Shaef Gesetz 59

Anfrage an: Bundesgerichtshof

Wann wurde die letzte Akte angelegt?
Wieviele Akten liegen darüber vor?
Wieveile Entscheidungen zur possitiven Rückerstattungen liegen in den Akten, nennen sie mir alle?
Wer ist der Ansprechpartner im BGH für eine Klage oder Feststellung auf Rückgabe?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Dezember 2016
  • Frist
    20. Januar 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann wurde die l…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Shaef Gesetz 59 [#19605]
Datum
18. Dezember 2016 13:12
An
Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wurde die letzte Akte angelegt? Wieviele Akten liegen darüber vor? Wieveile Entscheidungen zur possitiven Rückerstattungen liegen in den Akten, nennen sie mir alle? Wer ist der Ansprechpartner im BGH für eine Klage oder Feststellung auf Rückgabe?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgerichtshof
Eingangsbestätigung Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort. Ihre Nachricht ist beim Bundesgerichtshof ei…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
19. Dezember 2016 15:53
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort. Ihre Nachricht ist beim Bundesgerichtshof eingegangen. Mit einfacher E-Mail können Sie nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. In Gerichtsverfahren können Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze nicht rechtswirksam durch einfache E-Mail eingereicht werden. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie sie unterschrieben erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721/159 1620) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesgerichtshof
Betreff: Ihre E-Mail-Anfrage an den Bundesgerichtshof vom 19. Dezember 2016 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre vo…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
AW: Shaef Gesetz 59 [#19605]
Datum
30. Dezember 2016 10:57
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Ihre E-Mail-Anfrage an den Bundesgerichtshof vom 19. Dezember 2016 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre vorbezeichnete Anfrage ist hier eingegangen. Sie wird im Rahmen der verfügbaren Informationen gebührenfrei wie folgt beantwortet. Die jährlichen Verfahrensstatistiken der Senate des Bundesgerichtshofs ab dem Jahr 2006 sind auf der Internetseite www.bundesgerichtshof.de unter der Rubrik „Service“ – „Statistik“ kostenlos einsehbar. Sie enthalten auch nach den Zuständigkeiten der Senate gegliederte Informationen über die jährlichen Verfahrenseingänge und -erledigungen sowie den Bestand zum Schluss des jeweiligen Jahres. Eine darüber hinausgehende Erfassung von Verfahren, etwa unter näherer Berücksichtigung der darin jeweils zur Anwendung kommenden Rechtsvorschriften, findet nicht statt. Über die vorstehende Information hinausgehende Auskünfte können daher nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, für die Antwort danke ich Ihnen, leider ist sie zngenügend. Die Frage war detailli…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Shaef Gesetz 59 [#19605]
Datum
1. Januar 2017 20:25
An
Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, für die Antwort danke ich Ihnen, leider ist sie zngenügend. Die Frage war detailliert und nicht wo ich eventuelle Antworten finden könnte. Ich bitte daher erneut um eine Antwort in meinem Sinn. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesgerichtshof
WG: Antwort für Frag-den-Staat Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
WG: Antwort für Frag-den-Staat
Datum
5. Januar 2017 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
237,3 KB
Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail vom 01.01.2017 Betreff: Ihre E-Mail vom 1. Januar 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mit …
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail vom 01.01.2017
Datum
5. Januar 2017 10:42
Status
Betreff: Ihre E-Mail vom 1. Januar 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mit E-Mail vom 30. Dezember 2016 mitgeteilt, findet beim Bundesgerichtshof über das aus der Verfahrensstatistik ersichtliche Maß hinaus keine Erfassung der Verfahren nach den zur Anwendung kommenden Rechtsvorschriften statt. Eine weitergehende Auskunft ist daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen