Verkehrszählung

Verkehrszählung
Für die Dimensionierung eines Geh- und Radwegs ist es nach dem Stand der Technik unter anderem erforderlich, auch die Anzahl der Verkehrsteilnehmer zu erfassen. (Bei hohem Fußverkehrsaufkommen müssen die notwendigen Flächen gegebenenfalls rechnerisch ermittelt werden, z.B. bei Fußgängerzonen und „Massenzielen“ wie Großsportstätten (EFA, 2.4 u. 3.2.3; HBS, 11.).
Für die gemeinsame Führung von Fußgänger- und Radverkehr gelten folgende Ausschlusskriterien:
o Straßen mit intensiver Geschäftsnutzung,
o überdurchschnittlich hohe Nutzung des Seitenraums durch besonders schutzbedürftige Fußgänger (z.B. Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen, Kinder),
o Hauptverbindungen des Radverkehrs,
o starkes Gefälle (>3%),
o dichte Folge von unmittelbar an Gehwege mit Mindestbreiten angrenzende Hauseingänge,
o zahlreiche untergeordnete Knotenpunkts- und Grundstückszufahrten bei beengten Verhältnissen,
o frequentierte Bus- oder Straßenbahnhaltestellen in Seitenlage ohne gesonderte Warteflächen,
o Überschreitung der Einsatzgrenzen gemäß dem Bild 15“ (ERA, 3.6)
Bei den schmalsten Gemeinsamen Geh- und Radwegen (2,5 m Nutzbreite zuzüglich Sicherheitstrennstreifen) darf das stündliche Gesamtaufkommen im Fuß- und Radverkehr 70 Personen bzw. ca. 25 Fahrräder nicht überschreiten, bei breiteren Flächen (ab 4,0 m) ist jeweils ungefähr die doppelte Anzahl akzeptabel (maximal 150 Personen bzw. 50 Fahrräder (RASt, Tab. 27).
Mit den VwV-StVO-Änderungen vom 22. Mai 2017 wurde die lichte Breite gemeinsamer Geh- und Radwege konkret festgelegt (VwV StVO, Zeichen 240, Randnummer 20): Diese "soll in der Regel durchgehend betragen": Innerorts 2,50 Meter, außerorts 2,00 Meter (angelehnt an ERA, 3.6)

Ich bitte um Auskunft/ Akteneinsicht zu:
1. Wann wurden in den letzten 10 Jahren Zählungen aller Verkehrsteilnehmer, aufgeschlüsselt nach Art, durchgeführt?
2. Anzahl der gezählten Verkehrsteilnehmer, aufgeschlüsselt nach Art/ Zeitraum.
3. Falls keine Zählungen stattfanden, bitte ich um Begründung, warum dies unterblieb.

Sie werden mir sicher zustimmen, dass es in der aktuellen Lage auch im öffentlichen Interesse liegt, wenn ich dafür nicht persönlich Ihre Dienststelle aufsuchen muss.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
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Gabriele Köpke
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
Verkehrszählung [#196269]
Datum
29. August 2020 20:32
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verkehrszählung Für die Dimensionierung eines Geh- und Radwegs ist es nach dem Stand der Technik unter anderem erforderlich, auch die Anzahl der Verkehrsteilnehmer zu erfassen. (Bei hohem Fußverkehrsaufkommen müssen die notwendigen Flächen gegebenenfalls rechnerisch ermittelt werden, z.B. bei Fußgängerzonen und „Massenzielen“ wie Großsportstätten (EFA, 2.4 u. 3.2.3; HBS, 11.). Für die gemeinsame Führung von Fußgänger- und Radverkehr gelten folgende Ausschlusskriterien: o Straßen mit intensiver Geschäftsnutzung, o überdurchschnittlich hohe Nutzung des Seitenraums durch besonders schutzbedürftige Fußgänger (z.B. Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen, Kinder), o Hauptverbindungen des Radverkehrs, o starkes Gefälle (>3%), o dichte Folge von unmittelbar an Gehwege mit Mindestbreiten angrenzende Hauseingänge, o zahlreiche untergeordnete Knotenpunkts- und Grundstückszufahrten bei beengten Verhältnissen, o frequentierte Bus- oder Straßenbahnhaltestellen in Seitenlage ohne gesonderte Warteflächen, o Überschreitung der Einsatzgrenzen gemäß dem Bild 15“ (ERA, 3.6) Bei den schmalsten Gemeinsamen Geh- und Radwegen (2,5 m Nutzbreite zuzüglich Sicherheitstrennstreifen) darf das stündliche Gesamtaufkommen im Fuß- und Radverkehr 70 Personen bzw. ca. 25 Fahrräder nicht überschreiten, bei breiteren Flächen (ab 4,0 m) ist jeweils ungefähr die doppelte Anzahl akzeptabel (maximal 150 Personen bzw. 50 Fahrräder (RASt, Tab. 27). Mit den VwV-StVO-Änderungen vom 22. Mai 2017 wurde die lichte Breite gemeinsamer Geh- und Radwege konkret festgelegt (VwV StVO, Zeichen 240, Randnummer 20): Diese "soll in der Regel durchgehend betragen": Innerorts 2,50 Meter, außerorts 2,00 Meter (angelehnt an ERA, 3.6) Ich bitte um Auskunft/ Akteneinsicht zu: 1. Wann wurden in den letzten 10 Jahren Zählungen aller Verkehrsteilnehmer, aufgeschlüsselt nach Art, durchgeführt? 2. Anzahl der gezählten Verkehrsteilnehmer, aufgeschlüsselt nach Art/ Zeitraum. 3. Falls keine Zählungen stattfanden, bitte ich um Begründung, warum dies unterblieb. Sie werden mir sicher zustimmen, dass es in der aktuellen Lage auch im öffentlichen Interesse liegt, wenn ich dafür nicht persönlich Ihre Dienststelle aufsuchen muss.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gabriele Köpke Anfragenr: 196269 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Köpke
Gabriele Köpke
Verkehrszählung [#196269]
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Via
Fax
Betreff
Verkehrszählung [#196269]
Datum
29. August 2020 20:32
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Fax-Versand ist fehlgeschlagen.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
45,5 KB
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], der Senator, Herr Holger Matthäus, hat ihre Anfrage vom 29.August beantwortet - d…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Verkehrszählungen (Anfrage 196269)
Datum
11. September 2020 13:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], der Senator, Herr Holger Matthäus, hat ihre Anfrage vom 29.August beantwortet - das Schreiben befindet sich auf dem Postweg zu Ihnen. In der Antwort bezieht er sich auf drei Excel-Dateien, die wir Ihnen hiermit übergeben möchten. Hinweise zu den Dateien: Zus_alle_Jahre: Diese Datei ist die Gesamtübersicht über alle durchgeführten Kfz-Zählungen im Zeitraum 2009 bis 2019. Bei der Formulierung Ihrer Präzision bitte die Knoten-Nummern aus Spalte A und das gewünschte Jahr verwenden. Z_1250: Beispieldatei die aufzeigt, in welcher Form die Zählergebnisse vorliegen. Die relevanten Daten beginnen ab der Excelzeile 26. Zus_pro_Jahr: Hier sind pro Jahr (jeweils ein Register) alle durchgeführten Zählungen sortiert nach dem Datum aufgeführt. Zum Aufsuchen von Rad/Fußgängerzählungen müssen leider alle Datumszeilen und/oder die Informationen unterhalb der letzten Datumszeile durchsucht werden. Rad/Fußgängerzählungen werden in Spalte A mit den Begriffen "Rad" bzw. "Fuß" geführt. Bei Zählungen, die nur über ihre Knoten-Nummer in Spalte A aufgeführt sind, handelt es sich um obige Kfz-Zählungen. Bitte auch die Hinweise unter Spalte C beachten. Eine alleinige Übersicht nur zu den Rad/Fußgängerzählungen wird im Amt nicht geführt. Das Antwortschreiben (hier noch ohne Unterschrift vom Senator) legen wir informativ der E-Mail bei. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Sachbearbeiter Hanse- und Universitätsstadt Rostock Der Oberbürgermeister Amt für Mobilität Fachbereich Verkehrsplanung Holbeinplatz 14 18069 Rostock [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Internet: rathaus.rostock.de [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]
Gabriele Köpke
Sehr geehrter [geschwärzt], vielen Dank für die Infos. Bitte senden Sie mir zu Knotenpunkt 0828 Satower Str./ Kie…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: Verkehrszählungen (Anfrage 196269) [#196269]
Datum
11. September 2020 22:43
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter [geschwärzt], vielen Dank für die Infos. Bitte senden Sie mir zu Knotenpunkt 0828 Satower Str./ Kiefernweg aus dem Jahr 2018 die Zählungen zu. Erfolgten auch Zählungen, die nicht in aufgeführten Dokumenten zu finden sind? Falls Zählungen für den Damerower Weg vorliegen, bitte ich auch dafür um Zusendung der Unterlagen. Gern elektronisch. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 196269 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], in der Anlage übergeben wir Ihnen die beiden gewünschten Zählungen (beide aus dem…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Antw: AW: Verkehrszählungen (Anfrage 196269) [#196269]
Datum
14. September 2020 06:45
Status
Anfrage abgeschlossen
196,5 KB
184,9 KB
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], in der Anlage übergeben wir Ihnen die beiden gewünschten Zählungen (beide aus dem Jahre 2018): 0828: Kiefernweg / Satower-Str. 0824: Damerower Weg / Satower-Str. Am Knoten 0824 wurde der Knotenarm "Damerower Weg Nord" nicht mit erfasst, da er für den Kfz-Verkehr gesperrt ist. Die zugehörigen Teiltabellen für diesen Knotenarm sind deshalb alle NULL. Zu beiden Zählungen noch die Knotenstromgrafiken. Diese umfassen alle Kfz (keine Radfahrer) und geben jeweils die Früh- und Nachmittags-Spitzenstunde am jeweiligen Knoten wieder. Weitere Zählungen außerhalb der beiden überreichten Übersichten existieren leider nicht im Amt für Mobilität. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Sachbearbeiter 68 (Amt für Mobilität) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] >>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> 11.09.2020 22:43 >>> Sehr geehrter Herr Thiele, vielen Dank für die Infos. Bitte senden Sie mir zu Knotenpunkt 0828 Satower Str./ Kiefernweg aus dem Jahr 2018 die Zählungen zu. Erfolgten auch Zählungen, die nicht in aufgeführten Dokumenten zu finden sind? Falls Zählungen für den Damerower Weg vorliegen, bitte ich auch dafür um Zusendung der Unterlagen. Gern elektronisch. Mit freundlichen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]