Abwendungsvereinbarung zu Maybachufer 6

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Maybachufer 6.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    31. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • 3 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abwendungsvereinbarung zu Maybachufer 6 [#196375]
Datum
31. August 2020 17:53
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Maybachufer 6. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196375/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Neukölln
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, [#196375] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach …
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, [#196375]
Datum
3. September 2020 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz bezüglich der Abwendung Maybachufer 6 haben wir am 31.08.2020 erhalten. Wir wollen Ihnen die Akteneinsicht gewähren. Wir kündigen an alle persönlichen Daten im Sinne des § 6 IFG zu schwärzen, dem haben Sie bereits zugestimmt. Da das IFG Berlin einschlägig ist, werden wir hierfür Gebühren erheben. Die Gebühren bitten wir im Vorfeld zu entrichten (Sie erhalten von uns noch einen entsprechenden Gebührenbescheid). mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Neukölln
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben in der Abwendungsvereinbarung geregelt, dass…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Antw: Wtrlt: Abwendungsvereinbarung zu Maybachufer 6 [#196375]
Datum
4. September 2020 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben in der Abwendungsvereinbarung geregelt, dass wir befugt sind, die Vereinbarung den Mieter*innen zur Kenntnis zu geben. Das möchten wir auch tun. Eine IFG-Anfrage ist dafür nicht notwendig. Kosten fallen dafür nicht an. Geben Sie uns doch bitte einen Hinweis, wie Sie verfahren möchten und ob Sie ggf. die IFG-Anfrage zurückziehen? Im gleichen Atemzug muss ich noch um etwas Geduld bitten. Die Kolleg*innen und sich sind gerade voll mit aktuellen Vorkaufsrechten beschäftigt. Mit freundlichen Grüßen