Qualität Leitungswasser / Trinkwasser

Bitte konkret um folgende Auskünfte:

- auf welche Giftstoffe bzw. Spuren einzelner Schadstoffe wie z.B. Pestizide, Hormone, Tenside, Chlor, Blei, Arzneimittelreste, Antibiotika, Mangan, Ammonium, Chlor sowie Medikamentenrückstände wird das Leitungswasser getestet?
- wer führt diese Tests in Baden Württemberg / Ortenaukreis durch? (Name und Anschrift)
- wo sind die Ergebnisse dieser Tests für die Öffentlichkeit einsehbar?
- wie noch ist das Mischverhältnis von Frischwasser zu Altwasser in den Klärwerken?
- wer Haftet bei Vergiftung / Erkrankung durch oben genannte Gifte?

Es wird dringend um Auskunft gebeten.

Besten Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2020
  • Frist
    23. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte konkret um …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Qualität Leitungswasser / Trinkwasser [#195854]
Datum
24. August 2020 12:25
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte konkret um folgende Auskünfte: - auf welche Giftstoffe bzw. Spuren einzelner Schadstoffe wie z.B. Pestizide, Hormone, Tenside, Chlor, Blei, Arzneimittelreste, Antibiotika, Mangan, Ammonium, Chlor sowie Medikamentenrückstände wird das Leitungswasser getestet? - wer führt diese Tests in Baden Württemberg / Ortenaukreis durch? (Name und Anschrift) - wo sind die Ergebnisse dieser Tests für die Öffentlichkeit einsehbar? - wie noch ist das Mischverhältnis von Frischwasser zu Altwasser in den Klärwerken? - wer Haftet bei Vergiftung / Erkrankung durch oben genannte Gifte? Es wird dringend um Auskunft gebeten. Besten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195854/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Trinkwasserqualität Guten Tag, Ihre E-Mail vom 24.8.2020 mit der Anfrage zur Trinkwasserqualität haben wir erhal…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Trinkwasserqualität
Datum
25. August 2020 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre E-Mail vom 24.8.2020 mit der Anfrage zur Trinkwasserqualität haben wir erhalten, vielen Dank. Da in Ihrer Anfrage konkret der Ortenaukreis angesprochen wird, bitten wir Sie sich an das zuständige Landratsamt Ortenaukreis in 77652 Offenburg zu wenden. Bezugnehmend Ihrer Anfragen zur Trinkwasserqualität in Baden-Württemberg verweisen wir an das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im RP Stuttgart. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Trinkwasserqualität [#195854] Sehr geehrteAntragsteller/in lieben Dank für Ihre Mühe. Ich finde leider keine…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Trinkwasserqualität [#195854]
Datum
25. August 2020 16:37
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in lieben Dank für Ihre Mühe. Ich finde leider keine Möglichkeit das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg über das Portal anzufragen, ich bitte final meine Anfrage an die richtige Stelle dort weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195854/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>
Landeshauptstadt Stuttgart
Trinkwasserqualität Guten Tag, zu Ihrer Anfrage Trinkwasserqualität in Baden-Württemberg möchten wir Sie bitten,…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Trinkwasserqualität
Datum
26. August 2020 11:00
Status
Guten Tag, zu Ihrer Anfrage Trinkwasserqualität in Baden-Württemberg möchten wir Sie bitten, sich an das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Stuttgart zu wenden. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: 0711 126-0 Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Trinkwasserqualität [#195854] Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte konkret um folgende Auskünfte: - auf welche…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Trinkwasserqualität [#195854]
Datum
26. August 2020 11:03
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte konkret um folgende Auskünfte: - auf welche Giftstoffe bzw. Spuren einzelner Schadstoffe wie z.B. Pestizide, Hormone, Tenside, Chlor, Blei, Arzneimittelreste, Antibiotika, Mangan, Ammonium, Chlor sowie Medikamentenrückstände wird das Leitungswasser getestet? - wer führt diese Tests in Baden Württemberg / Ortenaukreis durch? (Name und Anschrift) - wo sind die Ergebnisse dieser Tests für die Öffentlichkeit einsehbar? - wie noch ist das Mischverhältnis von Frischwasser zu Altwasser in den Klärwerken? - wer Haftet bei Vergiftung / Erkrankung durch oben genannte Gifte? Es wird dringend um Auskunft gebeten. Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195854/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Nicht-öffentliche Anhänge:
image003.png
75,8 KB
image001.png
9,5 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Trinkwasserqualität [#195854] (BA-391) [#195854]
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für die ausführ…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Trinkwasserqualität [#195854] (BA-391) [#195854]
Datum
18. September 2020 16:00
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für die ausführliche Antwort, zum Thema Medikamente: Viele dieser Mittel werden vom Körper fast komplett wieder ausgeschieden. Durch das Abwasser gelangen sie in geringen Mengen letztendlich durch das Trinkwasser wieder in unseren Körper, wo sie hohen Schaden anrichten können. Arzneimittel im Trinkwasser sind derzeit kaum bekannt weshalb aktiv in dieser Richtung geforscht wird. Das Seltenerd-Metall Gadolinium, welches zuletzt in erhöhten Mengen im Trinkwasser gefunden wurde und selber in dieser Konzentration nicht schädlich ist, liefert Hinweise dafür, dass auch andere Stoffe, nach denen bisher nicht geforscht wurde in möglicherweise gesundheitsschädlichen Konzentrationen im Trinkwasser enthalten sind. Normalerweise werden Arzneimittel für eine bestimmte Indikation verordnet. Über das Trinkwasser gelangen Arzneimittel unkontrolliert in unseren Körper und können dort ungewollte Nebenwirkungen erzeugen. So führt eine regelmäßige Aufnahme von Antibiotika zu einer Multiresistenz von Keimen, wodurch das Medikament unbrauchbar wird. Multiresistente Keime stellen besonders in Krankenhäusern ein großes Problem dar, weil sie sich durch kontaminiertes Personal verbreitetet werden können und bei Operationen in den Körper gelangen. Dadurch sinkt die Anzahl der wirksamen Antibiotika drastisch. Des Weiteren könnten Umwelthormone, sogenannte Endokrine Desruptoren (ED) zu schweren Gesundheitsstörungen führen. "Durch ihre Fähigkeit hormonelle Vorgänge zu beeinflussen, werden ED als eine mögliche Ursache für das vermehrte Auftreten von hormonabhängigen Tumoren (Prostata-, Hoden- und Brustkrebs), von Stoffwechselerkrankungen (Diabetes mellitus, Adipositas) sowie von Verhaltensauffälligkeiten (Autismus, Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-)-Syndrom (AD(H)S)) und neurologischen Erkrankungen (Alzheimer, Demenz) diskutiert. Des Weiteren scheinen sie ein früheres Einsetzen der Pubertätsentwicklung, das Auftreten von Fehlbildungen der männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane sowie eine abnehmende Fertilität durch eine sinkende Spermienqualität zu begünstigen." So hemmt das in der Anti-Baby-Pille enthaltene Ethinylestradiol die Fruchtbarkeit. Dies lässt sich an anhand der Fertilität bei Amphibien in Fließgewässern beobachten. Nach derzeitigem Stand sind Arzneimittel in einer so geringen Konzentration im Trinkwasser enthalten, dass sie noch keine konkrete Gefahr darstellen, jedoch müssen mögliche Langzeitwirkungen noch erforscht werden. Zum Thema Landwirtschaft (Nitrat/Pflanzenschutzmittel): Die Landwirtschaft hat 2015 mit 51,6 Prozent den größten Anteil an der deutschen Fläche. Durch die Intensivierung der Landwirtschaft in den letzten Jahren und Jahrzehnten steigen auch die Einträge von Schadstoffen in das Grundwasser. So gelangen besonders Nitrat, Pflanzenschutzmittel und Arzneimittelrückstände durch die Landwirtschaft in das Grundwasser. Die Stoffe gelangen durch Gülle als Dünger auf die Felder und versickern besonders bei starken Regenfällen im Winter und Herbst nach der Ernte im Boden. Auch überschüssiger Dünger wird, da er den Pflanzen nicht schadet, auf die Felder ausgetragen. Diese Überdüngung belastet das Grundwasser zusätzlich. Stickstoff ist essenziell für das Pflanzenwachstum. Jedoch gelangt durch die Überdüngung übermäßig viel Stickstoff, der nicht mehr von den Pflanzen aufgenommen werden kann, als Nitrat durch die Ackerflächen in das Grundwasser. Der von der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser beträgt 50 mg/l. Dieser Wert wird bereits in einigen Grundwassermessstellen in Niedersachsen gemessen. Nitrat wirkt selber nicht gesundheitsbeeinträchtigend. Es wird jedoch im Verdauungstrakt des Körpers zu Nitrit umgebaut, was den Sauerstofftransport im Blut hemmt. Besonders bei Säuglingen und kleinen Kindern besteht die Gefahr zur Blausucht (Zyanose). Diese Nitrite können mit den Aminen aus eiweißhaltigen Lebensmitteln im Magen Nitrosamine bilden, die krebserregend wirken. Pflanzenschutzmittel werden auch aus Ertragsgründen großflächig eingesetzt. Nicht alle Pflanzenschutzmittel stellen eine Gefahr da, jedoch können nicht alle Stoffe abgebaut werden. Pflanzenschutzmittel gelangen wie das Nitrat durch den Regen in das Grundwasser. Im Körper haben die Überreste dieser nicht abbaubaren Pflanzenschutzmittel eine toxische Wirkung, jedoch fehlen bisher Langzeitstudien um eine konkrete Gefahr ausgehend von Pflanzenschutzmitteln zu ermitteln. Von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln und Nitrat geht derzeit keine konkrete Gefahr aus. Die im Trinkwasser gemessen Konzentration liegen weit unter den festgelegten Grenzwerten aus der Trinkwasserverordnung, jedoch gibt es diese Grenzwerte auch nur für bereits entdeckte Schadstoffe. Ab 2018 soll eine neue Düngeverordnung den Schadstoffeintrag dämmen. Unter Anderem werden Obergrenzen für die Stickstoffdüngung eingeführt, die Düngebedarfsentwicklung bundeseinheitlich geregelt und Zeiträume, in denen mit Stickstoff gedüngt werden darf, weiter eingegrenzt werden. Quellen: Scinexx.de (Hg.) (2014): Gadolinium im Trinkwasser nachgewiesen. Unter: http://www.scinexx.de/wissen-aktuell-... (Stand: 26.04.2017) Umweltbundesamt (Hg.) (2015): Umwelthormone. Unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen... (Stand 02.05.2017) Bayrisches Landesamt für Wasserwirtschaft (Hg.): Umwelthormone: Eine Bedrohung für Fische und Amphibien? Unter: http://www.fv-heilbronn.de/pdf/umwelt... (Stand: 02.05.2017) Gesundheitsamt Bremen (Hg.): Arzneimittel im Trinkwasser? Unter: http://www.gesundheitsamt.bremen.de/a... (Stand: 02.05.2017) Umweltbundesamt (Hg.) e) (2017): Struktur der Flächennutzung. Unter: https://www.umweltbundesamt.de/daten/... (Stand: 29.04.2017) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Hg.) (2017): Strengere Regeln für die Düngung. Unter: https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft... (Stand: 01.05.2017) Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) (Hg.) (2014): Grundwasserbericht Niedersachen. Parameterblatt Nitrat. Welche Maßnahmen werden konkret getroffen um das Wasser von diesen gefährlichen Rückständen zu befreien bzw. einzugrenzen? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195854/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
WG: Trinkwasserqualität [#195854] (BA-462) [#195854] Sehr geehrteAntragsteller/in wie schon in der ersten Antwor…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
WG: Trinkwasserqualität [#195854] (BA-462) [#195854]
Datum
2. Oktober 2020 09:22
Status
image001.png
9,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wie schon in der ersten Antwort des Ministeriums vom 3. September 2020 dargestellt, und auch von Ihnen in Ihrer Nachfrage formuliert, sind gesundheitliche Auswirkungen durch geringste Spuren von im Trinkwasser nachgewiesene Arzneimittel oder Pflanzenschutzmitteln und deren Metaboliten sowie Nitrat mit Gehalten unter den jeweiligen Grenzwerten nicht zu besorgen. Nochmals betonen möchte ich, dass es auch für Stoffe ohne in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwerte Bestimmungen und Höchstwerte gibt, die die allgemeine Anforderung an die Trinkwasserqualität, wonach Trinkwasser so beschaffen sein muss, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist, konkretisieren. Generell ist es natürlich wichtig, Trinkwasser sowie bereits für die Trinkwassergewinnung genutztes Grundwasser hinsichtlich anthropogener Spurenstoffe durch entsprechende Untersuchungen zu überwachen. Dies wird auch bei der aktuellen Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie, die derzeit auf europäischer Ebene abgestimmt wird, berücksichtigt. Nach ihrer Veröffentlichung werden die entsprechenden Bestimmungen vom Bundesgesetzgeber in die Trinkwasserverordnung eingearbeitet. Spurenstoffe werden in der Folge noch mehr als bisher beim gesamten Prozesses der Wassergewinnung und -versorgung vom Einzugsgebiet bis zum Endverbraucher Beachtung finden. Sollten die regelmäßigen Untersuchungen des Roh- oder Trinkwassers ergeben, dass die Anforderungen an die Trinkwasserqualität nicht eingehalten sind, z. B. aufgrund der Überschreitung eines stoffbezogenen Höchstwerts, bzw. ist eine Nichteinhaltung aufgrund einer Grundwasserverunreinigung im Einzugsgebiet zu befürchten, hat der Wasserversorger wirksame Maßnahmen zu prüfen, um die einwandfreie Qualität wieder herzustellen bzw. sicherzustellen. Welche Maßnahme im Einzelfall geeignet und wirksam ist, beispielsweise das Mischen mit unbelastetem Wasser oder Aufbereitungsverfahren wie eine Filtration oder eine Aktivkohlebehandlung, hängt von der Art der Verunreinigung und ihren stofflichen Eigenschaften ab. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Ihre Anfrage an das Ministerium auf der Plattform fragdenstaat.de nicht korrekt dargestellt ist. Als Adressat ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit angegeben. Richtig wäre es, an dieser Stelle das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu nennen. Bitte veranlassen Sie die Änderung.“ Mit freundlichen Grüßen