Bildungs-Flatrates und Internetzugang für Schülerinnen und Schüler

Laut Pressemitteilung 276/2020 vom 13.08.2020 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung fand ein informeller Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern statt, bei dem der gemeinsame Wille geäußert wurde, "schnellstmöglich alle Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten." Am 21.08.2020 kündigte die Deutsche Telekom die Einführung einer "Bildungs-Flatrate für Schüler und Schülerinnen" in Form eines speziellen Tarifs für Schulträger und Bildungseinrichtugen an: https://www.telekom.com/de/blog/konzern/artikel/bildungs-flatrate-fuer-schueler-und-schuelerinnen-606440

Bitte senden Sie mir alle Informationen wie etwa E-Mails, Notizen, Briefe, Protokolle, in denen es um die Verwirklichung der Ziele geht, Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten, inklusive jeglicher Informationen über geplante Tarife von Telekommunikationsanbietern, die sich an Schulträger, Bildungseinrichtungen oder Schülerinnen und Schüler richten.

Dies umfasst also auch solche Informationen, in denen es um Verfahren wie beispielsweise Zerorating, Deep Package Inspection, Inhaltefilterung, die Veröffentlichung, Anzeige, Genehmigung und die Untersagung von Tarifmodellen geht, die mit diesen im Raum stehenden Bildungs-Flatrates im Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob diese Dokumente den Begriff "Bildungs-Flatrate" verwenden. Mit Informationen meine ich auch E-Mails, Kurznachrichten und Mitteilungen Dritter an die Behörde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Pressemitteilun…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bildungs-Flatrates und Internetzugang für Schülerinnen und Schüler [#196114]
Datum
27. August 2020 15:08
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Pressemitteilung 276/2020 vom 13.08.2020 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung fand ein informeller Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern statt, bei dem der gemeinsame Wille geäußert wurde, "schnellstmöglich alle Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten." Am 21.08.2020 kündigte die Deutsche Telekom die Einführung einer "Bildungs-Flatrate für Schüler und Schülerinnen" in Form eines speziellen Tarifs für Schulträger und Bildungseinrichtugen an: https://www.telekom.com/de/blog/konzern/artikel/bildungs-flatrate-fuer-schueler-und-schuelerinnen-606440 Bitte senden Sie mir alle Informationen wie etwa E-Mails, Notizen, Briefe, Protokolle, in denen es um die Verwirklichung der Ziele geht, Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten, inklusive jeglicher Informationen über geplante Tarife von Telekommunikationsanbietern, die sich an Schulträger, Bildungseinrichtungen oder Schülerinnen und Schüler richten. Dies umfasst also auch solche Informationen, in denen es um Verfahren wie beispielsweise Zerorating, Deep Package Inspection, Inhaltefilterung, die Veröffentlichung, Anzeige, Genehmigung und die Untersagung von Tarifmodellen geht, die mit diesen im Raum stehenden Bildungs-Flatrates im Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob diese Dokumente den Begriff "Bildungs-Flatrate" verwenden. Mit Informationen meine ich auch E-Mails, Kurznachrichten und Mitteilungen Dritter an die Behörde.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196114/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bitte ich um Nachsicht, dass aufgrund einer Vielzahl fristgebundener Angele…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
WG: [EXTERN] Bildungs-Flatrates und Internetzugang für Schülerinnen und Schüler [#196114]
Datum
15. Oktober 2020 18:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bitte ich um Nachsicht, dass aufgrund einer Vielzahl fristgebundener Angelegenheiten, die ihre Ursache in den besonderen Herausforderungen unserer Zeit haben, eine etwas verspätete Antwort erfolgt. Ihrem Antrag ("fragdenstaat.de" [#196114]) gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, auf Einsicht in die "E-Mails, Notizen, Briefe, Protokolle, in denen es um die Verwirklichung der Ziele geht, Schulen in der erforderlichen Weise an das schnelle Internet anzuschließen, Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen und Lehrer mit Endgeräten auszustatten, inklusive jeglicher Information über geplante Tarife von Telekommunikationsanbietern, die sich an Schulträger, Bildungseinrichtungen oder Schülerinnen und Schüler richten" kann unsererseits leider nur teilweise entsprochen werden. Dies fußt teilweise darauf, dass dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein keine Informationen vorliegen (siehe § 9 Abs. 2 Nr.3 IZG-SH) und teilweise darauf, dass erbetene Informationen sich auf interne Mitteilungen der informationspflichtigen Stelle beziehen, deren Geheimhaltung zum Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses erforderlich ist, (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 IZG-SH) und/oder sich auf die Zugänglichmachung noch nicht abgeschlossener Schriftstücke beziehen (§ 9 Abs. 2 Nr. 4, 1. Var. IZG-SH). Im Einzelnen gilt Folgendes: 1. Was die Anbindung der schleswig-holsteinischen Schulen an das schnelle Internet angeht, so erfolgt diese durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, das umfangreiche Informationen dazu im Internet bereitstellt. Ich erfülle Ihr Informationszugangsbegehren daher insoweit und erlaube mir, Sie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 IZG-SH auf folgenden Link zu verweisen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/La…). Ich gehe davon aus, dass die umfangreichen und aktuellen Informationen, die unter diesem Link abrufbar sind, Ihr Informationsinteresse bereits befriedigen und habe daher keine - ggf. auch kostenauslösende - Weiterleitung an das MELUND vorgenommen. Bitte wenden Sie sich mit etwaigen dennoch offenbleibenden Fragen zu diesem Thema selbst dorthin. 2. Die Thematik von Internetzugängen für Schülerinnen und Schüler zu Bildungszwecken wurde bisher lediglich im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Ländern und dem Bund in der Fach-AG zum DigitalPakt Schule angesprochen. Das Land Schleswig-Holstein signalisierte Interesse an einem Informationsaustausch, welcher initiiert durch den Bund mit Providern geführt werden soll. Umfassende Informationen hat das Land Schleswig-Holstein noch nicht erhalten, sodass es sich insgesamt um einen laufenden behördlichen Entscheidungsprozess, bei dem sich das Bekanntgabe-Interesse bis zu seinem Abschluss nicht gegenüber dem Erfordernis vertraulicher Verhandlungen durchzusetzen vermag. Dies dient dem Schutz verwaltungsinterner Abläufe und soll die Effektivität des Verwaltungshandelns sicherstellen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein selbst hat zudem weder Verhandlungen mit Mobilfunkprovidern geführt noch Absprachen bezüglich "Bildungs-Flatrates und Internetzugang für Schülerinnen und Schüler" getroffen. 3. Hinsichtlich der Geräteausstattung von Lehrkräften läuft der behördliche Entscheidungsprozess zur Umsetzung des Vorhabens ebenfalls noch, so dass § 9 Abs. 2 Nr. 2 IZG-SH einschlägig ist. Ein erster Entwurf einer entsprechenden Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt liegt dem Land Schleswig-Holstein vor, der zwischen den Ländern untereinander sowie zwischen den Ländern und dem Bund noch zu erörtern und zu verhandeln sein wird. Auch insoweit setzt sich bei Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls das Erfordernis einer einstweilen vertraulichen Behandlung gegen das Bekanntgabe-Interesse durch. Mit freundlichen Grüßen