Waffen, die mit tieffrequentem Schall / elektromagnetischer Strahlung munitioniert werden: Grenzwerte

Vorschriften / Gesetze, in denen Grenzwerte zur Kontrolle der o.g. neuen Waffengattung festgelegt sind. Es geht dabei um Waffen, die mit tieffrequentem Schall / elektromagnetische Strahlung munitioniert werden und die seit 2003 im bundesdeutschen Waffengesetz erfasst sind.

Tieffrequenter Schall / elektromagnetische Strahlung sind Umweltfaktoren, die durch Wände dringen, unbemerkt zum Tragen kommen und die bei entsprechender Intensität tödlich wirken können. Grenzwerte dürften die wichtigste Voraussetzung zur Kontrolle solcher neuen Umweltwaffen sein.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz bezieht sich leider nur auf Anlagen der Telekommunikation und der Energieerzeugung, nicht aber auf Waffen.

Ergebnis der Anfrage

Frage: Gibt es Vorschriften/Gesetzen, in denen Grenzwerte zur Kontrolle von Waffen, die mit tieffrequentem Schall/elektromagnetischer Strahlung munitioniert werden, festgelegt sind?

Antwort: "Grenzwerte zur Kontrolle der genannten Waffen sind nicht festgelegt."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorschriften / Gese…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Waffen, die mit tieffrequentem Schall / elektromagnetischer Strahlung munitioniert werden: Grenzwerte [#196117]
Datum
27. August 2020 15:16
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorschriften / Gesetze, in denen Grenzwerte zur Kontrolle der o.g. neuen Waffengattung festgelegt sind. Es geht dabei um Waffen, die mit tieffrequentem Schall / elektromagnetische Strahlung munitioniert werden und die seit 2003 im bundesdeutschen Waffengesetz erfasst sind. Tieffrequenter Schall / elektromagnetische Strahlung sind Umweltfaktoren, die durch Wände dringen, unbemerkt zum Tragen kommen und die bei entsprechender Intensität tödlich wirken können. Grenzwerte dürften die wichtigste Voraussetzung zur Kontrolle solcher neuen Umweltwaffen sein. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz bezieht sich leider nur auf Anlagen der Telekommunikation und der Energieerzeugung, nicht aber auf Waffen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196117/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz, Waffen mit tieffrequentem Schall mit E-Mailvom27. August 2020 haben Sie beim Bundesmi…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz, Waffen mit tieffrequentem Schall
Datum
14. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
mit E-Mailvom27. August 2020 haben Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsf reiheitsgesetzes (IFG) um Zusendung von Vorschriften/Gesetzen gebeten, in denen Grenzwerte zur Kontrolle von Waffen, die mit tieffrequentem Schatt/elektromagnetischer Strahlung munitioniert werden, festgelegt sind. Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Sämtliche hier vorhandenen Erkenntnisse bezügtich Ihrer Anfragen vom l-2. Februar 2020 und 18. August 2020 zu den von Ihnen genannten Waffen wurden Ihnen mit den Bescheiden vom 27 . Februar 2020 (Az.:13002/4#2287) und 18. August 2020 (gteiches Aktenzeichen) übermittett. Grenzwerte zur Kontrolle der genannten Waffen sind nicht festgetegt. M it freundlichen Grüßen