Kommunikation bezgl. Registrierungspflicht für Interessensvertreter

- Dokumente wie E-Mails o.Ä., die im Zusammenhang mit einer kommenden Registrierungspflicht für Interessensvertreter ("Lobbyregister") stehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation bezgl. Registrierungspflicht für Interessensvertreter [#196071]
Datum
27. August 2020 08:43
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente wie E-Mails o.Ä., die im Zusammenhang mit einer kommenden Registrierungspflicht für Interessensvertreter ("Lobbyregister") stehen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196071/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Ihnen mitteilen, dass hier keine Akten zu der von Ihnen genannten Themati…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Antw: Kommunikation bezgl. Registrierungspflicht für Interessensvertreter [#196071]
Datum
28. August 2020 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Ihnen mitteilen, dass hier keine Akten zu der von Ihnen genannten Thematik geführt werden. Mit freundlichen Grüßen