Sehr geehrter Herr Kaatz,
Sie haben mit Nachricht vom 05. September 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30404) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
Die Anzahl der Todesfälle im Gebiet der Bundesrepublik im Zeitraum Februar bis August 2019 und Februar bis August 2020.
Sollten die Zahlen für August noch nicht vorliegen dann ersatzweise jeweils bis Juli. Gewünscht ist die reine Anzahl der Todesfälle, nicht deren Ursachen.
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen das Folgende mit:
Die von Ihnen gewünschten Informationen stehen bereits im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes der Öffentlichkeit zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um eine Sonderauswertung, deren Daten fortlaufend aktualisiert werden.
Unter dem folgenden Link stehen die gewünschten Daten zu den Sterbefällen, dargestellt nach Altersgruppen und Tagen sowie Monaten für die Jahre 2016 bis 2020 (Stand heute bis zum 09.08.2020) im XLSX- sowie im PDF-Format zur Verfügung.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesel…
Weitere Ergebnisse finden sich mit dem Suchwort "Sterbefälle" in unserem Internetangebot.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen