Todeszahlen in Deutschland

die Anzahl der Todesfälle im Gebiet der Bundesrepublik im Zeitraum Februar bis August 2019 und Februar bis August 2020. Sollten die Zahlen für August noch nicht vorliegen dann ersatzweise jeweils bis Juli. Es geht um die reine Anzahl der Todesfälle nicht um die Ursachen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. September 2020
  • Frist
    9. Oktober 2020
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Marco Kaatz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anzahl der T…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Marco Kaatz
Betreff
Todeszahlen in Deutschland [#196646]
Datum
5. September 2020 09:57
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl der Todesfälle im Gebiet der Bundesrepublik im Zeitraum Februar bis August 2019 und Februar bis August 2020. Sollten die Zahlen für August noch nicht vorliegen dann ersatzweise jeweils bis Juli. Es geht um die reine Anzahl der Todesfälle nicht um die Ursachen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marco Kaatz Anfragenr: 196646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196646/ Postanschrift Marco Kaatz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marco Kaatz
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Kaatz, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05. S…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Einfangsbestätigung: Todeszahlen in Deutschland (Az.: A404/1010001001-IF30404)
Datum
7. September 2020 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kaatz, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05. September 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A404/1010001001-IF30404 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Kaatz, Sie haben mit Nachricht vom 05. September 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30404) ein…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid 404: Todeszahlen in Deutschland (Az.: A-IR/1010001001-IF30404)
Datum
10. September 2020 11:15
Status
Sehr geehrter Herr Kaatz, Sie haben mit Nachricht vom 05. September 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30404) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Die Anzahl der Todesfälle im Gebiet der Bundesrepublik im Zeitraum Februar bis August 2019 und Februar bis August 2020. Sollten die Zahlen für August noch nicht vorliegen dann ersatzweise jeweils bis Juli. Gewünscht ist die reine Anzahl der Todesfälle, nicht deren Ursachen. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen das Folgende mit: Die von Ihnen gewünschten Informationen stehen bereits im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes der Öffentlichkeit zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um eine Sonderauswertung, deren Daten fortlaufend aktualisiert werden. Unter dem folgenden Link stehen die gewünschten Daten zu den Sterbefällen, dargestellt nach Altersgruppen und Tagen sowie Monaten für die Jahre 2016 bis 2020 (Stand heute bis zum 09.08.2020) im XLSX- sowie im PDF-Format zur Verfügung. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesel… Weitere Ergebnisse finden sich mit dem Suchwort "Sterbefälle" in unserem Internetangebot. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen