Breitband-Internetanschlüsse an öffentlichen Bildungseinrichtungen

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Eine Liste mit allen öffentlichen Bildungseinrichtungen, jeweils mit der Angabe, ob diese über einen Breitband-Internetanschluss verfügen, über welche Bandbreite diese Anschlüsse verfügen, von welchem Anbieter diese Anschlüsse betrieben werden und welche Kosten für die Nutzung des Anschlusses anfallen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. August 2020
  • Frist
    28. September 2020
  • 0 Follower:innen
Nils Ziegfeld
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste mit…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
Nils Ziegfeld
Betreff
Breitband-Internetanschlüsse an öffentlichen Bildungseinrichtungen [#196262]
Datum
29. August 2020 17:33
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste mit allen öffentlichen Bildungseinrichtungen, jeweils mit der Angabe, ob diese über einen Breitband-Internetanschluss verfügen, über welche Bandbreite diese Anschlüsse verfügen, von welchem Anbieter diese Anschlüsse betrieben werden und welche Kosten für die Nutzung des Anschlusses anfallen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nils Ziegfeld Anfragenr: 196262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196262/ Postanschrift Nils Ziegfeld << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nils Ziegfeld

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Karlsruhe
Ihr Antrag nach dem LIFG vom 29. August 2020 Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Ihr Antrag nach dem LIFG vom 29. August 2020
Datum
29. September 2020 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste mit allen öffentlichen Bildungseinrichtungen, jeweils mit der Angabe, ob diese über einen Breitband-Internetanschluss verfügen, über welche Bandbreite diese Anschlüsse verfügen, von welchem Anbieter diese Anschlüsse betrieben werden und welche Kosten für die Nutzung des Anschlusses anfallen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nils Ziegfeld Anfragenr: 196262 Antwort an: [geschwärzt] Sehr geehrter Herr Ziegfeld, auf Ihren obigen Antrag vom 29. August 2020 kommen wir zurück: Wir können diesem zum Teil entsprechen. Nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen. Im Anhang finden Sie eine Liste, der Sie entnehmen können, welche Karlsruher Schulen über einen Breitband -Internetanschluss verfügen und von welchem Anbieter der jeweilige Anschluss betrieben wird. Mit den Anbietern Telekom und Vodafone hat die Stadt Karlsruhe keine Sonderkonditionen vereinbart, vielmehr sind die Gebühren zu bezahlen, die von jedem anderen Schulträger auch für eine Schule zu entrichten sind. Die entsprechenden Informationen und Preise sind öffentlich zugänglich und können daher von Ihnen selbst beschafft werden. Nach § 9 Abs. 3 Nr.5 LIFG ist Ihr Antrag deshalb diesbezüglich abzulehnen, da Sie sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen können. Zwischen den Stadtwerken Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe sind individuelle Konditionen für die Bereitstellung des Internetanschlusses vereinbart. Hierzu können wir Ihnen keine Angaben machen, da wir andernfalls Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unseres Vertragspartners, den Stadtwerken Karlsruhe, verletzen würden. Unter Berufung auf § 6 LIFG lehnen wir Ihren Antrag auf Mitteilung der Kosten für die Anschlüsse, die von den Stadtwerken Karlsruhe zur Verfügung gestellt werden, ab. Die Höhe der Ausgaben der Stadt Karlsruhe für diese Bereitstellung ist Bestandteil der unternehmerischen Umsatzzahlen der Stadtwerke, die nach dem LIFG zu den geschützten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen zählen. Ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht immer dann, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen. Bei der Beurteilung, ob ein solches Geheimhaltungsinteresse vorliegt, ist eine objektive Betrachtung anzuwenden; es ist danach zu fragen, ob ein verständiger Unternehmer Informationen dieser Art geheim halten würde. Diese Frage ist vorliegend ohne weiteres zu bejahen. Denn die Kenntnis dieser Daten lässt Rückschlüsse auf die Betriebsführung, die Wirtschafts- und Marktstrategie und die Kostenkalkulation und Entgeltgestaltung des Unternehmens zu. Wir machen Sie gemäß § 9 LIFG darauf aufmerksam, dass die nicht erteilten gewünschten Informationen auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht gegeben werden können, da sich an der Tatsache, dass diese aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden können bzw. an der Bewertung der Information als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis auch künftig nichts ändern wird. Sie haben das Recht, gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Stadt Karlsruhe, Karl- Friedrich- Str. 10, 76133 Karlsruhe, Widerspruch einzulegen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Stadt Karlsruhe Zentraler Juristischer Dienst Rathaus am Marktplatz 76124 Karlsruhe Telefon 0721 [geschwärzt] Telefax 0721 [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Zentrale E-Mail: zjd@karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de