Auflagen zur Einrichtung der Möglichkeit, aus einem Fahrzeug heraus Ware entgegenzunehmen

Alle Ihnen vorliegende Unterlagen und Informationen, die Auskunft darüber geben, welche Auflagen den Betreiber*innen von bspw. Fastfood-Restaurants und Baumärkten zur Einrichtung der Möglichkeit, Ware durch und während einer Anfahrt mit Fahrzeugen entgegenzunehmen, gemacht werden oder wurden ("Mc Drive", "Drive-In", "Drive-In-Arena"). Ich bitte insbesondere auf solche Auflagen einzugehen, die es den Betreiber*innen verbieten oder erschweren, ein solches Angebot auch Radfahrer*innen anzubieten. Dass diese existieren ist der lokalen Presse bspw. hier zu entnehmen:
https://www.express.de/koeln/gaeste-wunsch-in-koeln-erfuellt-mcdonald-s-reagiert-mit-neuem-service-auf-mega-boom-37239196

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    28. August 2020
  • Frist
    30. September 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
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Betreff
Auflagen zur Einrichtung der Möglichkeit, aus einem Fahrzeug heraus Ware entgegenzunehmen [#196200]
Datum
28. August 2020 15:41
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Ihnen vorliegende Unterlagen und Informationen, die Auskunft darüber geben, welche Auflagen den Betreiber*innen von bspw. Fastfood-Restaurants und Baumärkten zur Einrichtung der Möglichkeit, Ware durch und während einer Anfahrt mit Fahrzeugen entgegenzunehmen, gemacht werden oder wurden ("Mc Drive", "Drive-In", "Drive-In-Arena"). Ich bitte insbesondere auf solche Auflagen einzugehen, die es den Betreiber*innen verbieten oder erschweren, ein solches Angebot auch Radfahrer*innen anzubieten. Dass diese existieren ist der lokalen Presse bspw. hier zu entnehmen: https://www.express.de/koeln/gaeste-wunsch-in-koeln-erfuellt-mcdonald-s-reagiert-mit-neuem-service-auf-mega-boom-37239196
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196200/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
28. August 2020 15:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#196200] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflag…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#196200]
Datum
6. Februar 2021 15:28
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflagen zur Einrichtung der Möglichkeit, aus einem Fahrzeug heraus Ware entgegenzunehmen“ vom 28.08.2020 (#196200) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 130 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196200/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
6. Februar 2021 15:28
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
AW: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage hat be…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200]
Datum
10. Februar 2021 11:53
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage hat bei der Suche nach einem für Ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiter noch zu keinem Erfolg geführt! Der Grund hierfür ist unter anderem, dass aus Ihrer Mail nicht hervor geht, was Ihre eigentliche Frage ist. Ich möchte Sie deshalb hiermit höflichst bitten, noch einmal ausführlich zu schildern, um was es Ihnen genau geht. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200] Hallo Antragsteller/in ich bitte in meiner ursprü…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200]
Datum
2. Mai 2021 10:12
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in ich bitte in meiner ursprünglichen Mail um die Übermittlung von Informationen aus denen hervorgeht, welche Auflagen den Betreiber*innen von bspw. Fastfood-Restaurants und Baumärkten zur Einrichtung der Möglichkeit, Ware durch und während einer Anfahrt mit Fahrzeugen entgegenzunehmen, gemacht werden oder wurden ("Mc Drive", "Drive-In", "Drive-In-Arena"). Dass die Stadt den geannten Betreibern Auflagen macht ist der lokalen Presse bspw. hier zu entnehmen: https://www.express.de/koeln/gaeste-wunsch-in-koeln-erfuellt-mcdonald-s-reagiert-mit-neuem-service-auf-mega-boom-37239196 Dort heißt es: „Gerade in den Wochen des Lockdowns, während McDonald’s seine Restaurants vorwiegend über den McDrive betrieben hat, wandten sich viele Fahrradfahrer mit dem Wunsch an das Unternehmen, durch den McDrive radeln zu dürfen”, heißt es von Seiten des Unternehmens. Aufgrund von amtlichen Auflagen ist das aber nicht möglich. Ich möchte also in Erfahrung bringen, um welche amtlichen Auflagen es sich handelt. Beste Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196200/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informations…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200]
Datum
18. Januar 2022 22:27
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflagen zur Einrichtung der Möglichkeit, aus einem Fahrzeug heraus Ware entgegenzunehmen“ vom 28.08.2020 (#196200) wurde noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196200/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
WG: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200] -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragstell…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
WG: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200]
Datum
19. Januar 2022 06:55
Status
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2022 22:28 An: Schier, Andrea <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflagen zur Einrichtung der Möglichkeit, aus einem Fahrzeug heraus Ware entgegenzunehmen“ vom 28.08.2020 (#196200) wurde noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informat…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
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Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200]
Datum
18. Mai 2022 22:30
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflagen zur Einrichtung der Möglichkeit, aus einem Fahrzeug heraus Ware entgegenzunehmen“ vom 28.08.2020 (#196200) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 596 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
18. Mai 2022 22:30
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200] Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe m…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200]
Datum
30. Juni 2022 15:07
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre o.g. Anfrage, die erst Anfang Juni beim Bauaufsichtsamt der Stadt Köln eingegangen ist. Da das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist, bitte ich Sie um die Mitteilung einer konkreten Adresse, auf die sich Ihre Anfrage bezieht. Erst dann kann eine Prüfung Ihrer Rechtsposition und der Anfrage selbst erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200]
Sehr << Anrede >> solche Angebote gib…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200]
Datum
4. Juli 2022 14:19
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> solche Angebote gibt es bspw. an den unten genannten Orten (alles Fast-Food-Restaurants oder Baumärkte im Stadtgebiet). Ich bin jedoch auch und insbesondere daran interessiert festzustellen, ob solche Auflagen vielleicht grundsätzlich gemacht werden, also als Standardauflage im Rahmen der Genehmigung des Betriebes von Drive-In-Angeboten. Es geht mir darum, die Aussage aus dem in meiner initalen Nachricht verlinkten Nachrichtenbeitrag des Express zu verifizieren, die da lautete: „Gerade in den Wochen des Lockdowns, während McDonald’s seine Restaurants vorwiegend über den McDrive betrieben hat, wandten sich viele Fahrradfahrer mit dem Wunsch an das Unternehmen, durch den McDrive radeln zu dürfen”, heißt es von Seiten des Unternehmens. Aufgrund von amtlichen Auflagen ist das aber nicht möglich." Ich hoffe, dass meine Erläuterungen helfen, Ihren Aufwand für diese Anfrage so gering wie möglich zu halten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Die Liste: Venloer Str. 624, 50827 Köln Theodor-Heuss-Straße 80-86, 51149 Köln Koblenzer Str. 2-4, 50968 Köln Ehrenfeldgürtel 1, 50823 Köln Istanbulstraße 20, 51103 Köln Aachener Str. 752, 50933 Köln Kölner Str. 111, 50859 Köln Dürener Str. 433, 50858 Köln Rolshover Str. 380, 51105 Köln Frankfurter Str. 236, 51065 Köln Mülheimer Zubringer 142, 51063 Köln Amsterdamer Str. 236, 50735 Köln
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informations…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200]
Datum
28. September 2022 23:43
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflagen zur Einrichtung der Möglichkeit, aus einem Fahrzeug heraus Ware entgegenzunehmen“ vom 28.08.2020 (#196200) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Ihre Informationsanfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu den Grundstücken: Koblenzer Str. 2-4 und Amsterda…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Ihre Informationsanfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu den Grundstücken: Koblenzer Str. 2-4 und Amsterdamer Str. 236.
Datum
29. September 2022 11:21
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer E-Mail vom 04.07.2022 haben Sie insgesamt 12 Grundstücke genannt, die für Ihre Informationsanfrage "Auflagen zur Einrichtung der Möglichkeit, aus einem Fahrzeug heraus Ware entgegenzunehmen" in Betracht kommen. Wie Sie der unten stehenden Signatur entnehmen können, werden von hier aus nur die Grundstücke hinsichtlich der begehrten Informationen überprüft, die in den Stadtbezirken Innenstadt, Rodenkirchen und Nippes liegen. Diese wären hier Koblenzer Str. 2-4 in Köln-Bayenthal und Amsterdamer Str. 236 in Köln-Niehl . Daher wurde Ihre Anfrage, die Grundstücke in anderen Stadtbezirken betrifft, an die dafür zuständigen Fachbereiche weitergeleitet. Für die von Ihnen gewünschte Bereitstellung von Unterlagen nach dem IFG NRW müssen zu den jeweiligen oben genannten Grundstücken umfassendes Aktenmaterial gesichtet werden hinsichtlich von Auflagen in Baugenehmigungen zum unten geschilderten Sachverhalt. In diesem Fall ist die Informationsgewährung gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem betriebenen Verwaltungsaufwand sowie der Anzahl der Kopien, die Ihnen im Rahmen des Informationsverfahrens bereitgestellt werden. Die Gebühr wird mindestens 80,00 Euro pro Grundstück betragen. Ich bitte zu beachten, dass die genaue Gebührenhöhe pro Grundstück erst nach einer oben genannten Sichtung des Aktenmaterials und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand feststehen kann. Bevor eine Prüfung und Auswertung des Aktenmaterials im Rahmen Ihres Informationsbegehrens für die oben genannten Grundstücke erfolgen kann, bitte ich Sie sich für die Zahlung der Gebühren stark zu sagen. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
AW: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200] Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200]
Datum
29. September 2022 12:38
Status
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer E-Mail vom 04.07.2022 haben Sie insgesamt 12 Grundstücke genannt, die für die u.g. Informationsanfrage „Auflagen zur Einrichtung der Möglichkeit, aus einem Fahrzeug heraus Ware entgegenzunehmen“ in Betracht kommen. Wie Sie der u.g. Signatur entnehmen könne, werden von hier aus nur die Grundstücke hinsichtlich der begehrten Informationen überprüft, die in den Stadtbezirken Lindenthal, Ehrenfeld und Chorweiler liegen. Diese wären hier Venloer Str. 624, Ehrenfeldgürtel 1, Aachener Str. 752, Kölner Str. 111 und Dürener Str. 433. Daher wurde Ihre Anfrage, die Grundstücke in anderen Stadtbezirken betrifft, an die dafür zuständigen Fachbereiche weitergeleitet. Für die von Ihnen gewünschte Bereitstellung von Unterlagen nach dem IFG NRW müssen zu den jeweiligen o.g. Grundstücken umfassendes Aktenmaterial hinsichtlich von Auflagen in Baugenehmigungen zum unten geschilderten Sachverhalt gesichtet werden. In diesem Fall ist die Informationsgewährung gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem betriebenen Verwaltungsaufwand sowie der Anzahl der Kopien, die Ihnen im Rahmen des Informationsverfahrens bereitgestellt werden. Die Gebühr wird mindestens 80,00 Euro pro Grundstück betragen. Ich bitte zu beachten, dass die genaue Gebührenhöhe pro Grundstück erst nach einer o.g. Sichtung des Aktenmaterials und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand feststehen kann. Bevor eine Prüfung und Auswertung des Aktenmaterials im Rahmen Ihres Informationsbegehrens für die o.g. Grundstücke erfolgen kann, bitte ich Sie sich für die Zahlung der Gebühren stark zu sagen. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
WG: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200] Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
WG: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200]
Datum
29. September 2022 12:39
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund eines Zustellungsfehlers, den ich zu entschuldigen bitte, hier meine Nachricht erneut. Etwaige Rückmeldungen Ihrerseits bitte ich an das E-Mail Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200] Sehr << Anrede >> vielen Dank für…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
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Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200]
Datum
16. Januar 2023 11:31
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antworten. Ich möchten kurz den Hintergrund meiner Anfrage konkretisieren: Mir geht es darum nachvollziehen zu können, worauf sich die Aussage der Fastfood-Kette im in meiner initialen Anfrage verlinkten Presseartikel stützt, wonach Radfahrende im Drive-In nur deshalb nicht bedient werden dürfen, weil die Stadt es dem Betreiber verbiete. Um einzelne Akten ging es mir nie, die genannten Adressen waren Beispiele. Sofern sich also Gebühren aus der ganz konkreten Aktensichtung ergeben, bitte ich zunächst zu prüfen inwieweit es ggf. Allgemeinverfügungen o.ä. über den Einzelfall hinaus wirkende Verlautbarungen der Stadt gibt, die zu dieser Aussage geführt haben können, ohne Rücksicht darauf ob diese Wirkung gegenüber Antragstellern entfalten, oder nur innerhalb der Behörde wirken und die Bearbeitenden von Bauanträgen binden oder zu einem Verhalten anhalten. Insoweit erweitere ich meine ursprüngliche Anfrage hiermit um solche allgemeingültigen Unterlagen. Außerdem bitte ich Sie freundlich um wohlwollende Prüfung und konstruktive Vorschläge zu Möglichkeiten, die Anfrage so zu ändern, dass sie als einfache Anfrage iSd IFG qualifiziert. Vielleicht reicht es ja dazu schon aus, dass ich nicht, wie geschehen, praktisch 'alle Auflagen' an Betreiber anfrage und nur insbesondere diejenigen die Radfahrende betreffen, sondern nur nach letzteren frage? Vielleicht werden ja auch Anfragen von Interessenverbänden und Anbietern von Presseerzeugnissen anders (also gebührenfrei, bspw als Pressenanfrage) behandelt? In dem Fall würde ich versuchen, die Anfrage vom lokalen ADFC verfolgen zu lassen und dort die Verwertung in einem Artikel anregen. Sollte das alles nichts helfen, bitte ich Sie vor dem Hintergrund Ihrer Erfahrung durch den beruflichen Umgang mit Bauakten um Ihre Einschätzung, welche der genannten Adressen Ihrer professonellen Meinung nach den größten Erfolg verspricht, eine Auflage zu enthalten bzw. daran abzulesen, dass es solche Auflagen eben nicht gibt. Denn es steht für mich leider außer Frage, selbst 80€ pro Akte aufzutreiben. Vielen Dank für Ihre Einschätzung und Rückmeldung << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 196200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196200/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200] Sehr << Anrede >> vielen Dank für…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200]
Datum
16. Januar 2023 11:32
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antworten. Ich möchten kurz den Hintergrund meiner Anfrage konkretisieren: Mir geht es darum nachvollziehen zu können, worauf sich die Aussage der Fastfood-Kette im in meiner initialen Anfrage verlinkten Presseartikel stützt, wonach Radfahrende im Drive-In nur deshalb nicht bedient werden dürfen, weil die Stadt es dem Betreiber verbiete. Um einzelne Akten ging es mir nie, die genannten Adressen waren Beispiele. Sofern sich also Gebühren aus der ganz konkreten Aktensichtung ergeben, bitte ich zunächst zu prüfen inwieweit es ggf. Allgemeinverfügungen o.ä. über den Einzelfall hinaus wirkende Verlautbarungen der Stadt gibt, die zu dieser Aussage geführt haben können, ohne Rücksicht darauf ob diese Wirkung gegenüber Antragstellern entfalten, oder nur innerhalb der Behörde wirken und die Bearbeitenden von Bauanträgen binden oder zu einem Verhalten anhalten. Insoweit erweitere ich meine ursprüngliche Anfrage hiermit um solche allgemeingültigen Unterlagen. Außerdem bitte ich Sie freundlich um wohlwollende Prüfung und konstruktive Vorschläge zu Möglichkeiten, die Anfrage so zu ändern, dass sie als einfache Anfrage iSd IFG qualifiziert. Vielleicht reicht es ja dazu schon aus, dass ich nicht, wie geschehen, praktisch 'alle Auflagen' an Betreiber anfrage und nur insbesondere diejenigen die Radfahrende betreffen, sondern nur nach letzteren frage? Vielleicht werden ja auch Anfragen von Interessenverbänden und Anbietern von Presseerzeugnissen anders (also gebührenfrei, bspw als Pressenanfrage) behandelt? In dem Fall würde ich versuchen, die Anfrage vom lokalen ADFC verfolgen zu lassen und dort die Verwertung in einem Artikel anregen. Sollte das alles nichts helfen, bitte ich Sie vor dem Hintergrund Ihrer Erfahrung durch den beruflichen Umgang mit Bauakten um Ihre Einschätzung, welche der genannten Adressen Ihrer professonellen Meinung nach den größten Erfolg verspricht, eine Auflage zu enthalten bzw. daran abzulesen, dass es solche Auflagen eben nicht gibt. Denn es steht für mich leider außer Frage, selbst 80€ pro Akte aufzutreiben. Vielen Dank für Ihre Einschätzung und Rückmeldung << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 196200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196200/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200] Sehr << Anrede >> vielen Dank für…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200]
Datum
16. Januar 2023 12:00
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antworten. Ich möchten kurz den Hintergrund meiner Anfrage konkretisieren: Mir geht es darum nachvollziehen zu können, worauf sich die Aussage der Fastfood-Kette im in meiner initialen Anfrage verlinkten Presseartikel stützt, wonach Radfahrende im Drive-In nur deshalb nicht bedient werden dürfen, weil die Stadt es dem Betreiber verbiete. Um einzelne Akten ging es mir nie, die genannten Adressen waren Beispiele. Sofern sich also Gebühren aus der ganz konkreten Aktensichtung ergeben, bitte ich zunächst zu prüfen inwieweit es ggf. Allgemeinverfügungen o.ä. über den Einzelfall hinaus wirkende Verlautbarungen der Stadt gibt, die zu dieser Aussage geführt haben können, ohne Rücksicht darauf ob diese Wirkung gegenüber Antragstellern entfalten, oder nur innerhalb der Behörde wirken und die Bearbeitenden von Bauanträgen binden oder zu einem Verhalten anhalten. Insoweit erweitere ich meine ursprüngliche Anfrage hiermit um solche allgemeingültigen Unterlagen. Außerdem bitte ich Sie freundlich um wohlwollende Prüfung und konstruktive Vorschläge zu Möglichkeiten, die Anfrage so zu ändern, dass sie als einfache Anfrage iSd IFG qualifiziert. Vielleicht reicht es ja dazu schon aus, dass ich nicht, wie geschehen, praktisch 'alle Auflagen' an Betreiber anfrage und nur insbesondere diejenigen die Radfahrende betreffen, sondern nur nach letzteren frage? Vielleicht werden ja auch Anfragen von Interessenverbänden und Anbietern von Presseerzeugnissen anders (also gebührenfrei, bspw als Pressenanfrage) behandelt? In dem Fall würde ich versuchen, die Anfrage vom lokalen ADFC verfolgen zu lassen und dort die Verwertung in einem Artikel anregen. Sollte das alles nichts helfen, bitte ich Sie vor dem Hintergrund Ihrer Erfahrung durch den beruflichen Umgang mit Bauakten um Ihre Einschätzung, welche der genannten Adressen Ihrer professonellen Meinung nach den größten Erfolg verspricht, eine Auflage zu enthalten bzw. daran abzulesen, dass es solche Auflagen eben nicht gibt. Denn es steht für mich leider außer Frage, selbst 80€ pro Akte aufzutreiben. Vielen Dank für Ihre Einschätzung und Rückmeldung << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 196200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196200/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
AW: WG: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200] Sehr << Antragsteller:in >> mit I…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsanfrage; Eingangsbestätigung [#196200]
Datum
25. Januar 2023 14:43
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 16.01.2023 haben Sie Ihre Informationsanfrage „Auflagen zur Einrichtung der Möglichkeit, aus einem Fahrzeug heraus Ware entgegenzunehmen“ vom 04.07.2022 konkretisiert. Sie baten um eine Überprüfung, ob und inwieweit es ggf. Allgemeinverfügungen o.ä. über den Einzelfall hinaus wirkende Verlautbarungen der Stadt Köln gibt, die zu der Aussage geführt haben, dass die Betreiber von Fastfood-Ketten Radfahrende nicht im Drive-In bedienen dürfen. Dabei baten Sie um eine Übersendung aller durch die Stadt Köln beschlossenen Auflagen die es Fastfood-Ketten verbietet Radfahrende im Drive-In zu bedienen. Zudem führten Sie aus, dass die von Ihnen in Ihrer Anfrage vom 04.07.2022 genannten Grundstücke lediglich als Beispiele für Ihre Anfrage dienten. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass Ihre so konkreten Fragen zu der vorgenannten Thematik eine Erarbeitung von Informationen darstellt, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben. Die Behörde gibt lediglich Auskunft über vorhandene Informationen und ist nicht dazu verpflichtet Informationen zu beschaffen, zu erarbeiten oder zu konstruieren. Zudem weise ich Sie darauf hin, dass das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist. Das bedeutet, dass die Zuordnung und Bearbeitung eines jeweiligen Anliegens im Bauaufsichtsamt anhand von Grundstücksbezeichnungen erfolgt. Eine allgemeine Prüfung aller bestehenden Bauakten hinsichtlich Ihres Begehrens kann durch das Bauaufsichtsamt daher nicht erfolgen. Es kann auch keine Einschätzung durch das Bauaufsichtsamt getroffen werden, welche der von Ihnen zuvor genannten Grundstücke Unterlagen zu Ihrem konkreten Begehren aufweisen. Dies kann ausschließlich durch eine umfassende Aktenrecherche ausfindig gemacht werden. Wenn Sie eine solche Aktenrecherche im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen weiterhin begehren, bitte ich Sie darum mir mitzuteilen, zu welchen Grundstücken aus den Stadtbezirken Lindenthal, Ehrenfeld und Chorweiler eine Auswertung der Akten hinsichtlich Ihres Begehrens erfolgen soll. Zudem bitte ich Sie sich für die Zahlung der anfallenden Gebühren stark zu sagen. Zuletzt weise ich Sie darauf hin, dass durch das Bauaufsichtsamt keine Priorisierung von Anfragen erfolgt die durch Interessenverbände und Anbieter von Presseerzeugnissen gestellt werden. Auch eine Gebührenfreistellung erfolgt bei diesen Anfragen nicht. Eine Anfrage durch den lokalen ADFC würde dementsprechend eine gleichlautende Antwort durch das Bauaufsichtsamt erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Amt für Verkehrsmanagement Köln
Ihre Informationsanfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Ihre Informationsanfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
25. Januar 2023 15:03
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 16.01.2023 haben Sie Ihre Informationsanfrage "Auflagen zur Einrichtung der Möglichkeit, aus einem Fahrzeug heraus Ware entgegenzunehmen" vom 04.07.2022 konkretisiert. Sie baten um eine Überprüfung, ob und inwieweit es ggf. Allgemeinverfügungen o.ä. über den Einzelfall hinaus wirkende Verlautbarungen der Stadt Köln gibt, die zu der Aussage geführt haben, dass die Betreiber von Fastfood-Ketten Radfahrende nicht im Drive-In bedienen dürfen. Dabei baten Sie um eine Übersendung aller durch die Stadt Köln beschlossenen Auflagen die es Fastfood-Ketten verbietet Radfahrende im Drive-In zu bedienen. Zudem führten Sie aus, dass die von Ihnen in Ihrer Anfrage vom 04.07.2022 genannten Grundstücke lediglich als Beispiele für Ihre Anfrage dienten. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass Ihre so konkreten Fragen zu der vorgenannten Thematik eine Erarbeitung von Informationen darstellt, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben. Die Behörde gibt lediglich Auskunft über vorhandene Informationen und ist nicht dazu verpflichtet Informationen zu beschaffen, zu erarbeiten oder zu konstruieren. Zudem weise ich Sie darauf hin, dass das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist. Das bedeutet, dass die Zuordnung und Bearbeitung eines jeweiligen Anliegens im Bauaufsichtsamt anhand von Grundstücksbezeichnungen erfolgt. Eine allgemeine Prüfung aller bestehenden Bauakten hinsichtlich Ihres Begehrens kann durch das Bauaufsichtsamt daher nicht erfolgen. Es kann auch keine Einschätzung durch das Bauaufsichtsamt getroffen werden, welche der von Ihnen zuvor genannten Grundstücke Unterlagen zu Ihrem konkreten Begehren aufweisen. Dies kann ausschließlich durch eine umfassende Aktenrecherche ausfindig gemacht werden. Wenn Sie eine solche Aktenrecherche im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen weiterhin begehren, bitte ich Sie darum mir mitzuteilen, zu welchen Grundstücken aus den Stadtbezirken Innenstadt, Rodenkirchen und Nippes eine Auswertung der Akten hinsichtlich Ihres Begehrens erfolgen soll. Zudem bitte ich Sie sich für die Zahlung der anfallenden Gebühren stark zu sagen. Zuletzt weise ich Sie darauf hin, dass durch das Bauaufsichtsamt keine Priorisierung von Anfragen erfolgt die durch Interessenverbände und Anbieter von Presseerzeugnissen gestellt werden. Auch eine Gebührenfreistellung erfolgt bei diesen Anfragen nicht. Eine Anfrage durch den lokalen ADFC würde dementsprechend eine gleichlautende Antwort durch das Bauaufsichtsamt erhalten. Mit freundlichen Grüßen