Kontrollen im Damerower und Klein Schwaßer Weg in Bezug illegales Parken in den letzten 10 Jahren
Ich um Akteneinsicht/ Auskunft zu Kontrollen illegales Parken zu o.a. Wegen:
1. Wann wurden die Kontrollen durchgeführt?
2. An welchen Punkten wurden die Kontrollen durchgeführt?
3. Bitte schlüsseln Sie die Ordnungswidrigkeiten nach Art des Verstoßes (Parken im absoluten Haltverbot, Parken im eingeschränkten Haltverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt, Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parken auf einem Radweg, Parken vor einer Bordsteinabsenkung, anderer Verstoß gegen die StVO) auf.
4. In wie vielen Fällen der beschriebenen Ordnungswidrigkeiten wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, abgeschlossen und in wie vielen Fällen das Abschleppen veranlasst?
5. Welche baulichen und rechtlichen Maßnahmen wurden ergriffen, um zukünftige Parkverstöße zu unterbinden?
6. Falls keine Kontrollen durchgeführt wurden bitte ich um Mitteilung, warum diese unterblieben.
Sie werden mir sicher zustimmen, dass es in der aktuellen Lage auch im öffentlichen Interesse liegt, wenn ich dafür nicht persönlich Ihre Dienststelle aufsuchen muss.
Ergebnis der Anfrage
Illegales Parken wurde punktuell kontrolliert. Bußgeldbescheide ergingen an Menschen, die ihr Kfz im Bereich der Vz. 286/ 283 eingeschränktes Haltverbot bzw. absolutes Haltverbot auf der Fahrbahn angeordnet ist. Allerdings handelt es sich beim Damerower und Klein Schwaßer Weg in voller Breite und Länge um gemeinsame Geh- und Radwege mit Vz. 240 ausgeschildert. Die Stadt erlaubt "Anlieger frei" auf diesen Wegen. Kraftfahrzeuge parken vor allem dort wo Kleingärten- und Friedhofszugänge sind. Es erfolgte der Hinweis auf Parkdruck. Impliziert wurde mir, irgendwo müssen die ja parken. Parken auf Geh- und Radwegen ist bußgeldbewehrt. Die Vz. 286/ 283 sind damit überflüssig.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. September 2020
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6. Oktober 2020
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