Landesverkehrsschauen

Protokolle der letzten fünf Landesverkehrsschauen (vgl. VWV zu § 44 StVO, Randnummer 59)

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  • Datum
    23. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokolle der l…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
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Betreff
Landesverkehrsschauen [#195812]
Datum
23. August 2020 13:12
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokolle der letzten fünf Landesverkehrsschauen (vgl. VWV zu § 44 StVO, Randnummer 59)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195812/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z4b-028-g-09-03-04#42 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Mein Referat bearbeitet federf…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Landesverkehrsschauen [#195812]
Datum
27. August 2020 14:40
Status
Warte auf Antwort
Z4b-028-g-09-03-04#42 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Mein Referat bearbeitet federführend die Anträge nach Informationsfreiheitsrecht. Ihre Mail wird an den zuständigen Fachbereich im Hause weitergeleitet. Sie bekommen so rasch wie möglich eine Antwort. Allerdings kann derzeit wegen Corona möglicherweise nicht die gewohnte sehr hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit garantiert werden. Sie erhalten zunächst ein Merkblatt, das Sie über Ihre Rechte informiert. Bitte bestätigen Sie den Erhalt. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Erhalt des Merkblatts. Selbstverständlich habe ich auc…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landesverkehrsschauen [#195812]
Datum
29. August 2020 15:04
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Erhalt des Merkblatts. Selbstverständlich habe ich auch Verständnis, falls die Bearbeitung wegen Corona einige Tage länger dauern sollte. Ich vermute allerdings, dass die Protokolle bereits digital vorliegen, so dass sich der Aufwand für die Zusendung und Recherche in Grenzen halten dürfte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195812/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail kann derzeit von mir nicht bearbeitet werden; sie wird nicht automatisch we…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Automatische Antwort: Landesverkehrsschauen [#195812]
Datum
29. August 2020 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail kann derzeit von mir nicht bearbeitet werden; sie wird nicht automatisch weitergeleitet. Dringende Rechtsfragen richten Sie bitte an Herrn Becher, Tel. 8 15- 20 80, Fragen zur Corona-Koordination an Herrn Spreiter, Tel. 8 15 - 29 08. Freundliche Gr??e
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z4b-028-g-09-03-04#42 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen beg…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Landesverkehrsschauen - Ihre Informationsanfrage vom 23. August 2020
Datum
17. September 2020 14:02
Status
Warte auf Antwort
Z4b-028-g-09-03-04#42 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen begehrten Informationen (Protokolle der letzten fünf Landesverkehrsschauen) dem Hessischen Wirtschaftsministerium (HMWEVW) bezogen auf die letzten zehn Jahre nicht vorliegen. Sie können daher nicht zur Verfügung gestellt werden. Aus demselben Grund scheidet eine Zurverfügungstellung zu einem späteren Zeitpunkt aus. Zur Erläuterung: Abschnitt IV Nr. 2 lit. c) Satz 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 45 Abs. 3 sieht zwar vor, dass die obersten Landesbehörden "von Zeit zu Zeit eigene Landesverkehrsschauen durch[führen], die auch den Bedürfnissen überörtlicher Verkehrslenkung dienen." Hierbei handelt es sich nicht um eine zwingende Rechtsvorschrift. Vielmehr ist es den obersten Straßenverkehrsbehörden gestattet, der Zielsetzung dieser Bestimmung auf andere Weise nachzukommen. Zu diesem Zweck gibt das HMWEVW als oberste Straßenverkehrsbehörde u. a. umfangreiche Erlasse an die nachgeordneten Straßenverkehrsbehörden heraus. Darüber hinaus hat das HMWEVW gegenüber dem nachgeordneten Bereich die Anwendung des "Merkblatts für die Durchführung von Verkehrsschauen" des FGSV-Verlags empfohlen bzw. entsprechend eingeführt. Mit diesem Merkblatt wird das Anliegen verfolgt, die Verkehrsschau als ein zentrales Instrument der vorbeugenden Verkehrssicherheit in den Blickpunkt zu rücken. Es beschreibt die Aufgaben von Verkehrsschauen und deren Durchführung für alle Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften einschließlich der Bundesautobahnen. Die in der VwV-StVO angesprochene Landesverkehrsschau soll den Bedürfnissen überörtlicher Verkehrslenkung dienen. Diese Aufgabe nimmt insbesondere Hessen Mobil als Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen wahr. Hier werden in der Regel jährlich themenbezogene Verkehrsschauen unter Einbeziehung der Verkehrsdezernate von Hessen Mobil, den Straßenmeistereien und der Polizei durchgeführt. Corona-bedingt findet in diesem Jahr leider keine Verkehrsschau für Autobahnen statt. Sollten Sie insoweit weitere Informationen benötigen, so wenden Sie sich bitte an Hessen Mobil, Herrn Bertram, Wilhelmstr. 10, 65185 Wiesbaden, Tel. 06 11 / 366 3367, <<E-Mail-Adresse>>. Die Weiterleitung Ihrer Anfrage an Hessen Mobil scheidet aus, da Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogener Daten widersprochen haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort die erklärt, warum die StVO in den hessischen Kommunen …
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landesverkehrsschauen - Ihre Informationsanfrage vom 23. August 2020 [#195812]
Datum
18. September 2020 10:42
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort die erklärt, warum die StVO in den hessischen Kommunen so uneinheitlich angewandt wird, um warum Novellen der StVO in weiten Teilen des Landes seit 10 Jahren nicht umgesetzt werden. Das die Erlasse des Landes nur abgeheftet werden und so gut wie nie umgesetzt werden, ist ja durchaus bekannt. Leider geben Sie mir nur eine Auskunft, dass die letzten 10 Jahre keine Landesverkehrsschauen mehr stattfanden. Ich habe aber auch Interesse zu erfahren, wann zuvor die letzten Landesverkehrsschauen stattfanden und welche Themen damals behandelt wurden und wo die Verkehrsschauen gemacht wurden. In sofern halte ich an meinem Antrag weiterhin fest und bitte Sie auch nach älteren Protokollen zu suchen. In einem gut organisiertem Ministerium wie Ihrem dürften das ja keinen großen Aufwand bedeuten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195812/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z4b-028-g-09-03-04#42 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende E-Mail ist ergänzend wie folgt zu an…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Landesverkehrsschauen - Ihre Informationsanfrage vom 23. August 2020 [#195812]
Datum
2. Oktober 2020 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Z4b-028-g-09-03-04#42 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende E-Mail ist ergänzend wie folgt zu antworten: Die von Ihnen begehrten Informationen liegen hier auch nach nochmaliger Durchsicht nicht vor. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort vom 17. September. Bedauerlicherweise hat sich die Bearbeitung etwas verzögert. Auf u.a. durch Corona bedingte Verspätungen hatte ich ja schon in meiner Mail vom 27. August hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen