Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet-XML

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Auf der Webseite gesetze-im-internet.de bieten Sie eine umfassende Sammlung des Bundesrechts in verschiedenen Formen dar. Es besteht die Möglichkeit, sich die Gesetze anzuschauen und als XML herunterzuladen.

Der XML-Code hat für die einzelnen Artikel/Abschnitte des Gesetzes das XML-Tag <norm>, welches (in vielen Fällen) das Kindelement <Content> besitzt. Der Inhalt dieses Content-Tags ist nun HTML-ähnlich, kann aber nicht so direkt an den Browser gesendet werden. Beispielsweise nutzen Tabellen die Tags <row> und <entry> statt, wie bei HTML üblich, <tr> und <td>.

Mit dieser IFG-Anfrage beantrage ich eine Kopie des Quelltextes, der auf der Webseite gesetze-im-internet.de für das Umwandeln von XML in vom Browser verarbeitbares HTML genutzt wird.

Sollte der Quelltext nicht verfügbar oder durch urheberrechtliche Belange geschützt sein, würde ich um Mitteilung bitten. Hilfsweise würde ich in diesem Falle Flussschemata oder andere Übersichten, wie das XML zu HTML umgewandelt werden kann, beantragen.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Anfrage, für die keine Kosten anfallen sollten, da es sich um ein einfaches Copy-Paste handeln sollte. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, würde ich darum bitten, vor Eintreten von Kosten darüber informiert zu werden und die Möglichkeit zu erhalten, meinen Antrag einzuschränken oder zurückzunehmen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. August 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Webseite ge…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet-XML [#196377]
Datum
31. August 2020 18:59
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Webseite gesetze-im-internet.de bieten Sie eine umfassende Sammlung des Bundesrechts in verschiedenen Formen dar. Es besteht die Möglichkeit, sich die Gesetze anzuschauen und als XML herunterzuladen. Der XML-Code hat für die einzelnen Artikel/Abschnitte des Gesetzes das XML-Tag <norm>, welches (in vielen Fällen) das Kindelement <Content> besitzt. Der Inhalt dieses Content-Tags ist nun HTML-ähnlich, kann aber nicht so direkt an den Browser gesendet werden. Beispielsweise nutzen Tabellen die Tags <row> und <entry> statt, wie bei HTML üblich, <tr> und <td>. Mit dieser IFG-Anfrage beantrage ich eine Kopie des Quelltextes, der auf der Webseite gesetze-im-internet.de für das Umwandeln von XML in vom Browser verarbeitbares HTML genutzt wird. Sollte der Quelltext nicht verfügbar oder durch urheberrechtliche Belange geschützt sein, würde ich um Mitteilung bitten. Hilfsweise würde ich in diesem Falle Flussschemata oder andere Übersichten, wie das XML zu HTML umgewandelt werden kann, beantragen. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Anfrage, für die keine Kosten anfallen sollten, da es sich um ein einfaches Copy-Paste handeln sollte. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, würde ich darum bitten, vor Eintreten von Kosten darüber informiert zu werden und die Möglichkeit zu erhalten, meinen Antrag einzuschränken oder zurückzunehmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196377/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Justiz
Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet - XML [#196377] Az.: I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020 Sehr geehrteA…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet - XML [#196377]
Datum
21. September 2020 12:16
Status
Warte auf Antwort
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in über Ihren Antrag vom 31. August 2020 kann noch nicht entschieden werden. Die juris GmbH erstellt die XML-Daten für den Internetauftritt www.gesetze-im-internet.de und sogt für die technische Umsetzung des Internetangebots. Daher könnten die Belange der juris GmbH im Sinne des § 6 IFG berührt sein. Die juris GmbH ist daher an diesem Verfahren gemäß § 8 IFG zu beteiligen. Sie werden daher gebeten, binnen eines Monats Ihren Antrag zu begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 i.V.m. § 6 IFG). Bitte teilen Sie ferner mit, ob Sie unter diesen Umständen mit der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an die juris GmbH einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet - XML [#196377] Sehr [geschwärzt], meinen Antrag auf Zugang…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet - XML [#196377]
Datum
22. September 2020 01:10
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meinen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen begründe ich gemäß § 7 (1) S. 3 wie folgt: I. Ich bin [geschwärzt] alt und werde [geschwärzt] wenigen Wochen mein Informatik-Studium beginnen. In meiner Freizeit interessiere ich mich für Recht (insb. Verfassungs- und Verwaltungsrecht) und überlege auch, ob ich nach meinem Bachelor auch noch Rechtswissenschaften studiere. Bei meinen Beschäftigungen in der Freizeit (auch im Rahmen meiner Nutzung von FragDenStaat :D) benötige ich immer wieder Zugriff auf Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes. Bei den bestehenden kostenfreien Tools habe ich aber zwei Nachteile für meine Nutzungszwecke festgestellt: 1. Die Webseiten sind meiner Meinung nach teilweise nur schwer/umständlich durchsuchbar, bzw. die Suche könnte "intelligenter" gestaltet werden. Hierbei wünsche ich mir insbesondere, dass bei der Eingabe von Elementarbezeichnungen (bspw. "§ 1 ZPO", "Art. 1 GG" oder Aktenzeichen wie z.B. "VG Berlin: 2 K 163.18", ...) nicht die Suchergebnisseite angezeigt wird, sondern das System intelligenterweise auf die jeweilige Einzelseite wechselt. 2. Die Webseiten sind, zumindest als durchsuchbares Gesamtpaket, nur online verfügbar. Da man jedoch auch von Zeit zu Zeit offline ist und auch dort manchmal Fragen zu Gesetzestexten hat, wäre es praktisch, wenn man alle Gesetzestexte durchsuchbar herunterladen kann. Als junger Informatiker habe ich dies als Ansporn genommen, mir in Python und Flask eine kleine Browser-basierte Anwendung dafür zu entwickeln. Dazu habe ich mir von gesetze-im-internet.de über die XML-Schnittstelle alle ca. 6525 Gesetze heruntergeladen und in eine Datenbank eingelesen. Dabei gibt es das Problem, dass der <Content> des Gesetzes in einer HTML-ähnlichen XML-Variation geschrieben wurde, die aber nicht 1:1 als HTML übertragbar ist. Zwar wird auf https://www.gesetze-im-internet.de/gii-toc.xml eine Liste aller möglichen XML-Tags bereitgestellt, diese enthält aber keine Angaben, wie aus dem XML valides HTML generiert werden kann. Die Behelfslösung, das XML einfach als HTML auszugeben funktioniert zwar in der überwiegenden Mehrheit der Fälle, schlägt allerdings immer dann fehl, wenn z.B. Tabellen oder andere komplexere Darstellungen geladen werden sollen. Für die Weiterentwicklung meines [geschwärzt] ("[geschwärzt]") wäre es daher für mich nützlich, eine Anleitung zu erhalten, wie das XML in HTML umgewandelt wird. Hierfür bietet sich nun der Quelltext an, da dieser jedenfalls bereits vorhanden ist. Allerdings würde ich meine Anfrage auch mit einer anderen "Übersetzungshilfe" für erledigt ansehen, wenn der Übersendung des Quelltexts urheberrechtliche Belange entgegenstehen oder eine solche Tabelle z.B. als interne Dokumentation existiert und einfacher übersendet werden kann. II. Ich gebe zu bedenken, dass hier möglicherweise §§ 1 (1) S. 3, 7 (1) S. 2 IFG einschlägig sein könnte, was u.U. die Beteiligung der juris GmbH nicht notwendig machen könnte. Weiterhin erkläre ich, dass ich meinen Antrag dahingehend einschränken würde, wenn es ohne Drittbeteiligungsverfahren möglich wäre, Zugang zu "Übersetzungshilfen" in nicht-Quelltext-Form zu erhalten. Ferner weise ich erneut darauf hin, dass ich der (Weiter-)Bearbeitung meines Antrags ausdrücklich widerspreche, sollten Kosten anfallen. Bitte teilen Sie mir dies vorab rechtzeitig mit und informieren Sie mich in diesem Falle über die zu erwartende Höhe der Kosten, so dass ich meinen Antrag einschränken oder zurücknehmen kann. Mit der Weitergabe meiner bisher erhobenen personenbezogenen Daten (m.W. nur Name, Anschrift und E-Mail-Adresse) an die juris GmbH erkläre ich mich für die Zwecke der Drittbeteiligung einverstanden. Viele Grüße [geschwärzt] Anfragenr: 196377 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet - XML [#196377] Sehr geehrteAntragsteller/in ich meine, das…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet - XML [#196377]
Datum
27. November 2020 16:12
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich meine, dass meine Informationsfreiheitsanfrage vom 31. August, A.z. I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020, binnen der gesetzlichen Frist keine Antwort erhalten hat. Die (für Verfahren mit Drittbeteiligung anzuwendende) Frist von zwei Monaten ist, selbst bei großzügiger Berechnung, und unter Berücksichtigung der Begründungsfrist abgelaufen. Bitte teilen Sie mir unverzüglich den Status meiner Anfrage mit, insbesondere, ob bereits ein Bescheid erlassen wurde und, wenn ja, wieso ich diesen noch nicht erhalten habe und, ob die juris GmbH Rechtsmittel ergriffen hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196377/
Bundesamt für Justiz
Zugang zu amtlichen Informationen nach IFG, Ihr Antrag vom 31.8.20 Az.: I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020 I. Antrag wi…
Von
Bundesamt für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach IFG, Ihr Antrag vom 31.8.20
Datum
3. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
889,4 KB
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020 I. Antrag wird abgelehnt II. Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung: I. 1. Quellcode ist Geschäftsgeheimnis der juris GmbH, daher nach § 6 S. 2 IFG Zugang ausgeschlossen. Sie hat der Herausgabe nicht zugestimmt und berechtigtes Interesse. 2. Geistiges Eigentum vorrangig, § 6 S. 1 IFG. Quelltext ist urheberrechtlich geschützt, Herausgabeinteresse überwiegt nicht. 3. juris hat Verständnis für Anliegen; allgemeine technische Hinweise wg. Lösungsansätze: * HTML != XML * via XSLT kann XML -> HTML, DTD verfügbar * es gibt auch andere Möglichkeiten, z.B. Web-Scraping des HTMLs II. Ablehnung ist gebührenfrei, § 10 (1) IFG. Rechtsbehelfsbelehrung.
<< Anfragesteller:in >>
IFG FRIST ÜBERSCHRITTEN - Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet - XML [#196377] Sehr geehrteAntragstel…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG FRIST ÜBERSCHRITTEN - Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet - XML [#196377]
Datum
7. Dezember 2020 13:53
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben die gesetzliche Frist meiner Informationsfreiheitsanfrage vom 31. August überschritten. Bitte teilen Sie mir u n v e r z ü g l i c h den Status meiner Anfrage mit. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Nachfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196377/
Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 7. Dezember 2020 - IFG FRIST ÜBERSCHRITTEN - Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet - X…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 7. Dezember 2020 - IFG FRIST ÜBERSCHRITTEN - Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet - XML [#196377]
Datum
9. Dezember 2020 13:52
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,7 KB


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre nachstehende E-Mail vom 7. Dezember 2020 haben Sie an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gerichtet. Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 31. August 2020 zu "Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet - XML [#196377]" haben Sie hingegen laut "fragdenstaat.de" beim Bundesamt für Justiz (BfJ) gestellt. Anfragen zu Ihrem Antrag richten Sie daher bitte an das BfJ. Das BMJV kann Ihnen in der Sache nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 7. Dezember 2020 - IFG FRIST ÜBERSCHRITTEN - Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 7. Dezember 2020 - IFG FRIST ÜBERSCHRITTEN - Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet - XML [#196377]
Datum
9. Dezember 2020 13:56
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung, da habe ich wohl eine falsche E-Mail-Adresse verwendet. :) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196377/
<< Anfragesteller:in >>
IFG FRIST ÜBERSCHRITTEN - Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet - XML [#196377] Sehr geehrteAntragstel…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG FRIST ÜBERSCHRITTEN - Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet - XML [#196377]
Datum
9. Dezember 2020 13:57
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben die gesetzliche Frist meiner Informationsfreiheitsanfrage vom 31. August überschritten. Bitte teilen Sie mir u n v e r z ü g l i c h den Status meiner Anfrage mit. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Nachfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196377/
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG FRIST ÜBERSCHRITTEN - Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet - XML [#196377] Sehr geehrteAntrag…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG FRIST ÜBERSCHRITTEN - Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet - XML [#196377]
Datum
9. Dezember 2020 16:24
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Bescheid habe ich soeben erhalten. Bitte betrachten Sie daher mein vorheriges Schreiben, welches ich vor Erhalt des Bescheids verfasst hatte, nun als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196377/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet-XML“ [#196377] [#196377]
Datum
14. Dezember 2020 12:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/196377/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil entgegen der (möglichen) Geschäftsgeheimnisse der juris GmbH ein Auskunftsrecht besteht. Die juris GmbH ist nämlich Behörde im Sinne des § 1 (1) Satz 3 IFG, denn sie nimmt für das Bundesamt für Justiz behördliche Aufgaben wahr. Der Ausschlussgrund des § 6 IFG dient aber dem Schutz des geistigen Eigentums Dritter, nicht der Behörde, da ansonsten der Zugang auf eine Vielzahl von behördlichen Schriftstücken ausgeschlossen wäre, was eindeutig nicht im Sinne des IFG liegt. Außerdem hat das Bundesamt für Justiz entgegen der ausdrücklichen Vorschrift des § 9 (1) IFG die Ablehnung erst zu spät, nämlich erst im Dezember und damit selbst bei großzügiger Berechnung erst nach Ablauf der Zweimonatsfrist des §§ 7, 8, auch unter Berücksichtigung der von mir für eine Stellungnahme nach § 7 (1) Satz 3 und der zweiwöchigen Bekanntgabefrist nach § 8 (2). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 196377.pdf - 2020-12-03_1-fds_qt_gii.pdf - 2020-12-09_1-image001.jpg Anfragenr: 196377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196377/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Dezember 2020 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
689,6 KB
signature.asc
1,5 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Ankündigung Widerspruch I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020 [#196377] +++ PER E-MAIL NUR VORAB ALS ANKÜNDIGUNG - WIRD POS…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ankündigung Widerspruch I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020 [#196377]
Datum
29. Dezember 2020 11:26
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
+++ PER E-MAIL NUR VORAB ALS ANKÜNDIGUNG - WIRD POSTALISCH ZUGESTELLT +++ Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Bundesamt für Justiz Adenauerallee 99-103 53113 Bonn Ihr Zeichen: I 5 - 1530/2 - A2 1094/2020 W I D E R S P R U C H Sehr geehrteAntragsteller/in gegen Ihren Bescheid vom 3. Dezember 2020, bei mir eingegangen am 9. Dezember 2020 erhebe ich hiermit Widerspruch. In der gleichen Sache ist bereits ein Vermittlungsverfahren vor dem Bundesbeauftragten für Datenschutz anhängig. Dieser Widerspruch gilt hauptsächlich der Fristwahrung. Zur Vermeidung von Aufwand und Kosten, bitte ich Sie darum, meinen Widerspruch, sofern sie ihm nicht abhelfen, erst nach Beendigung des Vermittlungsverfahrens zu bescheiden. Sollte aus diesem Grund die Dreimonatsfrist überschritten werden, würde ich natürlich keine Untätigkeitsklage oder sonstigen Rechtsmittel erheben. B e g r ü n d u n g § 6 IFG ist kein anwendbarer Ausschlussgrund. Nach systematischer Stel-lung (§§ 3, 4 IFG für öffentliche, §§ 5, 6 IFG für private Belange) ist er weitestgehend nicht auf Behörden anwendbar. Gleiches folgt auch aus dem Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, welcher ist: öffentliche Daten nützen, private Daten schützen. Dies folgt auch aus § 7 (1) Satz 3 IFG, wonach angedeutet wird, dass §§ 5, 6 IFG die Daten Dritter, was die Behörde nicht ist, schützt. Die juris GmbH ist hier aber selber „Behörde“, also informationspflichtige Stelle. Dies folgt aus § 1 (1) Satz 3 IFG, da juris in Ihrem Namen und Auftrag die Plattform „gesetze-im-internet.de“ anbietet und dafür die Software bereitstellt. Der Antrag war nach § 7 (1) Satz 2 IFG dennoch an das Bundesamt für Justiz zu stellen. Ferner weise ich erneut, wie auch in meinem Schreiben vom 21. September, darauf hin, dass ich statt des vollständigen Quelltexts auch abstraktere „Übersetzungshilfen“ als Antwort auf meine Anfrage ansehen würde. Diese sollten weder dem Urheberrecht noch den Geschäftsgeheimnissen unterfallen; insbesondere sind sie, soweit ersichtlich, für die juris GmbH in keiner sinnvollen Weise verwertbar. Viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196377/
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch (s.o.) versendet. Einschreiben. Sendungsnummer: [geschwärzt]
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Dezember 2020
An
Bundesamt für Justiz
Status
Widerspruch (s.o.) versendet. Einschreiben. Sendungsnummer: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Dezember 2020 15:21
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-726/006 II#0146 [#196377] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-726/006 II#0146 [#196377]
Datum
30. Dezember 2020 15:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Tatsächlich habe ich heute einen Widerspruch per Post abgeschickt. Darin habe ich das Bundesamt für Justiz ursprünglich gebeten, mit der Bescheidung zu warten, bis das Vermittlungsverfahren abgeschlossen wurde. Ich werde dem BfJ nun mitteilen, dass sie über den Widerspruch nun doch sofort entscheiden können und Ihnen dann anschließend den Widerspruchsbescheid zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196377/
<< Anfragesteller:in >>
Mein Widerspruch zu I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020 [#196377] Sehr geehrteAntragsteller/in meinen vorab am 28.12.2020…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mein Widerspruch zu I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020 [#196377]
Datum
30. Dezember 2020 15:41
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meinen vorab am 28.12.2020 per E-Mail angekündigten schriftlichen Widerspruch habe ich vorhin in den Briefkasten geworfen. Er sollte Sie in den nächsten Tagen erreichen. Weiterhin habe ich inzwischen eine Rückmeldung vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationfreiheit erhalten. Hinsichtlich des Ablehnungsgrundes des § 6 S. 1 teilt dieser, soweit ich dies einschätzen kann, meine Auffassung. Hinsichtlich des § 6 S. 2 möchte sich der Beauftragte nicht festlegen, es bestünde "ein erhebliches Prozessrisiko". Der BfDI wäre auch an dem Widerspruchsbescheid interessiert, um die Rechtslage weiter prüfen zu können. In Anbetracht dessen, bitte ich Sie, meinen Widerspruch doch sofort zu bearbeiten und nicht erst, wie ursprünglich gebeten, auf ein endgültiges Ergebnis der Vermittlung zu warten. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der schriftlichen Fassung des Widerspruchs. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196377/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein Widerspruch zu I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020 [#196377] Sehr geehrteAntragsteller/in nach meinen Informatio…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein Widerspruch zu I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020 [#196377]
Datum
5. Januar 2021 18:13
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nach meinen Informationen sollte mein Widerspruch spätestens am 04.01.2020 per Einschreiben eingegangen sein. Wären Sie dennoch so freundlich, mir schnell per E-Mail den Eingang noch einmal ausdrücklich bestätigen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196377/
Bundesamt für Justiz
AW: Mein Widerspruch zu I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020 [#196377] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr undatierter Widers…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
AW: Mein Widerspruch zu I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020 [#196377]
Datum
7. Januar 2021 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr undatierter Widerspruch ist hier schriftlich am 4. Januar 2021 eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Justiz
Widerspruchsbescheid 1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Ich trage die Kosten des Verfahrens 3. Die Kosten …
Von
Bundesamt für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
17. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Ich trage die Kosten des Verfahrens 3. Die Kosten werden auf 30 € festgesetzt.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein Widerspruch zu I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020 [#196377] Sehr << Anrede >> Ihren Widerspruchsbes…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein Widerspruch zu I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020 [#196377]
Datum
19. März 2021 15:08
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihren Widerspruchsbescheid vom 17. März 2021 habe ich soeben erhalten. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie diesen an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bereits weitergeleitet haben, wie von ihm gewünscht. Andernfalls würde ich dies erledigen. Die Überweisung der Verfahrenskosten werde ich sogleich unter dem Vorbehalt veranlassen, dass ich mir eine ausführliche rechtliche Prüfung oder gar eine Klage weiterhin vorbehalte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196377/
Bundesamt für Justiz
AW: Mein Widerspruch zu I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020 [#196377] Sehr Antragsteller/in der Widerspruchsbescheid wurd…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
AW: Mein Widerspruch zu I 5 -1530/2 - A 2 1094/2020 [#196377]
Datum
22. März 2021 08:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in der Widerspruchsbescheid wurde dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von hier aus nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in der Vermittlungssache 25-726/006 II#0146 ist ein Widerspruchsbescheid ergangen, …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Quelltext für Darstellung von Gesetze im Internet-XML“ [#196377]
Datum
22. März 2021 17:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in der Vermittlungssache 25-726/006 II#0146 ist ein Widerspruchsbescheid ergangen, den ich Ihnen wunschgemäß übersende. Sie finden ihn als Anlage zu dieser Nachricht, oder unter folgendem Link: https://fragdenstaat.de/a/196377/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 196377.pdf - 2020-12-03_1-fds_qt_gii.pdf - 2020-12-09_1-image001.jpg - 2020-12-15_1-120035_2020.pdf - 2020-12-15_1-signature.asc - 2020-12-30_1-124351_2020SchreibenanPetent.pdf - 2020-12-30_1-signature.asc - 2021-03-17_1-__wsp-bescheid_ifg__bfj_osd.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2021-03-17_1-__wsp-bescheid_ifg__bfj.pdf Anfragenr: 196377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196377/
Bundesamt für Justiz
I 5 - 1530/2 - A2 1094/2020 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre letzte E-Mail vom 19. März 2021, in de…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
I 5 - 1530/2 - A2 1094/2020
Datum
12. April 2021 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre letzte E-Mail vom 19. März 2021, in dem Sie die Überweisung der Gebühr für den Widerspruchsbescheid ankündigten. Nach heutiger Rückfrage kann ein Geldeingang bisher nicht festgestellt werden. Ich bitte nunmehr um Überweisung des Betrages unter Angabe des im Widerspruchsbescheides angegeben Kassenzeichens. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: I 5 - 1530/2 - A2 1094/2020 [#196377] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Erinnerung. Ich mein…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: I 5 - 1530/2 - A2 1094/2020 [#196377]
Datum
12. April 2021 10:33
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Erinnerung. Ich meinte eigentlich, das Geld überwiesen zu haben, kann aber gerade die Überweisung in meinem Konto nicht finden. Selbstverständlich überweise ich Ihnen nachher die 30 Euro, wenn ich die frühere Überweisung nicht finde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196377/
<< Anfragesteller:in >>
AW: I 5 - 1530/2 - A2 1094/2020 [#196377] Sehr << Anrede >> ich habe die Zahlung soeben angewiesen. I…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: I 5 - 1530/2 - A2 1094/2020 [#196377]
Datum
12. April 2021 10:41
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
beleg_ueberweisung.jpg
145,6 KB
Sehr << Anrede >> ich habe die Zahlung soeben angewiesen. Ich bitte nochmals um Entschuldigung für die Verzögerung, die von mir keinesfalls beabsichtigt war. Anbei finden Sie einen Beleg für die Überweisung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - beleg_ueberweisung.jpg Anfragenr: 196377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196377/

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