Fragebogen zur Erkundung, ob Tracking-Technologien auf Websites von Zeitungs-Verlagen rechtskonform sind

"Fragebogen zur Erkundung, ob Tracking-Technologien auf Websites von Zeitungs-Verlagen rechtskonform sind".

Am 19.8.2020 schreiben Sie auf Ihrer Website: "Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg wird daher zeitgleich mit anderen deutschen Aufsichtsbehörden in einem groß angelegten Verfahren Online-Angebote auf eine rechtskonforme Einbindung von Tracking-Technologien prüfen. Die Prüfung wurde länderübergreifend vorbereitet. Sie wird in enger Zusammenarbeit der beteiligten Landesdatenschutzbehörden innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches in völliger Unabhängigkeit durchgeführt."

Bitte senden Sie mir diesen Fragebogen vollinhaltlich zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 6 Follower:innen
Karl Müller (Digitalcourage e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Fragebog…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Karl Müller (Digitalcourage e.V.)
Betreff
Fragebogen zur Erkundung, ob Tracking-Technologien auf Websites von Zeitungs-Verlagen rechtskonform sind [#195822]
Datum
23. August 2020 15:30
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Fragebogen zur Erkundung, ob Tracking-Technologien auf Websites von Zeitungs-Verlagen rechtskonform sind". Am 19.8.2020 schreiben Sie auf Ihrer Website: "Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg wird daher zeitgleich mit anderen deutschen Aufsichtsbehörden in einem groß angelegten Verfahren Online-Angebote auf eine rechtskonforme Einbindung von Tracking-Technologien prüfen. Die Prüfung wurde länderübergreifend vorbereitet. Sie wird in enger Zusammenarbeit der beteiligten Landesdatenschutzbehörden innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches in völliger Unabhängigkeit durchgeführt." Bitte senden Sie mir diesen Fragebogen vollinhaltlich zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl Müller Anfragenr: 195822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195822/ Postanschrift Karl Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karl Müller (Digitalcourage e.V.)
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Fragebogen zur Erkundung, ob Tracking-Technologien auf Websites von Zeitungs-Verlagen rechtskonform sind [#195822]
Datum
23. August 2020 15:30
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsf…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Fragebogen zur Erkundung, ob Tracking-Technologien auf Websites von Zeitungs-Verlagen rechtskonform sind [#195822]
Datum
26. August 2020 20:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) vom 23. August 2020. Anbei finden Sie die gewünschten Dokumente in der Form, wie sie den Verlagen auf Anfrage nach der ausfüllbaren digitalen Version zugehen. Die per Post verschickten Unterlagen unterscheiden sich beim Fragebogen (Anlage 1) optisch minimal von dieser Version, sind aber inhaltlich identisch. Mit freundlichen Grüßen