Bildungs-Flatrates und Internetzugang für Schülerinnen und Schüler

Laut Pressemitteilung 276/2020 vom 13.08.2020 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung fand ein informeller Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern statt, bei dem der gemeinsame Wille geäußert wurde, "schnellstmöglich alle Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten." Am 21.08.2020 kündigte die Deutsche Telekom die Einführung einer "Bildungs-Flatrate für Schüler und Schülerinnen" in Form eines speziellen Tarifs für Schulträger und Bildungseinrichtugen an: https://www.telekom.com/de/blog/konzern/artikel/bildungs-flatrate-fuer-schueler-und-schuelerinnen-606440

Bitte senden Sie mir alle Informationen wie etwa E-Mails, Notizen, Briefe, Protokolle, in denen es um die Verwirklichung der Ziele geht, Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten, inklusive jeglicher Informationen über geplante Tarife von Telekommunikationsanbietern, die sich an Schulträger, Bildungseinrichtungen oder Schülerinnen und Schüler richten.

Dies umfasst also auch solche Informationen, in denen es um Verfahren wie beispielsweise Zerorating, Deep Package Inspection, Inhaltefilterung, die Veröffentlichung, Anzeige, Genehmigung und die Untersagung von Tarifmodellen geht, die mit diesen im Raum stehenden Bildungs-Flatrates im Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob diese Dokumente den Begriff "Bildungs-Flatrate" verwenden. Mit Informationen meine ich auch E-Mails, Kurznachrichten und Mitteilungen Dritter an die Behörde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Pressemittei…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Bildungs-Flatrates und Internetzugang für Schülerinnen und Schüler [#196107]
Datum
27. August 2020 14:58
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Pressemitteilung 276/2020 vom 13.08.2020 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung fand ein informeller Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern statt, bei dem der gemeinsame Wille geäußert wurde, "schnellstmöglich alle Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten." Am 21.08.2020 kündigte die Deutsche Telekom die Einführung einer "Bildungs-Flatrate für Schüler und Schülerinnen" in Form eines speziellen Tarifs für Schulträger und Bildungseinrichtugen an: https://www.telekom.com/de/blog/konzern/artikel/bildungs-flatrate-fuer-schueler-und-schuelerinnen-606440 Bitte senden Sie mir alle Informationen wie etwa E-Mails, Notizen, Briefe, Protokolle, in denen es um die Verwirklichung der Ziele geht, Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten, inklusive jeglicher Informationen über geplante Tarife von Telekommunikationsanbietern, die sich an Schulträger, Bildungseinrichtungen oder Schülerinnen und Schüler richten. Dies umfasst also auch solche Informationen, in denen es um Verfahren wie beispielsweise Zerorating, Deep Package Inspection, Inhaltefilterung, die Veröffentlichung, Anzeige, Genehmigung und die Untersagung von Tarifmodellen geht, die mit diesen im Raum stehenden Bildungs-Flatrates im Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob diese Dokumente den Begriff "Bildungs-Flatrate" verwenden. Mit Informationen meine ich auch E-Mails, Kurznachrichten und Mitteilungen Dritter an die Behörde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196107/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihre Anfrage Sehr [geschwärzt], herzlichen Dank für Ihre Anfrage. zunächst wichtig ist, dabei eine aktuelle Klar…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
28. August 2020 08:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], herzlichen Dank für Ihre Anfrage. zunächst wichtig ist, dabei eine aktuelle Klarstellung aufseiten der Deutschen Telekom-AG zu beachten. In einem Eigenbericht unter https://www.t-online.de/digital/computer/id_88450042/corona-krise-telekom-plant-kostenlose-datenflatrate-fuer-schueler.html wurde kolportiert, dass Schulen eine kostenlose Daten-Flatrate angeboten werden solle. Das ist falsch. Dem für das Programm zuständige Manager zufolge war das ein Kommunikationsfehler in seiner Urlaubszeit. Kostenlos ist die Anschlussgebühr, nicht aber die laufenden Kosten. Die hat die DTAG auch klargestellt unter: https://www.telekom.com/de/blog/konzern/artikel/bildungs-flatrate-fuer-schueler-und-schuelerinnen-606440 Als Ergebnis der Gespräche mit dem BMBF für das Sofortausstattungsprogramm stehen zwei Optionen im Raum 1) bereitet die DTAG einen Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen ohne Sprachtelefonie vor. Nutznießer sollen ausschließlich Schulträger / Schulen sein, die damit Schülerinnen und Schüler versorgen - also nach dem Modell des Sofortprogramms nun aber auch für alle Schulen. Als Preis sind 10 Euro / Monat geplant. Anschlussgebühren fallen nicht an. Die Telekom will das Programm zentral steuern. Ein Produktblatt ist angefügt. Der Programmverantwortliche bei der DTAG und Ansprechperson für Ihre Anfragen ist [geschwärzt] Vice President Französische Str. 33 a-c, 10117 Berlin +49 [geschwärzt] (Mobil) E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> 2) Vodafone orientiert sich an einem Kommunaltarif - ebenfalls abgewandelt als reiner Datentarif ohne Sprachtelefonie - bei Kosten von 9,99 Euro / Monat. Zum Datenvolumen gab es keine Aussagen, sondern die Frage nach den Bedarfen aus Schulseite - d.h. an die Länder. Vodafone will die Umsetzung des Programm auf Ebene seiner Regionalstruktur aufbauen. Der Programmverantwortliche bei Vodafone und Ansprechperson für Ihre Anfragen ist [geschwärzt] ENR, W, VL Public & Health Public Regional +49 [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> Vodafone GmbH,Region West, D2 Park 5, 40878 Ratingen Die Angebote solcher Tarifmodelle sind das Ergebnis einer Vereinbarung von Bund und Ländern im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms (siehe Anlage - Präambel). Sie fragen darüber hinaus nach der Anbindung von Schulen an das schnelle Internet. Die Anbindung von Schulen, die Systembetreuung und Wartung schulischer Netze und die sich daraus ergebende Aufgabe der Betreuung von Computern und Tablets etc. ist nach der gesetzlichen Schullastenverteilung eine kommunale Aufgabe, deren Kosten durch die Sachkostenbeiträge des Landes abgegolten sind. Die Zuständigkeit für die Versorgung mit Breitband obliegt dem Innenministerium. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Diese Antwort entspricht einer üblichen Antwort auf eine Bürgeranfrage. Sollten Sie tatsächlich eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) stellen wollen, bitte ich um entsprechende Nachricht. Die Zusammenstellung den ansonsten von Ihnen gewünschten Informationen (Protokolle etc.) würde nach 19.2.3 der Verordnung des Kultusministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Kultusministeriums mit zwischen 200 und 500 Euro (nach Aufwand) in Rechnung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
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AW: Ihre Anfrage [#196107] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführliche und vor allem zügige Bea…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#196107]
Datum
28. August 2020 09:31
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführliche und vor allem zügige Beantwortung meiner Anfrage sowie die Gebührenauskunft. Bzgl. des Antrags auf Aktenauskunft melde ich mich ggf. noch einmal, wenn ich weiterführende Informationen benötige. Können Sie mir bereits beantworten, wie bei dem geplanten Tarif der Telekom sichergestellt wird, dass nur Bildungsangebote abrufbar sind, also ob diese Einstellung seitens der Telekom als Netzwerkbetreiber vorgenommen wird, oder ob der Aufruf anderer Inhalte als der Bildungsangebote auf dem Endgerät der Schüler*innen technisch unterbunden wird? Gilt diese Einschränkung dann auch, wenn die Schüler*innen dasselbe Endgerät nicht über den Telekom-Tarif, sondern etwa über ein WLAN nutzen? Ich habe diese Frage auch an den Ansprechpartner der Telekom gerichtet. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196107/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
AW: Ihre Anfrage [#196107] Guten Morgen, diese Frage treibt mich auch um. In der nächsten Zeit soll es ein Arbeit…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#196107]
Datum
28. August 2020 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen, diese Frage treibt mich auch um. In der nächsten Zeit soll es ein Arbeitstreffen mit den Telekommunikationsanbietern geben. Es ist ja zu erwarten, dass die Schulträger keinesfalls einheitliche Definitionen der "Bildungsangebote" im Internet haben. Wir tun uns ja schon schwer damit, zu definieren, inwieweit Youtube eine Bildungsplattform ist (Jane-Heart-Report: e-Learning-Plattform Nr. 1), weil ja absehbar ist, dass dann die Bildungsfalt auch eine Unterhaltungsflat wird. Viele Grüße