Vertrag zwischen China und der BRD zu Ermittlungen in Deutschland

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Neue Zürcher Zeitung berichtet über einen Geheimvertrag, laut dem chinesische Beamte sich "ohne offiziellen Status" für zwei Wochen in der Schweiz aufhalten dürfen: https://nzzas.nzz.ch/schweiz/geheimvertrag-chinesen-duerfen-in-der-schweiz-ermitteln-ld.1572784

Diese Beamten dürfen "die Nationalität und Identität von Personen zu ermitteln, die sich illegal in der Schweiz aufhalten und vermutlich chinesischer Nationalität sind". Im Anschluss werden diese Personen nach China überstellt.

Besteht auch zwischen Deutschland und China ein vergleichbarer Vertrag? Falls dem so ist, bitte ich um Übersendung dieses Vertrags.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
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David Missal
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Neue Zürcher Zeitung berichtet über einen Geheim…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
David Missal
Betreff
Vertrag zwischen China und der BRD zu Ermittlungen in Deutschland [#195899]
Datum
24. August 2020 21:22
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Neue Zürcher Zeitung berichtet über einen Geheimvertrag, laut dem chinesische Beamte sich "ohne offiziellen Status" für zwei Wochen in der Schweiz aufhalten dürfen: https://nzzas.nzz.ch/schweiz/geheimvertrag-chinesen-duerfen-in-der-schweiz-ermitteln-ld.1572784 Diese Beamten dürfen "die Nationalität und Identität von Personen zu ermitteln, die sich illegal in der Schweiz aufhalten und vermutlich chinesischer Nationalität sind". Im Anschluss werden diese Personen nach China überstellt. Besteht auch zwischen Deutschland und China ein vergleichbarer Vertrag? Falls dem so ist, bitte ich um Übersendung dieses Vertrags. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
David Missal Anfragenr: 195899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195899/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
541,2 KB