlehens), um die Kostendeckung sicherzustellen. Grund war, dass zugesagte Spenden teilweise erst erfolgt sind, nachdem ein Fenster fertig gestellt und bereits bezahlt war. Außerdem resultierte insgesamt aus dem Projekt ein Defizit (siehe oben). 6. Die Handwerkskammer hatte 2012 ein Spendenkonto bei der Haspa eingerichtet. (a.) Sind während der Spendenaktion Kontoführungsgebühren angefallen? Wenn ja: Wie hoch waren die Kontogebühren pro Jahr und in der Gesamtsumme von 2012 bis 2016? Die Kontogebühren lagen über die 5-jährige Laufzeit des Kontos bei insgesamt € 921,38. (b.) Wurden die Kontoführungsgebühren von den Spendenbeträgen abgezogen, d.h. wurden sie von den Zuwendungsgebern bezahlt oder wurden diese Kontogebühren von der Handwerkskammer als der Zuwendungsempfängerin übernommen? Nein, die Kontogebühren wurden von der Handwerkskammer gezahlt, ein weiterer Punkt, warum Liquidität dem Spendenkonto zugeführt wurde (siehe oben). (c.) Sind wegen des Darlehens zusätzliche Kontoführungsgebühren hervorgerufen worden? Wenn ja: In welcher Höhe? Nein, da es kein externes Darlehen war (siehe oben). 7. (a.) Welches war der Kontostand des Spendenkontos bei der Haspa, als das Projekt im Frühjahr 2016 gestoppt worden war? (b.) Falls der Kontostand nicht auf Null stand, was geschah mit dem Differenzbetrag? (c.) Wann wird das Spendenkonto aufgelöst oder ist dies bereits geschehen? Das Konto wurde zu Ende 2016 aufgelöst. Das o.g. Defizit wurde auf Entscheidung des Vorstandes durch die Handwerkskammer ausgeglichen. 8. In welcher Höhe wurden für das Czeschka-Projekt Haushaltsmitteln der Handwerkskammer in Anspruch genommen und zwar (a.) für welche unterschiedlichen Kostenpositionen und (b.) in welchen Haushaltsjahren? Die Handwerkskammer hat folgende Positionen übernommen: - Holzfensterrahmen (€ 24.278,06, verteilt auf die Jahre der entsprechenden Fertigstellung der Fenster) - Kontoführung (siehe oben, jährlich) - Glaskunstgeschenk für Herrn Steinbrecht (einmalig, € 299,60) - Honorarkosten für Projektbegleitung (monatlich, insgesamt € 17.500,-) C Fragen zu der Projekt-Dokumentation durch die Handwerkskammer 1. Unterliegt die Handwerkskammer Hamburg bei der Annahme von Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen der Dokumentationspflicht wie die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg und ihre Mehrheitsbeteiligungen, so dass klare Verfahrensabläufe und Transparenz die erforderliche Klarheit schaffen im Interesse der privaten Zuwendungsgeber? Eine Auskunftspflicht nach dem HmbTG besteht hier nicht. Nach dem HmbTG sind lediglich Auskünfte über bestehende Aufzeichnungen zu erteilen, nicht aber Ausführungen und Erläuterungen zu gegebenenfalls bestehenden Rechts- oder Dokumentationspflichten zu erstellen. Ungeachtet der nicht bestehenden Auskunftspflicht nach dem HmbTG zu dieser Frage erfolgt der Hinweis, dass die Handwerkskammer Hamburg als öffentlich-rechtliche Körperschaft sämtliche Einnahmen und Ausgaben sowie deren Verwendung vollständig dokumentiert. Darüber hinaus werden im Rahmen der jährlichen Prüfung des Jahresabschlusses durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft alle Konten auf Regelmäßigkeit und Vollständigkeit geprüft. 2. Unterliegt die Handwerkskammer bei ihren Verträgen mit Sponsoren (u.a. die Signal Iduna, die Haspa, die e-on Hanse, die IKK, die AOK) einer vertraglichen Dokumentationspflicht über die Verwendung der Sponsorenleistungen und über die Zielerreichung des Sponsorings? Siehe oben unter Punkt 1. 3. Gab es bei dem Czeschka-Projekt von Seiten einzelner Spendengeber die Bitte an die Handwerkskammer zur Einsichtnahme des Spendenkontos bezüglich der Spendeneingänge und Zahlungsausgänge? Wenn ja: Wurde dieser Bitte umfassend entsprochen? Ja. Das Spendenkonto ist daraufhin vom Finanzausschuss der Handwerkskammer detailliert in allen Positionen und Zahlungsvorgängen überprüft worden. Alle Vorgänge sind als korrekt bestätigt worden. Darüber hinaus wurde den Spendern ein Termin angeboten, bei dem die Zahlen erläutert wurden. Ein persönlich an eine Spenderin angebotener Gesprächstermin wurde von dieser nicht wahrgenommen. Wurde die Einsichtnahme für einzelne Spendengeber verweigert? Wenn ja: Welche Gründe gab es dafür? Siehe oben. 4. Die Spender sind mit Namen und Logo am unteren Rand des jeweiligen Glaskunst-Fensters zu lesen. Wurde bezüglich einer darüberhinausgehenden Veröffentlichung von Seiten der Spender Anonymität gewünscht? Schriftliche Aussagen liegen der Kammer hierzu nicht vor. Allerdings haben einige Spender mündlich geäußert, dass sie sich Anonymität wünschen und keine über die Nennung am Fenster hinausgehende Veröffentlichung wünschen. 5. Hat die Handwerkskammer über dieses Projekt – insbesondere über die einzelnen Spendeneingänge und ihre Verwendung – einen schriftlichen Rechenschaftsbericht erstellt? Wenn ja: (a.) Haben die beteiligten Spender diesen Rechenschaftsbericht erhalten? Die Spendeneingänge und deren Verwendung wurden durch den Finanzausschuss überprüft und in ihrer Richtigkeit bestätigt. Den Spendern wurde eine Übersicht aller relevanten Positionen und Zahlungsvorgänge aufgezeigt (siehe oben). Wenn nein: (b.) Beabsichtigt die Handwerkskammer einen solchen schriftlichen Rechenschaftsbericht in Bälde zu erstellen, um den Grundsatz zu bekräftigen, dass „die Handwerkskammer (auch faktisch) bei ihrer Arbeit größtmögliche Transparenz zum Ziel hat“ und sie sich (auch faktisch) bei allen Maßnahmen „dem Gedanken der Transparenz nach innen und außen verpflichtet fühlt.“
Hella Häussler
SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (NACHFR…
An Handwerkskammer Hamburg Details
Von
Hella Häussler
Betreff
SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (NACHFRAGE) [#19581]
Datum
17. Januar 2017 12:03
An
Handwerkskammer Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Antwort kam nicht verspätet, sondern am 13. Januar. Sie ließ sich jedoch nicht öffnen und erst als ZIP-Datei habe ich sie finden können, allerdings ohne Ihre Formatierung in fetter Schrifttype. Inzwischen habe ich folgende Nachfrage vorbereitet. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (NACHFRAGE) Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 13. Januar 2017. Mehrere Ihrer Antworten bringen Klarheit über Sachverhalte der Spendenaktion zur Rekonstruktion der 12 (der insgesamt 15) Fenster von Carl Otto Czeschka im Festsaal der Handwerkskammer. Jedoch einige meiner Fragen wurden nicht oder nicht erschöpfend beantwortet. Deshalb stelle ich diese Nachfrage. Ich habe sie um einige vertiefende Fragen ergänzt. Ihre Antwort korrigiert in Teilen das, was mir aus Ihrem Haus an Schriftstücken von Herrn Pr. K. und Herrn Dr. R. vorliegt. Jedoch konnten Sie in Ihrer Antwort mehrere verbleibende Irritationen zu den Aussagen in diesen Schriftstücken nicht ausräumen, so dass ich die „FragDenStaat“-Anfrage noch nicht beenden kann. In einer tabellarischen Aufstellung an mehrere Spender hatte die Berechnung von Herrn Pr. K. eine U n t e r d e c k u n g des Haspa-Spendenkontos der Handwerkskammer in Höhe von 1.980, 06 € ergeben. Eine kleine Differenz dazu weist die Berechnung des Finanzchefs der Handwerkskammer Dr. R. auf. Seine Berechnung ergab einen n e g a t i v e n S a l d o von 1.725.65 €. Sie nennen in Ihrer Antwort dagegen als „D e f i z i t“ sogar einen Betrag von 25.958,88 € >>>> siehe B 4 <<<<. Zu demselben Projekt sind diese drei Ergebnisse widersprüchlich und bisher ungeklärt. Nach meinem Verständnis kann ein Spendenkonto kein Defizit aufweisen, wenn die v o r der Auftragserteilung zugesagten Spenden alle eingegangen sind. Wenn jedoch die Erwartungshaltung der Begünstigten, also der Handwerkskammer, höher ist als die eingegangenen Spenden, hätte die begünstigte öffentlich-rechtliche Körperschaft im Respekt für die Spender in einen Zwischenbericht ihre zusätzlichen Wünsche offenlegen und begründen müssen. Dies ist jedenfalls nach meinem Kenntnisstand nicht geschehen. Jedoch im Kontrast zu alledem steht, dass aus meiner Sicht nicht ein Defizit entstanden ist, sondern ein S p e n d e n ü b e r h a n g. Bei dem vergleichsweise finanziell kleinen Projekt sind die dokumentierten rechnerischen Differenzen ohne eine detaillierte Erläuterung nicht verständlich, war es doch 2012 gerade der Sinn der Einrichtung eines separaten Haspa-Spendenkontos der Handwerkskammer, eine übersichtliche und transparente Rechenschaftslegung zu ermöglichen. Die Einsichtnahme in die Kontoauszüge des Haspa-Spendenkontos hätte viele meiner Frage vermutlich klären können. Sie wurde mir jedoch ausdrücklich nicht gestattet. Nach Ihrer Antwort, muss ich davon ausgehen, dass der Finanzausschuss und der Kammervorstand sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und zuletzt die Spender auf der Informationsveranstaltung am 8. November 2016 den tatsächlichen Spendenüberhang nicht erkennen konnten, denn die Fakten waren offensichtlich nicht angemessen vermittelt worden. Deshalb relativieren sich aus meiner Sicht deren Prüfungsergebnisse und deren Einverständnis. Erfreulich war es, von Ihnen zu erfahren, dass der Kammervorstand zum Jahresende 2016 die Bereinigung des Haspa-Spendenkontos der Handwerkskammer veranlasst hat, über das mit Hilfe von Spenden die KÜNSTLERISCHEN Glaskunstarbeiten von s e c h s der bisherigen z w ö l f Fenster finanziert wurden. Das macht auch deutlich, dass mittlerweile die HANDWERKLICHEN Arbeiten zum Einbau der zwölf fertiggestellten Fenster sowie andere Nebenkosten weitgehend von der Handwerkskammer übernommen worden sind. Dieses war von Anfang an so vorgesehen und darüber hätte es zu keinerlei Missverständnisse kommen dürfen. Dies lässt sich eindeutig aus der geringen Differenz zwischen den jeweiligen Spenden und den Kosten für die jeweiligen Glaskunstarbeiten ablesen. Es stellt sich jedoch weiterhin die Frage, was mit dem Spendenüberhang geschehen ist. Ich hoffe, dass inzwischen die despektierliche Absicht, die Herr Pr. K. in der Vollversammlung der Handwerkskammer am 28. Sept. 2016 geäußert hatte, von der Mehrheit des Kammervorstandes abgelehnt worden ist. Herr Pr. K. hatte in öffentlicher Sitzung angekündigt, er wolle die Czeschka-Fenster aus dem Festsaal des Gewerbehauses ausbauen lassen und den Spendern das Geld zurückgeben. (Diese Absicht hatte er mir wenige Tage zuvor sogar schriftlich mitgeteilt.) Zu mehreren Ihrer Antworten habe ich folgende Nachfragen formuliert: D. NACHFRAGEN ZU DEN SPENDEN FÜR DIE GLASKUNSTFENSTER SOWIE ZU DEN KOSTEN FÜR IHREN EINBAU. Im Oktober 2 0 1 1 war im Vorfeld der Spendenaktion ein Hochglanz-Werbeprospekt erstellt worden. Er nannte eine Schätzung der Gesamtkosten von „maximal 20.000 Euro“ pro Fenster. Wie sich jedoch ein Jahr später im Dezember 2 0 1 2 herausgestellt hatte, war diese Schätzung stark überhöht – ein Unterschied zur Finanzierung der Elbphilharmonie!!! Auch wenn Sie sich >>>> unter Punkt A 1 <<<< (und zuvor bereits der Finanzchef der Handwerkskammer) auf diesen Prospekt berufen, hat keiner der Spender diese geschätzten 20.000 € als Spende zur Verfügung gestellt. Die Spender sahen sich offenbar nicht motiviert, Geld in unbekannter Höhe zu spenden. Sie sahen vielmehr die Zweckbestimmung ihrer Spende in der nahezu p u n k t g e n a u e n Finanzierung des einzigartigen Teils dieses Projektes, nämlich in der Finanzierung der k ü n s t l e r i s c h e n Arbeiten des Glaskunstateliers H., d.h. der Besonderheit dieses Projektes. Diese Spenden dienten nicht auch noch dafür, „ebenfalls alles, was außerdem insbesondere an baulichen Maßnahmen mit den rekonstruierten Fenstern in Zusammenhang zu bringen ist, zu finanzieren“. ( I. ) ► Sie nennen in >>>> Punkt A 1 b <<<< den Gesamtspendenbetrag in Höhe von 115.623,80 €. Ich bitte Sie aufzuführen, in welcher Höhe sich für j e d e s einzelne der z w ö l f dreiteiligen Fenster diese zusammengefassten S p e n d e n beliefen? Ich bitte um die chronologische Angabe der Spendeneingänge seit 2012. ( II. ) ► Sie nennen in >>>> Punkt B 1 <<<< den Gesamtkostenbetrag für die Glaskunstarbeiten in Höhe von 110.131,89 €. In welcher Höhe beliefen sich demgegenüber die K o s t e n für die KÜNSTLERISCHEN Glaskunstarbeiten der entsprechenden einzelnen z w ö l f Fenster. Ich bitte um die gleiche Reihenfolge wie bei Punkt ( I. ) ( III. ) Die Finanzierung von nur s e c h s der Fenster wurden über das Haspa-Spendenkonto der Handwerkskammer abgewickelt, so dass die Handwerkskammer nur über diese Spendengelder die Verfügungsgewalt hatte. ► Welches waren diese sechs Fenster? ► Wie hoch war die Summe der für diese sechs Fenster geleisteten Spenden insgesamt? ► Wie hoch war die Summe der Kosten für die KÜNSTLERISCHEN Glaskunstarbeiten dieser sechs Fenster insgesamt? ► Wie groß ist für diese sechs Fenster die Differenz zwischen den Gesamtspenden und den Gesamtkosten für diese Glaskunstfenster? ► Welchen Stand wies das Haspa-Spendenkonto auf, bevor >>>> siehe Punkt B 7 <<<< auf Entscheidung des Kammervorstandes das „Defizit“ ausgeglichen und das Konto zu Ende 2016 aufgelöst wurde ? ( IV. ) Aus dem >>>> unter Punkt A 2 a <<<< genannten S p e n d e n -Eingang von 115.623,80 € für 12 Fenster ergibt sich ein durchschnittlicher Spendenbetrag für jeweils e i n dreiteiliges Fenster in Höhe von 9. 6 3 5, 3 2 €. Aus den >>>> unter Punkt B 1 <<<< als Gesamt-R e c h n u n g s -Betrag für die KÜNSTLERISCHEN Glaskunstarbeiten für 12 Fenster nennen Sie die Summe von 110.131,89 €. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Preis für jeweils e i n dreiteiliges Fenster von 9. 1 7 7, 6 5 €. D.h. der durchschnittliche Spendenbetrag für 12 Fenster übersteigt die durchschnittlichen Kosten für die KÜNSTLERISCHEN Glaskunstarbeiten um 5 . 4 9 1, 9 1 € bzw. pro Fenster um 457,66 €. Diese Spendenreserve für „Unvorhersehbares“ betrug also durchschnittlich knapp 5 %. Dieser Betrag für Unvorhergesehenes musste ganz offensichtlich und erfreulicherweise nicht in Anspruch genommen werden. Aus diesen Zahlen ergibt sich für mich, dass die eingegangenen Spendenreserven zu einem gewissen Überhang an Geldern geführt haben. Die Aussage von Ihnen >>>> in Punkt B 5 <<<<, es resultiere insgesamt aus dem Projekt ein D e f i z i t, kann ich deshalb nicht nachvollziehen. Vielmehr kann ich nur annehmen, dass dieser Teil der Spendengelder in Anspruch genommen wurde, für Zahlungen, die nicht dem u n m i t t e l b a r e n Spendenzweck dienten. Allerdings wofür diese Gelder eingesetzt wurden, darüber besteht weiterhin Unklarheit. Für die Rekonstruktion der zwölf Glaskunstfenster sehe ich also rein faktisch keinen Ansatz für ein Defizit. Ich gehe davon aus, dass dies ebenso fokussiert auf die sechs Fenster gilt, die über das Haspa-Spendenkonto finanziert wurden. Deshalb meine Fragen: ► Für welche Maßnahmen wurde der Differenzbetrag der von Ihnen aufgezeigte Beträge in Höhe von 5.491,91 € verwendet? ► War dies mit den Spendern insgesamt oder mit einzelnen Spendern vorher vereinbart worden? ► Wurde die projektbegleitende Honorarkraft darüber vorher informiert? ( V. ) ► Gab es für einzelne der Fenster schriftliche oder mündliche Vereinbarungen dafür, dass die Baukosten für den Einbau der Glaskunstfenster ebenfalls von den Spendern zu bezahlen seien? ► Wenn ja, für welche Fenster gab des derartige Vereinbarungen? ( VI. ) ► Wurden Spender zum Aufstocken ihrer Spenden aufgefordert, um damit neben den Kosten für die Glaskunstfenster zusätzlich auch die Baukosten des Einbaues zu finanzieren? ► Wenn ja, ist einer solchen Aufforderung Folge geleistet worden und um welche Fenster ging es dabei? ( VII. ) ► Waren Mittel aus dem Haushalt der Handwerkskammer Hamburg für die baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Rekonstruktion der Fenster eingeworben worden? ► Wenn ja, in welcher Höhe? ► Wenn nein, entstand dem Kammerhaushalt dadurch ein D e f i z i t? ►► Wie wurde dieses Defizit ggfs. behoben? ►► Ist dies bei der jährlichen Prüfung vom Rechnungsprüfungsausschuss der Handwerkskammer, vom Vorstand und von der Vollversammlung bemerkt und genehmigt worden? ►► Ist dies von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bemerkt und mit Zustimmungsvermerk versehen worden? ( VIII. ) Die Fragen >>>> zu Punkt B 1 <<<< und >>>> zu Punkt B 2 <<<< sind leider nicht separat beantwortet worden. Deshalb noch mal die Frage: ► Wieviel kosteten die HANDWERKLICHEN Arbeiten zum Einbau der Fenster? Ich bitte um die Angaben für die einzelnen der v i e r Termine des Einbaues 2012, 2013, 2014 und 2016: ► ( a. ) für die Arbeiten der Glaserei S. jeweils pro Einbaustaffel ► ( b. ) für die Arbeiten der Tischlerei O. jeweils pro Einbaustaffel. E. FRAGEN ZU ZWEI SCHRIFTSTÜCKEN DER HANDWERKSKAMMER MIT TABELLEN ÜBER EIN- UND AUSZAHLUNGSVORGÄNGE DES HASPA-SPENDENKONTOS DER HANDWERKSKAMMER Aus Ihrem Hause liegen mir zwei mit Tabellen versehene Schriftstücke von Herrn Dr. R. und Herrn Pr. K. aus dem Jahr 2016 vor. Sie beziehen sich auf Ein- und Auszahlungsvorgänge des Haspa-Spendenkontos, also zu den Spendengeldern für nur s e c h s der zwölf Fenster. Diese von H e r r n Dr. R. und H e r r n Pr. K. genannten Zahlen stehen tw. im Widerspruch zu Ihren Angaben. In diesen Schriftstücken werden Abbuchungen vom Haspa-Spendenkonto aufgeführt, die sich tw. auch auf andere Fenster beziehen, obwohl die Handwerkskammer mit dem Spendenkonto nur über die Spendengelder von s e c h s Fenstern verfügen konnte. Außerdem werden darin Abbuchungen für die HANDWERKLICHEN Arbeiten der Tischlerei O. und der Glaserei S., für die Gebühren der Haspa zur Kontoführung sowie für die Kosten für Grafik und Infoschilder aufgeführt. Dies steht im Widerspruch zu Ihren Ausführungen >>>>unter Punkt B 8 <<<<. ( I. ) Dem Schreiben von Herrn Dr. R. vom 27. Mai 2016, das sich nur auf das Jahr 2016 bezog, entnehme ich, dass über das Haspa-Spendenkonto im März 2016 eine Rechnung für Tischlerarbeiten in Höhe von 6.198,69 € bezahlt wurde. Ebenfalls im März 2016 wurde eine Rechnung in Höhe von 2.302,65 € bezahlt – offensichtlich für Arbeiten der Glaserei S. Außerdem erwähnt Herr Dr. R. laufende Zahlungen für Kontoführung und elektronischen Bankverkehr der Haspa. Herr Dr. R. kommt in seiner Tabelle auf einen negativen Saldo des Haspa-Spendenkontos in Höhe von 1.735,65 €. ► Ich frage Sie, w a n n wurde das Haspa-Spendenkonto von diesen Buchungen aus den Jahren 2016 bereinigt, so dass Sie zu dem Ergebnis gemäß >>>> Punkt B 8 <<<< kommen, dass diese Kosten vom Kammerhaushalt bezahlt wurden? ( II. ) Gemäß der Tabelle von Herrn Pr. K. vom 9. Juni 2016 wurde das Haspa-Spendenkonto seit 2012 mit Kontogebühren in Höhe von 921,38 € und neben den Rechnungen für Glaskunstarbeiten auch mit Rechnungen für HANDWERKLICHE Arbeiten der Glaserei und der Tischlerei belastet. Außerdem wird in dieser Tabelle erwähnt, dass drei Rechnungen für die Erstellung von Grafik und Infotafeln mit Zahlungen in Höhe von 1.552,42 € (und nicht nur in Höhe von 264,78 €) bezahlt wurden. Herr Pr. K. kommt in seiner Tabelle auf eine Unterdeckung des Haspa-Spendenkontos in Höhe von 1.980,06 €. ► Ich frage Sie, w a n n wurde das Haspa-Spendenkonto von den Buchungen aus den Jahren 2012 bis 2016 für die Glaserei S. und für die Tischlerei O., von den Kontogebühren und von den Kosten für Grafik und Infotafeln bereinigt, so dass Sie zu dem Ergebnis gemäß >>>> Punkt B 8 <<<< kommen, dass diese Kosten nicht vom Spendenkonto, sondern aus dem Kammerhaushalt bezahlt wurden? ( III. ) Die tabellarische Aufstellung von Herrn Pr. K. vom 9. Juni 2016 enthält zwei nachträglich bekannt gewordene Abbuchungen vom Haspa-Spendenkonto n i c h t. Hierbei handelt es sich (1.) um die Abbuchung für das Geschenk der Kammer an den Czeschka-Erben Herrn St. in Höhe von 299,60 € und (2.) um die Abbuchung für Honorarzahlungen in Höhe von 1.100,00 €. Diese beiden Abbuchungen sind erst durch das Finanzausschuss-Mitglied Herrn Sch. am 7. Juli 2016, also einen Monat s p ä t e r, bemerkt worden. ► W a n n wurde das Haspa-Spendenkonto durch Haushaltsmittel der Kammer von diesen beiden Abbuchungen bereinigt? F. KOMMENTAR UND FAZIT Als zum Jahresende 2015 fast 12 der insgesamt 15 dreiteiligen Czeschka-Fenster fertiggestellt waren, hatte die Leitung der Handwerkskammer die Fortsetzung des Projektes einseitig und ohne Begründung unterbrochen, indem die fest zugesagte Verlängerung des projektbegleitenden Honorarvertrags ausblieb. Die Leitung der Handwerkskammer beabsichtigte, das Projekt ohne mich fertigzustellen, obwohl sie gleichzeitig meine Tätigkeit für das Czeschka-Projekt belobigte und es auch keine finanziellen Probleme gab, die einer Verlängerung des Honorarvertrags im Wege standen. Erst später zeigten sich zusätzlich die hier behandelten Unstimmigkeiten in der Buchhaltung des Projektes. Nachdem ich auf ausdrücklichen Wunsch von Herrn Pr. K. als Spenderin (sowie als Initiatorin des Projektes im Jahr 2010 und danach als projektbegleitende Honorarkraft) an dem gemeinsamen Termin der Spender am 8. November 2016 in der Handwerkskammer n i c h t teilnehmen durfte, wurde ich von den drei Spendern des Tischlerfensters und des Schlosserfensters über den Verlauf des Termins informiert. Dadurch habe ich mich bestätigt gefunden, v o r e r s t meine Bereitschaft zu unterbrechen, dieses einmalige Rekonstruktionsprojekt im Gewerbehaus der Handwerkskammer zum Abschluss zu bringen. Die Fertigstellung aller 15 Fenster hatte ich ursprünglich für das Jahr 2017 vorgesehen. Weil mir zwischenzeitlich die Bildrechte über das Werk „Die Handwerke“ von Carl Otto Czeschka übertragen worden waren, kann ich unmittelbar Einfluss nehmen auf die Fortsetzung des Projektes bzw. die Fertigstellung der letzten drei der 15 Fenster. Die urheberrechtlichen Schutzrechte für das Gesamtwerk Czeschkas enden am 1. Januar 2031. Ich gehe jedoch davon aus, dass in ca. zwei Jahren in der Handwerkskammer wieder die Voraussetzung für die gedeihliche und vertrauensvolle Fertigstellung des Czeschka-Projektes gegeben sein wird. Ich habe nach der ausdrücklichen Verweigerung meiner Teilnahme an dem Spendergespräch in der Handwerkskammer am 8. November 2016 durch Herrn Pr. K. auf ein nachfolgendes persönliches Gespräch mit ihm verzichtet. Wenn meine Fragen zu den Fakten nicht bei dem gemeinsamen Gespräch mit den Spendern gestellt werden dürfen, dann habe ich dank des Transparenzgesetzes die Möglichkeit, meine Fragen zur Klärung der buchhalterischen Abwicklung in dem Projekt der Rekonstruktion der Czeschka-Fenster und ihren Einbau über „FragDenStaat“ zu stellen. Insgesamt ist es für das eindrucksvolle Czeschka-Projekt und für die so großzügigen Spender, die es ermöglicht haben, sehr bedauerlich, dass die begünstigte Handwerkskammer Hamburg b i s h e r k e i n e schriftliche übersichtliche und nachvollziehbare - also transparente - Projektabrechnung und damit keine Übersicht der Verwendung der ihr anvertrauten Spendengelder erstellt hat. Dieses Versäumnis sollte jedoch nicht verhindern, dass im Interesse der Spender und deren Vertrauen in das Projekt und in meine Tätigkeit als „projektbegleitende Honorarkraft“ dennoch Transparenz hergestellt werden kann. Ich bitte darum, die Fragen einzeln zu beantworten. 17. Januar 2017 Hella Häussler Anfragenr: 19581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hella Häussler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Handwerkskammer Hamburg
Automatische Antwort: SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG…
Von
Handwerkskammer Hamburg
Betreff
Automatische Antwort: SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (NACHFRAGE) [#19581]
Datum
17. Januar 2017 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Pressesprecherin Ute Kretschmann ist heute nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Petra Keiffenheim-Hach unter <<E-Mail-Adresse>> Beste Grüße
Hella Häussler
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die Handwerkskammer die Antwort meiner Nachfrage verweigert hat, bitte ich…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Hella Häussler
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Spenden zur Rekonstruktion der Fenster von Carl Otto Czeschka in der Handwerkskammer Hamburg“ [#19581]
Datum
30. Januar 2017 12:01
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die Handwerkskammer die Antwort meiner Nachfrage verweigert hat, bitte ich um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: ►► https://fragdenstaat.de/a/19581 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … … die Handwerkskammer in verschiedenen Briefen an mehrere der Spender der 12 (von 15) Czeschka-Fenster im Großen Saal der Handwerkskammer behauptet, ich hätte in meinen Rundbriefen die Spender unrichtig informiert. Wer das behauptet, sollte dann jedoch auch die „richtigen“ Zahlen auf den Tisch legen. Das verweigert die Handwerkskammer, trotz meiner intensiven Bemühungen. Nach vielen i n t e r n e n Versuchen erhielt ich von der Handwerkskammer keine schlüssige und transparente Antwort, so dass ich mich an die Transparenzplattform „FragDenStaat“ gewendet habe, um eine vollständige Auskunft zu erhalten. Damit der Hintergrund meiner Frage verständlich ist: Es geht um die gesamte Fensterfront des Großen Saals der Handwerkskammer Hamburg am Holstenwall 12 mit insgesamt 15 dreiteiligen Fenstern. Sie reichen über zwei Stockwerke. ( siehe >>> http://commons.wikimedia.org/wiki/Fil... <<< und >>> http://commons.wikimedia.org/wiki/Fil... <<<) ( a. ) Es geht um das Projekt der Rekonstruktion von Fenstern nach dem Entwurf von Carl Otto Czeschka (1878-1960). Sie entstanden 1915 und gingen 1943 zu Bruch. 2010 habe ich diese Rekonstruktion angeregt und als Rentnerin (nach 30 Jahren als Angestellte der Handwerkskammer) das Projekt betreut und dafür ein kleines Honorar bekommen. Ich habe mich auch mit einer Spende in Höhe von fast 2000 € beteiligt. ( b. ) Was die Konstruktion betrifft: Es wurden neue Holzrahmen i n n e n v o r die ca. 30 Jahre alten Themopen-Holzfenster gesetzt. In diese neuen Holzrahmen wurden die jeweils 31 rekonstruierten Glaskunstfenster in der Größe der einzelnen Sprossenfenster eingesetzt. Es geht also nicht um eine Fenstererneuerung, sondern um eine innen vorgesetzte dritte Glasschicht mit den Darstellungen Czeschkas von verschiedenen Handwerksberufen. ( c. ) In der Zeit von 2012 bis Frühjahr 2016 wurden 12 der insgesamt 15 Fenster fertiggestellt und eingebaut. Das Projekt wurde gestoppt, nachdem die Handwerkskammer mir den Honorarvertrag nicht verlängert hat und der Erbe Czeschkas mir persönlich die Bildrechte von „Die Handwerke“ übertragen hat. Die urheberrechtliche Schutzfrist endet 2030. Dadurch war es der Handwerkskammer (zu deren großer Überraschung) nicht mehr möglich, das Fensterprojekt ohne mich fertigzustellen. ( d. ) Obwohl ich das Projekt angeregt und intensiv betreut hatte, wurde mir der Einblick in die Buchhaltung des Projektes - also die Verwendung der Spenden und die Höhe der Mittel aus dem Kammer-Haushalt verwehrt. Die Handwerkskammer behauptet jedoch im Internet und auch in einer anderen Anfrage bei „FragDenStaat“, sie stehe für eine „hohe Transparenz nach innen und außen“. Das kann ich bisher leider keinesfalls bestätigen. Deshalb brauche ich Ihre Hilfe. Zu den Einzelheiten: ( e. ) Für die 12 dreiteiligen Fenster sind Spenden in Höhe von ca. 115.623,80 € eingegangen. Für die 12 Fenster sind Rechnungen des Glaskunstateliers in Höhe von 110.131,89 € eingegangen und bezahlt worden. Die Differenz beträgt also über 5000 €. Allerdings hatte die Handwerkskammer die Verfügungsgewalt über die Spendengelder von nur s e c h s der 12 Fenster (s.u.), die auf ein Spendenkonto bei der Haspa überwiesen worden waren. ► ( 1. ) Von den Spendern für die 12 Fenster wurde für d r e i Fenster das Geld direkt an das Glaskunstatelier bezahlt. Das war im Jahr 2 0 1 2. ► ( 2. ) Im Jahr 2 0 1 4 wurden die Spenden für weitere d r e i Fenster an die „Stiftung Denkmalpflege Hamburg“ überwiesen und von dort an das Glaskunstatelier bezahlt. ► ( 3. ) Für s e c h s Fenster, die in den 2 0 1 3 und 2 0 1 6 im Großen Saal eingebaut worden sind, wurden die Spenden an das bei der H a s p a 2012 eingerichtete S p e n d e n k o n t o in der Verfügungsgewalt der Handwerkskammer eingezahlt. Im Jahr 2013 waren diese Spenden um ca. 1000 € (2 x) und um ca. 2500 € (1 x) höher als die Rechnungen des Glaskunstateliers für diese drei Fenster. Hinzukommt eine Einzelspende in Höhe von 500 €. ► Aus ( 3. ) folgt, dass die Handwerkskammer für nur sechs Fenster verfügen konnte über die Spendengelder von ca. 61.040,75 € um die die Glaskunst-Rechnungen in Höhe von ca. 55.941,71 € zu bezahlen. D.h. hier entstand der Spendenüberhang von über 5000 €. Die Höhe der Spenden in 2012, 2014 und 2015/16 orientierte sich bei den meisten Spenden genauer an dem Festpreis des Glaskunstateliers. Sie wiesen nur eine kleine Reserve für „Unvorhersehbares“ auf. ( f. ) Die Handwerkskammer hatte mit den Spendern keine Spendenvereinbarungen geschlossen. Die Höhe der gespendeten Beträge zeigt jedoch, dass die Spender nicht auch für den Einbau Geld zur Verfügung gestellt haben, denn sie hätten anderenfalls pro dreiteiligem Fenster ca. 2500 € zusätzlich spenden müssen. Von dem Spendenüberschuss von ca. 5000 € hat die Handwerkskammer Kosten bezahlt, die als F o l g e der Glaskunstarbeiten für den handwerklichen Einbau anfielen. Die handwerklichen Arbeiten für den Einbau, die aus dem Kammer-Haushalt zu bezahlen waren, hat sie offenbar mit dem Spendenüberhang verrechnet. Es waren jedoch zweckgebundene Spenden und keine Pauschalgeschenke. Die Spenden galten nur dem B e s o n d e r e n, der künstlerischen Arbeit des Glaskunstateliers Hempel in Bergedorf-Curslack. Sie galten nicht den Kosten für die h a n d w e r k l i c h e n Arbeiten beim Einbau, wobei die Tischlerei zusätzlich und vernünftigerweise - „weil man gerade dabei war“ - sogar Sanierungs- und Sicherungsarbeiten der 30 Jahre alten Thermopen-Fenster erledigt und berechnet hat. Mir geht es also um eine transparente korrekte Projektabrechnung und natürlich auch um eine Klärung, was mit dem Spendenüberhang von ca. 5000 € geschehen ist. . Übrigens ist mir inzwischen zu Ohren gekommen, dass das „Finanzamt für Großunternehmen“ der Handwerkskammer die Genehmigung zur Ausstellung von weiteren Spendenbescheinigungen für dieses Projekt entzogen hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Hella Häussler Anfragenr: 19581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrte Frau Häussler, wir haben Ihre Eingabe erhalten. Sie trägt das Az. D3/2017/12-IFG. Bitte geben Sie es…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Spenden zur Rekonstruktion der Fenster von Carl Otto Czeschka in der Handwerkskammer Hamburg“ [#19581]
Datum
3. Februar 2017 17:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Häussler, wir haben Ihre Eingabe erhalten. Sie trägt das Az. D3/2017/12-IFG. Bitte geben Sie es bei jedem Schriftverkehr an. Wir werden Ihren Fall bearbeiten und wir melden uns, wenn es etwas zu berichten gibt. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Handwerkskammer Hamburg
Ihre Anfrage vom 17.01.2017 - AW: SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKA…
Von
Handwerkskammer Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 17.01.2017 - AW: SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (NACHFRAGE) [#19581]
Datum
16. Februar 2017 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Anfragenr: 19581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Frau Häussler, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 17.01.2017. Unten direkt bei Ihren Fragen finden Sie die Antworten (in blau) und wie gewünscht wieder an die u.g. E-Mail-Adresse, in der Hoffnung, dass Sie dieses Mal damit keine technischen Probleme haben. Mit freundlichen Grüßen
Hella Häussler
SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (ZWEITE NACHFRAGE…
An Handwerkskammer Hamburg Details
Von
Hella Häussler
Betreff
SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (ZWEITE NACHFRAGE) [#19581]
Datum
20. Februar 2017 09:06
An
Handwerkskammer Hamburg
Status
SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (ZWEITE NACHFRAGE) [#19581] Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre Antwort auf meine Nachfrage vom 17. Januar 2017, die ich nach Vermittlung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erhalten habe, danke ich Ihnen. Was das Technische betrifft: Leider sind Ihre Formatierungen, also Ihre blauen Markierungen für Ihre Antworten, auch dieses Mal nicht übertragen worden. l Schade, dass Sie als Journalistin für Ihre Antworten u.a. zum Honorarvertrag, der die Voraussetzung für das Czeschka-Projekt war, nicht recherchiert haben. l Bedauerlicherweise äußern Sie einige unrichtige Behauptungen, die im Zusammenhang mit den Texten im veralteten Spenderprospekt von 2011 stehen. l Hinzukommen einige verbliebene Unklarheiten über die Zahlen, die ich noch benötige für eine endgültige Abrechnung des Projektes, die ich im Nachgang zu meinen beiden Rundbriefen von Juni und Oktober 2016 für die Spender der 12 Fenster vorbereite. Hierbei sehe ich mich nicht nur gegenüber den Spendern der Czeschka-Fenster im Wort, sondern dies geschieht auch im Respekt für Carl Otto Czeschka. Sein Werk im Gewerbehaus wurde im 1. Weltkrieg realisiert und im 2. Weltkrieg zerstört. Czeschka ebenso wie Fritz Schumacher hatten diese Katastrophe miterleben müssen. Von dem kammerseitig in Vergessenheit geratenen Werk „Die Handwerke“ erfuhr ich persönlich erst kurz vor meinem Ruhestand nach 30jähriger Dienstzeit in der Handwerkskammer. Dies war die Folge eines Buchprojektes in Würdigung von Fritz Schumacher. Während 1914 aus dem damaligen Kammervorstand der Bäckermeister Heinrich Knost mit der künstlerischen Arbeit Czeschkas nichts anfangen konnte, war der Bäckermeister T.E. 2010 der Initiator für die Rekonstruktion von Czeschkas Fenstern. Ihm und den anderen großzügigen und großherzigen Spendern fühle ich mich verpflichtet. Da die Handwerkskammer mir bisher den Eindruck vermittelt hat, dass sie eine schriftliche übersichtliche Abrechnung über den bisherigen Projektverlauf nicht selber zusammenstellen will, werde ich dies übernehmen als diejenige, die das Projekt von Anfang an konstruktiv begleitet hat. ► Konkrete Zahlen über Kosten und Erfahrungen lagen bei Projektbeginn und bei der Erstellung des Spenderprospekts 2011 noch nicht vor. Nachdem der größte Teil der faszinierenden Rekonstruktion der Czeschka-Fenster inzwischen fertiggestellt werden konnte, ist eine Nachkalkulation des Projektes nunmehr zweckmäßig. Meine aktuelle Nachfrage betrifft deshalb jetzt nur noch Details zu folgenden Punkten: (1.) Zum Honorarvertrag (2.) Zum Spendenprospekt von 2011 (3.) Zu Abrechnungsdetails (4.) Zum Abrechnungsergebnis nach „neuer“ Kostenaufteilung zwischen Spendern und Handwerkskammer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G (1.) Zum Honorarvertrag Es stimmt, dass der Honorarvertrag vom 16. September 2013 von dem Geschäftsführer A. C. befristet wurde bis zum 31.12.2015. Aber das ist nicht alles: Ich hatte Herrn C. v o r Vertragsabschluss darauf hingewiesen, dass das Projekt mindestens bis zum Jahr 2 0 1 6 laufen wird, weil voraussichtlich pro Jahr nur drei dreiteilige Fenster fertiggestellt werden können. Darauf ist Herr C. positiv eingegangen und deshalb verband er die Befristung auf den 31. 12. 2015 mit seiner ausdrücklichen s c h r i f t l i c h e n Z u s a g e, dass der Vertrag selbstverständlich verlängert wird, falls das Projekt im Dezember 2015 noch nicht abgeschlossen sein sollte. Ohne diese Zusicherung durch Herrn C., hätte ich den Vertrag nicht unterschrieben. Da ich bislang meinte davon ausgehen zu können, dass die Kammer nicht wortbrüchig würde, hatte ich schon im Jahr 2015 Akquisitionsgespräche im Hinblick auf das Jahr 2016 für die letzten drei Fenster geführt - und sie dann jedoch unterbrochen. Ihre Äußerung, es hätte „nie eine fest zugesagte Verlängerung des Vertrages“ gegeben, ist also unrichtig. Sie hatten leider nicht sorgfältig recherchiert. So kann ich also weiterhin die Tatsache kommunizieren, dass die Handwerkskammer durch die Nichtverlängerung des Honorarvertrags mir gegenüber wortbrüchig geworden ist. Sicherlich wird Ihnen Herr C. aus seinem früheren regen Schriftverkehr mit mir aus dem Jahr 2013 zum Honorarvertrag diese schriftliche Äußerung zur Verfügung stellen. ► Deshalb bitte ich Sie, mir diesen Tatbestand zu bestätigen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G (2.) Der Spendenprospekt von 2011 Sie erwähnen mehrfach den „Spendenprospekt“, der im Oktober 2011 in Ihrer Abteilung zusammengestellt worden war. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage die Kostenangabe von „maximal 20.000 Euro inkl. Einbau“ entstanden ist. . . . . . . . . . . . . . . . . a. ► Wurden zuvor verbindliche Kostenvoranschläge des Glaskunstateliers H., der Glaserei S. und der Tischlerei O. eingeholt? . . . . . . . . . . . . . . . . b. ► Wenn nein, ist eine pauschale Schätzung, die sich bereits wenige Monate später als stark überhöht herausgestellt hat und an dem sich selbst Spender aus dem Kreis des Kammervorstandes nicht gebunden sahen, eine brauchbare Grundlage für die Spendenwerbung? . . . . . . . . . . . . . . . . c. ► Wurde der Sachverhalt zur Kostenhöhe für Rekonstruktion und Einbau in dem ausdrücklich nicht „eindeutigen“ Spendenprospekt von Oktober 2011 später richtiggestellt bzw. konkretisiert, nachdem im Dezember 2012 durch den Einbau der ersten drei Fenster die tatsächlichen Kosten genannt werden konnten? Mehrfach schreiben Sie, dass gemäß Spendenprospekt von 2011 die Übernahme der Einbaukosten durch die Spender gehörte. Dies ist unrichtig. So etwas hätte zwar in einer Spendenvereinbarung verbindlich geregelt werden können, dies ist jedoch nicht geschehen. Die Handwerkskammer hat, wie Sie bestätigt haben, mit keinem der Spender eine Spendenvereinbarung abgeschlossen. Dies war auch nicht erforderlich, weil die Spender im Vertrauen auf meine Aussagen sich an dem Festpreis orientierten, zu dem das Glaskunstatelier seine Leistungen angeboten hatte. Ihre Aussage zu Punkt D (IV.) und (VI.), dass sich die Spender individuell in unterschiedlicher Höhe an dem Projekt beteiligt haben, ist missverständlich. Es gab keine „Spendenbüchse“, in die individuell Spenden eingeworfen wurden. Bis auf die Einzelspende von Malermeister K. wurden teilweise auf mehrere Spender aufgeteilte Spendenbeträge für ein gemeinsames Fenster zur Verfügung gestellt. Die Summe dieser Gemeinschaftsspenden orientierte sich an den Kosten für die Rekonstruktion durch das Glaskunstatelier für das jeweils definierte Fenster. Die Spender ermöglichten finanziell „nur“ die Besonderheit in Form der k ü n s t l e r i s c h e n Arbeit der Glasmalerei. Die Spenden dienten nicht der h a n d w e r k l i c h e n Arbeit zum Einbau durch die Glaserei S. und die Tischlerei O. Im Falle der Verpflichtung zur Spendenübernahme auch der Einbaukosten hätte die Handwerkskammer die Angebote bzw. die Rechnungen der Glaserei S. und der Tischlerei O. offenlegen müssen. Dies ist nicht geschehen. Der Verweis auf einen pauschal genannten Maximalbetrag war also keine geeignete Grundlage, Spendengelder in überhöhtem Umfang bereitzustellen. Teilweise wurden zwar aufgerundete Spendenbeträge als Reserve für Unvorhergesehenes gegeben. Diese Reserve wurde jedoch nur einmal benötigt und zwar im Falle des Maschinenbauer-Fensters. Zu Punkt D (VI.) möchte ich klarstellen, dass die Spender sich mir gegenüber verpflichtet hatten, den zugesagten Spendenbetrag tatsächlich zu bezahlen. Und sie haben alle Wort gehalten. Dieser Betrag bezog sich konkret auf die Rekonstruktion von jeweils 31 Fensterchen pro Fenster, die bei den Werkstattbesuchen persönlich in Augenschein genommen wurden. Dabei gab es in keinem Falle eine „Unterdeckung“ durch Ausbleiben von Spendenbeträgen. Aber es gab leider ein Versäumnis durch die Handwerkskammer: Der Finanzchef der Kammer Herr Dr. R. hatte die Innung, die das Wagenbauer-Fenster gespendet hat, nicht zeitnah darauf hingewiesen, ihre Spende an das Spendenkonto zu überweisen, sobald die Rechnung des Glaskunstateliers im Juli 2015 eingegangen war. Dieses Versäumnis bewirkte, dass die Spende in Höhe von 9.509,09 € erst neun Monate später überwiesen wurde, nämlich am 11. März 2016 und zwar nachdem ich bei dem kaufmännischen Leiter der Innung nachgefragt hatte. Die Zwischenfinanzierung mit Hilfe eines Darlehens zur Liquiditätssicherung war die Folge dieses kammerseitigen Versäumnisses. Immer wenn ich von den jeweiligen Spendern für ein weiteres Czeschka-Fenster die Spendenzusage erhalten hatte und wenn ich daraufhin den Finanzchef der Kammer gebeten hatte, formal dem Glaskunstatelier den Auftrag zu erteilen, war klar, dass es hierbei allein um die künstlerische Arbeit der Rekonstruktion ging. Die Auftragserteilungen an die Glaserei S. und die Tischlerei O. erfolgten ohne meine Beteiligung. Zwischen der Handwerkskammer und mir bestand von Anbeginn Klarheit darüber, dass nur die Rekonstruktion der jeweils 31 „Fensterchen“ durch Spenden finanziert wird. Dies änderte sich auch nicht nach einem Personalwechsel in der Kammer: Die Kosten für den Einbau und ggfs. andere „Nebenkosten“ waren von der Kammer zu tragen. Wenn es wirklich eine anderslautende Vereinbarung gegeben hätte, würden Sie sie zitieren können und nicht den veralteten Spendenprospekt bemühen. Außerdem hätte die Kammer dann nicht von Anfang an die tatsächliche Finanzierung der Einbaukosten übernommen. Eine Vollfinanzierung des Projektes durch Spenden war nicht vorgesehen und bekanntlich ist in vergleichbaren Fällen die finanzielle Beteiligung der begünstigten Institutionen im Verhältnis von sogar 50 % zu 50 % üblich. Immerhin hat die Spendenfinanzierung für die künstlerische Arbeit der Rekonstruktion im Wert von über 110.000 € (gegenüber ca. 141.000 € Gesamtkosten) dazu geführt, dass im Großen Saal des Handwerkskammergebäudes heute – nach über 70 Jahren – wieder Bleiglasfenster des Künstlers Carl Otto Czeschka zu sehen sind. 1943 war versäumt worden, die Originalfenster rechtzeitig auszubauen und zu sichern, so dass sie kriegsbedingt zu Bruch gingen und danach vergessen wurden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G (3.) Zu Abrechnungsdetails 1. ► Kontoführungsgebühren Ich konnte bei Ihren Antworten feststellen, dass nunmehr die Haspa-Kontoführungsgebühren nicht mehr dem Spendenkonto angelastet werden. Offenbar ist korrigiert worden, was (1.) noch in der Email von Herrn Dr. R vom 27. Mai 1916 zu lesen war und was (2.) Herr Pr. K. am 9. Juni 2016 an die Spender des Buchbinderfensters geschrieben hatte: Seit Einrichtung des Spendenkontos 2012 berechnete die Haspa über 900 € an Kontoführungsgebühren, die zunächst tatsächlich vom Spendenkonto abgebucht worden waren. >>> 166,91 € + 234,40 € + 242,18 € + 236,24 € +41,65 € = 921,38 € <<< . . . . . . . . . . . . . . . . 2. ► Grafik und Schilder Außerdem erwähnen Sie die Erläuterungstafeln, für die nunmehr die Kammer die Kosten in Höhe von 264,78 €, übernommen hat. Ich möchte darauf hinweisen, dass Herr Pr. K. in seinem Brief vom 9. Juni 2016 Beträge in Höhe von sogar 1.700 € aufgeführt hatte, die vom Spendenkonto abgebucht worden waren. Sie waren für 2013, 2014 und 2015 in summarischen Angaben über Fensterrechnungen als Kosten für „Grafik und Schilder“ sorgfältig verborgen worden. Ich konnte sie jedoch aus der Summe wieder herausrechnen: >>> 1.399,60 € + 140,87 € + 160,65 € = 1.701,12 €) <<< Erfreulicherweise ist es, dass nach meinen schriftlichen Hinweisen das Haspa-Spendenkonto um diese Beträge bereinigt worden ist und im Gegenzug die Konten der kaufmännischen Finanzbuchhaltung der Kammer damit belastet wurden. Dennoch irritieren die Zahlen, die der Kammerpräsident aus Ihrem Aufgabenbereich zusammengestellt hatte und die einzeln und in der Gesamtheit stark von der von Ihnen genannten Summe 264,78 € abweichen. . . . . . . . . . . . . . . . . 3. ► Honorarzahlung und Geschenk eines Fensterbildes Dass mein Honorar für 43 Monate von 2013 bis 2016 in Höhe von 17.500 € (also pro Monat weniger als 400 €) nicht von den Spendern, sondern von der Handwerkskammer zu bezahlen sei, war für mich selbstverständlich gewesen. Zwischenzeitlich waren dennoch 1.100 € Honorarkosten vom Haspa-Spendenkonto abgebucht worden. Dasselbe galt auch für das Geschenk der Handwerkskammer für Czeschkas Erben Herrn St. (siehe NordHandwerk Nr.7/8-2013 Seite 30). Die Belastung des Spendenkontos durch Fehlbuchungen für das Fensterbild „Die Buchdrucker“ im Wert von 299,60 € und die Honorarkosten ist offenbar rückgängig gemacht worden zulasten der Konten der Handwerkskammer. Beide Fehler hatte erst im Juli 2016 Herr Sch. als Mitglied des Finanzausschusses bemerkt und gerügt. Weitere Ungereimtheiten konnte er auf die Schnelle bei der Sichtung der Kontoauszüge verständlicherweise nicht finden. Noch weniger war dies den drei Spendern möglich, die am 8. November 2016 einer Einladung in die Handwerkskammer folgten, um vom Kammerpräsidenten und dem Finanzchef informieren zu werden, dass alles einer „ordnungsgemäßen Kontoführung“ entspräche. Als Spenderin war ich an diesem Termin ausdrücklich unerwünscht. Die Kontoauszüge des Spendenkontos einzusehen, wurde mir ebenfalls nicht gestattet. Damit war eine Klärung der finanziellen Sachverhalte des Spendenprojektes auf internem Wege nicht möglich, so dass ich mich schließlich an FragDenStaat gewendet habe. . . . . . . . . . . . . . . . . 4. ► Arbeiten der Tischlerei O. für den Einbau der Czeschka-Fenster Fehlerhaft ist, dass Sie bei den Tischlerarbeiten die Kosten für den Austausch der über 30 Jahre alten Gummidichtungen an allen 45 Fensterflügeln der 15 dreiteiligen Fenster dem Czeschka-Projekt zugerechnet haben. Von der Tischlerei erfuhr ich von den Rechnungsbeträgen für die vier Einbau-Staffeln: 2012 Rg. Tischlerei O. 4.930.53 € für Rahmen und Einbau 2013 Rg. Tischlerei O. 5.030,13 € für Rahmen und Einbau 2014 Rg. Tischlerei O. 6.311.05 € für Rahmen und Einbau und Sicherungen 2016 Rg. Tischlerei O. 6.198,59 € für Rahmen und Einbau und Sicherungen Summe: 22.470,30 € 2016 gab es eine zusätzliche Rechnung über 1.808,16 €, um die sich Ihre Summe der Tischlerrechnungen auf 24.278,46 € erhöhte. Hier handelte es sich jedoch um die Sanierungsmaßnahme an allen 15 dreiteiligen Außenfenstern. In seiner Email vom 27. Mai 2016 erwähnte Herr Dr. R. diese Rechnung mit dem ausdrücklichen Hinweis, sie werde aus dem Facility-Management-Budget bezahlt. Tatsächlich war dies jedoch offenbar doch nicht geschehen. . . . . . . . . . . . . . . . . 5. ► Arbeiten der Glaserei S. für die Czeschka-Fenster Auch bei den Rechnungen der Glaserei S. für das Einrahmen der jeweils 31 Fensterchen in drei neue innere Holzrahmen ist ein Fehler aufgetreten. Zum Festpreis von 2.302,65 € war diese Arbeit in Vorbereitung des Einbaues durch die Tischlerei O. angeboten und in vier Einbaustaffeln durchgeführt worden In Ihrer Antwort kommen Sie jedoch nicht auf den Gesamtbetrag von 4 x 2.302,65 € = 9.210,60 €, sondern nur auf 6.907,95 €. Eine der vier Rechnungen wurde von Ihnen also vergessen. . . . . . . . . . . . . . . . . 6. ► Die Zahlen zu dem Haspa-Spendenkonto (d.h. für sechs der 12 Fenster) Sie nennen im Punkt D (III.) die Zahlen bezogen auf die sechs der 12 Fenster, die 2013 und 2015/16 über das Spendenkonto der Haspa finanziert wurden. - Kosten für Glaskunstarbeiten 55.793,01 € - Gesamtkosten inkl. Einbau in Höhe von 71.386,01 € - Hieraus ergibt sich der Betrag für den Einbau 15.593,00 € Auch hier ist ein Fehler aufgetreten und zwar im Umfang von 241,02 €.: Die Glaserei S. berechnete für das Einrahmen dieser sechs Fenster 4.605,30 € (nämlich 2 x 2.302,65 €). Die Tischlerei O. berechnete 2013 und 2016 für diese Fenster 11.228,72 € (nämlich 5.030,13 € und 6.198,59 €), so dass ich zu folgendem Ergebnis komme: - Glaskunstarbeiten 55.793,01 € .- Einbau 15.834,02 € = 4.605,30 € + 11.228,72 € .- Gesamtkosten für Glaskunst und Einbau 71.627,03 € ► Bitte überprüfen Sie diese Zahlen und teilen Sie mir mit, ob Sie meiner Korrektur zustimmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G. (4.) Abrechnungsergebnis nach Ihrer „neuen“ Kostenaufteilung zwischen Spendern und Handwerkskammer In Ihrer Antwort zu Punkt B (I.) meiner ersten Anfrage hatten Sie für die 12 fertiggestellten Fenster folgende Zahlen genannt: 110.131,89 € für die Glaskunstscheiben 6.907,95 € für die Verglasung 24.278,06 € für die Tischlerarbeiten 264,78 € für die Spendentafeln d.h. für das Gesamtwerk 141.582,68 Euro In etwa gleicher Größenordnung, jedoch mit anderen Werten, komme ich zu einem ähnlichen Ergebnis: 110.131,89 € für die Glaskunstarbeiten für 12 dreiteilige Fenster 9.210,60 € für das Einrahmen von 4 x 3 x 31 Fensterchen (für 12 Fenster) 22.470,30 € für die Tischlerarbeiten ( o h n e Erneuerung der alten Gummidichtungen) für das Gesamtwerk 141 812,79 Euro. Hier beträgt die Differenz beträgt 230,11 €. Die Spenden für alle bisher rekonstruierten 12 Fenster betrugen insgesamt € 115.623,80 €. Hinsichtlich der Spenden nur für die Glaskunstarbeiten entstand ein Spendenüberhang von 5.491,91 €. Das sind ca. 5 %. Unter Abzug der Einzelspende des Malermeister K. (500 €), die noch nicht für ein weiteres Fenster eingesetzt werden konnte (vgl. Spendenprospekt S. 6), und dem Überhang auf dem Konto der „Stiftung Denkmalpflege Hamburg“ aus dem Jahr 2014 (244,17 €) reduziert sich der real verfügbare Spendenüberhang auf dem bisherigen Spendenkonto also auf 4.747,74 €. Unter Punkt D (III) >5 nannten Sie in Höhe von 4.976,85 € das „Guthaben“, das zum Jahresende bei der Auflösung des Spendenkontos der Handwerkskammer zugeführt wurde. Dies ist ein ähnlich hoher Betrag wie der Spendenüberhang. Mir ist jedoch bekannt, dass es nach Auskunft vom Finanzamt steuerrechtlich nicht zulässig ist, zweckgebundene Spenden aus der Zweckbindung zu entlassen, also z.B. einem Haushaltskonto der Handwerkskammer gutzuschreiben. Nach meiner Auffassung handelt es sich hierbei um einen „Guthaben“-Betrag, der mit einer vergleichsweise geringen Differenz von 229,11 € der Größenordnung der Spenden-Überhänge für die Fenster aus dem Jahr 2013 zuzüglich den Spenden-Reserven aus den Jahren 2015/16 entspricht. Daraus ergibt sich eine Chance für die Verwendung des auf dem Spendenkonto vor seiner Auflösung vorhandenen „Guthabens“ im Interesse des Czeschka-Projektes und unter Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen. Spenden-Überhänge im Jahr 2013: 2.372,22 € Maschinenbauer-Fenster 943,52 € Kupferschmiedefenster 943,52 € Schornsteinfeger-Fenster >>>> 4.259,26 € <<<< zuzüglich der Spendenüberhänge aus 2015/16: 297,57 € Tischlerfenster 190,91 € Buchbinder-Fenster >>>> 4.747,74 € <<<< Wie ich aus dem Kreis der Spender von 2013 gehört habe, wollen sie die Spendenüberhänge nicht zurücküberwiesen bekommen. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die Spender einverstanden sein könnten mit der Einrichtung eines Reparaturfonds. Diesen Vorschlag möchte ich ihnen gern in meiner Spendenabrechnung machen, so dass diese knapp 5.000 Euro wegen der steuerrechtlichen Problematik nicht dem Facility Management Budget der Handwerkskammer zugebucht werden, sondern dieses Geld verwendet wird für den separaten Reparaturfond, der aus den Spendenmitteln nur zweckgebunden in Anspruch genommen werden darf für die Czeschka-Fenster und für zukünftig notwendige Reparaturarbeiten. Eine erste Reparatur war bereits notwendig gewesen und im März 2016 auf dem Kulanzweg vom Glaskunstatelier vor Ort durchgeführt worden. In Zukunft kann dies immer wieder erforderlich werden, wenn Nutzer des Großen Saals die Glaskunst-Fenster nicht vorsichtig öffnen oder schließen und die Reparaturmaßnahme durch die Kostenübernahme einer Haftpflichtversicherung nicht möglich ist. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H. Fazit und Lösungsvorschlag Ich sehe Ihrer Beantwortung auf diese 2. Nachfrage entgegen. Jedoch schon jetzt konnte aus meiner Sicht mit Hilfe von FragDenStaat vieles an Ungereimtheiten und Fehlern in der kaufmännischen Finanzbuchhaltung der Kammer transparent gemacht und sogar korrigiert werden. Ich vermute, dass Sie ebenso wie ich, das „Kuddelmuddel“ in den Rechnungen und beim Haspa-Spendenkonto nicht noch weiter und bis auf die allerletzten Feinheiten aufdröseln wollen, wenn es denn endlich eine transparente Abrechnung über die große erste Phase des Projektes geben kann. ► In diesem Zusammenhang frage ich Sie deshalb als Vertreterin der Handwerkskammer, ob die Zusammenführung der Spenden-Überhänge (4.747,74 €) und des „Guthabens“ bei Auflösung des Spendenkontos (4.976,85 €) zugunsten eines separaten Reparaturfonds einen gangbaren Weg für die Bereinigung der finanziellen Aspekte des bisherigen Projektverlaufes eröffnet? Ich könnte dann ggfs. mit diesem Ergebnis und mit den erwähnten bzw. beabsichtigten Korrekturen eine belastbare Abrechnung bzw. Nachkalkulation für die 12 bisherigen Czeschka-Fenster im Großen Saal des Gewerbehauses zusammenstellen, um sie dann den Spendern zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Hella Häussler (Dipl.-Ing.) 20. Februar 2017 Anfragenr: 19581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hella Häussler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Handwerkskammer Hamburg
Rückfrage zur Technik - AW: SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER H…
Von
Handwerkskammer Hamburg
Betreff
Rückfrage zur Technik - AW: SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (ZWEITE NACHFRAGE) [#19581]
Datum
20. Februar 2017 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Häussler, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Zur Technik meine vorsorgliche Frage: Sie sagten, die blaue Schrift sei nicht angekommen? Aber Sie können unsere Antworten dennoch entziffern? Ihre Stellungnahme lässt darauf schließen. Falls Sie unsere Antworten noch einmal benötigen, geben Sie bitte Bescheid. Die Antworten auf Ihre Nachfragen folgen fristgerecht. Mit freundlichen Grüßen
Handwerkskammer Hamburg
Ihre Anfrage vom 20.02.2017 - AW: SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKA…
Von
Handwerkskammer Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.02.2017 - AW: SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (ZWEITE NACHFRAGE) [#19581]
Datum
20. März 2017 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Häussler, vielen Dank für Ihre dritte Anfrage vom 20.02.2017 in der Sache. Direkt unten im Text Ihrer E-Mail finden Sie nun die weiteren Antworten - ohne Hervorhebungen. Ein Hinweis zu Ihrem einleitenden Satz in der E-Mail vom 20.02.2017: Das Büro des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit war uns gegenüber in dieser Angelegenheit nicht aktiv. Wir beantworten Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz so, wie es dieses Gesetz vorgibt. --- G (1.) Zum Honorarvertrag Es stimmt, dass der Honorarvertrag vom 16. September 2013 von dem Geschäftsführer A. C. befristet wurde bis zum 31.12.2015. Aber das ist nicht alles: Ich hatte Herrn C. v o r Vertragsabschluss darauf hingewiesen, dass das Projekt mindestens bis zum Jahr 2 0 1 6 laufen wird, weil voraussichtlich pro Jahr nur drei dreiteilige Fenster fertiggestellt werden können. Darauf ist Herr C. positiv eingegangen und deshalb verband er die Befristung auf den 31. 12. 2015 mit seiner ausdrücklichen s c h r i f t l i c h e n Z u s a g e, dass der Vertrag selbstverständlich verlängert wird, falls das Projekt im Dezember 2015 noch nicht abgeschlossen sein sollte. Ohne diese Zusicherung durch Herrn C., hätte ich den Vertrag nicht unterschrieben. Da ich bislang meinte davon ausgehen zu können, dass die Kammer nicht wortbrüchig würde, hatte ich schon im Jahr 2015 Akquisitionsgespräche im Hinblick auf das Jahr 2016 für die letzten drei Fenster geführt - und sie dann jedoch unterbrochen. Ihre Äußerung, es hätte „nie eine fest zugesagte Verlängerung des Vertrages“ gegeben, ist also unrichtig. Sie hatten leider nicht sorgfältig recherchiert. So kann ich also weiterhin die Tatsache kommunizieren, dass die Handwerkskammer durch die Nichtverlängerung des Honorarvertrags mir gegenüber wortbrüchig geworden ist. Sicherlich wird Ihnen Herr C. aus seinem früheren regen Schriftverkehr mit mir aus dem Jahr 2013 zum Honorarvertrag diese schriftliche Äußerung zur Verfügung stellen. ► Deshalb bitte ich Sie, mir diesen Tatbestand zu bestätigen. Es gilt alleine der in dem Honorarvertrag schriftlich vereinbarte Tatbestand mit der Befristung bis zum 31.12.2015. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G (2.) Der Spendenprospekt von 2011 Sie erwähnen mehrfach den „Spendenprospekt“, der im Oktober 2011 in Ihrer Abteilung zusammengestellt worden war. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage die Kostenangabe von „maximal 20.000 Euro inkl. Einbau“ entstanden ist. Es wurden mündliche Auskünfte zu den Kosten bei den relevanten Gewerken eingeholt. . . . . . . . . . . . . . . . . a. ► Wurden zuvor verbindliche Kostenvoranschläge des Glaskunstateliers H., der Glaserei S. und der Tischlerei O. eingeholt? . . . . . . . . . . . . . . . . b. ► Wenn nein, ist eine pauschale Schätzung, die sich bereits wenige Monate später als stark überhöht herausgestellt hat und an dem sich selbst Spender aus dem Kreis des Kammervorstandes nicht gebunden sahen, eine brauchbare Grundlage für die Spendenwerbung? . . . . . . . . . . . . . . . . c. ► Wurde der Sachverhalt zur Kostenhöhe für Rekonstruktion und Einbau in dem ausdrücklich nicht „eindeutigen“ Spendenprospekt von Oktober 2011 später richtiggestellt bzw. konkretisiert, nachdem im Dezember 2012 durch den Einbau der ersten drei Fenster die tatsächlichen Kosten genannt werden konnten? Mehrfach schreiben Sie, dass gemäß Spendenprospekt von 2011 die Übernahme der Einbaukosten durch die Spender gehörte. Dies ist unrichtig. So etwas hätte zwar in einer Spendenvereinbarung verbindlich geregelt werden können, dies ist jedoch nicht geschehen. Die Handwerkskammer hat, wie Sie bestätigt haben, mit keinem der Spender eine Spendenvereinbarung abgeschlossen. Dies war auch nicht erforderlich, weil die Spender im Vertrauen auf meine Aussagen sich an dem Festpreis orientierten, zu dem das Glaskunstatelier seine Leistungen angeboten hatte. Ihre Aussage zu Punkt D (IV.) und (VI.), dass sich die Spender individuell in unterschiedlicher Höhe an dem Projekt beteiligt haben, ist missverständlich. Es gab keine „Spendenbüchse“, in die individuell Spenden eingeworfen wurden. Bis auf die Einzelspende von Malermeister K. wurden teilweise auf mehrere Spender aufgeteilte Spendenbeträge für ein gemeinsames Fenster zur Verfügung gestellt. Die Summe dieser Gemeinschaftsspenden orientierte sich an den Kosten für die Rekonstruktion durch das Glaskunstatelier für das jeweils definierte Fenster. Die Spender ermöglichten finanziell „nur“ die Besonderheit in Form der k ü n s t l e r i s c h e n Arbeit der Glasmalerei. Die Spenden dienten nicht der h a n d w e r k l i c h e n Arbeit zum Einbau durch die Glaserei S. und die Tischlerei O. Im Falle der Verpflichtung zur Spendenübernahme auch der Einbaukosten hätte die Handwerkskammer die Angebote bzw. die Rechnungen der Glaserei S. und der Tischlerei O. offenlegen müssen. Dies ist nicht geschehen. Der Verweis auf einen pauschal genannten Maximalbetrag war also keine geeignete Grundlage, Spendengelder in überhöhtem Umfang bereitzustellen. Teilweise wurden zwar aufgerundete Spendenbeträge als Reserve für Unvorhergesehenes gegeben. Diese Reserve wurde jedoch nur einmal benötigt und zwar im Falle des Maschinenbauer-Fensters. Zu Punkt D (VI.) möchte ich klarstellen, dass die Spender sich mir gegenüber verpflichtet hatten, den zugesagten Spendenbetrag tatsächlich zu bezahlen. Und sie haben alle Wort gehalten. Dieser Betrag bezog sich konkret auf die Rekonstruktion von jeweils 31 Fensterchen pro Fenster, die bei den Werkstattbesuchen persönlich in Augenschein genommen wurden. Dabei gab es in keinem Falle eine „Unterdeckung“ durch Ausbleiben von Spendenbeträgen. Aber es gab leider ein Versäumnis durch die Handwerkskammer: Der Finanzchef der Kammer Herr Dr. R. hatte die Innung, die das Wagenbauer-Fenster gespendet hat, nicht zeitnah darauf hingewiesen, ihre Spende an das Spendenkonto zu überweisen, sobald die Rechnung des Glaskunstateliers im Juli 2015 eingegangen war. Dieses Versäumnis bewirkte, dass die Spende in Höhe von 9.509,09 € erst neun Monate später überwiesen wurde, nämlich am 11. März 2016 und zwar nachdem ich bei dem kaufmännischen Leiter der Innung nachgefragt hatte. Die Zwischenfinanzierung mit Hilfe eines Darlehens zur Liquiditätssicherung war die Folge dieses kammerseitigen Versäumnisses. Immer wenn ich von den jeweiligen Spendern für ein weiteres Czeschka-Fenster die Spendenzusage erhalten hatte und wenn ich daraufhin den Finanzchef der Kammer gebeten hatte, formal dem Glaskunstatelier den Auftrag zu erteilen, war klar, dass es hierbei allein um die künstlerische Arbeit der Rekonstruktion ging. Die Auftragserteilungen an die Glaserei S. und die Tischlerei O. erfolgten ohne meine Beteiligung. Zwischen der Handwerkskammer und mir bestand von Anbeginn Klarheit darüber, dass nur die Rekonstruktion der jeweils 31 „Fensterchen“ durch Spenden finanziert wird. Das ist Ihre individuelle persönliche Meinung, die wir nicht teilen können, da sie nicht dem tatsächlichen Sachverhalt entspricht. Dies wurde bereits in den Antworten zu den ersten beiden Anfragen umfangreich erläutert. Dies änderte sich auch nicht nach einem Personalwechsel in der Kammer: Die Kosten für den Einbau und ggfs. andere „Nebenkosten“ waren von der Kammer zu tragen. Wenn es wirklich eine anderslautende Vereinbarung gegeben hätte, würden Sie sie zitieren können und nicht den veralteten Spendenprospekt bemühen. Außerdem hätte die Kammer dann nicht von Anfang an die tatsächliche Finanzierung der Einbaukosten übernommen. Eine Vollfinanzierung des Projektes durch Spenden war nicht vorgesehen und bekanntlich ist in vergleichbaren Fällen die finanzielle Beteiligung der begünstigten Institutionen im Verhältnis von sogar 50 % zu 50 % üblich. Immerhin hat die Spendenfinanzierung für die künstlerische Arbeit der Rekonstruktion im Wert von über 110.000 € (gegenüber ca. 141.000 € Gesamtkosten) dazu geführt, dass im Großen Saal des Handwerkskammergebäudes heute – nach über 70 Jahren – wieder Bleiglasfenster des Künstlers Carl Otto Czeschka zu sehen sind. 1943 war versäumt worden, die Originalfenster rechtzeitig auszubauen und zu sichern, so dass sie kriegsbedingt zu Bruch gingen und danach vergessen wurden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G (3.) Zu Abrechnungsdetails 1. ► Kontoführungsgebühren Ich konnte bei Ihren Antworten feststellen, dass nunmehr die Haspa-Kontoführungsgebühren nicht mehr dem Spendenkonto angelastet werden. Offenbar ist korrigiert worden, was (1.) noch in der Email von Herrn Dr. R vom 27. Mai 1916 zu lesen war und was (2.) Herr Pr. K. am 9. Juni 2016 an die Spender des Buchbinderfensters geschrieben hatte: Seit Einrichtung des Spendenkontos 2012 berechnete die Haspa über 900 € an Kontoführungsgebühren, die zunächst tatsächlich vom Spendenkonto abgebucht worden waren. >>> 166,91 € + 234,40 € + 242,18 € + 236,24 € +41,65 € = 921,38 € <<< . . . . . . . . . . . . . . . . 2. ► Grafik und Schilder Außerdem erwähnen Sie die Erläuterungstafeln, für die nunmehr die Kammer die Kosten in Höhe von 264,78 €, übernommen hat. Ich möchte darauf hinweisen, dass Herr Pr. K. in seinem Brief vom 9. Juni 2016 Beträge in Höhe von sogar 1.700 € aufgeführt hatte, die vom Spendenkonto abgebucht worden waren. Sie waren für 2013, 2014 und 2015 in summarischen Angaben über Fensterrechnungen als Kosten für „Grafik und Schilder“ sorgfältig verborgen worden. Ich konnte sie jedoch aus der Summe wieder herausrechnen: >>> 1.399,60 € + 140,87 € + 160,65 € = 1.701,12 €) <<< Erfreulicherweise ist es, dass nach meinen schriftlichen Hinweisen das Haspa-Spendenkonto um diese Beträge bereinigt worden ist und im Gegenzug die Konten der kaufmännischen Finanzbuchhaltung der Kammer damit belastet wurden. Dennoch irritieren die Zahlen, die der Kammerpräsident aus Ihrem Aufgabenbereich zusammengestellt hatte und die einzeln und in der Gesamtheit stark von der von Ihnen genannten Summe 264,78 € abweichen. . . . . . . . . . . . . . . . . 3. ► Honorarzahlung und Geschenk eines Fensterbildes Dass mein Honorar für 43 Monate von 2013 bis 2016 in Höhe von 17.500 € (also pro Monat weniger als 400 €) nicht von den Spendern, sondern von der Handwerkskammer zu bezahlen sei, war für mich selbstverständlich gewesen. Zwischenzeitlich waren dennoch 1.100 € Honorarkosten vom Haspa-Spendenkonto abgebucht worden. Dasselbe galt auch für das Geschenk der Handwerkskammer für Czeschkas Erben Herrn St. (siehe NordHandwerk Nr.7/8-2013 Seite 30). Die Belastung des Spendenkontos durch Fehlbuchungen für das Fensterbild „Die Buchdrucker“ im Wert von 299,60 € und die Honorarkosten ist offenbar rückgängig gemacht worden zulasten der Konten der Handwerkskammer. Beide Fehler hatte erst im Juli 2016 Herr Sch. als Mitglied des Finanzausschusses bemerkt und gerügt. Weitere Ungereimtheiten konnte er auf die Schnelle bei der Sichtung der Kontoauszüge verständlicherweise nicht finden. Noch weniger war dies den drei Spendern möglich, die am 8. November 2016 einer Einladung in die Handwerkskammer folgten, um vom Kammerpräsidenten und dem Finanzchef informieren zu werden, dass alles einer „ordnungsgemäßen Kontoführung“ entspräche. Als Spenderin war ich an diesem Termin ausdrücklich unerwünscht. Die Kontoauszüge des Spendenkontos einzusehen, wurde mir ebenfalls nicht gestattet. Damit war eine Klärung der finanziellen Sachverhalte des Spendenprojektes auf internem Wege nicht möglich, so dass ich mich schließlich an FragDenStaat gewendet habe. . . . . . . . . . . . . . . . . 4. ► Arbeiten der Tischlerei O. für den Einbau der Czeschka-Fenster Fehlerhaft ist, dass Sie bei den Tischlerarbeiten die Kosten für den Austausch der über 30 Jahre alten Gummidichtungen an allen 45 Fensterflügeln der 15 dreiteiligen Fenster dem Czeschka-Projekt zugerechnet haben. Von der Tischlerei erfuhr ich von den Rechnungsbeträgen für die vier Einbau-Staffeln: 2012 Rg. Tischlerei O. 4.930.53 € für Rahmen und Einbau 2013 Rg. Tischlerei O. 5.030,13 € für Rahmen und Einbau 2014 Rg. Tischlerei O. 6.311.05 € für Rahmen und Einbau und Sicherungen 2016 Rg. Tischlerei O. 6.198,59 € für Rahmen und Einbau und Sicherungen Summe: 22.470,30 € 2016 gab es eine zusätzliche Rechnung über 1.808,16 €, um die sich Ihre Summe der Tischlerrechnungen auf 24.278,46 € erhöhte. Hier handelte es sich jedoch um die Sanierungsmaßnahme an allen 15 dreiteiligen Außenfenstern. In seiner Email vom 27. Mai 2016 erwähnte Herr Dr. R. diese Rechnung mit dem ausdrücklichen Hinweis, sie werde aus dem Facility-Management-Budget bezahlt. Tatsächlich war dies jedoch offenbar doch nicht geschehen. . . . . . . . . . . . . . . . . 5. ► Arbeiten der Glaserei S. für die Czeschka-Fenster Auch bei den Rechnungen der Glaserei S. für das Einrahmen der jeweils 31 Fensterchen in drei neue innere Holzrahmen ist ein Fehler aufgetreten. Zum Festpreis von 2.302,65 € war diese Arbeit in Vorbereitung des Einbaues durch die Tischlerei O. angeboten und in vier Einbaustaffeln durchgeführt worden In Ihrer Antwort kommen Sie jedoch nicht auf den Gesamtbetrag von 4 x 2.302,65 € = 9.210,60 €, sondern nur auf 6.907,95 €. Eine der vier Rechnungen wurde von Ihnen also vergessen. . . . . . . . . . . . . . . . . 6. ► Die Zahlen zu dem Haspa-Spendenkonto (d.h. für sechs der 12 Fenster) Sie nennen im Punkt D (III.) die Zahlen bezogen auf die sechs der 12 Fenster, die 2013 und 2015/16 über das Spendenkonto der Haspa finanziert wurden. - Kosten für Glaskunstarbeiten 55.793,01 € - Gesamtkosten inkl. Einbau in Höhe von 71.386,01 € - Hieraus ergibt sich der Betrag für den Einbau 15.593,00 € Auch hier ist ein Fehler aufgetreten und zwar im Umfang von 241,02 €.: Die Glaserei S. berechnete für das Einrahmen dieser sechs Fenster 4.605,30 € (nämlich 2 x 2.302,65 €). Die Tischlerei O. berechnete 2013 und 2016 für diese Fenster 11.228,72 € (nämlich 5.030,13 € und 6.198,59 €), so dass ich zu folgendem Ergebnis komme: - Glaskunstarbeiten 55.793,01 € .- Einbau 15.834,02 € = 4.605,30 € + 11.228,72 € .- Gesamtkosten für Glaskunst und Einbau 71.627,03 € ► Bitte überprüfen Sie diese Zahlen und teilen Sie mir mit, ob Sie meiner Korrektur zustimmen. Die tatsächlichen Sachverhalte sind hinlänglich in den Antworten zu den ersten beiden Anfragen beantwortet worden. In den o.g. Punkten 1 bis 6 werden teilweise falsche Behauptungen aufgestellt, denen nicht zugestimmt werden kann. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G. (4.) Abrechnungsergebnis nach Ihrer „neuen“ Kostenaufteilung zwischen Spendern und Handwerkskammer In Ihrer Antwort zu Punkt B (I.) meiner ersten Anfrage hatten Sie für die 12 fertiggestellten Fenster folgende Zahlen genannt: 110.131,89 € für die Glaskunstscheiben 6.907,95 € für die Verglasung 24.278,06 € für die Tischlerarbeiten 264,78 € für die Spendentafeln d.h. für das Gesamtwerk 141.582,68 Euro In etwa gleicher Größenordnung, jedoch mit anderen Werten, komme ich zu einem ähnlichen Ergebnis: 110.131,89 € für die Glaskunstarbeiten für 12 dreiteilige Fenster 9.210,60 € für das Einrahmen von 4 x 3 x 31 Fensterchen (für 12 Fenster) 22.470,30 € für die Tischlerarbeiten ( o h n e Erneuerung der alten Gummidichtungen) für das Gesamtwerk 141 812,79 Euro. Hier beträgt die Differenz beträgt 230,11 €. Die Spenden für alle bisher rekonstruierten 12 Fenster betrugen insgesamt € 115.623,80 €. Hinsichtlich der Spenden nur für die Glaskunstarbeiten entstand ein Spendenüberhang von 5.491,91 €. Das sind ca. 5 %. Unter Abzug der Einzelspende des Malermeister K. (500 €), die noch nicht für ein weiteres Fenster eingesetzt werden konnte (vgl. Spendenprospekt S. 6), und dem Überhang auf dem Konto der „Stiftung Denkmalpflege Hamburg“ aus dem Jahr 2014 (244,17 €) reduziert sich der real verfügbare Spendenüberhang auf dem bisherigen Spendenkonto also auf 4.747,74 €. Unter Punkt D (III) >5 nannten Sie in Höhe von 4.976,85 € das „Guthaben“, das zum Jahresende bei der Auflösung des Spendenkontos der Handwerkskammer zugeführt wurde. Dies ist ein ähnlich hoher Betrag wie der Spendenüberhang. Mir ist jedoch bekannt, dass es nach Auskunft vom Finanzamt steuerrechtlich nicht zulässig ist, zweckgebundene Spenden aus der Zweckbindung zu entlassen, also z.B. einem Haushaltskonto der Handwerkskammer gutzuschreiben. Es sind keine Spenden aus der Zweckbindung genommen und dem Konto der Handwerkskammer zugeführt worden. Mit dem „Guthaben“ ist das von der Handwerkskammer gewährte Darlehen anteilig zurückgeführt worden. Mit dem restlichen Anteil des Darlehens, das nicht zurückgeführt werden konnte, hat die Handwerkskammer das Projekt finanziell unterstützt. Es liegt damit keine steuerrechtliche Relevanz vor. Nach meiner Auffassung handelt es sich hierbei um einen „Guthaben“-Betrag, der mit einer vergleichsweise geringen Differenz von 229,11 € der Größenordnung der Spenden-Überhänge für die Fenster aus dem Jahr 2013 zuzüglich den Spenden-Reserven aus den Jahren 2015/16 entspricht. Daraus ergibt sich eine Chance für die Verwendung des auf dem Spendenkonto vor seiner Auflösung vorhandenen „Guthabens“ im Interesse des Czeschka-Projektes und unter Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen. Spenden-Überhänge im Jahr 2013: 2.372,22 € Maschinenbauer-Fenster 943,52 € Kupferschmiedefenster 943,52 € Schornsteinfeger-Fenster >>>> 4.259,26 € <<<< zuzüglich der Spendenüberhänge aus 2015/16: 297,57 € Tischlerfenster 190,91 € Buchbinder-Fenster >>>> 4.747,74 € <<<< Wie ich aus dem Kreis der Spender von 2013 gehört habe, wollen sie die Spendenüberhänge nicht zurücküberwiesen bekommen. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die Spender einverstanden sein könnten mit der Einrichtung eines Reparaturfonds. Diesen Vorschlag möchte ich ihnen gern in meiner Spendenabrechnung machen, so dass diese knapp 5.000 Euro wegen der steuerrechtlichen Problematik nicht dem Facility Management Budget der Handwerkskammer zugebucht werden, sondern dieses Geld verwendet wird für den separaten Reparaturfond, der aus den Spendenmitteln nur zweckgebunden in Anspruch genommen werden darf für die Czeschka-Fenster und für zukünftig notwendige Reparaturarbeiten. Eine erste Reparatur war bereits notwendig gewesen und im März 2016 auf dem Kulanzweg vom Glaskunstatelier vor Ort durchgeführt worden. In Zukunft kann dies immer wieder erforderlich werden, wenn Nutzer des Großen Saals die Glaskunst-Fenster nicht vorsichtig öffnen oder schließen und die Reparaturmaßnahme durch die Kostenübernahme einer Haftpflichtversicherung nicht möglich ist. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H. Fazit und Lösungsvorschlag Ich sehe Ihrer Beantwortung auf diese 2. Nachfrage entgegen. Jedoch schon jetzt konnte aus meiner Sicht mit Hilfe von FragDenStaat vieles an Ungereimtheiten und Fehlern in der kaufmännischen Finanzbuchhaltung der Kammer transparent gemacht und sogar korrigiert werden. Ich vermute, dass Sie ebenso wie ich, das „Kuddelmuddel“ in den Rechnungen und beim Haspa-Spendenkonto nicht noch weiter und bis auf die allerletzten Feinheiten aufdröseln wollen, wenn es denn endlich eine transparente Abrechnung über die große erste Phase des Projektes geben kann. ► In diesem Zusammenhang frage ich Sie deshalb als Vertreterin der Handwerkskammer, ob die Zusammenführung der Spenden-Überhänge (4.747,74 €) und des „Guthabens“ bei Auflösung des Spendenkontos (4.976,85 €) zugunsten eines separaten Reparaturfonds einen gangbaren Weg für die Bereinigung der finanziellen Aspekte des bisherigen Projektverlaufes eröffnet? Wie in den Antworten zu den ersten beiden Anfragen dargelegt, gibt es keinen „Spendenüberhang“. Ich könnte dann ggfs. mit diesem Ergebnis und mit den erwähnten bzw. beabsichtigten Korrekturen eine belastbare Abrechnung bzw. Nachkalkulation für die 12 bisherigen Czeschka-Fenster im Großen Saal des Gewerbehauses zusammenstellen, um sie dann den Spendern zuzusenden. Diese Anfrage geht über die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft hinaus und ist deshalb nach § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) in Verbindung mit Nummer 1.1 der Anlage zu dieser Gebührenordnung gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird in einem gesonderten Gebührenbescheid festgesetzt.

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Hella Häussler
QUINTESSENZ - betreffend SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA [#19581]
QUINTESSENZ Als Er…
An Handwerkskammer Hamburg Details
Von
Hella Häussler
Betreff
QUINTESSENZ - betreffend SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA [#19581]
Datum
23. März 2017 11:41
An
Handwerkskammer Hamburg
Status
QUINTESSENZ Als Ergebnis der Anfrage Nr. 19581 über das Internet-Portal „FragDenStaat“ ist zusammenfassend festzustellen: Es mangelt weiterhin an Transparenz in dem Rekonstruktionsprojekt von bisher 12 bleiverglasten Fenstern des Jugendstilkünstlers Carl Otto Czeschka mit dem Titel „Die Handwerke“ im Gewerbehaus der Handwerkskammer Hamburg. Die lückenhaften Antworten der Handwerkskammer auf meine umfangreiche Frage-Nr. 19581 bei „FragDenStaat“ können nicht zu einer ordentlichen Abrechnung des Czeschka-Projektes zusammengefasst werden. Die Antworten bleiben deshalb unbefriedigend. Nach meinem Verständnis ist dies einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht würdig. Von Seiten der Handwerkskammer als der Zuwendungsempfängerin von Spenden in Höhe von über 115.000 €uro liegt keine Abrechnung bzw. Nachkalkulation des durch Spenden ermöglichten Projektes vor. Als der bisherigen Betreuerin des Projektes und seinen Spendengebern werden mir von der Handwerkskammer belastbare Zahlenwerke vorenthalten. Die Handwerkskammer legt nicht detailliert und schlüssig offen, was mit den ihr anvertrauten Zuwendungen finanziert worden ist und wie darüber hinaus Einbau- und Nebenkosten bezahlt wurden. Eine saubere Trennung der Spenden, also Gelder Dritter, und den Mitteln des Facility Managements der Handwerkskammer erfolgte nicht, selbst nachdem mir bekannt wurde, dass über das bei der Hamburger Sparkasse im April 2012 eingerichtete Spendenkonto mehrere fehlerhafte Abbuchungen vorgenommen waren. Hier wurden daraufhin Umbuchungen erforderlich. Die mir durch die Betreuung der Spender und auch der Auftragnehmer bekannten Fakten werden schlankweg als „individuelle persönliche Meinung“ oder als „teilweise falsche Behauptungen“ abgetan. Schlussendlich führt dies dazu, dass im Anbetracht der mir übertragenen Bildrechte für Czeschkas „Die Handwerke“ von meiner Seite das notwendige Vertrauen zur derzeitigen Leitung der Handwerkskammer Hamburg nicht mehr wiederhergestellt werden kann. Die mir übertragenen urheberrechtlichen Schutzrechte gelten noch bis zum 31. Dezember 2030, d.h. 70 Jahre ab dem Todesdatum von Carl Otto Czeschka im Jahr 1960. Die Rekonstruktion aller 15 im Zweiten Weltkrieg zerstörten dreiteiligen Fenster von Carl Otto Czeschka wird also bis auf weiteres unvollständig bleiben. Hella Häussler 23. März 2017 -------------------------------------------------------------------------------------- Damit die Antwort der Handwerkskammer vom 20. März 2017 auffindbar in meinem Fragetext vom 20. Februar 2017 lesbar wird, habe ich im Folgenden die 2. Nachfrage kopiert und die Antworttexte der Handwerkskammer deutlich gekennzeichnet. ““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““ >>>>> ANTWORT DER HANDWERKSKAMMER >>> Von: Handwerkskammer Hamburg <<Name und E-Mail-Adresse>> (Handwerkskammer Hamburg) An: Hella Häussler <<E-Mail-Adresse>> Datum: 20. März 2017 14:42 Via: E-Mail URL: https://fragdenstaat.de/a/19581#nachr... Betreff: Ihre Anfrage vom 20.02.2017 - AW: SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (ZWEITE NACHFRAGE) [#19581] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre dritte Anfrage vom 20.02.2017 in der Sache. Direkt unten im Text Ihrer E-Mail finden Sie nun die weiteren Antworten - ohne Hervorhebungen. Ein Hinweis zu Ihrem einleitenden Satz in der E-Mail vom 20.02.2017: Das Büro des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit war uns gegenüber in dieser Angelegenheit nicht aktiv. Wir beantworten Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz so, wie es dieses Gesetz vorgibt. Mit freundlichen Grüßen Ute Kretschmann Pressesprecherin ___________________________ Handwerkskammer Hamburg Holstenwall 12 , 20355 Hamburg Tel.: +49 40 35905-227 Fax: +49 40 35905-44227 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.hwk-hamburg.de <<< “““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““““