Quelle des Rundfunkbeitrags
In NRW wurde seit 1.1.2013 der Rundfunkbeitrag eingeführt.
Die Einzelheiten der Beitragspflicht stehen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und der anderen Normen.
Dabei fehlt die grundsätzliche Information: die Festlegung der Quelle, aus der der Rundfunkbeitrag bezahlt werden muss. In anderen Worten: wo bekommt der Mensch das Geld, um den Rundfunkbeitrag zu zahlen, die ihm als Last das Bundesland NRW aufgelegt hat?
Folgende Informationen fehlen:
1. Wer ist für die Auswahl der Quelle, aus der bezahlt werden soll, zuständig? So z.B. hat die Staatskanzlei NRW dazu keine Entscheidung getroffen. Der Mensch hat die Verpflichtung zur Selbstentscheidung? Dazu ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) kein Wort.
2. Bestimmung der Quelle:
a). die Europäische Zentralbank (EZB) verwaltet den Euro und so wäre möglich, dass der Mensch beim Europäischen Zentralbank (EZB) den Antrag stellt, um den Rundfunkbeitrag zu bekommen und diesen dann weiter an die Landesrundfunkanstalt zu leiten. Hinweis: der Mensch erzeugt keine Euros. Um Euros zu bekommen ist es kluger, an die Stelle zu wenden, die das als Aufgabe hat.
b). das Bundesland NRW hätte z.B. zusätzliche Arbeitsstellen eingeführt, damit jeder Mensch dort sein Rundfunkbeitrag erarbeitet und den Rundfunkbeitrag gemäß RBStV weiterleitet.
c). das Geld für den Rundfunkbeitrag soll aus dem Eigentum des Menschen stammen? Dazu ist im RBStV kein Wort. Dazu wäre dann Art. 14 des Grundgesetzes im Wege.
Information nicht vorhanden
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Datum1. September 2020
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3. Oktober 2020
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