Verkehrszählung
Verkehrszählung
Für die Dimensionierung eines Geh- und Radwegs ist es nach dem Stand der Technik unter anderem erforderlich, auch die Anzahl der Verkehrsteilnehmer zu erfassen. (Bei hohem Fußverkehrsaufkommen müssen die notwendigen Flächen gegebenenfalls rechnerisch ermittelt werden, z.B. bei Fußgängerzonen und „Massenzielen“ wie Großsportstätten (EFA, 2.4 u. 3.2.3; HBS, 11.).
Für die gemeinsame Führung von Fußgänger- und Radverkehr gelten folgende Ausschlusskriterien:
o Straßen mit intensiver Geschäftsnutzung,
o überdurchschnittlich hohe Nutzung des Seitenraums durch besonders schutzbedürftige Fußgänger (z.B. Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen, Kinder),
o Hauptverbindungen des Radverkehrs,
o starkes Gefälle (>3%),
o dichte Folge von unmittelbar an Gehwege mit Mindestbreiten angrenzende Hauseingänge,
o zahlreiche untergeordnete Knotenpunkts- und Grundstückszufahrten bei beengten Verhältnissen,
o frequentierte Bus- oder Straßenbahnhaltestellen in Seitenlage ohne gesonderte Warteflächen,
o Überschreitung der Einsatzgrenzen gemäß dem Bild 15“ (ERA, 3.6)
Bei den schmalsten Gemeinsamen Geh- und Radwegen (2,5 m Nutzbreite zuzüglich Sicherheitstrennstreifen) darf das stündliche Gesamtaufkommen im Fuß- und Radverkehr 70 Personen bzw. ca. 25 Fahrräder nicht überschreiten, bei breiteren Flächen (ab 4,0 m) ist jeweils ungefähr die doppelte Anzahl akzeptabel (maximal 150 Personen bzw. 50 Fahrräder (RASt, Tab. 27).
Mit den VwV-StVO-Änderungen vom 22. Mai 2017 wurde die lichte Breite gemeinsamer Geh- und Radwege konkret festgelegt (VwV StVO, Zeichen 240, Randnummer 20): Diese "soll in der Regel durchgehend betragen": Innerorts 2,50 Meter, außerorts 2,00 Meter (angelehnt an ERA, 3.6)
Ich bitte um Auskunft/ Akteneinsicht zu:
1. Wann wurden in den letzten 10 Jahren Zählungen aller Verkehrsteilnehmer, aufgeschlüsselt nach Art, durchgeführt?
2. Anzahl der gezählten Verkehrsteilnehmer, aufgeschlüsselt nach Art/ Zeitraum.
3. Falls keine Zählungen stattfanden, bitte ich um Begründung, warum dies unterblieb.
Sie werden mir sicher zustimmen, dass es in der aktuellen Lage auch im öffentlichen Interesse liegt, wenn ich dafür nicht persönlich Ihre Dienststelle aufsuchen muss.
Anfrage erfolgreich
-
Datum29. August 2020
-
2. Oktober 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!