Umsetzung Infektionsschutzgesetz - IfSG im ÖPNV

In den öffentlichen Verkehrsmitteln der Stadt-Nürnberg ist gerade im U-Bahn Netz zu Hauptverkehrszeiten die Einhaltung des Mindestabstandsgebot von 1,5 mtr. unmöglich. Hinzu kommen vermehrt Maskenverweigerer. Ich hätte gerne gewusst wie unter diesen Umständen mögliche Infektionsketten nachvollzogen werden sollen bzw. welches Konzept hier greifen soll. Mit Ende der Schulferien ist davon auszugehen das sich die Lage verschlimmert. Zudem frage ich mich wer überhaupt für die Ahndung der zahlreichen Ordnungswidrigkeiten und Beitreibung der Ordnungsstrafen zuständig ist und warum hier nicht das geringste geschieht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den öffentl…
An Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Umsetzung Infektionsschutzgesetz - IfSG im ÖPNV [#195846]
Datum
24. August 2020 10:38
An
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den öffentlichen Verkehrsmitteln der Stadt-Nürnberg ist gerade im U-Bahn Netz zu Hauptverkehrszeiten die Einhaltung des Mindestabstandsgebot von 1,5 mtr. unmöglich. Hinzu kommen vermehrt Maskenverweigerer. Ich hätte gerne gewusst wie unter diesen Umständen mögliche Infektionsketten nachvollzogen werden sollen bzw. welches Konzept hier greifen soll. Mit Ende der Schulferien ist davon auszugehen das sich die Lage verschlimmert. Zudem frage ich mich wer überhaupt für die Ahndung der zahlreichen Ordnungswidrigkeiten und Beitreibung der Ordnungsstrafen zuständig ist und warum hier nicht das geringste geschieht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/195846/upload/1259115ebb64c3b9387079ad89893be1f26e0957/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Infektionsschutz im ÖPNV Sehr Antragsteller/in auf welcher Faktenlage Ihre Aussage in Ihrer E-Mail vom 24.08.20 b…
Von
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Betreff
Infektionsschutz im ÖPNV
Datum
25. August 2020 12:31
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in auf welcher Faktenlage Ihre Aussage in Ihrer E-Mail vom 24.08.20 beruht, dass hinsichtlich der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten "nicht das geringste geschieht" ist uns schleierhaft. Als aufmerksamer Zeitungsleser erfuhr man am Montag, dass die Stadt Nürnberg bereits 1.861 Bußgeldbescheide erlassen hat (NN v. 24.08.20). Der Bußgeldkatalog wurde im Übrigen zum heutigen Tag geändert, die vorgesehenen Summen wurden erhöht. Zum Thema Kontrolle der "Maskenpflicht" können Sie den FAQs auf den Seiten des bayerischen Innenministeriums folgendes entnehmen " Die Einhaltung der "Maskenpflicht" wird selbstverständlich kontrolliert, sei es durch die Polizei, kommunale Ordnungsdienste oder sonstige Verpflichtete, etwa Verkehrsbetriebe des ÖPNV." Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Infektionsschutz im ÖPNV [#195846] Sehr << Anrede >> offensichtlich habe ich hier einen wunden Pu…
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Betreff
AW: Infektionsschutz im ÖPNV [#195846]
Datum
25. August 2020 12:54
An
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> offensichtlich habe ich hier einen wunden Punkt getroffen. Anders ist der aggressive Unterton nicht zu erklären. Und mal nebenbei bemerkt haben Sie keinen Deut für das Hauptanliegen nach einem Konzept zur Einhaltung des Mindestabstands und die am Ende der Ferien, kommende Verschärfung durch noch mehr Fahrgastaufkommen beantwortet. Auf meinen täglichen U-Bahnfahrten zur Arbeit und nach Nachhause habe ich bisher nicht einen einzigen Kontrolleur beobachten können, auch die Nachfrage bei meinen Kollegen brachte ebenfalls kein gegenteiliges Ergebnis. Die von Ihnen gemachten Angaben zu Bußgeldbescheiden beweisen letztendlich nur das nach wie vor Zuwenig Kontrollen stattfinden. Meine Anfrage nach einem Konzept zur Pandemiebekämpfung im ÖPNV betrachte ich daher nicht als ausreichend beantwortet. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/195846/upload/1259115ebb64c3b9387079ad89893be1f26e0957/
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AW: Infektionsschutz im ÖPNV [#195846] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzu…
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Von
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Betreff
AW: Infektionsschutz im ÖPNV [#195846]
Datum
26. September 2020 18:46
An
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung Infektionsschutzgesetz - IfSG im ÖPNV“ vom 24.08.2020 (#195846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/195846/upload/1259115ebb64c3b9387079ad89893be1f26e0957/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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AW: Infektionsschutz im ÖPNV [#195846] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzu…
An Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Infektionsschutz im ÖPNV [#195846]
Datum
27. September 2020 12:17
An
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung Infektionsschutzgesetz - IfSG im ÖPNV“ vom 24.08.2020 (#195846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/195846/upload/1259115ebb64c3b9387079ad89893be1f26e0957/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>